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Komplementarität mit anderen Instrumenten

Im Dokument Jahresbericht 2010 (Seite 40-45)

2. ÜBERSICHT ÜBER DIE DURCHFÜHRUNG DES OP

2.6. Komplementarität mit anderen Instrumenten

90. Im Berichtsjahr 2010 sind gegenüber den im OP EFRE 2007-2013 in Kapitel 5.5 „Komple-mentarität zu anderen Fonds und national finanzierten Programmen“ (Stand: 24.09.2007) aufgezeigten Sachverhalten beispielhaft nachstehenden Ergänzungen – gemäß Angaben der verantwortlichen Ressorts für den Jahresbericht 2010 – dargestellt.

91. Die Einordnung der Aussagen orientierten sich dabei an der Übersicht 5.1 „Abgrenzung der Fondsinterventionen in EU-Programmen des Landes Sachsen-Anhalt“.

I. Bildung – Förderung von Investitionen in Kindertagesstätten

92. Für diese Maßnahmen des EFRE (14.14.0 / 44.14.0 und 14.15.0 / 44.15.0) bestehen klare Abgrenzungen zu anderen Programmen, wie zum Beispiel dem Fonds ELER:

EFRE: Kernstädte (MD, HAL) und ländlicher Raum, Orte >10 000 EW ELER: nur ländlicher Raum, Orte <10 000 EW

93. Die Einwohnergrenze der Orte / Ortsteile zum Stand der Antragstellung im Rahmen der 1. Antragsstufe (Jahr 2007) ist hierbei maßgeblich.

94. Die Gefahr einer Doppelförderung besteht insoweit nicht. Zur Nutzung von Synergien und um einen effektiven Einsatz der Investitionsförderung zu erreichen, werden mit EFRE-Mitteln keine Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren gefördert. Die investive Förderung dieser Plätze erfolgt aus dem Bundesinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungs-finanzierung 2008-2013“.

95. Für die Förderung nach dem nationalen Zukunftsinvestitionsgesetz wurden Einrichtungen ausgewählt, die im Rahmen der Antragstellung für die EU-Förderung nicht gefördert werden konnten, wenn diese gute Punktewerte im Auswahlverfahren erreicht hatten. Eine Überschneidung mit EU-kofinanzierten Projekten erfolgt daher nicht.

II. Investitions- und Mittelstandsförderung – Existenzgründungsförderung

96. Die im Jahresbericht 2009 (Rz. 76-77) beschriebenen eindeutigen Abgrenzungskriterien EFRE vs. ESF haben weiterhin Bestand.

II. Investitions- und Mittelstandsförderung: Förderung von Investitionen in Unternehmen (GRW gewerblich)

97. Alle notwendigen Abstimmungen im Bereich „GRW gewerblich“ (Aktionen 12.04.0 /42.04.0) konnten zweifelsfrei und sachgerecht umgesetzt werden. Bereiche:

− Lohnkostenbezogene GRW-Förderung: Mittel der Arbeitsmarktförderung sind einzu-setzen und werden bei Zuschussgewährung in voller Höhe angerechnet.

− Eine landwirtschaftliche Stellungnahme des MLU ist zum Ausschluss einer Doppel-förderung erforderlich, sofern Anträge zur Verarbeitung oder Vermarktung land-wirtschaftlicher Erzeugnisse des Anhangs I zu Art. 32 des EG-Vertrages gestellt werden. Die Abstimmung erfolgt fallbezogen kurzfristig über das MW.

− Finanzierung kann KMU-Darlehensfonds enthalten.

98. Der Ausschluss einer Doppelförderung anhand der Fördervoraussetzungen ist gegeben.

III. Innovationsförderung, Forschung und Entwicklung und interregionale Zusammenarbeit – Interregionale Zusammenarbeit

99. Die interregionalen Maßnahmen (12.08.0 / 42.08.0), die die Staatskanzlei Sachsen-Anhalt aus Mitteln des EFRE fördert, werden generell schon frühzeitig im Stadium der Antrags-vorbereitung mit den Antragstellern anhand der eingereichten Projektskizzen daraufhin überprüft, ob eine Abgrenzung zwischen EFRE und ESF sichergestellt werden kann. Dies ist ausgehend von den Interventionsbereichen der beiden Fonds und den Festlegungen der Förderziele in den beiden Leitlinien projektbezogen zu realisieren.

100. Sofern sich in den Projektskizzen entsprechende Unklarheiten ergaben, wird dies mit dem Antragsteller erörtert und auf eine eindeutige Abgrenzung zwischen beiden Fonds durch Anpassung des Projektinhaltes hingewirkt.

101. Die Ergänzung bzw. Abgrenzung zu anderen aus europäischen oder nationalen Mitteln ge-förderten Projekten wurde regelmäßig durch die projektbezogene Einbindung der Fach-ministerien sichergestellt. Insofern kann eine Doppelförderung ausgeschlossen werden.

IV. Infrastrukturförderung – Investitionen in die Soziale Infrastruktur

102. Zielsetzung ist, die ambulante Versorgung von Menschen mit Behinderungen, pflege-bedürftigen und chronisch kranken Menschen zu stärken. Es sollen die infrastrukturellen Voraussetzungen (Aufbau kommunaler Dienstleistungszentren) unterstützt werden, die es ermöglichen, dass pflege- und hilfebedürftige Menschen in ihrer eigenen Häuslichkeit wohnen bleiben und dort ambulant versorgt werden können.

103. Die zugrundeliegende Idee der Maßnahme 14.04.0 / 44.04.0 ist ein Modellprojekt und bisher von keinem anderen Förderinstrument aufgegriffen worden. Insoweit bestehen auch keine Abgrenzungsschwierigkeiten.

IV. Infrastrukturförderung – Hochwasserschutz sowie Trink- und Abwasserinfrastruktur 104. EFRE: Hochwasserschutz: Sachsen-Anhalt insgesamt

Trink-/Abwasserinfrastruktur: Kernstädte (MD/HAL) + Ländlicher Raum (Abstim-mung auf Maßnahmenebene zum Ausschluss von Doppelförderung)

105. ELER: Hochwasserschutz: Sachsen-Anhalt ohne Kernstädte und Ortslagen <7 500 EW zum Schutz des landwirtschaftlichen Produktionspotenzials

Trink-/Abwasserinfrastruktur: Ländlicher Raum (Sachsen-Anhalt ohne Kernstädte), dort nur Anlagen bis 5 000 EW-Werte und Kanalisation zu bestehenden Anlagen 106. Die benannten Abgrenzungskriterien für Hochwasserschutz sowie für Trink- und

Abwasser-infrastruktur sind weiterhin gültig. Insofern wird eine Doppelförderung in Abstimmung auf Maßnahmenebene ausgeschlossen.

107. Darüber hinaus erfolgt die Abfrage einer möglichen Doppelförderung und die abschließen-de Dokumentation in abschließen-dem jeweiligen Prüf- und Kontrollmechanismus, so im Prüfprotokoll Ex post-Kontrolle gemäß Art. 30 der VO (EG) Nr. 1975/2006 (ex-postK – ELER-investiv) und im Verwaltungskontrollprotokoll (EFRE).

IV. Infrastrukturförderung – Städtebauförderung / Dorferneuerung und -entwicklung

108. In Städten, Dörfern oder Ortsteilen Sachsen-Anhalts, in denen Vorhaben über die Städte-bauförderung des MLV gefördert werden, können grundsätzlich keine Vorhaben über die Dorferneuerung und Dorfentwicklung bewilligt werden und umgekehrt.

109. Vorhaben der Städte und Dörfer, in ländlich geprägten Ortsteilen mit weniger als 7 500 Ein-wohnern (EW), die über ein Programm der Städtebauförderung unterstützt werden, sind jedoch auch dann förderfähig, wenn das Vorhaben nicht in dem Ortsteil der Gemeinde durchgeführt wird, der über die Städtebauförderung unterstützt wird und es sich um Vor-haben zur Umsetzung von ILEK-Leitprojekten29 oder eines LEADER-Konzeptes handelt.

Das MLU kann weiterhin in begründeten Fällen eine Förderung für Vorhaben in ländlich geprägten Orten bis maximal 10 000 EW zulassen.

110. Für die Abgrenzung (Einwohnerzahlen) zwischen der Städtebauförderung und der Dorf-erneuerung gilt als Stichtag der 30.06.2006. Vorhaben in ländlich geprägten Gemeinden, die nicht durch das MLV gefördert werden, nach dem Stichtag eingemeindet oder Mitglied einer Einheitsgemeinde werden und am Stichtag weniger als 7 500 EW hatten, können im Rahmen der Dorferneuerung und Dorfentwicklung gefördert werden.

111. Vorhaben in Ortsteilen von Einheitsgemeinden, die vor dem 30.06.2006 gebildet wurden, können unabhängig von der Einwohnerzahl der Einheitsgemeinde über die Dorferneuerung und Dorfentwicklung gefördert werden, wenn die Einheitsgemeinde keine Förderung über das MLV erfährt und der Ortsteil am Stichtag weniger als 7 500 EW hatte. Die Gemeinde hat die Einwohnerzahl des Ortsteils dem Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) glaubhaft nachzuweisen.

112. Die ländlich geprägten Städte und Dörfer in Sachsen-Anhalt mit weniger als 7 500 EW werden seit Juli 2007 nach den Richtlinien des MLU über die Dorferneuerung und Dorfent-wicklung gefördert.30 Das ALFF prüft, ob die im Rahmen der Städtebauförderung erstellten vorbereitende Untersuchungen nach § 141 BauGB auch Grundlage der Förderung der Dorfentwicklung sein können. Die Gemeinden wurden informiert, dass eine Übernahme und Fortsetzung der bisherigen Förderinhalte über die Dorferneuerung/Dorfentwicklung auf Grund unterschiedlicher Förderziele ohne Weiteres nicht möglich ist.

IV. Infrastrukturförderung – Städtebauförderung / Zukunftsinvestitionsgesetz (Konjunktur-paket II)

29 ILEK = Integrierte Ländliche Entwicklungskonzepte

30 Das bedeutete für 28 Städte und Dörfer, die bis Juni 2007 über das Landesprogramm „Städtebauliche Sanierung im ländlichen Bereich“ des MLV gefördert wurden, dass sie ab Juli 2007 nunmehr über die Dorferneuerung und Dorfentwicklung gefördert werden können.

113. Dem Prinzip „Ausschluss einer Doppelförderung“ wurde konsequent gefolgt. Darüber hinaus konnten seit 2009 Synergieeffekte insbesondere dort erzielt werden, wo neben dem Einsatz von Mitteln des EFRE andere Förderinstrumente, wie z. B. die im Rahmen des Zukunftsinvestitionsgesetzes zur Verfügung stehenden Mittel (Konjunkturpaket II) einge-setzt wurden. Dies trifft insbesondere auf die „Städtebauförderung im ländlichen Bereich“

zu. Hier konnten neben den EFRE-finanzierten Projekten im räumlichen Zusammenhang stehende Projekte mit Mitteln aus dem Konjunkturpaket II gefördert und so Bündelungs- bzw. Synergieeffekte erzielt werden.

114. Das MLV weist in diesem Zusammenhang auf die positiven Evaluierungsergebnisse31 aus den (Zwischen-)Berichten der Evaluatoren RMC / metis zum Querschnittsziel „Städtische Dimension“ hin.

V. Umweltschutz und Risikovorsorge – Bergbausanierung (Aktion 15.06.0 / 45.06.0)

115. Das Landesamt für Geologie und Bergbau (LAGB) ist per Verordnung vom 19.12.2007 als besondere Behörde für die Gefahrenabwehr im Altbergbau zuständig. Dem LAGB obliegt u. a. die Aufgabe der Prüfung, welche Gefahren von früherer bergbaulicher Tätigkeit aus-gehen können und ob die Voraussetzung für die Anordnung von Gefahrenabwehr-maßnahmen gegen den Verantwortlichen gegeben sind.

116. Somit gibt es eine klare Abgrenzung bezüglich der Maßnahmen der Sanierung und Beseitigung erheblicher Gefahren aus dem Altbergbau.

117. Basierend auf den Ausführungen im Jahresbericht (Rz. 93-96) wird an dieser Stelle eine Fortschreibung im Hinblick auf das zweite Konjunkturpaket (K II) der Bundesregierung für Sachsen-Anhalt vorgenommen.

118. Im Berichtszeitraum 2010 wurde das Investitionsprogramm für Länder und Kommunen – so auch für Sachsen-Anhalt – weiter erfolgreich in den einzelnen Förderbereichen des KII umgesetzt:

− Schulinfrastrukturpauschale

− Pauschale kommunale Einrichtungen der Weiterbildung

− Allgemeine kommunale Investitionspauschale

− IT-Pauschale

− frühkindliche Bildungsinfrastruktur (Kita)

119. In Sachsen-Anhalt stehen insgesamt rd. 474,9 Mio. € für zusätzliche Investitionen zur Verfügung (inkl. ergänzender Eigenanteil von Land und Kommunen i. H. v. 25 %). Davon waren rd. 474,6 Mio. €, also nahezu zu 100 %, der Investitionsmittel durch Bewilligungen gebunden. Bis Ende 2010 waren rd. 281,1 Mio. € ausgezahlt (59,2 %).

31 Rambøll Management Consulting GmbH / metis: Europäische Strukturfonds Sachsen-Anhalt 2007-2013 – Evaluation Städtische Dimension. o. O. (Zwischenbericht Modul 3 – Integrierter Ansatz in 5 Städten; Stand: Juli 2010)

Rambøll Management Consulting GmbH: Europäische Strukturfonds Sachsen-Anhalt 2007-2013 – Städtische Dimension. o. O. (Zwischenbericht; Stand: Mai 2010)

120. Die Endabrechnung hat spätestens in 2012 zu erfolgen.

121. Zur Verdeutlichung der Komplementarität mit anderen Instrumenten wird ein Beispiel aus der Förderpraxis vorgestellt, welches für eine verstärkte Verbindungen zwischen Wissen-schaft und WirtWissen-schaft eintritt.

122. Mit Mitteln des Konjunkturpaketes II werden bis 2011 die Projekte „Intermodale Verkehrs-lage Mitteldeutschland“ und im Rahmen der Landesinitiative „Galileo-Transport Sachsen-Anhalt“ der Aufbau eines Entwicklungslabors und Testfelds für Ortung, Navigation und Kommunikation in Verkehr und Logistik (Galileo-Testfeld Sachsen-Anhalt) errichtet und mit technischen Infrastrukturen erweitert.

123. Mit der Landesstrategie „Galileo Transport“ verfolgt Sachsen-Anhalt zwei konkrete Ziele32: Zum einen werden die Verkehrssysteme mit innovativen Konzepten für die zukünftigen Herausforderungen fit gemacht. Dabei stehen Stauvermeidung durch eine intelligente Verkehrslenkung und -steuerung, ein leistungsfähiger und attraktiver öffentlicher Verkehr sowie die Belange des Klimaschutzes im Vordergrund.

124. Zum anderen erhofft sich das Land Sachsen-Anhalt mit dem Weg von innovativen Konzepten zu marktfähigen Produkten einen nachhaltigen Schub sowohl für bereits an-sässige Technologieunternehmen als auch für neue Unternehmensgründungen. Sachsen-Anhalt stellt sich dabei dem nationalen und internationalen Wettbewerb mit anderen Regionen. Dass sich das Land hier gute Chancen ausrechnet, liegt an den vielver-sprechenden Ansätzen leistungsfähiger Netzwerke aus Wirtschaft und Forschungs-einrichtungen, die gemeinsam mit öffentlichen Einrichtungen FuE-Projekte durchführen.

Beispielhaft sind das Institut für Automation und Kommunikation (ifak-Institut) oder auch das Fraunhofer Institut für Fabrikbetrieb und -automatisierung (IFF) zu nennen.

125. Die K II-Projekte werden in Zusammenarbeit von MLV, MK, MW und Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg umgesetzt. Die Vernetzung der Forschung in Sachsen-Anhalt sowie im mitteldeutschen Raum, d. h. von Institutionen, Testfeldern und Konsortien aus dem Bereich der Logistik und des Verkehrs, wird gezielt ausgebaut, um Synergien für innovative Anwendungen von Ortungs-, Navigations- und Kommunikationstechnologien im Sinne der Landesinitiative zu nutzen. Neue Anwendungsfelder des Galileo-Testfeldes Sachsen-Anhalt sind etabliert worden, wie das ÖPNV-Testfeld in Halle (Saale), mit der Halleschen Verkehrs-AG (HAVAG), oder die Telematik-Plattform am Hanse-Terminal im Magdeburger Hafen.33

126. Danach schließt sich die Projektförderung der Ebene 15.12.0 / 45.12.0 „Förderung der Verkehrsforschung“ an, welche aus dem Fonds EFRE kofinanziert wird. Die Realisierung von Synergieeffekten ist somit gegeben.

32 Grußwort (Auszug) auf der CeBIT 2007 zum Forum „Galileo Tag“ von Herrn Dr. Karl-Heinz Daehre Quelle:

http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/fileadmin/Elementbibliothek/Bibliothek_Politik_und_Verwaltung/Bibliothek_MBV/Reden /Reden_2007/GalileoTransp.pdf (Stand: 20.04.2011)

33 ForschungsportalSachsen-Anhalt (Stand: 20.04.2011) Quelle:

http://www.forschung-sachsen-anhalt.de/index.php3?option=projektanzeige&anzeigen=1&pid=12037&lang=0&PHPSESSID=8d227

Im Dokument Jahresbericht 2010 (Seite 40-45)