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8. Bildung und Soziales

8.8 Jugendberufsagentur

Unsere Beratungstätigkeiten in Bezug auf den Aufbau einer Jugendberufsagentur (JBA) in Bremen und Bremerhaven gingen 2017 in das vierte Jahr. Nachdem wir im Juli 2014 aus der

Presse von entsprechenden Planungen erfahren hatten, wandten wir uns an die damalige Senatorin für Bildung und Wissenschaft. Da bei diesem Projekt datenschutzrechtliche Fragen eine zentrale Rolle spielen, baten wir um frühzeitige Beteiligung bei Strukturentscheidungen mit Datenschutzrelevanz. Im Februar 2015 fand diesbezüglich eine erste Besprechung mit Vertretern der Partner der Jugendberufsagentur statt. Bei diesen handelt es sich um die Senatorin für Bildung und Wissenschaft, das Amt für Soziale Dienste, den Magistrat Bremerhaven, den Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, die Agentur für Arbeit Bremen und das Jobcenter Bremen. In der Besprechung wurde mitgeteilt, dass die JBA Anfang Mai 2015 ihre Arbeit aufnehmen sollte.

Bei der Jugendberufsagentur handelt es sich um eine Kooperation der oben genannten Partner mit gegebenenfalls weiteren Stellen im Rahmen ihrer bisherigen Aufgaben und Zuständigkeiten mit dem Ziel, durch Abstimmung der Maßnahmen bessere Vermittlungs- und Beratungserfolge bei den 15 bis 25-jährigen zu erzielen. Die Jugendberufsagentur ist keine Stelle mit eigener Rechtsfähigkeit, sodass sie auch keine verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts sein kann, sondern die Datenverarbeitung der einzelnen Partner nur im Rahmen der für sie jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Grundlagen erlaubt ist. An der Entwurfsfassung der Verwaltungsvereinbarung über die Zusammenarbeit im Rahmen einer Jugendberufsagentur in der Freien Hansestadt Bremen kritisierten wir, dass dazu aufgefordert wurde, das Denken in Zuständigkeiten und Abgrenzungen durch die Wahrnehmung einer gemeinsamen Verantwortung zu überwinden. Bei den einzelnen Aufgabenfestlegungen wurden in der Verwaltungsvereinbarung zum Teil keine klaren Verantwortlichkeiten für die einzelnen Partner festgelegt, sondern die Jugendberufsagentur in nicht korrekter Weise wie eine selbständige Behörde behandelt. Zudem sollten Informationen über die jungen Menschen regelmäßig an alle Partner weitergegeben werden, auch ohne dass die Weitergabe zur Aufgabenerfüllung erforderlich sein musste. Die kritisierten Passagen der Verwaltungsvereinbarung wurden geändert.

Mitte April 2015 erhielten wir einen ersten Entwurf der von den jungen Menschen zu unterzeichnende Einwilligungserklärung. Der Vorstellung einiger Partner der Jugendberufsagentur, wonach unabhängig von der Ausgestaltung der Zusammenarbeit in der Jugendberufsagentur regelmäßig alle durch die Partner der Jugendberufsagentur erhobenen Daten allen Partnern zur Verfügung gestellt werden sollten, traten wir entgegen, weil eine Datenvorratshaltung ohne Erforderlichkeitsprüfung im Einzelfall nicht mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu vereinbaren ist. In einer wirksamen datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung müssen die zugrunde liegenden Datenflüsse vollständig und korrekt in einer für die Betroffenen verständlichen Form beschrieben werden.

Zudem dürfen keine Datenverarbeitungen zum Gegenstand einer Einwilligungserklärung gemacht werden, die bereits gesetzlich erlaubt sind. Die Tatsache, dass die Zusammenarbeit der Partner in der Jugendberufsagentur und die damit im Zusammenhang

stehenden Datenverarbeitungen nicht abschließend festgelegt und dokumentiert worden waren, macht eine ständige und weiter fortdauernde Überarbeitung der Einwilligungserklärung erforderlich.

Im Dezember 2016 wurde durch eine Änderung des Bremischen Schuldatenschutzgesetzes die Möglichkeit zur Speicherung von Daten von, auch ehemaligen, Schülerinnen und Schülern im Alter von 15 bis 25 Jahren bei der Senatorin für Kinder und Bildung und dem Magistrat Bremerhaven geschaffen. Ebenso wurde die Befugnis zur Datenübermittlung an die Partner der Jugendberufsagentur bei Erforderlichkeit für Vermittlung, Beratung oder Förderung eingefügt und die Grundlage für eine aufsuchende Beratung bei fehlenden Informationen geschaffen.

Mitte August 2017 unterrichtete uns die Senatorin für Kinder und Bildung über die Planungen zum Aufbau eines "Kerndatensystems Jugendliche" bei der Bundesagentur für Arbeit. Dabei handelt es sich um eine gemeinsame Datenbank für alle Partner aller Jugendberufsagenturen im Bundesgebiet, in der die Daten aller jungen Menschen in Deutschland zwischen 15 und 25 Jahren fortlaufend gesammelt werden sollen. Die Datenbank soll den trägerübergreifenden und medienbruchfreien vollständigen Informationsaustausch zwischen Schule, Sozialleistungsträgern und weiteren Partnern ermöglichen und vielfältige Auswertungsmöglichkeiten schaffen. Sie soll ab Ende 2018 zum Einsatz kommen, zunächst im Rahmen eines Pilotprojekts unter Beteiligung der Länder Bremen, Hamburg, Saarland und Rheinland-Pfalz. Die beteiligten Länder sollen dafür einen Auftrag an die Bundesagentur für Arbeit zur Pilotierung und Bereitstellung der Datenbank erteilen. Von Seiten der Bundesagentur für Arbeit soll in diesem Zusammenhang auf die Schaffung von Rechtsänderungen hingewirkt werden, die den Einsatz der Datenbank zukünftig regelt.

Wir rieten der Senatorin für Kinder und Bildung von der Teilnahme am Pilotprojekt

"Kerndatensystem Jugendliche" dringend ab, da gegen die Umsetzung dieses Projekts erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken bestehen. Die dort vorgesehenen Datenverarbeitungen sind bislang weder durch Gesetz noch durch die für die Jugendberufsagenturen Bremen und Bremerhaven verwendeten Einwilligungserklärungen gedeckt. Wir sehen in dem Vorhaben, alle jungen Menschen im Alter von 15 bis 25 Jahren mit einer Historie ihrer Daten lückenlos in einem einzigen IT-System zentral zu speichern, ohne dass dies zur Förderung, Beratung oder Vermittlung der jungen Menschen erforderlich ist, eine unzulässige Vorratsdatenspeicherung. Zudem sehen wir keine Möglichkeit, im Wege der Auftragsverarbeitung durch das Land Bremen einen Auftrag an die Bundesagentur für Arbeit zum Betrieb einer Datenbank für eine gemeinsame Datenhaltung aller Partner auf Ebene des Bundes und der Länder zu erteilen. Auch steht ein solches Vorhaben im Widerspruch zur bremischen Verwaltungsvereinbarung, in der festgelegt ist, dass jeder

Partner in seinen eigenen Systemen arbeitet und keine gemeinsame Datenhaltung erfolgen soll.

8.9 Bewohner- und Quartiersmanagementsoftware für