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12. Übernahme von Schulden zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer

12.1 Leistungen aus dem Härtefallfonds zur Vermeidung von Energie – und

Ein Härtefallfonds soll als flankierendes Element neben den

„Zappenduster“ Maßnahmen zur Reduzierung und Vermeidung von Energie – und Wassersperren im Land Bremen beitragen.

Der Fonds soll die gesetzlichen Ansprüche nicht ersetzen. Aus diesem Fonds sollen nur dann finanzielle Hilfen geleistet werden, wenn die Notlage nicht anders beseitigt werden kann. Eine Leistung aus dem Fonds erfolgt grundsätzlich einmalig und als Zuschuss und wird an die Inanspruchnahme einer Energieberatung gekoppelt.

Zahlungen aus dem Fonds sind freiwillige Leistungen des Landes Bremen, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

SGB XII: V 216

SGB II: BK-Textvorlagen

Härtefallfonds

Leistungen kommen in Betracht bei Personen mit geringem verfügbaren Einkommen oder Bezieher/innen von Transferleistungen, die sich zur Abwendung oder Aufhebung von Energie- oder Wassersperren nicht selbst helfen können.

Ausgeschlossen sind:

Wohnungseigentümer/Vermieter, die die Vorauszahlungen der Mieter*innen nicht an den Versorger weiterleiten

Fälle, in denen wiederholt Schulden beim Energieversorger entstanden sind und keine Verhaltensänderung (u.a.

Inanspruchnahme Schuldnerberatung, Energieberatung) gezeigt wurden bzw. erkennbar sind.

Personenkreis

Voraussetzungen für eine Leistung aus dem Fonds sind:

 Eine Energie- oder Wassersperre ist angedroht bzw. bereits umgesetzt.

 Die Betroffenen wirken im Prozess mit – insbesondere bei der Antragstellung in den zuständigen Leistungsbehörden.

 Anträge auf Übernahme der Rückstände beim Energieversorger wurden von den Leistungsbehörden abgelehnt.

 Tragfähige Ratenzahlungsvereinbarungen mit dem Energieversorger konnten nicht erreicht werden.

Voraussetzungen

Die Prüfung und Auszahlung einer Leistung aus dem Fonds erfolgt durch die Verbraucherzentrale Bremen. Das Vorliegen der

Voraussetzungen sowie das vorherige Durchlaufen des

Prüfung und Auszahlung

Aktenplan-Nr. SGB II 20-01/1-0 Seite 88

Aktenplan-Nr. SGB XII 111-02 12.10.2021

„Zappenduster“ Prozesses, wird durch ein Laufzettelverfahren dokumentiert – der Laufzettel ist als Anlage beigefügt.

SGB XII: V 216

SGB II: BK-Textvorlagen

Betroffene erhalten mit einer Sperrandrohung einen „Zappenduster“

Flyer, der auf Hilfs– und Beratungsangebote hinweist. Sie können dann zuerst eine der Leistungsbehörden aufsuchen (Variante a) oder eine Beratungsstelle (Variante b).

 a) Betroffene wenden sich zuerst an die Leistungsbehörden:

Eine Sperraussetzung ist zunächst zu veranlassen. Auf die entsprechenden Formulare wird verwiesen.

Die Leistungsbehörde prüft die Übernahmefähigkeit der Kosten (§

22 Abs. 8 SGB II, § 36 SGB XII, § 21 i.V.m. § 36 SGB XII –vgl. auch Arbeitshilfe zur VAnw KdU Pkt. 12).

Ist eine Übernahme der rückständigen Kosten nicht möglich, ist ein Ablehnungsbescheid zu erteilen. Auf das Begründungserfordernis des § 35 SGB X wird ausdrücklich hingewiesen. Der Laufzettel ist bis einschließlich Punkt 1b) auszufüllen und mit nachstehend aufgeführten Unterlagen an die Verbraucherzentrale zu übermitteln:

- Ablehnungsbescheid

- Nachweis über die Sperrandrohung bzw. bereits durchgeführte Sperre

- DSGVO Erlaubnis zur Nutzung der Daten und Erklärung des Schuldners, dass die Leistung aus dem Härtefallfonds direkt an den Gläubiger gezahlt wird (1 Formular)

Die Übermittlung erfolgt per Briefpost, in eiligen Fällen erfolgt die Übermittlung per Fahrradkurier - siehe unten.

Dem/der Betroffenen ist das Hinweisblatt zur Inanspruchnahme einer Leistung aus dem Härtefallfonds zur Reduzierung von Energie – und Wassersperren (SGB XII V215; SGB II BK-Textvorlagen) auszuhändigen.

Die Verbraucherzentrale versucht eine Ratenzahlung herbeizuführen. Gelingt dies nicht, ist eine Zahlung aus dem Fonds möglich und wird von dort veranlasst.

 b) Betroffene wenden sich zuerst an eine Beratungsinstitution:

Eine Sperraussetzung wird von dort zunächst veranlasst.

Die Beratungsinstitution versucht für die Betroffenen Ratenzahlungen mit dem Energieversorger zu vereinbaren. Gelingt dies nicht, werden die Betroffenen an die Leistungsträger orientiert bzw. stellen die Beratungsstellen zusammen mit den Betroffenen, Anträge auf Übernahme der rückständigen Kosten (unter

Verfahrensschritte

Aktenplan-Nr. SGB II 20-01/1-0 Seite 89

Aktenplan-Nr. SGB XII 111-02 12.10.2021

Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und mit Einverständniserklärung der Betroffenen). Hierfür nutzt die Beratungsstelle den Laufzettel, macht die entsprechenden Angaben bis 1 b) und übersendet den Laufzettel an die zuständige Leistungsbehörde.

Die Leistungsbehörde prüft dann die Übernahme der Kosten. (§ 22 Abs. 8 SGB II, § 36 SGB XII, § 21 i.V.m. § 36 SGB XII –vgl. auch Arbeitshilfe zur VAnw KdU Pkt. 12)

Ist eine Übernahme der rückständigen Kosten nicht möglich, ist ein Ablehnungsbescheid zu erteilen. Auf das Begründungserfordernis des § 35 SGB X wird ausdrücklich hingewiesen.

Da eine Leistung aus dem Fonds in Betracht kommen kann, ist der Laufzettel von der Leistungsbehörde bis einschließlich Punkt 1b) auszufüllen und mit nachstehend aufgeführten Unterlagen an die Verbraucherzentrale (Buchhaltung) zu übermitteln:

- Ablehnungsbescheid

- Nachweis über die Sperrandrohung bzw. bereits durchgeführte Sperre

- DSGVO Erlaubnis zur Nutzung der Daten und Erklärung des Schuldners, dass die Leistung aus dem Härtefallfonds direkt an den Gläubiger gezahlt wird (1 Formular)

Die Übermittlung erfolgt per Briefpost, eiligen Fällen erfolgt die Übermittlung per Fahrradkurier. (Informationen dazu untenstehend) Liegen die Voraussetzungen vor und sind die Unterlagen vollständig, wird von dort eine Zahlung aus dem Fonds veranlasst.

Als Nachweis sollte eine Kopie des Laufzettels in den Leistungsakten abgelegt werden.

Die Adresse der Verbraucherzentrale Bremen lautet:

Verbraucherzentrale Bremen e.V. * Altenweg 4

28195 Bremen

*bei der Variante b) ist der Hinweis Buchhaltung aufzunehmen Der Fahrradkurierdienst ist unter der Telefonnummer 0421/34 99 500 zu erreichen.

Der Dienst kann auch per E-Mail angefordert werden:

contact@bremer-radkurier.de

Notwendig ist die Angabe der Abholadresse, der Zieladresse, des Kostenträgers und der Kundennummer.

Textvorschlag für die E-Mail:

Kurierdienst erbeten von (z.B. JC Bremen Mitte, Adresse…….. o.

Sozialzentrum Süd, Adresse……….) zur Verbraucherzentrale, Adresse………. Die Kurierfahrt erfolgt auf Kosten der Senatorin für Soziales, Jugend Frauen, Integration und Sport zur Kundennummer 4435.

Kontaktdaten und Hinweise zur Übermittlung des Laufzettels mit den notwendigen Unterlagen

Aktenplan-Nr. SGB II 20-01/1-0 Seite 90

Aktenplan-Nr. SGB XII 111-02 12.10.2021

Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport

Freie

Hansestadt Bremen

↑Inhaltsverzeichnis Arbeitshilfe zur VAnw Bedarfe für Unterkunft und Heizung sowie zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage

12.2 Kosten für die Inbetriebnahme der Stromversorgungsanlage nach erfolgter