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Ist Home Staging ein geeigneter Weg zur Immobilienverwertung?

Hans-Jürgen Wieczorrek, Sparkasse Radevormwald-Hückeswagen

IP 01–02/2018

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ANZEIGE FC HEIDELBERG DIN A4 SEPT 17 RZ.pdf 05.09.2017 16:06:10 Uhr

1 Sanierungskredit lösen kann, um im Anschluss

unter Umständen die Verwertung der Sicherheiten zu veranlassen.

Der Sanierungskredit wurde gewährt, um eine Krise des Unternehmens zu lösen; durch den vereinbarten Sicherungszweck ist die ordentli-che Kündigung ausgeschlossen. Das Kreditinstitut kann sich wegen des vereinbarten Sanierungszwecks nicht ohne weiteres von dem Sanierungsdarlehen lösen, wenn es nachträglich zu dem Ergebnis kommt, mit der Kreditgewährung eine unternehmerische Fehlent-scheidung getroffen zu haben.

Die Kündigung ist erst zulässig, wenn sich die Verhältnisse des Schuld-ners seit den Sanierungsvereinbarungen wesentlich verschlechtert haben. Die außerordentliche Kündigung wegen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse, die den Sanierungszweck nicht mehr als erreichbar erscheinen lässt, birgt eine erhebliche Grauzone. Die außerordentliche Kündigung ist nach der jüngsten Rechtsprechung des BGH nur in sehr engen Grenzen zulässig.

Die außerordentliche Kündigung ist nur dann rechtens, wenn sich seit der Sanierungsvereinbarung die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners wesentlich verschlechtert haben und es der Bank nicht mehr zumutbar ist, an der Sanierung weiterhin mitzuwirken, d. h. wenn die Sanierungsbemühungen als aussichtslos erscheinen.

Das immanente Risiko für die kündigende Bank ist eine unwirksame Kündigung, die zu erheblichen Regressansprüchen führen kann.

Für die Zulässigkeit der Kündigung eines Kredites, der als Sanierungs-kredit zugesagt, ausgezahlt oder verlängert worden ist, kommt es daher darauf an, welchen Verlauf die Sanierungsbemühungen neh-men und inwieweit sie die Anforderungen, die die Beteiligten ein-vernehmlich an ihren Fortgang gestellt haben, erfüllen.

Zielführend ist hierbei die Aufnahme von Covenants. Dies sind bei Kreditgeschäften individuelle, vertraglich definierte Regelungen, die den Kreditgebern bei abweichender Entwicklung des Unternehmens bzw. des Kreditengagements Handlungsspielräume eröffnen.

Insbesondere die Kreditvergabe an wirtschaftlich geschwächte Unter-nehmen sollte durchaus über Covenants abgesichert werden. In den Sanierungsvereinbarungen kann geregelt werden, unter welchen Voraussetzungen die Sanierung als gescheitert gilt.

Die in der Kreditpraxis am häufigsten vorkommenden Covenants beziehen sich auf die finanzielle Situation des Schuldners. Gleichzei-tig stellen sie meist die Mindestanforderungen an die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Rahmen einer Sanierung dar.

Viel Spaß beim Lesen dieser interessanten Ausgabe!

Ihr Thomas Wuschek, Rechtsanwalt und MBA, Sanierungsberater und Chefredakteur InsoPraktiker

Thomas Wuschek

Ludwig Kümmel, Insofinance GmbH & Co. KG

Dr. Benjamin Webel, Richter am Amtsgericht Ulm (Insolvenzgericht)

REDAKTION

Thomas Wuschek, Chefredakteur und ViSdP Jürgen Blatz

Jonas Kierdorf Jörg Wehmeyer

SCHRIFTLEITUNG

Dr. Patrick Rösler Claudia Merklinger

Finanz Colloquium Heidelberg, 2018 www.FC-Heidelberg.de IP 01 – 02 / 2018

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Aktuell

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Einmalentgelte bei alternativen Finanzierungsformen am Beispiel des Factorings

Christoph Siegfried, Norddeutsche Landesbank in Hannover

wDie Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 04.07.2017 (Az.: XI ZR 562/15 und XI ZR 233/16) zur Unzulässigkeit von Bearbeitungsge-bühren bei Darlehen an Unternehmen haben eine breite Diskussion über die Zulässigkeit von derar-tigen Einmalentgelten ausgelöst. Wenig erörtert wurde bislang, ob die Entscheidungen des BGH auch auf im Rahmen von allgemeinen Geschäftsbedin-gungen vereinbarte Einmalentgelte bei Finanzie-rungsformen außerhalb der Darlehensgewährung anwendbar sind. Exemplarisch soll das in diesem Beitrag anhand des Factorings untersucht werden.

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Immobilienverwertung: Home Staging als geeigneter Weg?

Hans-Jürgen Wieczorrek, Sparkasse Radevormwald-Hückeswagen

wHome Staging wurde in den USA entwickelt und wird bei der Immobilienvermarktung in Deutsch-land bislang nur am Rande wahrgenommen. Dabei kann es eine vorteilhafte Möglichkeit sein, schwie-rige oder erklärungsbedürftige Immobilien doch noch gut zu veräußern.

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Inhalt

InsoPraktiker

● GLÄUBIGERFOKUSSIERT ● ● ERGEBNISORIENTIERT ●

● PRAXISERPROBT ●

www.InsoPraktiker.ForderungsPraktiker.de Redaktion@FC-Heidelberg.de

Titelfoto

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Impressum

Redaktion

Thomas Wuschek, Chefredakteur und ViSdP Jürgen Blatz

Jonas Kierdorf Jörg Wehmeyer Schriftleitung Dr. Patrick Rösler Claudia Merklinger

Koordination/Korrektorat

Claudia.Merklinger@FC-Heidelberg.de Leiterin Vertrieb

Heidi.Bois@FC-Heidelberg.de Leitung Aboservice

Karoline.Kroner@FC-Heidelberg.de Rezensionen

Miriam.Luell@FC-Heidelberg.de Produktionsleitung

Claudia.Merklinger@FC-Heidelberg.de

wDie BaFin hat in Orientierung an aktuelle euro päische Vor-gaben die Konsultationsfassung eines überarbeiteten nati-onalen Leitlinienpapiers zu Risi kotragfähigkeitskonzepten veröffentlicht. Statt der bisher etablierten Ansätze sind zukünftig eine nor mative Perspektive als erweiterte Kapi-talplanung und eine ökonomische Perspektive als von der Rech nungslegung losgelöste Risikotragfähigkeit kumu lativ zu erfüllen. Die überarbeiteten Vorgaben sind aufgrund des zukünftigen Wegfalls einer Doppel anrechnung von Risiken zu begrüßen, im Rahmen der individuellen Umsetzung sind jedoch instituts seitig Herausforderungen zu meistern.

BankPraktiker 02/2018 S. 35 Einheitliche Risikoanalyse

Pascal Ritz, PSD Bank Berlin-Brandenburg eG

wDie Vielzahl der in den Instituten zu erstellenden Risiko- und Gefährdungsanalysen stellt regelmäßig die Organisa-tion vor große Herausforderungen. Insbesondere die Kon-sistenz der Bewertungen sowie die zielführende Ableitung von Maßnahmen auf Institutsebene führen zu Auffällig-keiten in externen Prüfungen. Durch die Implementierung einer einheitlichen Risikoanalyse werden derartige Mängel vermieden und Effizienzsteigerungen möglich.

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Geschäftsführung Dr. Christian Göbes Frank Sator Dr. Patrick Rösler Marcus Michel

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Firmenanschrift & inhaltliche Verantwortung Finanz Colloquium Heidelberg GmbH

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Aktuell

Kredit, Sani/Inso

Wenn Schuldner erben, kann