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3 Ausstattung und Zustand des Gebiets

3.5 Beeinträchtigungen und Gefährdungen

Im folgenden werden Beeinträchtigungen und Gefährdungen der einzelnen Lebensraumtypen und Arten im FFH-Gebiet zusammenfassend dargestellt, deren Bedeutung über punktuelle Einflüsse und über einzelne Lebensstätten deutlich hinausgeht.

Schutzobjekte, für die solche übergreifenden Beeinträchtigungen und Gefährdungen nicht gelten, werden hier nicht mehr aufgeführt.

3.5.1 Beeinträchtigungen und Gefährdungen der Lebensraumtypen Waldmodul Bühlertal:

Beeinträchtigungen, die über die in Kap. 3.2 genannten Einflüsse hinausgehen, sind für die Waldlebensraumtypen und kleinflächigen Offenlandlebensraumtypen innerhalb des Waldes nicht bekannt.

Neophyten in den Uferlebensräumen der Bühler

Die Ufervegetation der Bühler ist innerhalb des FFH-Gebietes in starkem Maße von neophytischen Hochstauden geprägt, die Seitenbäche sind davon bislang kaum betroffen.

Allen voran tritt das Indische Springkraut (Impatiens glandulifera) in fast allen Hochstaudenfluren und bachbegleitenden Auwaldstreifen der Bühler auf. Viele Houchstaudenfluren sind so stark von der Art dominiert, dass sie nicht als FFH-Lebensraumtyp 6431 (Feuchte Hochstaudenfluren) eingestuft und aufgenommen werden konnten. Desweiteren ist auch Topinambur (Helianthus tuberosus) regelmäßig in Hochstaudenfluren der Bühler zu finden.

Brachfallen und Verbuschen von Kalk-Magerrasen [6212]

Der insgesamt nur kleinflächig im Gebiet vorkommende Lebensraumtyp ist aufgrund seiner meist an den Wald angrenzenden Lage in den obersten, manchmal schwer zugänglichen Hangbereichen in besonderem Maße durch Nutzungsaufgabe und Verbuschung gefährdet.

Durch die gezielte Einbeziehung auch der oberen steilen Hangbereiche in Nutzungsverträge nach der Landschaftspflegerichtlinie wird dieser Gefährdung wirksam begegnet.

3.5.2 Beeinträchtigungen und Gefährdungen der Arten Großes Mausohr [1324]

Hauptursachen für die allgemeine Gefährdung des Großen Mausohrs sind zum einen die Zerstörung geeigneter Sommer- und Winterquartiere, hier vor allem die Sanierung (inkl.

Behandlung von Dachstöcken mit Holzschutzmitteln) bestehender Wochenstuben. Zum anderen wirken sich Lebensraumzerstörung und Einsatz von Pestiziden negativ auf die Eignung der vorhandenen Jagdhabitate für das Große Mausohr aus. Für die Jagdhabitate bestehen allgemeine Gefährdungen in zu intensiver forstlicher Nutzung (Entfernen von Totholz als Zwischenquartiere für das Große Mausohr), in der Umwandlung von Laub- in Nadelwald und in der Veränderung artrelevanter Waldstrukturen (Pflanzen und Entwicklung

dichter jüngerer Waldbestände, Verlust offener, unterwuchsarmer Altholzbestände). Im Offenland stellen Verbrachung und das Aufkommen dichter Gehölzsukzession auf bislang offenen Grünlandstandorten eine Gefährdung dar.

Inwieweit Zerschneidungseffekte durch größere Verkehrswege und eine direkte Gefährdung durch Verkehrsverluste gegeben sind, ist ohne weitergehende Untersuchungen nicht abzuschätzen.

Gelbbauchunke [1193]

Der innerhalb des FFH-Gebietes liegende Teil der Gelbbauchunken-Lebensstätte ist aktuell durch Aufgabe der Nutzung und nachfolgende Sukzession deutlich gefährdet. Schon jetzt findet die Art in diesem Gebietsteil kaum noch geeignete Laichhabitate. In dem als Bauschuttdeponie genutzten Teil des früheren Steinbruchs (unmittelbar außerhalb des FFH-Gebietes) besteht bei unbeschränkter Fortführung der Nutzung die Gefahr der zunehmenden Verfüllung des wesentlichen Teils der Lebensstätte. Bei Nutzungsaufgabe hingegen droht das Gelände mittel- bis langfristig zuzuwachsen. Insgesamt hängt der Fortbestand der Art im FFH-Gebiet damit im wesentlichen vom zukünftigen Umgang mit dem ehemaligen Steinbruchgelände ab.

Nährstoffbelastung von Bühler und Seitenbächen

Der Stickstoffeintrag im Einzugsgebiet der Bühler wird als mäßig hoch beurteilt. Nach Modellrechungen mit dem Nährstoffbilanzmodell MONERIS werden insgesamt 627 t Stickstoff pro Jahr in die Bühler eingetragen (RPSTUTTGART 2008, Anhang, Tab. A 7.2.2).

Insbesondere das Grundwasser (293 t/Jahr) und Drainagen (195 t/Jahr) tragen dabei die Hauptlast. Erosion und Abschwemmung tragen mit 72 t/Jahr, kommunale Kläranlagen mit 54 t/Jahr bei; 13 t/Jahr stammen aus anderen Quellen. Kläranlagen sind als signifikante Punktquelllen in Obersontheim, Talheim, Sulzdorf, Tüngental und Ilshofen vorhanden.

Auch die Phosphorbelastung der Bühler und ihrer Seitengewässer ist als nicht unerheblich einzustufen. Phosphor gelangt hauptsächlich über Abschwemmung bzw. Erosion aus intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen und aus kommunalen Kläranlagen in die Fließgewässer. Mit dem Nährstoffbilanzmodell MONERIS errechnet sich für die Bühler ein Phosphor-Gesamteintrag von jährlich 34,51 t, davon gelangen fast 19 t/a über Abschwemmung und Ersosion in die Bühler. 12,5 t jährlich stammen nach der Modellrechnung noch aus kommunalen Kläranlagen.

Die Nährstoffbelastung der Bühler – die insgesamt als mäßig einzustufen ist – wirkt sich auf die Schutzgüter des FFH-Gebietes in unterschiedlicher Weise aus. Als gegen Nährstoffbelastung sehr empfindliche Art dürfte die Kleine Flussmuschel (Unio crassus) durch diesen Faktor am stärksten beeinträchtigt sein, auch der Steinkrebs (Austropotamobius torrentium) gilt als empfindlich gegenüber Nähr- und Schadstoffeinträgen.

Außerdem sind die Fischarten Groppe (Cottus gobio) und Strömer (Leuciscus souffia) auf

deutlich, dass die in Teilen vorhandene Unterwasservegetation aus Moosen in unmittelbarer Konkurrenz zum Algenbewuchs (vor allem fädige Grünalgen u.a. der Gattung Cladophora) steht.

Mangelnde Durchgängigkeit und Verminderung des Abflusses in Ausleitungstrecken

Die mangelnde Durchgängigkeit der Bühler mit insgesamt 16 überwiegend unpassierbaren Querbauwerken innerhalb des FFH-Gebietes stellt eine deutliche Beeinträchtigung für Groppe (Cottus gobio) und Strömer (Leuciscus souffia) dar. Auch die Ausbreitung der Kleinen Flussmuschel (Unio crassus) wird durch die im Bereich der (potenziellen) Lebensstätten vorhandenen Barrieren behindert.

Die Wasserentnahme zum Betrieb von Wasserkraftanlagen stellt einen weiteren Eingriff in die Lebensgemeinschaften von Fließgewässern dar, betroffen ist davon insbesondere die Fischfauna. Der in den Ausleitungsstrecken der Wasserkraftanlagen z.T. deutlich verminderte Abfluss greift schon bei mittleren Wasserständen, vor allem aber in Niedrigwasserzeiten deutlich in das Gefüge der Fließgewässer-Ökosysteme ein (LfU 2005b, S. 8). Von den Schutzgütern des FFH-Gebiets ist dabei der Strömer (Leuciscus souffia) am stärksten betroffen.

Dunkler Wiesenknopf-Ameisen-Bläuling [1061]

Im FFH-Gebiet herrscht aufgrund des weitgehenden Fehlens von wechselfeuchten bis feuch-ten, aber meist überschwemmungsfreien Lebensräumen mit Vorkommen von Großem Wiesenknopf allgemein ein deutlicher Mangel an geeigneten Habitaten für den Dunklen Wiesenknopf-Ameisen-Bläuling. Eine weitere wesentliche Beeinträchtigung ist das an fast allen besiedelten und potenziell besiedelbaren Stellen im Schutzgebiet für die Art wenig ge-eignete oder ganz ungege-eignete Nutzungsregime (falsche Mahdtermine, Beweidung, Gülle-düngung, Mulchen von Grabenrändern und Zwickeln). Dadurch muss der Fortbestand der Population des Falters im FFH-Gebiet mittelfristig als gefährdet bis stark gefährdet gelten. Er hängt im wesentlichen von einer gezielten Einbindung der Lebensstättenflächen innerhalb des FFH-Gebietes und einiger wichtiger Habitatflächen des Falters außerhalb der Gebietsgrenzen in den Vertragsnaturschutz ab, um ein artspezifisch angepasstes Management zu gewährleisten.