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Folgende gesetzliche Grundlagen und offizielle Richtlinien wurden beigezogen:

Auf Bundesebene:

 Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (GSchG) vom 24. Januar 1991

 Gewässerschutzverordnung (GSchV) vom 28. Oktober 1998 Auf kantonaler Ebene:

 Kantonales Gewässerschutzgesetz vom 11. November 1996

 Kantonale Gewässerschutzverordnung vom 24. März 1999

 Kantonales Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über den Schutz von Umwelt und Gewässer vom 4. September 2007

 Kantonale Verordnung zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über den Schutz von Umwelt und Gewässer vom 14. Mai 2007

Folgende weitere Grundlagen wurden verwendet:

 Wegleitung Grundwasserschutz, Vollzugshilfe, Buwal 2004

 SIA 431, Entwässerung von Baustellen, VSA/SIA 1997

 Merkblatt für das Versickern von Regen- und Reinabwasser, Amt für Wasser und Abfall, Kt. Bern, Januar 2009

7.5.2 Pflichtenheft und Auflagen

Im Pflichtenheft für die UV-Hauptuntersuchung sind folgende Arbeiten vorgesehen:

 Aufzeigen des Wasserbedarfs für die Anlagestatus A bis D.

 Aufzeigen der Wasserversorgung (Wasserbezugsquellen) während der Stilllegung sowie nach Abschluss der Stilllegungsarbeiten.

 Aufzeigen der Auswirkungen der Ausserbetriebnahme und Stilllegung des KKM auf die Was-serbilanz der betroffenen Grundwasserfassungen und sich voraussichtlich einstellender Grundwasserverhältnisse.

 Überprüfen des bestehenden Entwässerungskonzeptes für Meteor- und Schmutzwasser so-wie Darstellung der Entwässerungswege für die Anlagestatus A bis D, in dem allfällige Ver-sickerungen oder andere Gefährdungen für das Grundwasser aufgezeigt werden.

 Aufzeigen von Massnahmen zum Schutze des Grundwassers während der Stilllegung.

 Definition von Ort und Menge aller für den Rückbau benötigter wassergefährdender Flüssig-keiten inkl. deren Lagerbedingungen.

Das Pflichtenheft für die UV-Hauptuntersuchung sowie allfällige Anträge und Bemerkungen der Stel-lungnahme des BAFU (vgl. Anhang 1.4) wurden im Folgenden berücksichtigt.

7.5.3 Methodik und Untersuchungsperimeter

Der Untersuchungsperimeter beschränkt sich auf die Bereiche im Einfluss des Anlagenperimeters des KKM sowie der Grundwasserfassung Rewagau. Als Ausgangszustand gilt der heutige Zustand mit den bestehenden Anlagen des KKM. Der Einfluss des veränderten Wasserverbrauchs und damit Wasserbezugs des KKM auf die Grundwasserfassung Rewagau sowie auf den Grundwasserspiegel werden qualitativ abgeschätzt. Es werden zudem Gefährdungspotentiale durch die Stilllegung auf das Grundwasser eruiert und entsprechende Massnahmen definiert.

7.5.4 Ausgangszustand

Der Anlagenperimeter des KKM liegt im Gewässerschutzbereich B, das heisst dem "übrigen Be-reich", welcher nicht in die Gewässerschutzbereiche Au und Ao fällt. Der Gewässerschut zbereich B umfasst Gebiete, deren Grundwasservorkommen weniger bedeutend sind, daher gelten keine be-sonderen oder erhöhten Anforderungen an den Grundwasserschutz.

Das KKM besitzt Wasserlieferverträge mit der WAGROM (Gemeindeverband Wasserbund Grosses Moos) sowie der Einwohnergemeinde Mühleberg, in denen die Wasserbezüge der verschiedenen Parteien definiert sind. Über den Horizontalfilterbrunnen der Fassung Rewag (Rewagau), die ca.

1'800 m westlich des KKM an der Saane liegt, wird heute Frischwasser für das KKM und für die Gemeinde Mühleberg gewonnen.

In Abbildung 7.5-1 ist die Grundwassersituation mit den Grundwasserfassungen in der Rewagau, derjenigen der Gemeinde Wileroltigen sowie der Fassung Grossweid der Gemeinde Mühleberg im Einflussbereichs des KKM zu sehen. Im Wald oberhalb des Betriebsareals sind weitere gefasste und ungefasste Quellen vorhanden.

7 U M W E L T A S P E K T E

Abbildung 7.5-1: Grundwasserschutzzonen, Grundwasserschutzbereiche und Quellen im Untersuchungsperimeter. Gelb eingekreist der Anlagenperimeter des KKM

7.5.5 Erwartete Umweltauswirkungen

Der hier behandelte Rückbau beinhaltet nur die Stilllegung des KKM, sodass sich bis auf den Rück-bau der Kühlwasserfassung in der Aare keine relevanten Rück-baulichen Änderungen an den Anlagen ergeben, welche direkte Auswirkungen auf das Grundwasser und den mittleren Grundwasserspiegel haben könnten. Da im heutigen Betriebszustand Grundwasser weder für die Kühlung der Brennele-mente im Reaktordruckbehälter noch im Brennelementlagerbecken verwendet wird (dazu wird Aa-rewasser verwendet), ändert sich der Grundwasserbezug während der Stilllegungsphasen nur un-wesentlich. Ein allfällig veränderter Wasserverbrauch (Grundwasser) hängt von den auf dem Areal ausgeführten Arbeiten sowie der Anzahl beschäftigter Personen ab.

Der heutige Grundwasserbezug erfolgt über die Fassung Rewagau und wird hauptsächlich als Brauch-, Lösch- und Trinkwasser eingesetzt. Bis zur EELB Ende 2019 werden wie bis anhin maximal 50'000 m3/Jahr an Grundwasser benötigt. Ab dem Jahr 2020, d.h. während der Stilllegung wird der Grundwasserbedarf gemäss heutigen Angaben eher abnehmen, da die Gebäudekühlung, welche mit Grundwasser vollzogen wird und rund 2'000 m3/a benötigt, ab der EABN gänzlich wegfällt und der Grundwasserbedarf für die Lüftung (Luftwäscher Abschlämmung, Befeuchtung) um rund 50%

auf 8'000 m3/Jahr abnimmt. Der Zusatzwasserverbrauch für die Stilllegung (Dekontaminationspro-zesse) wird nach heutigem Kenntnisstand sehr gering ausfallen.

Für den Rückbau der Kühlwasserfassung (Ein- und Auslaufbauwerke) in der Aare muss eine Was-serhaltung für die benötigte Baugrube installiert werden. Allfällige Interaktionen mit dem Grundwas-ser müssen nach Vorliegen der detaillierten Rückbaupläne abgeschätzt werden.

Da sich bezüglich Versickerungen auf dem KKM-Areal keine Änderungen gegenüber dem heutigen Zustand ergeben, sind keine Auswirkungen auf das Grundwasser zu erwarten.

Ebenso ergeben sich voraussichtlich keine Veränderungen gegenüber dem heutigen Zustand be-züglich der Lagerung von wassergefährdenden Flüssigkeiten. Die heute bestehenden Sicherheits-systeme (siehe Kapitel 7.7) werden bis zum Ende des Anlagestatus C weiterhin bestehen bleiben.

7.5.6 Massnahmen

M-Grw 1: Um den Wasserbezug aus der Grundwasserfassung Rewagau detaillierter bestimmen zu können und somit z.B. einer Absenkung des Grundwasserspiegels aufgrund einer zu gros-sen Entnahmemenge vorbeugen zu können, soll vor Beginn jeder Stilllegungsphase der Bedarf an Grundwasser aufgrund der geplanten Arbeiten und damit verbundenen Anzahl auf dem Areal beschäftigter Personen abgeschätzt werden (siehe Abbildung 7.5-2).

M-Grw 2: Die Resultate der M-Grw 1 sollen phasengerecht in einem durch die einzusetzende Um-weltbaubegleitung zu erstellendem Wasserversorgungs-, Abwasser- und Entwässerungs-konzept (nachfolgend als Wasserbezugs- und EntwässerungsEntwässerungs-konzept bezeichnet) inkl.

Massnahmen für die Lagerung von wassergefährdenden Flüssigkeiten für jeden Anla-genstatus festgehalten werden. Folgende Punkte müssen im Konzept für die jeweils fol-gende Stilllegungsphase abgehandelt werden:

Aufzeigen des Wasserbedarfs für die jeweilige Stilllegungsphase (Anlagestatus)

Aufzeigen der Wasserversorgung (Wasserbezugsquellen) während der Stilllegung sowie nach Abschluss der Stilllegungsarbeiten

Aufzeigen der Auswirkungen der Ausserbetriebnahme und Stilllegung des KKM auf die Wasserbilanz der betroffenen Grundwasserfassung Rewagau und sich dort vo-raussichtlich einstellender Grundwasserverhältnisse

7 U M W E L T A S P E K T E

Darstellung der Entwässerungswege für die Anlagestatus A bis D, indem allfällige Versickerungen oder andere Gefährdungen für das Grundwasser aufgezeigt wer-den

Aufzeigen von Massnahmen zum Schutze des Grundwassers während der Stillle-gung

Definition von Ort und Menge aller für den Rückbau benötigter wassergefährdender Flüssigkeiten inkl. deren Lagerbedingungen

Abbildung 7.5-2: Vorgehen beim Erstellen der phasengerechten Wasserbezugs- und Entwässerungskonzepte Grundsatzentscheid Stilllegung KKM

Einreichung Gesuch auf Anordnung der Stilllegung

Normalbetrieb (Betriebsphase = aktueller Zustand) bez. Bedarf an Grundwasser

Endgültige Einstellung Leistungsbetrieb (EELB)

Überführung des KKM in den Anlagenstatus AS-A

Normalbetrieb (Revisionszustand) bez. Wasserbezug

Erstellen Wasserbezugs- und Entwässerungskonzept SP 1 Endgültige Ausserbetriebnahme (EABN)

Überführung des KKM in den Anlagenstatus AS-B

Beginn Stilllegungsphase 1 (SP 1)

Normalbetrieb bez. Wasserbezug bzw. leichter Rückgang des Bedarfs an Grundwasser

Erstellen Wasserbezugs- und Entwässerungskonzept SP 2 (inkl. Rückbau Kühl-wasserfassung in Aare)

Kernbrennstofffreiheit

Überführung des KKM in den Anlagenstatus AS-C

Beginn Stilllegungsphase 2 (SP 2)

Normalbetrieb bez. Wasserbezug bzw. leichter Rückgang des Bedarfs an Grundwasser

Rückbau der Kühlwasserfassung in der Aare

Erstellen Wasserbezugs- und Entwässerungskonzept SP 3 (Endzustand)

Freimessung/Aufhebung Kontrollierte Zonen

Überführung des KKM in den Anlagenstatus AS-D

Beginn Stilllegungsphase 3 (SP 3)

Grundwasserbedarf auf Minimum reduziert keine radiologische Gefahrenquelle

Erreichung Stilllegungsziel

Neue Nutzung des Areals

7.5.7 Schlussfolgerungen

Gemäss dem heutigen Kenntnisstand ergeben sich während der Stilllegung keine relevanten Ände-rungen des Grundwasserbedarfs auf dem KKM-Areal (bzw. voraussichtlich leichter Rückgang des Grundwasserbedarfs), die Lagerung von wassergefährdenden Flüssigkeiten erfolgt weiterhin vor-schriftsgemäss und es wird wie bis anhin nur unverschmutztes Meteorwasser versickert, sodass keine negativen Auswirkungen auf das Grundwasser zu erwarten sind.

7 U M W E L T A S P E K T E

7.6 Oberflächengewässer und aquatische Ökosysteme