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5. Ausgaben 2010/2014

5.4. Investitionsausgaben

Die Investitionsausgaben der bremischen Haushalte wurden zwischenzeitlich plange-mäß zurückgeführt, jedoch in den Jahren 2009/2010 durch die im ursprünglichen Sinne des Zukunftsinvestitionsgesetzes zusätzlich verausgabten Mittel des Konjunk-turprogramms II noch einmal vorübergehend aufgestockt. Hierdurch konnten insbe-sondere im Bereich der energetischen Sanierung sowie bei der Sanierung und dem Ausbau von Schulen und Kindertagesstätten eine Vielzahl von Maßnahmen verwirk-licht werden, die anderenfalls nicht finanzierbar gewesen wären.

Am 08. März 2010 hatte der Senat der Freien Hansestadt Bremen beschlossen, die In-vestitionsausgaben des Landes und der Stadtgemeinde Bremen entsprechend der be-reits im Zusammenhang mit der Klage vor dem Bundesverfassungsgericht angekündig-ten Entwicklungslinie im Zeitraum 2010/2012 stufenweise um insgesamt 45 Mio. € ab-zusenken und für die Folgejahre zunächst eine Konstantsetzung des Ausgabenni-veaus vorzusehen. Durch eine maßnahmenbezogene Investitionsplanung und eine ge-zielte Schwerpunktsetzung, z.B. im Rahmen einer sog. „Positivliste“, sollen die zur Ver-fügung stehenden Mittel dabei noch zielgerichteter und wirkungsorientierter eingesetzt werden. Durch Einbeziehung der bisher außerhaushaltsmäßig in Sondervermögen fi-nanzierten Vorhaben (s. dazu unten) wird überdies eine Investitionsplanung „aus ei-nem Guss“ gewährleistet.

Mit dem Nachtragshaushalt 2010 und der Vorbereitung der Haushalte 2011 wurden gegenüber dieser Rahmensetzung zunächst nur noch marginale Anpassungen (Wie-dereingliederung GeoInformation; investive BAföG-Anteile) vorgenommen.

Erhebliche Veränderungen der Investitionsausgaben im Kernhaushalt sind ab 2011 allerdings aufgrund des absehbaren Berechnungsverfahrens zum strukturellen De-fizit der Haushalte zu berücksichtigen:

Die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Konsolidierungsländern zur Umset-zung der Föderalismuskommission II wird eine Einbeziehung der Finanzierungsdefizi-te der ausgegliederFinanzierungsdefizi-ten EinheiFinanzierungsdefizi-ten in die Berechnungen des strukturellen Finanzie-rungsdefizits und des daraus resultierenden Abbaupfades im weiteren Verlauf des Konsolidierungszeitraums vorsehen. Entsprechend der Zielsetzung des Senats die au-ßerhaushaltsmäßigen Finanzierungen zurückzufahren wird dies zum Anlass genom-men, die bisherige Praxis von Vorfinanzierungen in ausgelagerten Bereichen mit Beginn des Konsolidierungszeitraumes nunmehr zu beenden. Statt Vorfinanzierungen, die nach ihrer Durchführung den Kernhaushalt erst in Höhe ihrer jährlichen Tilgungsbe-träge durchlaufen und belasten, sollen die entsprechenden Finanzierungsbedarfe im Jahr ihres Entstehens unmittelbar aus dem Kernhaushalt abgedeckt werden.

Einerseits können mit dieser Rückverlagerung außerhaushaltsmäßiger Finanzierungen in den Kernhaushalt Beiträge zu einer transparenteren, den Zeitpunkt der Realisie-rung unmittelbar abbildenden Darstellung der Investitionstätigkeiten des Landes und der Stadtgemeinde geleistet werden. Andererseits kann mit einer ausschließlichen Finanzierung aller Investitionen aus dem Kernhaushalt im Rahmen der weiteren Be-trachtungen zum bremischen Konsolidierungskurs auf eine differenzierte Ausweisung einzelner Sondervermögen verzichtet, eine äußerst aufwändige Konsolidierung zwi-schen Kernhaushalt und doppisch buchenden Sondervermögen vermieden und damit wesentlich zur Vereinfachung des Meldeverfahrens und der diesbezüglichen Be-rechnungen beigetragen werden.

Tabelle 17 verdeutlicht die betragsmäßigen Auswirkungen der Umwandlung bisheriger außerhaushaltsmäßiger Vorfinanzierungen in Zuschussbeträge des Kernhaushaltes.

Zu beachten ist dabei, dass

- der Liquiditätsbedarf der Sondervermögen 2010 – der unter FöKo-Gesichtspunkten die Berechnungsgrundlage der Folgejahre darstellt – noch in der bisherigen Finanzierungspraxis (Zuschuss aus dem Kernhaushalt und Kredit-aufnahme der Sondervermögen) abgedeckt wird und noch stark durch betragsmä-ßig relevante Vorfinanzierungen (insbesondere der Kaiserschleuse und des Ja-deWeserPorts) geprägt ist,

- die ab 2012 als Zuschussbedarfe zum Ausgleich bestehender Deckungslücken geltend gemachten Beträge Anmeldungen der Sondervermögen darstellen, die zunächst unverändert in die Berechnungen des Konsolidierungspfades übernom-men wurden, jedoch zwangsläufig noch unter dem Vorbehalt der Ergebnisse zu-künftiger Haushaltsberatungen – einschließlich der in diesem Rahmen zu be-schließenden maßnahmenbezogenen Investitionsplanungen - stehen und

- die für diesen Zeitraum als bereits im Kernhaushalt berücksichtigt ausgewiese-nen Beträge auf Fortschreibungen beruhen, die insbesondere auch die Entwick-lung der notwendigen Tilgungen widerspiegeln.

Tab. 17: Integration Zuschussbedarfe Sondervermögen Land und Stadtgemeinde Bremen; in Mio. €

(vorl.) Ist Anschlag Planwerte

2010 2011 2012 2013 2014

Liquiditätsbedarf Sondervermögen 170,8 142,9 129,0 126,0 132,0 bereits als Zuschussbetrag im

Kernhaushalt berücksichtigt 74,7 60,8 34,7 33,9 32,4 Im Haushalt berücksichtigter

zusätzlicher Liquiditätsbedarf 2) 96,1 82,1 94,2 92,1 99,5

2) 2010: Berücksichtigung in Krediteraufnahme der Sondervermögen; ab 2011: erforderliche Aufstockung der Zuschussbeträge im Kernhaushalt; Berechnungs- und Abstimmungsstand: 21. Oktober 2010

InTabelle 18 sind die Investitionsausgaben nach Einbeziehung der bisher außerhaus-haltsmäßigen (Vor-)Finanzierungen sowie in der Differenzierung nach wesentlichen Ausgabepositionen und Produktplänen abgebildet. Deutlich wird, dass sich die im Kernhaushalt dementsprechend einzuplanenden Investitionsausgaben nach plan-gemäßem Rückgang der Bedarfe für bisher außerhaushaltsmäßige Vorfinanzierungen im mittelfristigen Planungszeitraum bis 2014 zunächst auf einem durchschnittlichen Niveau von rd. 460 Mio. € bewegen.

Tab. 18: Investitionsausgaben in Mio. €

Ist (vorl.) Ist Anschlag Planwerte

2009 2010 2011 2012 2013 2014

Finanzrahmen 08. März 2010 433,9 404,5 378,5 359,5 359,5 359,5 + Nachtragshaushalt 2010 -0,1

+ zus. Finanzierung Sondervermögen 96,1 82,1 94,2 92,1 99,5

06 Datenschutz / Informationsfreiheit 0,0 0,0 0,0

07 Inneres 9,6 7,4 5,2

1) 2010: einschließlich Nettokreditaufnahme der Sondervermögen (96,1 Mio. Euro) 2) Ohne Konjunkturprogramm II

Senatorinr Finanzen; Referat 20

Einschließlich Bremerhaven und nach Herausrechnung der innerbremischen Verrech-nungen und Erstattungen weisen die Investitionsausgaben des Stadtstaates im Pla-nungszeitraum ab 2011 zunächst ein relativ konstantes Niveau von knapp 500 Mio. €

p. a. auf (vgl. Tabelle 19). In der tabellarischen Darstellung zu beachten ist darüber hinaus, dass die Veränderungsraten des Basisjahres 2010 erheblich verzerrt ausfal-len, weil der deutliche Rückgang gegenüber 2009 in Bremerhaven insbesondere auf haushaltstechnische Korrekturen (Umbuchung von investiven auf konsumtive Haus-haltspositionen; vgl. 5.3.) zurückzuführen ist und der starke Anstieg in Land und Stadt-gemeinde Bremen neben den bereits beschriebenen Effekten des Konjunkturpro-gramms II vor allem darauf beruht, dass die 2010 zur – unter Konsolidierungsge-sichtspunkten erforderlichen – Vergleichbarkeit mit den Folgejahren rechnerisch be-rücksichtigten Nettokreditaufnahmen der Sondervermögen (96 Mio. €) für 2009 nicht den Ist-Werten des Kernhaushaltes hinzugerechnet wurden.

Tab. 19: Investitionsausgaben in Mio. €

Ist (vorl.) Ist Anschlag Planwerte

2009 2010 2011 2012 2013 2014

Finanzplan-Werte L+G 453,8 589,3 476,8 457,1 455,0 462,4

Senatorin für Finanzen; Referat 20

Abbildung 10 stellt die bremischen Investitionsausgaben im längerfristigen Zeitver-lauf dar. Erkennbar ist,

- die planmäßige Rückführung des Ausgabenniveaus ab 2004, - der aufstockende Charakter des Konjunkturprogramms II,

- die Integration der zuvor über Sondervermögen finanzierten Ausgaben ab 2011 (mit Ausweisung der Nettokreditaufnahme der Sondervermögen 2010) sowie - die vorgesehene Stabilisierung der Investitionsausgaben des Stadtstaates im

wei-teren mittelfristigen Planungszeitraum.

Senatorin für Finanzen, Referat 20

Abb. 10: Investitionsausgaben des Stadtstaates Bremen in Mio. €

* Bis 2010: Finanzierung über NKA der Sondervermögen (2010: Ausweis für Vergleich mit Folgejahren)

(c) SfF, 2009-06

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014

Zukunftsinvestitionsprogramm

Aufstockung Zuführungen an Sondervermögen *) Tilgungsausgaben

direkte Investitionen (ohne Vorfinanzierungen)

Einemaßnahmen-bezogene Abbildung der bremischen Investitionsplanungen ist der Finanzplanung in den Anlagen 1 (Land und Stadtgemeinde Bremen für die laufen-de Legislaturperiolaufen-de) und 2 (Stadt Bremerhaven bis 2014) beigefügt.