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Folgende gesetzliche Grundlagen und offizielle Richtlinien wurden beigezogen:

Auf Bundesebene:

 Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) vom 1. Juli 1966

 Verordnung über den Natur- und Heimatschutz (NHV) vom 16. Januar 1991

 Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (VISOS) vom 9. September 1981

 Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung, BLN -Inventar, BAFU

 Bundesinventar der Auengebiete von nationaler Bedeutung

 Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS)

 SIA 491: Vermeidung unnötiger Lichtemissionen im Aussenraum, 2013 Auf kantonaler Ebene:

 Kantonale und regionale Inventare (Naturschutzgebiete, Feuchtgebiete , Trockenstandorte)

 Bauinventar des Kantons Bern

 Sachplan Wanderroutennetz Kanton Bern

 Sachplan Veloverkehr Kanton Bern

7.14.2 Pflichtenheft und Auflagen

Im Pflichtenheft für die UV-Hauptuntersuchung sind folgende Arbeiten vorgesehen:

 Ermitteln und Beurteilen der notwendigen Flächenbeanspruchung hinsichtlich Einfluss auf das Landschaftsbild

 Formulieren von Massnahmen zur Reduktion der Lichtemissionen

Das Pflichtenheft für die UV-Hauptuntersuchung sowie allfällige Anträge und Bemerkungen der Stel-lungnahme des BAFU (vgl. Anhang 1.4) wurden im Folgenden berücksichtigt.

7.14.3 Methodik und Untersuchungsperimeter

Basis für den Beschrieb des Ausgangszustandes sind eine Begehung des Gebiets und die vorhan-denen Grundlagen bzw. Inventare.

Der Untersuchungsperimeter zu diesem Fachgebiet betrifft den ganzen Bereich, der durch die Still-legungstätigkeiten direkt beanspruchten Flächen, was gemäss aktuellen Kenntnissen dem Gebiet der heutigen KKM-Anlage und der unmittelbaren Umgebung – insbesondere dem Aareufer – ent-spricht.

7.14.4 Ausgangszustand

Das Landschaftsbild von Niederruntigen wird durch die Kernkraftwerkanlage dominiert. Die Umge-bung des KKM-Areals ist von einer wenig überbauten Kulturlandschaft, Wald und mehrheitlich land-wirtschaftlich genutzter Fläche geprägt. Nebst den Gebäuden der KKM-Anlage sind die Hochspan-nungsleitungen als stark landschaftsprägende Elemente zu nennen.

Die Lage des KKM in einer Senke des Aaretals unterhalb des Wohlensees reduziert die Einsehbar-keit der Anlage. Von Süden her kommend (über Buttenried) wird die An lage zudem durch den Wald des Runtigerains verdeckt. Aus nord- bis nordöstlicher Richtung ist die KKM-Anlage von den an den Hängen verlaufenden Wanderwegen und Verkehrsrouten gut sichtbar, ebenso von den Weilern Sal-visberg und Wickacker aus. In höheren Lagen ist je nach Standort die Spitze des Hochkamins sicht-bar.

Ungefähr 600m aareabwärts, am Zusammenfluss von Aare und Saane, liegt das Auengebiet "Nie-derried-Oltigenmatt" von nationaler Bedeutung (BLN-Objekt Nr. 53). Vom Auengebiet aus ist das KKM nicht wahrnehmbar. Das ca. 1,2 km flussaufwärts liegende Wasserkraftwerk Mühleberg wird im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) als schützenswertes Ortsbild von nationaler Bedeutung aufgeführt.

Dem Aareufer entlang führt ein offizieller Wanderweg. Dieser wird im Bereich des KKM nicht entlang des Ufers sondern dem Waldrand entlang um das KKM-Areal geführt (Abbildung 7.14-1). Ebenso führt eine Veloroute am KKM-Areal vorbei (Abbildung 7.14-2). Die KKM-Anlage wird aus Sicherheits-gründen nachts stark ausgeleuchtet, was weithin sichtbare Lichtemissionen zur Folge hat ( Abbildung 7.14-3).

Abbildung 7.14-1: Auszug aus dem Sachplan Wanderroutennetz; gelb: Naturbelag, braun: Hartbelag (Quelle:

Geoportal des Kantons Bern)

7 U M W E L T A S P E K T E

Abbildung 7.14-2: Auszug aus dem Sachplan Velorouten; dick grau: Velolandroute bestehend, gestrichelt grau:

Velolandroute geplant, dünn grau: weitere Veloroute (Quelle: Geoportal des Kantons Bern)

Abbildung 7.14-3: Nächtliche Beleuchtung der KKM-Anlage (Quelle: az Solothurner Zeitung, online)

7.14.5 Erwartete Umweltauswirkungen

Während der Stilllegung, bis zum Ende des Anlagestatus D, bleiben die heutigen Gebäude des KKM bestehen und erfahren gemäss aktuellem Projektstand höchstens geringe von aussen sichtbare Ver-änderung. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass temporär Material in Containern innerhalb des KKM-Areals gelagert wird. Ebenso können die Parkplätze (inkl. ehemalige Unterstation) als

Parkplätze für PKW, LKW und Maschinen sowie als temporäre Materiallagerplätze verwendet wer-den. Gewisse temporäre Veränderungen bzw. Belegungen von arealinternen Freiflächen, dem un-mittelbar ausserhalb liegenden Parkplatz sowie der Fläche der ehemaligen Unterstation finden auch im Ausgangszustand sowie im Leistungs- und Revisionsbetrieb statt.

Der Rückbau der Ein- und Auslaufbauwerke wird temporär durch die Bauarbeiten in der Aare und am Ufer von aussen wahrnehmbar sein, beeinflusst die Landschaft aber nur gering. Langfristig wir-ken sich das wiederhergestellte Ufer und das Fehlen der Ansaugstutzen in der Aare vor allem aus der Nähe bzw. vom gegenüberliegenden Ufer positiv auf das Landschaftsbild aus.

Im Lauf der Stilllegung kann die nächtliche Ausleuchtung der KKM-Anlage reduziert werden, da sich die Sicherheitsanforderungen mit fortschreitender Stilllegung ändern. Eine Reduktion ist gemäss An-gaben der BKW frühestens ab Kernbrennstofffreiheit, also ab Beginn des Anlagestatus C möglich.

Die Parkplatzbeleuchtung kann mit der Abnahme von Schichteinsätzen reduziert werden. Die Re-duktion der Beleuchtung richtet sich nach der Gefährdungsannahme und den daraus resultierenden Sicherungsmassnahmen. Genaue Aussagen zum Mass der Beleuchtungsreduktion sind im aktuellen Projektstand noch nicht möglich.

Am Wanderweg- und Veloroutennetz ändert sich durch die Stilllegung nichts. Diese Wege sollen auch während der Stilllegung begehbar bzw. befahrbar bleiben. Bei allfälligen temporären Sperrun-gen sind UmleitunSperrun-gen zu gewährleisten und zu signalisieren.

7.14.6 Massnahmen

Die Umsetzung der folgenden Massnahme wird im Rahmen der UBB vorgesehen:

M-Lan 1: Reduktion der Aussenbeleuchtung bzw. der Lichtemissionen der Anlage auf das aus Si-cherheitsgründen notwendige Minimum – mit fortschreitender Stilllegung.

M-Lan 2: Gewährleisten der Begeh- bzw. Befahrbarkeit der Wanderwege und Velorouten während der gesamten Stilllegung. Bei allfälligen temporären Sperrungen sind Umleitungen zu sig-nalisieren.

7.14.7 Schlussfolgerungen

Es ist geplant, dass die vorgesehenen Stilllegungsarbeiten in den Gebäuden stattfinden und höchs-tens geringe sichtbare Änderungen an bestehenden Gebäuden nach sich ziehen. Die Flächen, wel-che temporär als Umschlagsplätze genutzt werden, liegen innerhalb des umzäunten KKM -Areals.

Die heutigen Parkplätze unmittelbar östlich des Areals werden weiterhin als Parkplätze zur Verfü-gung stehen. Ausserhalb des Areals werden keine "neuen" Flächen belegt. Nach Rückbau der Ein- und Auslaufbauwerke in der Aare wird das Ufer wiederhergestellt und somit durchgehend ohne Ein-fluss von Bauwerken begrünt bzw. bestockt. Mit Umsetzung einer Reduktion der Aussenbeleuchtung bzw. der Lichtemissionen mit fortschreitender Stilllegung kann das Vorhaben als landschaftsverträg-lich beurteilt werden.

7 U M W E L T A S P E K T E

7.15 Kulturdenkmäler, archäologische Stätten