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Hilfsmittel für das Gleichgewicht

Viele alltägliche Bewegungen werden durch die Parkinson-Erkrankung erschwert. Es gibt einige Hilfsmittel, die dem Patienten bei der Verrichtung von alltäglichen Dingen helfen können. Wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt, übernehmen die Krankenkassen in der Regel die Kosten.

Hilfsmittel für die Hände

Im Laufe der Parkinson-Erkrankung kommt es zu Einschränkungen der Beweglichkeit der Finger und Hände. Fehlende Kraft und Beweglichkeit können durch verschiedene Hilfsmittel oder beson-ders geformte Haushaltsgegenstände ausgeglichen werden:

• Hilfen bei der Körperpflege, z.B. spezielle Waschhandschuhe und Nagelbürsten, Nagelfeilen und -scheren mit verstärkten Griffen

• Hilfen beim An- und Auskleiden, z.B. Strumpfanzieher und -auszieher (auch für Kompressions-strümpfe), Knöpfgerät, flexible Schuhbänder, die aus Schnürschuhen Slipper machen

• Hilfen bei der Hausarbeit, z.B. spezielle Abwaschbürste, Schraubverschlussöffner, Transportrollator, rutschsicheres Tablett

• Hilfen beim Essen und Trinken, z.B. gewinkeltes Besteck, Besteck mit verstärkten Griffen, Tablet-tenzerkleinerer, Trinkgefäße, die leicht zu greifen und zu halten sind, Tellerranderhöher, damit das Essen nicht vom Teller rutscht

• Hilfen für die Freizeit und im Beruf, z.B. Kulihalter, Schlüsseladapter, Großtastentelefon, Greifzange

Hilfsmittel für das Gleichgewicht

Wenn Bewegungen und Gleichgewicht von Parkinson-Patienten unsicherer werden, können fol-gende Hilfsmittel vor allem in Bad, WC und Dusche die Sicherheit fördern:

• Kippspiegel, damit man sich im Sitzen rasieren, frisieren und schminken kann.

• Badewanneneinstiegshilfe und Sicherheitsgriffe, damit der Patient bei Benutzung der Badewanne/

Dusche nicht stürzt.

• Badewannensitz und Duschhocker, um längeres Stehen zu vermeiden.

• Toilettensitzerhöhung, um das Hinsetzen und Aufstehen zu erleichtern.

• Hilfen im Schlafzimmer, z.B. Bettrahmenerhöhung.

Wer hilft weiter?

Beratung und Orientierung bei der Vielzahl spezieller Hilfsmittel geben Physio- und Ergotherapeuten, Orthopädie- und Sanitätshäuser sowie Apotheken.

Praxistipp!

Hilfsmittel, die den persönlichen Alltag, den Haushalt und die Ernährung unterstützen und erleichtern, finden Sie unter www.rehadat-hilfsmittel.de > Produkte > Haushalt & Ernährung.

Kosten

Die Krankenversicherung übernimmt die Kosten mit teilweise starken Einschränkungen. Bei allen Trägern ist auch die leihweise Überlassung vorgesehen, z.B. bei haltbaren Gegenständen wie Krücken, Rollstühlen, Krankenbetten, Badehilfen usw.

Die Versorgung mit Hilfsmitteln erfolgt in der Regel durch die Vertragspartner der Krankenkasse.

Bezieht der Versicherte aufgrund eines berechtigten Interesses Hilfsmittel bei einem anderen Leis-tungserbringer, der nicht Vertragspartner der Krankenkasse ist, muss der Versicherte die Mehrkosten selbst tragen. Um dies zu vermeiden, sollte sich der Versicherte vorab die Vertragspartner der Kranken-kasse benennen lassen.

Bei der Kostenübernahme ist zu unterscheiden zwischen Hilfsmitteln, für die ein Festbetrag (siehe unten) besteht, und Hilfsmitteln ohne Festbetrag:

Hilfsmittel mit Festbetrag: Die Kassen übernehmen die Kosten bis zur Höhe des Festbetrags.

Hilfsmittel ohne Festbetrag beim Vertragspartner: Die Kassen übernehmen die Kosten bis maximal zur Höhe des vertraglich vereinbarten Preises.

Hilfsmittel ohne Festbetrag bei Leistungserbringern, die nicht Vertragspartner der Krankenkasse sind: Die Kassen erstatten nur Kosten in Höhe des niedrigsten Preises einer vergleichbaren Leistung des Vertragspartners.

Festbeträge

Festbeträge gibt es in der Krankenversicherung für Hilfsmittel in den Gruppen Sehhilfen, Hörhilfen, Inkontinenzmittel, Hilfsmittel zur Kompressionstherapie, Stoma-Artikel und Einlagen. Die Krankenkasse erstattet nur bis zu diesem Betrag. Wird ein Hilfsmittel ausgewählt, das über dem Festbetrag liegt, muss der Versicherte den Differenzbetrag (Eigenanteil) selbst übernehmen. Die Höhe der Festbeträge kann beim GKV-Spitzenverband unter www.gkv-spitzenverband.de > Krankenversicherung > Hilfsmittel >

Festbeträge eingesehen werden.

Zuzahlung

Bei der Zuzahlung in der Krankenversicherung wird zwischen „nicht zum Verbrauch bestimmten“ und

„zum Verbrauch bestimmten“ Hilfsmitteln unterschieden.

Gibt es für das Hilfsmittel einen Festbetrag (siehe oben), dann richtet sich die Zuzahlung nach diesem.

Nicht zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel

Nicht zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel können mehrmals von einem Versicherten oder im Wieder-einsatz von verschiedenen Versicherten verwendet werden, z.B. Rollstühle und Gehhilfen. Der Versi-cherte zahlt 10 % des Abgabepreises zu, jedoch mindestens 5 und maximal 10 €.

Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel

Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel können wegen ihrer Beschaffenheit, ihres Materials oder aus hygienischen Gründen nur einmal ununterbrochen benutzt werden und sind in der Regel für den Wiedereinsatz nicht geeignet. Dazu zählen z.B. Vorlagen bei Inkontinenz (Produktgruppe 15), saugende Bettschutzeinlagen und Einmalhandschuhe (Produktgruppe 19). Der Versicherte zahlt 10 % des Abga-bepreises (je Packung) zu, maximal jedoch 10 € monatlich. Dies gilt unabhängig davon, ob die zum Verbrauch bestimmten Hilfsmittel aufgrund einer oder mehrerer Indikationen oder aus mehreren Produktgruppen benötigt werden.

Eine Zuzahlungsbefreiung ist bei Überschreiten der Belastungsgrenze möglich (Näheres auf S. 20).

Pflegehilfsmittel

Die Pflegeversicherung übernimmt nur die Kosten für Pflegehilfsmittel im Rahmen der häuslichen Pflege. Prinzipiell müssen die Vorversicherungszeit erfüllt und die Pflegebedürftigkeit festgestellt wer-den. Weitere Informationen zu Pflegehilfsmitteln unter www.betanet.de > Suchbegriff: „Pflegehilfsmittel“.

Wer hilft weiter?

Die Kranken- und Pflegekassen bieten weiterführende Informationen und individuelle Auskünfte zu Hilfsmitteln.

Praxistipps!

• Der GKV-Spitzenverband erstellt ein systematisch strukturiertes Hilfsmittelverzeichnis, in dem online recherchiert werden kann: https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de. Darin sind Hilfsmittel aufgeführt, für die die Kranken- und Pflegekassen Kosten übernehmen. Das Hilfsmittelverzeichnis ist nicht abschließend, d.h. es können im Einzelfall auch weitere Hilfsmittel von der Krankenkasse übernom-men werden.

• Eine für Laien besser verständliche und nutzbare Übersicht bietet Rehadat unter www.rehadat-hilfsmittel.de.

• Sanitätshäuser oder z.B. orthopädische Schuhmacher verfügen in der Regel über detailliertes und praxisnahes Wissen zu Hilfsmitteln und auch zu individuellen Sonderanfertigungen. Sie beraten auch zum Eigenanteil und wissen, ob das Hilfsmittel zuerst von der Krankenkasse genehmigt werden muss.

• Wird ein Hilfsmittel von der Krankenkasse abgelehnt, kann gegen diese Entscheidung innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Bleibt es bei einem ablehnenden Bescheid, kann vor dem Sozialgericht Klage gegen den Widerspruchsbescheid erhoben werden.