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Kostengenauigkeit in Abhängigkeit der SIA Teilphase

Kostengrobschätzung ± 25% Vorstudie

Strategische Planung Machbarkeitsstudie Strategische Planung

Machbarkeitsstudie

Kostenschätzung ± 20% Vorprojekt

SIA Phase 31

Kostenvoranschlag ± 10%

± 0%

Bauprojekt SIA Phase 32

Ausschreibung und Realisierung SIA Phase 41 - 52 Revidierter Kostenvoranschlag

Schlussabrechnung

Unsicherheiten / Unklarheiten

Art der Kostenermittlung SIA-Phasen/Teilphasen

Erfahrungswerte grösserer Bauvorhaben im allgemeinen Hoch- und Tiefbau zeigen, dass für die Kosten der Projektplanung inkl.

Bauleitung rund 10 bis 18% der Baukosten einzusetzen sind.

Kleinwasserkraftwerke sind jedoch immer Unikate und vereinen auch bei kleinen Gesamtkosten eine Vielzahl von Komponenten aus verschiedensten Fachbereichen. Daher sind bei KWKs die Planungskosten verhältnismässig höher. Es muss mit bis zu 20%

der Baukosten oder gar darüber gerechnet werden. Je kleiner das Projekt, desto höher ist der Planungs- und Bauleitungsanteil.

Wie deren Verteilung innerhalb des Projektablaufes aussieht, kann aus der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Diese orientiert sich an der Ordnung SIA 103, welche als Richtschnur für beliebige Bauwerke (z.B. Wohnblöcke, Strassen, Brücken) gilt.

5.4 RICHTWERTE FÜR PLANUNGSKOSTEN

Auch hier gibt es bei der KWK Besonderheiten. Während für sonstige Bauvorhaben ein einziges Bewilligungsverfahren der Normalfall darstellt, kommt bei KWK-Projekten in der Regel ein zweistufiges Bewilligungsverfahren zur Anwendung. Dabei wird das Konzessionsgesuch auf Basis eines technischen Vorprojektes gemacht, das Baugesuch auf Basis eines «Bauprojekts nach SIA 103». Um genügend Planungssicherheit zu haben und spätere, mit viel Aufwand verbundene Änderungen an der bereits erteilten Konzession zu vermeiden, wird das Vorprojekt im Verhältnis zu anderen Projekten überdurchschnittlich umsichtig geplant. Dies treibt den entsprechenden Kostenteil in die Höhe, was aber dem späteren «Bauprojekt» wieder zugutekommt.

Tabelle 10 – Anteile der Planungskosten an den einzelnen Projektphasen Phase

(SIA 103)

Teilphase (SIA 103)

Leistungsanteil Fachplanung/Bauleitung

allgemein Erfahrungswerte KWK

1 Strategische Planung besonders zu vereinbaren besonders zu vereinbaren

2 Vorstudie besonders zu vereinbaren besonders zu vereinbaren

3 Projektierung 31 Vorprojekt 8% 10 – 15%

wenn Konzessionsgesuch auf Basis eines Vorprojektes 32 Bauprojekt

(i.d.R. Basis für das Baubewilligungsgesuch)

22% 15 – 20%

Durchdachtes Vorprojekt kommt dem Bauprojekt zugute 33 Bewilligungsverfahren /

Auflageprojekt

2% 2%

(bei Mitwirkung des Planers bei Einsprachen mehr) 4 Ausschreibung 41 Ausschreibung, Offertvergleich,

Vergabebeantrag

10% 10 – 15%

Anteil vor allem bei sehr kleinen Projekten gross

5 Realisierung 51 Ausführungsprojekt 18% 15 – 20%

52 Ausführung 37% 25 – 40%

53 Inbetriebnahme, Abschluss 3% 2 – 5%

Total 100%

Neben den eigentlichen Planungskosten des technischen Projektes sollten Sie auch Kosten für weiterführende Abklärungen vorsehen.

Insbesondere:

• Umweltabklärungen im Rahmen der Umweltverträglichkeits-prüfung respektive Umweltnotiz

• Geologische und geotechnische Gutachten

• Vermessung und digitale Visualisierung

• Hydrologische Messkampagne

• Altlastenrechtliche Untersuchungen

• Schadstoffgutachten (z.B. Asbest)

5.5 KOSTENDECKENDE EINSPEISEVERGÜTUNG

Beachten Sie, dass die kostendeckende Einspeisevergütung in den letzten Jahren einige formale Anpassungen erfahren hat und die nachstehend dargestellten Regelungen zwischenzeitlich allenfalls wieder angepasst wurden. Wir empfehlen Ihnen daher, sich unter www.swissgrid.ch sowie der Homepage von Swiss Small Hydro (www.swisssmallhydro.ch) über die aktuellen Förderungsbedin-gungen, die Tarife sowie die Verfahren zu informieren.

5.5.1 ALLGEMEINER KONTEXT

Gemäss Artikel 7 des Energiegesetztes (EnG) sind Kleinwasser-kraftwerke mit einer äquivalenter Leistung bis 10 MW berechtigt, die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) zu beziehen. Diese dient der Förderung der Elektrizitätsproduktion aus erneuerbaren Energien. Die KEV soll den Produzenten erneuerbarer Energien einen Preis, der den Produktionskosten plus angemessener Rendite entspricht, garantieren. Welche Kraftwerke Anspruch auf die KEV haben, wird in der Energieverordnung Anhang 1 detail-liert geregelt.

Kleinwasserkraftwerke werden in folgende Kategorien eingeteilt:

• Kategorie 1: Anlagen, die an natürlichen Gewässern erstellt werden.

• Kategorie 2: Anlagen an bereits genutzten Gewässerstrecken sowie Nebennutzungsanlagen

Diese Kategorien haben einen Einfluss auf die Vergütungssätze, welche sich aus einer Grundpauschale und verschiedenen Boni (Druckstufen- und Wasserbaubonus) zusammensetzen. Die Vergütung in Kategorie 1 beträgt derzeit maximal 24.8 Rp./kWh, jene der Kategorie 2 maximal 38 Rp./kWh.

Der Wasserbau-Bonus hängt vom Anteil der Kosten des Wasser-baus an den gesamten Investitionskosten des Projekts ab. Beträgt dieser Anteil weniger als 20 Prozent, so entfällt der Anspruch.

Anspruch auf den vollen Wasserbau-Bonus besteht bei einem Anteil von mehr als 50 Prozent. In der Richtlinie für Kleinwasser-kraft legt das BFE die für den Wasserbauanteil berechtigten Massnahmen fest.

5.5.2 ANMELDE- UND BESCHEIDVERFAHREN

ANMELDUNG

Das Verfahren startet mit der Anmeldung des Projektes bei Swissgrid. Mit dem Antrag sind folgende Informationen an Swissgrid zu liefern:

• Mittlere mechanische Bruttoleistung

• Erwartete Stromproduktion in kWh pro Kalenderjahr

• Brutto-Fallhöhe in m

• Art des genutzten Gewässers (Fliessgewässer/übrige Gewäs-ser) und Kraftwerkstyp

• Geplantes Datum der Inbetriebnahme

• Gesamtinvestitionskosten des Projektes mit Aufteilung auf die Hauptkomponenten; separat aufzuführen sind insbesondere die Investitionskosten für den Wasserbau (inkl.

Druckleitungen)

• Standort der Zentrale, der Wasserfassungen, der Reservoire und der Wasserrückgabe

• Zustimmung betroffener Grundeigentümer

• Produzentenkategorie

Bei Erneuerungen und Erweiterungen von Kleinwasserkraftwerken sind im Weiteren Unterlagen einzureichen, welche aufzeigen, dass die Anforderungen nach EnV Art. 3a und Ziffer 1.2 (Investitionskri-terium oder Kri(Investitionskri-terium der Elektrizitätsproduktionssteigerung) erfüllt werden.

Mit der Anmeldung prüft Swissgrid, ob eine Anlage grundsätzlich durch die KEV gefördert werden kann. Swissgrid kann hierzu folgende Rückmeldung geben:

• einen positiven Bescheid, wenn Ihr Antrag in die Förderung aufgenommen werden kann,

• einen Wartelistenbescheid, wenn Ihr Projekt förderwürdig ist, doch im Moment aus finanziellen Gründen nicht in die Förderung aufgenommen werden kann oder

• einen negativen Bescheid, wenn Ihr Projekt die Anforderun-gen an die Förderung (Vorgaben aus der Energieverordnung) nicht erfüllt.

Aktuell erhalten alle förderwürdigen Anmeldungen einen Wartelistenbescheid, da der finanzielle Gesamtdeckel der KEV erreicht ist.

PROJEKTFORTSCHRITTSMELDUNG

Wenn Sie von Swissgrid für Ihr Projekt den positiven Bescheid erhalten, müssen Sie innerhalb einer bestimmten Frist den Fortschritt des Projekts an Swissgrid melden.

Eine erste Projektfortschrittsmeldung (PFM 1) für Kleinwasserkraft muss nach zwei Jahren erfolgen. Hierbei muss das bei der Behörde eingereichte Konzessions- oder Baugesuch beigelegt werden.

Die zweite Projektfortschrittsmeldung (PFM 2) wird nach vier Jahren verlangt. Hierbei müssen folgende Unterlagen beigelegt werden:

• Baubewilligung, Konzession

• Stellungnahme des Netzbetreibers

• allfällige Änderungen gegenüber der Anmeldung

• geplantes Inbetriebnahmedatum

• Genehmigung ESTI (Mehrphasige Anlagen mit einer An-schlussleistung über 30 kVA)

Diese Fristen sollten Sie unbedingt einhalten. Andernfalls stellen Sie rechtzeitig ein schriftliches Fristverlängerungsgesuch an Swissgrid. Ansonsten verlieren Sie Ihren Anspruch auf die Förderung und die für Ihr Projekt reservierte Förderung wird einem anderen Projekt zugesprochen.

INBETRIEBNAHMEMELDUNG

Neben der Projektfortschrittsmeldungen sind Sie auch verpflichtet, bis spätestens sechs Jahre nach Mitteilung eines positiven

Bescheids eine Inbetriebnahmemeldung einzureichen.