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Grundleistungen und Besondere Leistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung

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rechnungs- Ver- Ver-einheiten

LPH 9 Dokumentation und Objektbetreuung

15.1 Grundleistungen und Besondere Leistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung

Anlage 15 (zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3) Grundleistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung, Besondere Leistungen, Objektliste (Fundstelle: BGBl. I 2013, 2368 - 2374)

 

15.1 Grundleistungen und Besondere Leistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung

Grundleistungen Besondere Leistungen

LPH 1 Grundlagenermittlung

a) Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vor-gaben oder der Bedarfsplanung des Auftragge-bers im Benehmen mit dem Objektplaner

 

b) Ermitteln der Planungsrandbedingungen und Beraten zum Leistungsbedarf und gegebenen-falls zur technischen Erschließung

 c) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentie-ren der Ergebnisse

 

– Mitwirken bei der Bedarfsplanung für kom-plexe Nutzungen zur Analyse der Bedürfnis-se, Ziele und einschränkenden Gegebenhei-ten (KosGegebenhei-ten-, Termine und andere Rah-menbedingungen) des Bauherrn und wichti-ger Beteiligter

 – Bestandsaufnahme, zeichnerische Darstel-lung und Nachrechnen vorhandener Anlagen und Anlagenteile

 

– Datenerfassung, Analysen und Opti-mierungsprozesse im Bestand

 

– Durchführen von Verbrauchsmessungen

 – Endoskopische Untersuchungen

 

Grundleistungen Besondere Leistungen

– Mitwirken bei der Ausarbeitung von Aus-lobungen und bei Vorprüfungen für Pla-nungswettbewerbe

 

LPH 2 Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)

a) Analysieren der Grundlagen

Mitwirken beim Abstimmen der Leistungen mit den Planungsbeteiligten

 

b) Erarbeiten eines Planungskonzepts, dazu gehö-ren zum Beispiel: Vordimensioniegehö-ren der Sys-teme und maßbestimmenden Anlagenteile, Un-tersuchen von alternativen Lösungsmöglichkei-ten bei gleichen Nutzungsanforderungen ein-schließlich Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtung, zeichnerische Darstellung zur Integration in die Objektplanung unter Berücksichtigung exemp-larischer Details, Angaben zum Raumbedarf

 c) Aufstellen eines Funktionsschemas bzw. Prin-zipschaltbildes für jede Anlage

 d) Klären und Erläutern der wesentlichen fach-übergreifenden Prozesse, Randbedingungen und Schnittstellen, Mitwirken bei der Integrati-on der technischen Anlagen

 e) Vorverhandlungen mit Behörden über die Ge-nehmigungsfähigkeit und mit den zu beteiligen-den Stellen zur Infrastruktur

 

f) Kostenschätzung nach DIN 276 (2. Ebene) und Terminplanung

 

g) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentie-ren der Ergebnisse

 

– Erstellen des technischen Teils eines Raum-buches

 – Durchführen von Versuchen und Modellver-suchen

 

LPH 3 Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)

a) Durcharbeiten des Planungskonzepts (stu-fenweise Erarbeitung einer Lösung) unter Be-rücksichtigung aller fachspezifischen Anforde-rungen sowie unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen, bis zum vollständigen Entwurf

 b) Festlegen aller Systeme und Anlagenteile

 

c) Berechnen und Bemessen der technischen

An-– Erarbeiten von besonderen Daten für die Planung Dritter, zum Beispiel für Stoffbilan-zen, etc.

 

– Detaillierte Betriebskostenberechnung für die ausgewählte Anlage

 

– Detaillierter Wirtschaftlichkeitsnachweis

 

– Berechnung von Lebenszykluskosten

Grundleistungen Besondere Leistungen chen Bedarfswerten (z. B. Nutz-, End- und

Pri-märenergiebedarf) und Betriebskosten; Abstim-men des Platzbedarfs für technische Anlagen und Anlagenteile; Zeichnerische Darstellung des Entwurfs in einem mit dem Objektplaner abgestimmten Ausgabemaßstab mit Angabe maßbestimmender Dimensionen

Fortschreiben und Detaillieren der Funktions-und Strangschemata der Anlagen

Auflisten aller Anlagen mit technischen Daten und Angaben zum Beispiel für Energiebilanzie-rungen

Anlagenbeschreibungen mit Angabe der Nut-zungsbedingungen

 d) Übergeben der Berechnungsergebnisse an an-dere Planungsbeteiligte zum Aufstellen vor-geschriebener Nachweise; Angabe und Abstim-mung der für die Tragwerksplanung notwendi-gen Angaben über Durchführunnotwendi-gen und Las-tangaben (ohne Anfertigen von Schlitz- und Durchführungsplänen)

 

e) Verhandlungen mit Behörden und mit ande-ren zu beteiligenden Stellen über die Genehmi-gungsfähigkeit

 f) Kostenberechnung nach DIN 276 (3. Ebene) und Terminplanung

 g) Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenbe-rechnung mit der Kostenschätzung

 h) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentie-ren der Ergebnisse

 

– Detaillierte Schadstoffemissionsberechnung für die ausgewählte Anlage

 – Detaillierter Nachweis von Schadstoffemis-sionen

 – Aufstellen einer gewerkeübergreifenden Brandschutzmatrix

 – Fortschreiben des technischen Teils des Raumbuches

 – Auslegung der technischen Systeme bei In-genieurbauwerken nach Maschinenrichtlinie

 – Anfertigen von Ausschreibungszeichnungen bei Leistungsbeschreibung mit Leistungspro-gramm

 

– Mitwirken bei einer vertieften Kostenberech-nung

 

– Simulationen zur Prognose des Verhaltens von Gebäuden, Bauteilen, Räumen und Frei-räumen

 

LPH 4 Genehmigungsplanung

a) Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorla-gen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Ge-nehmigungen oder Zustimmungen einschließ-lich der Anträge auf Ausnahmen oder Befreiun-gen sowie Mitwirken bei VerhandlunBefreiun-gen mit Be-hörden

 

b) Vervollständigen und Anpassen der Pla-nungsunterlagen, Beschreibungen und Be-rechnungen

 

 

LPH 5 Ausführungsplanung

Grundleistungen Besondere Leistungen a) Erarbeiten der Ausführungsplanung auf

Grund-lage der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 (stufenweise Erarbeitung und Darstellung der Lösung) unter Beachtung der durch die Ob-jektplanung integrierten Fachplanungen bis zur ausführungsreifen Lösung

 

b) Fortschreiben der Berechnungen und Be-messungen zur Auslegung der technischen An-lagen und AnAn-lagenteile

Zeichnerische Darstellung der Anlagen in einem mit dem Objektplaner abgestimmten Ausgabe-maßstab und Detaillierungsgrad einschließ-lich Dimensionen (keine Montage- oder Werk-stattpläne)

Anpassen und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der Anlagen bzw. der GA-Funk-tionslisten

Abstimmen der Ausführungszeichnungen mit dem Objektplaner und den übrigen Fachplanern

 c) Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen

 d) Fortschreibung des Terminplans

 

e) Fortschreiben der Ausführungsplanung auf den Stand der Ausschreibungsergebnisse und der dann vorliegenden Ausführungsplanung des Objektplaners, Übergeben der fortgeschriebe-nen Ausführungsplanung an die ausführenden Unternehmen

 

f) Prüfen und Anerkennen der Montage- und Werkstattpläne der ausführenden Unternehmen auf Übereinstimmung mit der Ausführungspla-nung

 

– Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des Tragwerksplaners auf Übereinstimmung mit der Schlitz- und Durchbruchsplanung

 – Anfertigen von Plänen für Anschlüsse von beigestellten Betriebsmitteln und Maschinen (Maschinenanschlussplanung) mit besonde-rem Aufwand (zum Beispiel bei Produktions-einrichtungen)

 

– Leerrohrplanung mit besonderem Aufwand (zum Beispiel bei Sichtbeton oder Fertigtei-len)

 – Mitwirkung bei Detailplanungen mit be-sonderem Aufwand, zum Beispiel Darstel-lung von WandabwickDarstel-lungen in hochinstal-lierten Bereichen

 – Anfertigen von allpoligen Stromlaufplänen

 

LPH 6 Vorbereitung der Vergabe

a) Ermitteln von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsverzeichnissen in Ab-stimmung mit Beiträgen anderer an der Pla-nung fachlich Beteiligter

 b) Aufstellen der Vergabeunterlagen, insbeson-dere mit Leistungsverzeichnissen nach Leis-tungsbereichen, einschließlich der

War-tungsleistungen auf Grundlage bestehender

Re-– Erarbeiten der Wartungsplanung und -orga-nisation

 – Ausschreibung von Wartungsleistungen, soweit von bestehenden Regelwerken ab-weichend

 

Grundleistungen Besondere Leistungen c) Mitwirken beim Abstimmen der Schnittstellen

zu den Leistungsbeschreibungen der anderen an der Planung fachlich Beteiligten

 

d) Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse

 

e) Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kos-tenberechnung

 f) Zusammenstellen der Vergabeunterlagen

 

LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe

a) Einholen von Angeboten

 

b) Prüfen und Werten der Angebote, Aufstellen der Preisspiegel nach Einzelpositionen, Prüfen und Werten der Angebote für zusätzliche oder geän-derte Leistungen der ausführenden Unterneh-men und der Angemessenheit der Preise

 c) Führen von Bietergesprächen

 

d) Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeich-nissen und der Kostenberechnung

 e) Erstellen der Vergabevorschläge, Mitwirken bei der Dokumentation der Vergabeverfahren

 f) Zusammenstellen der Vertragsunterlagen und bei der Auftragserteilung

 

– Prüfen und Werten von Nebenangeboten

 

– Mitwirken bei der Prüfung von bau-wirtschaftlich begründeten Angeboten (Claimabwehr)

 

LPH 8 Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation

a) Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit den ausführenden Unternehmen, den Aus-führungsunterlagen, den Montage- und Werk-stattplänen, den einschlägigen Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik

 b) Mitwirken bei der Koordination der am Projekt Beteiligten

 c) Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen des Terminplans (Balkendiagramm)

 d) Dokumentation des Bauablaufs (Bautagebuch)

 

– Durchführen von Leistungsmessungen und Funktionsprüfungen

 

– Werksabnahmen

 – Fortschreiben der Ausführungspläne (zum Beispiel Grundrisse, Schnitte, Ansichten) bis zum Bestand

 

– Erstellen von Rechnungsbelegen anstelle der ausführenden Firmen, zum Beispiel Auf-maß

 – Schlussrechnung (Ersatzvornahme)

 

– Erstellen fachübergreifender Betriebsanlei-tungen (zum Beispiel Betriebshandbuch,

Re-Grundleistungen Besondere Leistungen e) Prüfen und Bewerten der Notwendigkeit

ge-änderter oder zusätzlicher Leistungen der Un-ternehmer und der Angemessenheit der Preise

 

f) Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen

 g) Rechnungsprüfung in rechnerischer und fachli-cher Hinsicht mit Prüfen und Bescheinigen des Leistungsstandes anhand nachvollziehbarer Leistungsnachweise

 h) Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leis-tungsabrechnungen der ausführenden Un-ternehmen im Vergleich zu den Vertragsprei-sen und dem Kostenanschlag

 i) Kostenfeststellung

 

j) Mitwirken bei Leistungs- u. Funktionsprüfungen

 k) fachtechnische Abnahme der Leistungen auf Grundlage der vorgelegten Dokumentation, Er-stellung eines Abnahmeprotokolls, Feststellen von Mängeln und Erteilen einer Abnahmeemp-fehlung

 

l) Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnah-me daran

 

m) Prüfung der übergebenen Revisionsunterlagen auf Vollzähligkeit, Vollständigkeit und stichpro-benartige Prüfung auf Übereinstimmung mit dem Stand der Ausführung

 

n) Auflisten der Verjährungsfristen der Ansprüche auf Mängelbeseitigung

 

o) Überwachen der Beseitigung der bei der Ab-nahme festgestellten Mängel

 

p) Systematische Zusammenstellung der Doku-mentation, der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts

 

paraturhandbuch) oder computer-aided Fa-cility Management-Konzepte

 – Planung der Hilfsmittel für Reparaturzwecke

 

LPH 9 Objektbetreuung

a) Fachliche Bewertung der innerhalb der Ver-jährungsfristen für Gewährleistungsansprü-che festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der

– Überwachen der Mängelbeseitigung inner-halb der Verjährungsfrist

 

– Energiemonitoring innerhalb der Ge-währleistungsphase, Mitwirkung bei den

Grundleistungen Besondere Leistungen Leistung, einschließlich notwendiger

Begehun-gen

 b) Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelan-sprüche gegenüber den ausführenden Un-ternehmen

 c) Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleis-tungen

 

jährlichen Verbrauchsmessungen aller Medi-en

 – Vergleich mit den Bedarfswerten aus der Planung, Vorschläge für die Betriebsoptimie-rung und zur Senkung des Medien- und En-ergieverbrauches

 

Anlage 15.2 Objektliste

Honorarzone

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