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4.3 Auswertung der festgelegten Maßnahmen

4.3.3 Konzeptionelle Maßnahmen

Zusätzlich zu den vorgenannten Maßnahmen sind sogenannte „konzeptionelle Maßnahmen“ vorgese-hen, die in unterschiedlichen Belastungsbereichen und sowohl auf Oberflächen- als auch Grundwasser-körper wirken können. Hierunter fallen auch die Schlüsselmaßnahmen „Beratungsmaßnahmen für die Landwirtschaft“ (SM 12) sowie „Forschung und Verbesserung des Wissensstandes, um Unklarheiten zu beseitigen“ (SM 14). Drei Maßnahmen fallen nicht unter diese beiden Kategorien. Maßnahmentyp 505 (Einrichtung bzw. Anpassung von Förderprogrammen) wird der Schlüsselmaßnahme 40 (Maßnahmen zur Vermeidung oder dem Schutz vor den nachteiligen Auswirkungen anderer anthropogener Aktivitä-ten) und Maßnahmentyp 509 (Untersuchungen zum Klimawandel) der Schlüsselmaßnahme 24 (Anpas-sung an Klimawandel) zugeordnet. Diese beiden Maßnahmentypen sind in den Kapiteln zu den jeweili-gen Schlüsselmaßnahmen zu finden. Der Maßnahmentyp 510 (Weitere zusätzliche Maßnahmen nach Artikel 11 Abs. 5 der WRRL) aus dem LAWA-BLANO Maßnahmenkatalog ist keiner Schlüsselmaßnahme zugeordnet, wird aber auch nicht ergriffen. Die konzeptionellen Maßnahmen werden bei Bedarf den entsprechenden Belastungsschwerpunkten zugeordnet. So kann z. B. eine Fortbildungsmaßnahme im Bereich Gewässerunterhaltung eine Verbesserung der morphologischen Situation eines Gewässers be-wirken, und damit den Maßnahmenschwerpunkt morphologische Maßnahmen abdecken, während eine Fortbildungsmaßnahme für Landwirte z. B. auf die Verringerung der Pflanzenschutzmittelbelastung im Grundwasser durch diffuse Quellen abzielen kann.

Bei den konzeptionellen Maßnahmen sind ferner die nach § 32 Absatz 5 BNatSchG (Artikel 6 der FFH-Richtlinie) zu erstellenden, integrierten Bewirtschaftungspläne hinsichtlich ihrer Beiträge zur Umsetzung der Bewirtschaftungsziele nach §§ 27 bis 31 WHG (oberirdische Gewässer), § 44 WHG (Küstengewässer) und § 47 WHG (Grundwasser) (Artikel 4 EG-WRRL) zu berücksichtigen, wenn diese vorliegen.

Die LAWA-Maßnahmentypen Nummern 501 bis 510 und 512 werden den konzeptionellen typen zugeordnet. Von den 11 konzeptionellen Maßnahmentypen aus dem LAWA-BLANO Maßnahmen-katalog werden in der Flussgebietseinheit Weser 10 ergriffen. Insgesamt sind in allen Teilräumen kon-zeptionelle Maßnahmen für den derzeitigen Berichtszeitraum in der Flussgebietseinheit Weser vorgese-hen.

Beratungsmaßnahmen für die Landwirtschaft (SM 12)

Die Schlüsselmaßnahme 12 (Beratungsmaßnahmen für die Landwirtschaft: z. B. Beratung über die Op-timierung von Mineraldüngereinsatz, über die Ausbringung von Zwischensaaten zur Erosionsreduzierung und über die Inanspruchnahme von Agrarumweltmaßnahmen) stellt eine der wichtigsten konzeptionel-len Maßnahmen dar. Diese Beratungsmaßnahmen werden in alkonzeptionel-len Ländern ergriffen und als sehr wichtig in Bezug auf die Nährstoffreduzierung angesehen. Allerdings werden sie unterschiedlich gewichtet und ggf. anderen Maßnahmen z. B. in Bezug auf die Reduzierung diffuser stofflicher Belastung zugeordnet.

So kann es sein, dass Maßnahmen zur Beratung für die Landwirtschaft in einigen Ländern nicht gemeldet werden.

Tab. 4.12: Geplante oder begonnene Maßnahmentypen zu Beratungsmaßnahmen für die Landwirtschaft (Stand: 12.10.2020)

Schlüsselmaßnahme

Geplante oder begonnene Maßnahmentypen zu Beratungsmaßnahmen für die Landwirtschaft

Werra Fulda/ Diemel Ober-/ Mittelweser Aller Leine Tideweser Gesamt

504 Beratungsmaßnahmen OWK/

GWK [Anz.]

2021 5 19 346 405 318 375 1.468

2027 -- 1 146 271 239 306 963

506 Freiwillige Kooperationen OWK/

GWK [Anz.]

2021 5 1 145 271 242 305 969

2027 -- 1 145 271 238 305 960

SM 12 Maßnahmen, ohne festgeleg-ten Umfang WK*

[Anz.]

2021 1 1 1 -- 1 -- 4

2027 -- -- 100 139 75 75 389

Insgesamt sind ab Ende 2021 2.437 Beratungsmaßnahmen für die Landwirtschaft flächendeckend in der Flussgebietseinheit Weser vorgesehen und werden zu ca. 80 % über das Jahr 2027 hinaus fortge-führt. Die Verteilung auf die Teilräume ist in Tab. 4.12 und in Abb. 4.11 dargestellt. Weiterhin sind Maßnahmen geplant, deren konkreter Umfang zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht festgelegt werden kann und daher qualitativ als LAWA-Maßnahmentyp für die jeweiligen betroffenen Wasserkörper ange-geben sind. Dies betrifft ab Ende 2021 4 Maßnahmen und ab Ende 2027 389 Maßnahmen.

Je nach Organisation in den Ländern wird in eine Beratung zum Schutz der Oberflächengewässer und für den Grundwasserschutz unterschieden. Die Beratung geht von allgemeinen Informationen über Me-dien wie z. B. Broschüre oder das Internet, über Informationsveranstaltungen bis hin zur einzelbetrieb-lichen Beratung vor Ort. Die Beratung im Rahmen von Kooperationen zwischen Wasserversorgern und Landwirten in Trinkwasserschutzgebieten wird wie bisher weitergeführt. Die so gewonnenen Erfahrun-gen werden bei der Umsetzung der EG-WRRL Erfahrun-genutzt und die Beratung auf die durch landwirtschaftliche Tätigkeit belasteten Grundwasser- bzw. Oberflächenwasserkörper ausgedehnt. Die Beratung kann al-lerdings in der Fläche nicht mit gleicher Intensität erfolgen.

Abb. 4.11: Wasserkörper mit Beratungsmaßnahmen für die Landwirtschaft (SM 12) (Stand: 12.10.2020)

Maßnahmen zur Forschung und Verbesserung des Wissensstandes, um Unklarheiten zu beseitigen (SM 14)

Zur Weiterentwicklung der Erkenntnisse sind die Forschung und die Verbesserung des Wissensstandes für alle Bereiche des Gewässerschutzes unabdingbar. So sind auch in allen Planungseinheiten Projekte aus dem Bereich der Schlüsselmaßnahme 14 (Forschung und Verbesserung des Wissensstandes, um Unklarheiten zu beseitigen) im Maßnahmenprogramm vorgesehen. Ein Beispiel dafür ist das bundes-weite Projekt AGRUM-DE. Aber auch regionale Projekte werden häufig in Form von Machbarkeitsstudien durchgeführt.

Ab Ende 2021 sind insgesamt 4.201 Maßnahmen zur Fortbildung und Verbesserung des Wissensstandes

wie z. B. Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen oder Studien flächendeckend in der

Flussgebiets-einheit Weser geplant. Sie werden größtenteils auch ab Ende 2027 weitergeführt. Die Verteilung auf die

Teilräume ist in Tab. 4.13 und in Abb. 4.12 dargestellt. Zusätzlich sind weitere 68 Maßnahmen ab Ende

2021 bzw. 95 Maßnahmen ab Ende 2027 vorgesehen, deren konkreter Umfang zum jetzigen Zeitpunkt

noch nicht festgelegt ist.

Tab. 4.13: Geplante oder begonnene Maßnahmentypen zur Forschung und Verbesserung des Wissensstandes (Stand:

12.10.2020)

Schlüsselmaßnahme

Geplante oder begonnene Maßnahmentypen zur Forschung und Verbesserung des Wissensstandes

Werra Fulda/ Diemel Ober-/ Mittelweser Aller Leine Tideweser Gesamt

501 Erstellung von Konzeptionen /

Stu-dien / Gutachten [Anz.] 2021 75 1 147 272 248 319 1.062

2027 -- 1 146 272 239 307 965

502 Durchführung von Forschungs-, Entwicklungs- und

Demonstrati-onsvorhaben [Anz.] 2021 -- 1 146 271 238 306 962

2027 -- 1 145 271 238 305 960

503 Informations- und

Fortbildungs-maßnahmen [Anz.] 2021 -- 1 146 271 241 306 965

2027 -- 1 146 271 241 306 965

508 Vertiefende Untersuchungen und

Kontrollen [Anz.] 2021 42 106 168 302 286 307 1.211

2027 -- 1 150 300 278 306 1.035

512 Abstimmung von Maßnahmen in oberliegenden und/oder unterhalb

liegenden Wasserkörpern [Anz.] 2021 -- -- 1 -- -- -- 1

2027 -- -- 1 -- -- -- 1

SM 14 Maßnahmen, ohne festgelegten Umfang WK*

[Anz.]

2021 -- -- 6 46 7 9 68

2027 -- -- 6 74 7 9 95

*Anzahl Oberflächen- oder Grundwasserkörpern mit geplanten Maßnahmen

Ebenso wie bei den Maßnahmen zur Beratung für die Landwirtschaft werden diese in allen Ländern

ergriffen und als sehr wichtig angesehen. Allerdings werden sie ebenfalls unterschiedlich gewichtet und

ggf. anderen Maßnahmen zugeordnet. Auf Grund dieser regional unterschiedlichen Gewichtung sind

bildliche oder tabellarische Darstellungen für Maßnahmen zu Forschung und Verbesserung des

Wissens-standes, um Unklarheiten zu beseitigen nicht sinnvoll.