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Lärm und elektromagnetische Felder

Jedes 4. Produkt mit Sicherheitsmängeln

5. Immissionsschutz

5.4. Lärm und elektromagnetische Felder

Massive Lärmbeschwerden über einen neu eingerichteten Schrottplatz

Der Vorjahresbericht (2005; Seite 130) ging auf die schwierige Situation ein, dass bei Ab-fallbeseitigungs- und Verwertungsanlagen die Zuständigkeit der Genehmigung und Über-wachung bei zwei Behörden angesiedelt ist. Trotzdem konnten die Interessen der beläs-tigten Anwohner und der Betreiberfirma gleichermaßen zufrieden gestellt werden.

Der Standort wurde Mitte des Jahres als Anlage zur Zwischenlagerung und Behandlung von Eisen- und Nichteisenschrott genehmigt. In diese Genehmigung sind die immissions-schutzrechtlichen Bedingungen und Auflagen, die bereits bei der Stilllegung des Platzes

im Vorjahr von der Gewerbeaufsicht gefordert wurden, eingeflossen. Die Montage einer 6 m hohen Lärmschutzwand wurde nach den Vorgaben eines Schallsachverständigen in-zwischen durchgeführt. Im Bereich der Zufahrt sind noch Nachbesserungen erforderlich.

Hier ist eine leichte Schallschutzverkleidung für das Flügeltor in Planung, dass dann bei lärmintensiven Arbeiten geschlossen werden kann und für einen zusätzlichen Lärmschutz sorgt.

Abb. 59: Neu installierte Lärm- und Sichtschutzwand Ansprechpartner: Herr Bork;

Gewerbeaufsicht des Landes Bremen, Dienstort Bremen

Hochfrequenzanlagen

Die Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) verpflichtet in § 7 die Betreiber von Hochfrequenzanlagen, diese der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen mindesten zwei Wochen vor der Inbetriebnahme oder vor einer wesentlichen Änderung anzuzeigen.

Das Anzeigeformular nach § 7 der 26. BImSchV ist entsprechend dem Beschluss des Länderausschusses für Immissionsschutz bundeseinheitlich standardisiert. Der Anzeige hinzugefügt wird eine Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur (ehemals Regulie-rungsbehörde für Telekommunikation und Post - RegTP). Mit dieser Standortbescheini-gung wird nachgewiesen, dass der Schutz von Personen in den durch den Betrieb von ortsfesten Funkanlagen entstehenden elektromagnetischen Feldern gewährleistet ist.

Im Kalenderjahr 2006 wurden

- in Bremen 64 Anzeigen und

- in Bremerhaven 22 Anzeigen

über die Änderung und Neueinrichtung von Mobilfunk-Sende- und Empfangsanlagen ein-gereicht und geprüft.

Wiederholt werden Anfragen aus der angrenzenden Wohnnachbarschaft zu den Standor-ten der Mobilfunk-Sende- und Empfangsanlagen vorgetragen, inwieweit Gesundheits-schäden durch den Betrieb der Anlagen zu erwarten sind. In der Regel geben sich die Bürger damit zufrieden, dass nach dem Prüfungsergebnis der Standortbescheinigung die Einhaltung der Grenzwerte nach der 26. BImSchV nachgewiesen ist und somit Gesund-heitsschäden nicht zu erwarten sind. Die Grenzwerte nach der 26. BImSchV berücksichti-gen den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse der deutschen Strahlen-schutzkommission.

Ansprechpartner: Herr Morgenstern; Dienstort Bremen Herr Hencken; Dienstort Bremerhaven Gewerbeaufsicht des Landes Bremen

Schuster weckt die Hausbewohner durch Klopfgeräusche

Der Inhaber einer alteingesessenen Schusterwerkstatt im Erdgeschoss eines mehrstöcki-gen Wohnhauses hat aus Altersgründen seinen Betrieb an einen junmehrstöcki-gen Schuhmacher-meister übergeben. Der Jungunternehmer begann mit Elan, die Werkstatt und das Ge-schäft wieder in Schwung zu bringen. Der Kundenkreis vergrößerte sich erfreulicherweise, sodass auch ein Geselle eingestellt wurde. Die Aktivitäten in der Werkstatt nahmen daher verständlicherweise zu. Hierdurch kam es aber auch zu einer damit verbundenen erhebli-chen Lärmentwicklung, die von den Hausbewohnern nicht kritiklos hingenommen wurde.

Neben dem Anklopfen von Klebeverbindungen bei Sohlen- und Absatzreparaturen wer-den jetzt auch per Hammerschlag Löcher gestanzt und Prägestempel mit Muster in Le-derwaren eingeklopft. Dazu stand auf dem Betonfußboden ein Stahlfuß mit einem Auf-nahmeloch für unterschiedliche Formeinsätze aus Stahl zur Verfügung. Als Stanzunterla-ge diente eine Nylonplatte, die bei Benutzung auch direkt auf den Betonboden Stanzunterla-gelegt wurde. Die bei diesen Tätigkeiten notwendigen Hammerschläge machten einen ohrenbe-täubenden Lärm in der Werkstatt und in den darüber liegenden Wohnungen. Die Haus-bewohner beschwerten sich bei der Gewerbeaufsicht.

Eine durchgeführte Lärmmessung in der Wohnung der Beschwerdeführerin ergab eine deutliche Überschreitung der Lärmgrenzwerte für Räume die, wie in diesem Fall, in bauli-cher Verbindung stehen. Am Arbeitsplatz in der Werkstatt selbst wurde ein Lärmpegel von 88 dB(A) gemessen. Der Schuster versuchte nun durch Unterlegen verschiedener Dämmplatten aus Gummi und Kork den Lärm beim Hämmern zu verringern. Dieses

reich-te aber wegen der hohen Impulshaltigkeit bei den Hammerschlägen und aufgrund der kurzzeitig sehr hohen Schlagenergie nicht aus. Selbst mehrfach kombinierte Dämmstoff-unterlagen brachten keine wesentliche Verringerung der Lärmentwicklung.

Die Hausbewohner beschwerten sich erneut. Der Jungunternehmer war ratlos und ver-zweifelt. Er befürchtete, die Werkstatt schließen zu müssen, weil er eine teure Estrichsa-nierung nicht bezahlen konnte und nicht sichergestellt war, ob diese Maßnahme dann auch ausreichend sein würde.

Die Gewerbeaufsicht empfahl dem Schuhmachermeister daraufhin den Schlag- und Stanzplatz so zu gestalten, wie beispielsweise auch Schmiedeambosse gelagert werden.

Diese werden auf massiven hochkant angeordneten Hartholzblöcken befestigt. Der Schuhmachermeister beschaffte einen ca. 0,8 m hohen Abschnitt eines massiven Eichen-stammes und fräste oben ein passendes Loch zur Aufnahme der Formeinsätze hinein.

Der Eichenstamm wurde auf eine 15 mm dicke Gummiplatte gestellt.

Diese Maßnahme brachte eine erhebliche Lärmminderung! Die Hämmergeräusche wur-den in wur-den angrenzenwur-den Wohnungen von 45 auf 35 dB(A) reduziert. Sie waren so ge-ring, dass sie messtechnisch nicht mehr zu erfassen waren. Der Lärm am Arbeitplatz ver-ringerte sich dementsprechend von 88 auf 70 dB(A).

Weiterhin stellte der Schuhmachermeister nach kurzer Zeit fest, dass die nun im Stehen ausgeführte Tätigkeit für ihn erheblich rückenschonender ist und auch weniger Kraftauf-wand erfordert.

Abb. 60 Anklopfen von Klebeverbindungen vorher/nachher

Diese mit geringem Aufwand realisierte Lärmschutzmaßnahme hat allen Beteiligten nur Vorteile gebracht. Bei der Gewerbeaufsicht sind nach der Umsetzung der Maßnahme kei-ne weiteren Lärmbeschwerden der Hausbewohkei-ner eingegangen.

Ansprechpartner: Herr Brand;

Gewerbeaufsicht des Landes Bremen, Dienstort Bremerhaven