5 Handlungsfelder
5.3 Arbeit und Beschäftigung
5.3.2 Information und Sensibilisierung von Arbeitgebern und Unternehmen
Konkrete Forderungen der BRK
Gleiches Recht für Menschen mit Behinderungen auf Arbeit, Recht auf Möglichkeit für Men
schen mit Behinderungen, den Lebensunterhalt auf einem offenen, integrativen und zu
gänglichem Arbeitsmarkt durch Arbeit zu verdienen (Art. 27 Abs. 1)
Verbot der Diskriminierung aufgrund von Behinderung in allen Angelegenheiten im Zusam
menhang mit einer Beschäftigung, einschließlich der Auswahl-, Einstellungs- und Beschäf
tigungsbedingungen, der Weiterbeschäftigung, des beruflichen Aufstiegs sowie sicherer und gesunder Arbeitsbedingungen (Art. 27 Abs. 1a)
gleiches Recht auf gerechte und günstige Arbeitsbedingungen, einschließlich Chancen
gleichheit und gleichen Entgelts für gleichwertige Arbeit, auf sichere und gesunde Arbeits
bedingungen, einschließlich Schutz vor Belästigungen, und auf Abhilfe bei Missständen (Art. 27 Abs.1b)
Gewährleistung der gleichberechtigten Ausübung von Arbeitnehmer- und Gewerkschafts-rechten (Art. 27 Abs. 1c)
Ermöglichung eines wirksamen Zugangs zu allgemeinen fachlichen und beruflichen Bera
tungsprogrammen, Stellenvermittlung sowie Berufsausbildung und Weiterbildung (Art. 27 Abs. 1d)
Sicherstellung, dass am Arbeitsplatz angemessene Vorkehrungen für Menschen mit Behin
derungen getroffen werden (Art. 27 Abs. 1i)
Der bundesrechtliche Rahmen
Dem Schutz vor Diskriminierungen und Benachteiligungen im Erwerbsleben, z. B. bei Stellen
ausschreibungen oder bei der Auswahl von Bewerbern mit Behinderung im Bereich von Arbeit und Beschäftigung dienen vor allem die Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehand
lungsgesetzes (AGG), des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) aber auch Regelungen im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und im Bundespersonalvertre
tungsgesetz (BPersVG).
Die Integrationsämter sollen im Rahmen ihrer im SGB IX aufgeführten Aufgaben Einfluss, z.B.
durch Schulungs- und Bildungsveranstaltungen und Aufklärungsmaßnahmen, darauf nehmen, dass Barrieren im Arbeitsleben verhindert oder beseitigt werden.
Bestandsaufnahme auf Landesebene
Das Behindertengleichstellungsgesetz Sachsen-Anhalt (BGG LSA) fordert den Abbau und die Verhinderung von Diskriminierungen von Menschen mit Behinderungen bei der Teilhabe am Arbeitsleben.
Im Bereich des öffentlichen Sektors fördert der Personalrat lt. Landespersonalvertretungsge
setz (PersVG LSA) die Eingliederung von schwerbehinderten Beschäftigten.
Das Beamtenrecht von Sachsen-Anhalt und das Tarifrecht für Arbeitnehmer des Landes wer
den der BRK gerecht. Nach der Laufbahnverordnung (LVO LSA) dürfen schwerbehinderte oder diesen gleichgestellte Menschen bei der Einstellung, der Übertragung von Dienstposten, der Beförderung oder bei einem Aufstieg nicht aufgrund ihrer Behinderung benachteiligt werden.
Bei der Einstellung darf nur das Mindestmaß körperlicher Eignung für die Wahrnehmung der Laufbahnaufgaben verlangt werden. Schwerbehinderte Menschen haben bei der Einstellung Vorrang vor gesetzlich nicht bevorrechtigten Personen gleicher Eignung, Befähigung und fachli
cher Leistung. Beamte bzw. Arbeitnehmer beziehen bei gleichwertigen Ämtern bzw. Entgelt
gruppen auch die gleiche Vergütung für ihre Leistungen.
In Sachsen-Anhalt ist im Jahr 2010 erstmalig der Preis „Pro Engagement – Auszeichnung für Unternehmen mit besonderem Engagement für Menschen mit Behinderungen“ als Form der Anerkennung für besonderes Engagement bei der Einstellung und Beschäftigung von Men
schen mit Behinderungen sowie der vorbildlichen Einführung eines betrieblichen Eingliede
rungsmanagements (BEM) verliehen worden. Die Preisverleihung erfolgte in den drei Katego
rien: Private Arbeitgeber (beschäftigungspflichtig), Öffentliche Arbeitgeber (beschäftigungspflich
tig) und Nicht-Beschäftigungspflichtige Arbeitgeber. Der Preis wurde mit jeweils 20.000,- Euro dotiert. Daneben wurden noch in jeder Kategorie Ehrenpreise vergeben. Die Preisverleihung soll alle 2 Jahre stattfinden.
Herausforderungen:
Die Möglichkeiten der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sind in der Unternehmerschaft und bei den Kammern noch längst nicht hinreichend bekannt. Fehlvorstellungen über die rechtlichen und tatsächlichen Folgen der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen verhindern vielfach eine in Betracht gezogene Anstellung. Dies gilt insbesondere mit Blick auf den besonderen Kündigungsschutz, den schwerbehinderte Be
schäftigte genießen. Das Ausmaß dieses besonderen Kündigungsschutzes wird regelmäßig überschätzt. Diese Fehlvorstellung verhindert zu oft die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Die Potentiale von Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt werden regelmäßig unterschätzt. Die begleitenden Hilfen im Arbeitsleben sind in der Unterneh
merschaft nicht hinreichend bekannt.
Ziel des Landesaktionsplans muss es daher sein, Unternehmen und Arbeitgeber – auch im Hin
blick auf den drohenden Fach- und Arbeitskräftemangel – zu sensibilisieren, Menschen mit Be
hinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu beschäftigen und ihre Rechte wie die Rechte von Menschen ohne Behinderungen anzuerkennen und zu wahren. Dazu zählt auch die gleich
wertige Entlohnung der Arbeitskraft von Menschen mit Behinderungen.
Die Träger der beruflichen Rehabilitation müssen noch entschiedener zusammenarbeiten, um gemeinsam die schnelle Eingliederung in den allgemeinen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu unterstützen. Die Kommunikation aller Träger der beruflichen Rehabilitation muss gegenüber Unternehmen, Arbeitgebern, Kammern und Leistungserbringern konsistent im Sinne der hier dargestellten Zielstellungen sein.
Maßnahmenkatalog
Folgende Vorhaben sollen im Instrumentalziel „Sensibilisierung von Arbeitgebern und Unter
nehmen“ umgesetzt werden.
Maßnahmen Zuständigkeiten Zeitlicher Rahmen
Sensibilisierung und Gewinnung von Arbeitge
ber/innen für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen gemeinsam mit Partnern aus Wirtschaft, Gewerkschaft, Rehabilitationsträgern und den Interessenverbänden
MS, MW ab 2012
Informationen für Arbeitgeber zu den Möglichkei
ten und den Rahmenbedingungen der Ausbildung und der Beschäftigung von Menschen mit Behin
derungen
MS, InA ab 2012
Darstellung der Möglichkeiten von Integrations
projekten: Gute Beispiele, Förderung
MS, InA ab 2013
Preisverleihung an Unternehmen aus Sachsen-Anhalt: „Pro-Engagement für Arbeitsplätze von Menschen mit Behinderungen“
LBB alle zwei Jahre
Verbesserung der Inklusionskompetenz bei den Kammern
MS ab 2012
Trägerübergreifende Bewertung der beruflichen Rehabilitation in Sachsen-Anhalt
MS, Reha-Träger ab 2014