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3 Ausstattung und Zustand des Gebiets

3.3 Lebensstätten von Arten

3.3.4 Großes Mausohr [1324]

Anzahl Erfassungseinheiten 4

Fläche (ha) 1 640,2

Flächenanteil am FFH-Gebiet 75,36 % Erhaltungszustand soweit die Art

bewertet wird keine Bewertung

einzelner Parameter

Bewertung auf Gebietsebene C

Maßnahmen (siehe Kap. 5 und

Maßnahmenkarte) H1, H2, H8, H9, (H)3,

(H)4

1 Fledermaus-Winterquartiere innerhalb der FFH-Gebietsabgrenzung wurden (wie landesweit üblich) mit einem 50m-Puffer um den Eingangsbereich abgegrenzt. Der 50m-Puffer um die Tuffhöhle Anhausen musste mit der Grenze des an dieser Stelle sehr schmalen FFH-Gebietes verschnitten werden.

Ökologie

Das Große Mausohr ist eine typische „Gebäudefledermaus“, also eine Art, die als Wochen-stuben-Quartier Gebäude nutzt. In unserer geographischen Breite werden die Quartiere dabei fast durchweg in warmen Dachstühlen zumeist größerer Gebäude angelegt.

Während andere Fledermausarten während der Jungenaufzucht eng begrenzte Jagdreviere von teilweise unter einem Kilometer Radius haben, sind die Jagdreviere der Großen Maus-ohren wesentlich größer. Sie umfassen auch Flächen, die 6 – 8 km, teilweise bis über 15 km entfernt von der Wochenstube liegen. Die Flugwege des Großen Mausohrs orientieren sich an hohen Fixpunkten im Gelände und an meist linearen Strukturen wie Gebäudereihen, Hecken, Feldrainen oder Bächen (KULZER 2003, STUTZ 1985).

Hinsichtlich der Nahrungsökologie gehört das Große Mausohr eher zu den Generalisten un-ter den Fledermäusen. Gefressen werden Käfer aus einer Vielzahl von Familien, Nachtfalun-ter (Schwärmer, Eulen, bei Massenvorkommen aber auch im großen Stil Grüne Eichenwickler), sowie Geradflügler, Zweiflügler, Schlupfwespen, Netzflügler, mitunter auch Spinnen. Auffällig ist dabei, dass bodenlebende Käfer eine insgesamt sehr große Rolle spielen. Mausohren jagen also nicht – wie viele andere Fledermausarten – in erster Linie fliegende Insekten, sondern zu einem großen Teil Laufkäfer und andere Käfer am Boden (z. B. Mistkäfer). Ben-ötigt werden hier ca. 10 bis 15 g Beutetiere pro Nacht.

Hinsichtlich der Jagdgebiete gibt es in der Literatur unterschiedliche, sich zunächst teilweise widersprechende Angaben. Fest steht, dass Wälder (und hier vor allem Laubwälder) ohne ausgeprägte Strauch- und mit nicht ganzjährig geschlossener Krautschicht die zentrale Rolle spielen. Ansonsten wird aber immer wieder betont, dass nicht nur waldnahe Streuobstwiesen

Untersuchungen spielen waldbewohnende Laufkäfer die eindeutig dominierende Rolle bei der Ernährung der Mausohren (u.a. KULZER 2003).

Verbreitung im Gebiet

Das Große Mausohr (Myotis myotis) ist in Baden-Württemberg weit verbreitet und besiedelt nahezu sämtliche Landesteile, Tieflagen werden dabei bevorzugt. Nur spärlich zu finden ist die Art auf der Schwäbischen Alb oder in den höheren Lagen des Schwarzwaldes, aber auch in waldarmen Gegenden des Kraichgaus und – mittlerweile – in größeren Teilen der Oberrheinebene. In der Region Schwäbisch Hall sind mehrere größere und kleine Kolonien der Art bekannt. Tabelle (22) im Anhang fasst die Daten zu den konkret bekannten Kolonien auf der Grundlage von Zähldaten der AGFF (übermittelt durch Herrn Weidmann / LRA Künzelsau) zusammen.

Innerhalb des FFH-Gebietes gibt es keine Kolonie des Großen Mausohrs, allerdings 3 aktuelle Kolonien jeweils knapp außerhalb: Geislingen am Kocher / Evangelische Kirche, Unterscheffach / Wohnhaus und Obersontheim / Samariterstift. Von der großen Kolonie in Obersontheim, der mittelgroßen Kolonie in Geislingen und der eher kleineren Kolonie in Unterscheffach können auf den Nahrungsflügen theoretisch jeweils alle Teile des FFH-Gebiets erreicht werden. Große Teile des FFH-Gebietes gehören damit zu den potenziellen Nahrungsgebieten der umliegenden Mausohrkolonien. Von den Wochenstuben wird nur die in Geislingen als essenzielle, außerhalb der Gebietsgrenzen liegende Maßnahmenfläche für das Große Mausohr dargestellt. Für die große Kolonie in Obersontheim werden im vorliegenden Managementplan keine Maßnahmenvorschläge gemacht, da sie thematisch dem Managementplan für das FFH-Gebiet „Oberes Bühlertal“ zugeordnet wird.

Innerhalb des FFH-Gebietes sind 3 Überwinterungsquartiere des Großen Mausohrs bekannt:

Unteraspach / Sprengstoffkammer im Steinbruch, Oberscheffach / Rittergang „Zum Falken“

und Anhausen / Tuffhöhle 1. Diese Winterquartiere stellen Teillebensstätten der Art im Gebiet dar. Sie beherbergen ebenso wie die weiteren im näheren Umfeld des FFH-Gebietes liegenden Winterquartiere jeweils nur sehr wenige Individuen, dennoch sind sie damit keineswegs unbedeutend für die Mausohr-Populationen.

Die Jagdgebiete des Großen Mausohrs im Gebiet umfassen zum einen den Lebensraumkomplex extensiv genutztes Grünland / Gehölzstrukturen inkl. Streuobst und zum anderen den Komplex Wälder und Waldsäume. Abgesehen von einem stellenweise vorhandenen, sehr schmalen Auwaldstreifen und kleinerer Steilhang-Waldstreifen an der Bühler enthält das FFH-Gebiet nur einen einzigen großflächig zusammenhängenden Waldbereich an der Schmerach. Streuobstwiesen oder anderes mageres Grünland als weiteres nutzbares Jagdhabitat spielen flächenmäßig nur eine relativ geringe Rolle. Nach den in der Fachliteratur (MESCHEDE & RUDOLPH 2004, ARLETTAZ 1995) zu findenden Aussagen über die Größe und Anzahl der Jagdgebiete je Mausohr-Individuum ist davon auszugehen, dass das FFH-Gebiet nur für einen sehr kleinen Teil der Kolonien in der Umgebung eine Nahrungsgrundlage bildet. Dies liegt an der geringen Größe zusammenhängender Waldflächen des FFH-Gebietes und der relativ kleinen Gesamtfläche an mageren Grünlandflächen bzw. Streuobstflächen.

Erfassungsmethoden und -intensität

Eine gezielte Erfassung des Großen Mausohrs war nicht vorgesehen. Es erfolgte aus-schließlich eine Auswertung vorhandener Daten (WEIDMANN, schriftliche und mündliche Mitteilungen 2009 u. 2010) sowie eine Potenzialabschätzung aufgrund der vorhandenen Ha-bitatstrukturen.

Erhaltungszustand

Auf die Region bezogen wäre der Erhaltungszustand des Großen Mausohrs angesichts einer sehr individuenstarken und zweier weiterer mittelgroßer bis kleinerer Kolonien mit durchweg stabilen bis leicht ansteigenden Individuenzahlen als „mindestens gut“ (B) einzuschätzen. Da das FFH-Gebiet allerdings schätzungsweise höchstens 1 % der Tiere der drei Mausohr-Kolonien mit Nahrung versorgen kann und keine der Mausohr-Kolonien innerhalb der Grenzen des FFH-Gebiets liegt, kann diese positive Gesamteinschätzung nicht auf das FFH-Gebiet übertragen werden. Aufgrund der geringen Flächengröße könnte das FFH-Gebiet nicht einmal eine mittelgroße Mausohr-Kolonie (also z. B. diejenige von Geislingen am Kocher) mit Nahrung versorgen. Zudem dürfte mehr als die Hälfte der Fläche des Gebietes für das Mausohr als Jagdhabitat weitgehend ungeeignet sein. Positiv ist die enge räumliche Verzahnung von Sommer- und Winterquartieren im Umfeld des FFH-Gebietes zu bewerten.

Keine der das Gebiet betreffenden Mausohr-Kolonien liegt innerhalb und auch die Winterquartiere befinden sich sehr überwiegend außerhalb der Gebietsgrenzen. Für die Erhaltung der Art entscheidende Teillebensstätten des Großen Mausohrs liegen also außerhalb des Gebietes, somit ist der Erhaltungszustand der Population auf der Gebietsebene mit Stufe C („durchschnittlich bis beschränkt“) zu bewerten (MaP-Handbuch S.

46).

Hauptursachen für die allgemeine Gefährdung des Großen Mausohrs ist wohl noch immer die Zerstörung geeigneter Sommer- und Winterquartiere, hier vor allem die Sanierung (inkl.

Behandlung von Dachstöcken mit Holzschutzmitteln) bestehender Wochenstuben. Für die beiden im näheren Umfeld des FFH-Gebietes in Geislingen und Unterscheffach liegenden Wochenstuben sind nach bisherigem Kenntnisstand keine Sanierungsmaßnahmen in den nächsten Jahren vorgesehen. Auch sonstige Störungen sind hier nicht bekannt.

Weitere allgemeine Gefährdungsursache der Art ist die fortschreitende Jagd-Lebensraum-zerstörung durch Überbauung, Veränderung der Schlaggröße und Intensivierung in der landwirtschaftlichen Nutzung. Vielfach spielen zunehmende Lichtverschmutzung (auch der Einsatz „insektenfreundlicher“ Lampen), seltener auch Veränderungen in der forstlichen Nut-zung (z. B. Entfernen von Totholz als Zwischenquartiere für das Große Mausohr, Umwand-lung von Laub- in Nadelwald, Veränderung artrelevanter Waldstrukturen und Verlust offener, unterwuchsarmer Altholzbestände) eine Rolle. Wie relevant diese Veränderungen insgesamt für das FFH-Gebiet sind, lässt sich derzeit kaum einschätzen. Für manche bekannten Winterquartiere lassen sich mittelfristig durchaus Gefährdungspotenziale vermuten.

Eine Gefährdung des Großen Mausohrs infolge von Zerschneidungseffekten durch größere

geeignete Teile des FFH-Gebietes und von dort aus weiter in geeignete Waldbereiche fliegen; eine Querung der K 2557 in südlicher Richtung sollte ebenfalls verlustarm möglich sein (Langsamfahrbereich über die Bühlerbrücke).