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Zentrum zur Konzentration der Versorgung wegen außergewöhnlicher technischer und personeller Voraussetzungen und personeller Voraussetzungen

IV. Universitäre Versorgung

4.4.3 Zentrum zur Konzentration der Versorgung wegen außergewöhnlicher technischer und personeller Voraussetzungen und personeller Voraussetzungen

a) Voraussetzungen

Die folgenden Voraussetzungen sind grundsätzlich zu erfüllen:

1. Begründung der Notwendigkeit der Konzentration der Versorgung an grundsätzlich 1 bis ma-ximal 3 Standorten in Sachsen-Anhalt

2. Darstellung der Abgrenzung zur Versorgung an anderen Krankenhäusern sowie des Allein-stellungsmerkmals

3. Nachweis des übergreifenden Einzugsgebietes

4. Vorlage eines entsprechenden medizinischen Konzeptes b) Besondere Aufgaben

Die folgenden besonderen Aufgaben sind verpflichtend zu erfüllen:

1. Vorhaltung und Betrieb außergewöhnlicher technischer Angebote

2. Vorhaltung außergewöhnlich kostenintensiver und komplexer Behandlungsformen, die auf-wendige interdisziplinäre technische und personelle Vorhaltungen erfordern (Versorgung ist nicht innerhalb einer Fachabteilung möglich)

Organ- und Stammzellentransplantationszentren a) Organtransplantation nach Transplantationsgesetz

Die Rahmensetzung für die Transplantationsmedizin erfolgt durch:

 das Transplantationsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. September 2007 (BGBl. I S. 2206), zuletzt geändert Art. 1 des Gesetzes vom 22. März 2019 (BGBl. I S. 352) - in Verbindung mit

 den „Richtlinien zur Organtransplantation gemäß § 16 TPG“ der Bundesärztekammer sowie

 der Vereinbarung von Mindestmengen nach § 136 b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB V (siehe Regelun-gen des Gemeinsamen Bundesausschusses gemäß § 136 b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB V für nach

§ 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser in der Fassung vom 20. Dezember 2005 zuletzt geändert am 06. Dezember 2017) bzw. in der jeweils gültigen Fassung.

In Sachsen-Anhalt sind auf dieser Grundlage mittelfristig zwei Transplantationszentren an den Universitätsklinika der beiden Universitäten Halle und Magdeburg ausgewiesen, zwischen beiden besteht eine Kooperationsvereinbarung. Langfristig wird von einer Konzentration von

transplanta-25 tionsmedizinischen Leistungen in Abstimmung zwischen Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen unter Berücksichtigung notwendiger Leistungen in Lehre und Forschung ausgegangen.

Die Transplantationszentren stellen Leistungszentren der universitären Versorgung dar. Derzeit werden im Transplantationszentrum Halle Nieren und im Transplantationszentrum Magdeburg Lebern transplantiert. Zwischen beiden Transplantationszentren besteht außerdem eine Koopera-tionsvereinbarung (Transplantationszentrum Sachsen-Anhalt). Das Transplantationszentrum Sachsen-Anhalt hat darüber hinaus ein abgestimmtes Pankreas-Nierentransplantationsprogramm.

b) Zentren für Blutstammzelltransplantation

Die Rahmensetzung für die Transplantation von Blutstammzellen erfolgt durch

 das Transfusionsgesetz (TFG) (§§ 12 und 18) in Verbindung mit

 den "Richtlinien für die allogene Knochenmarktransplantation mit nichtverwandten Spendern"

der Bundesärztekammer und

 den „Richtlinien zur Transplantation von Stammzellen aus Nabelschnurblut (CB = Cord Blood)“ der Bundesärztekammer

für die allogene Stammzelltransplantation und

 die „Richtlinien zur Transplantation peripherer Blutstammzellen“ erarbeitet vom Wissenschaft-lichen Beirat der Bundesärztekammer unter Mitwirkung des Paul-Ehrlich-Institutes (PBST-Richtlinie)

für die autologe Stammzelltransplantation sowie

 die Vereinbarung von Mindestmengen nach § 136 b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB V (siehe Regelun-gen des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 136 b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB V für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser vom 06. Dezember 2017) in der jeweils gültigen Fas-sung.

In Sachsen-Anhalt werden aufgrund des hohen apparativen und personellen Aufwandes sowie des hohen Begleitforschungsbedarfes der Methoden solche Zentren ausschließlich an den Uni-versitätsklinika Halle und Magdeburg (allogen/autolog) ausgewiesen. Diese Zentren stellen Leis-tungszentren der universitären Versorgung dar.

Zentren für Schwerbrandverletzte

Da Ereignisse mit Schwerbrandverletzten eher selten sind, kommen für eine Vorhaltung nur weni-ge Standorte in Betracht. Behandlungsmöglichkeiten in angrenzenden Bundesländern sind zu berücksichtigen. Die Vermittlung der Betten für Schwerbrandverletzte obliegt seit Jahren als zent-raler Anlaufstelle der Einsatzzentrale und Rettungsleitstelle der Feuerwehr Hamburg (Internetsei-te: http://www.feuerwehr-hamburg.org/Brandbetten), deren Aufgabe es ist, im Schadensfall die nächstgelegene geeignete Einrichtung zu benennen.

In Sachsen-Anhalt werden derzeit in den nachfolgend genannten Kliniken Betten vorgehalten:

 BG Kliniken Bergmannstrost, Halle (8 Betten für Erwachsene),

 Klinik und Poliklinik für Kinderchirurgie der MLU Halle (4 Betten für Kinder),

 Krankenhaus St. Elisabeth und St. Barbara, Halle (2 Betten für Kinder).

Diese Kapazitäten entsprechen dem derzeitigen Bedarf.

26 Zentrum für Fetalchirurgie

Am Universitätsklinikum Halle wird ein Zentrum für Fetalchirurgie (intrauterine Operationen) vor-gehalten. An die gerätetechnische Ausstattung sind besondere Anforderungen geknüpft, die au-ßerhalb des Regelinstrumentariums vorgehalten werden. Ebenso ist eine persönliche Expertise des Operateurs erforderlich.

Zentrum für Perinatalmedizin

Die Entbindung von Risikoschwangeren benötigt im Hinblick auf die Mutter und das Kind speziali-sierte Kenntnisse, Fähigkeiten und Ausrüstungen, die aus Häufigkeits-, Erfahrungs- und Kosten-gründen nicht an jedem Ort vorhanden sein können.

Gemäß Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 91 Abs. 7 SGB V vom 20.09.2005 zuletzt geändert am 18.05.2017 (BAnz. AT 23.08.2017 B1) über Maßnahmen der Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- und Neugeborenen, hat die stationäre Versorgung von Früh- und Neugeborenen nach einem mehrstufigen Versorgungskonzept zu erfolgen.

Die Qualitätsvorgaben in der perinatologischen Versorgung richten sich nach den Vorgaben des G-BA. Dieser hat am 20. September 2005 eine „Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssi-cherung der Versorgung von Früh- und Neugeborenen“ beschlossen, die seit dem 1.1.2006 ver-bindlicher Maßstab für alle Einrichtungen in Deutschland geworden ist. Die G-BA RL wurde seit-dem mehrfach überarbeitet. Die G-BA RL unterscheidet zwischen vier Versorgungsstufen:

 Perinatalzentrum Level 1 (uneingeschränkte Versorgung von Früh- und Neugeborenen)

 Perinatalzentrum Level 2 (Mindestgewicht der Früh- und Neugeborenen: 1250 Gramm)

 Perinataler Schwerpunkt (Mindestgewicht der Früh- und Neugeborenen: 1500 Gramm)

 Geburtsklinik (Entbindung reifer Neugeborener ohne vorhersehbare Komplikationen)

Die in den Beschlüssen des Gemeinsamen Bundesausschusses vereinbarten Anforderungen an die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität der versorgenden Einrichtungen sind Gegenstand dieser Rahmenvorgaben.

In Sachsen-Anhalt war eine planerische Aufteilung der Perinatalzentren in Level 1 und 2 nicht vorgesehen, obwohl die Leistungen im Perinatalzentrum Level 2 vorgehalten wurden. Die Fallan-zahl von landesweit ca. 200 Fällen im Jahr ist gering. Die optimale Versorgung der Bevölkerung kann durch die vorhandenen Perinatalzentren Level 1 in Halle und Magdeburg abgesichert wer-den. In der Umsetzung der G-BA RL werden innerhalb des Krankenhausplanes die Perinatalzen-tren nach Level 1 und 2 aktuell separat ausgewiesen:

Level 1: Universitätsklinikum Magdeburg, Universitätsklinikum Halle, St. Elisabeth und St. Barbara Krankenhaus Halle (Saale)

Level 2: Städtische Klinikum Dessau, Klinikum Magdeburg

Empfohlen wird eine Kooperation der Perinatalzentren mit den geburtlichen Einrichtungen im Land.

Pädiatrische Zentren

Für die krankenhausplanerische Anerkennung, verbunden mit der Aufnahme in den Kranken-hausplan, sind folgende Kriterien zu erfüllen:

 24 h Facharztpräsenz durch Fachärztinnen/-ärzte der Kinder- und Jugendmedizin bzw. Ärztin-nen und Ärzte in entsprechender Weiterbildung,

 gleichzeitige Vorhaltung der ausgewiesenen Schwerpunktkompetenz Neonatologie und der Facharztkompetenz Kinderchirurgie,

 24 h Präsenzpflicht durch Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-innen.

 Weitere Schwerpunktkompetenzen sollten vorgehalten werden.

Die Pädiatrischen Zentren werden an beiden Universitätsklinika vorgehalten.

27 Neurologische Frührehabilitationszentren Phase B

Wegen der zunehmenden Bedeutung der neurologischen Frührehabilitation ist die Planung von Frührehabilitationszentren notwendig. Die Neurologische Frührehabilitation der Phase B erfolgt in Sachsen-Anhalt ausschließlich im Akutkrankenhaus und ist Bestandteil der Krankenhausplanung.

Derzeit werden diese Leistungen am Neurologischen Frührehabilitationszentrum Magdeburg so-wie an den Berufsgenossenschaftlichen Kliniken Halle erbracht.

Für die krankenhausplanerische Anerkennung, verbunden mit der Aufnahme in den Kranken-hausplan, sind folgende Kriterien zu erfüllen:

1. Versorgungspolitischer und epidemiologischer Bedarf,

 Leitung durch eine/n Facharzt/Fachärztin für Neurologie. Seine Stellvertreter/innen verfü-gen über die gleiche Facharztbezeichnung. Die Leitung sowie die Stellvertretung in dem Fachgebiet sind hauptamtlich angestellt. Mindestens eine Fachärztin oder ein Facharzt verfügt über mehrjährige Berufserfahrung. Diese Ärzte/Ärztinnen sind zusammen mindes-tens 80 Stunden pro Arbeitswoche arbeitsvertraglich gebunden. Alternativ sind 3 Fachärz-tinnen/-ärzte mit insgesamt 100 h pro Arbeitswoche arbeitsvertraglich gebunden, darunter auch ggf. ein Arzt oder eine Ärztin mit mehrjähriger Berufserfahrung.

 Durchführung einer strukturierten neurologischen Diagnostik mit standardisierten Testver-fahren,

 konstante Vorhaltung eines therapeutischen Teams mit den Professionen Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Neuropsychologie,

 Vorhaltung aktivierend-therapeutischer Pflege durch besonders geschultes Personal auf dem Gebiet der neurologisch-neurochirurgischen Frührehabilitation,

 mindestens wöchentliche Behandlungsplanung mit Überprüfung und Neufestlegung des therapeutischen Ziels innerhalb einer Teamkonferenz strukturelle Voraussetzungen für frührehabilitative neurologische Therapie, Nachweis einer kontinuierlichen Qualitätssiche-rung durch Anwendung eines Qualitäts- und Managementsystems.

Zentrum für Hyperbarmedizin

Als überregionales Versorgungsangebot wird am Universitätsklinikum Halle ein Druckkammer-zentrum vorgehalten. Die Verfügbarkeit erfolgt über 24h an sieben Tagen in der Woche.

4.4.4 Zentren mit besonderer gesundheitspolitischer Bedeutung für das Land