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Goldenes Doktorjubiläum

Dr. med. Gunhild Blank Ahauser Str. 4, 27367 Hellwege am 17. Januar 1972

Dr. med. Gert Marczinski

Über den Höfen 2, 37077 Göttingen am 17. Januar 2022

Dr. med. Gisela Doehring Kronsbergstr. 51, 30880 Laatzen am 18. Januar 2022

Dr. med. Claus Dörschlag Breiter Weg 93, 31787 Hameln am 18. Januar 2022

Univ.-Prof. Dr. med. Aribert Rothenberger Am Habichtsfang 4, 37176 Nörten-Hardenberg am 18. Januar 2022

Dr. med. Ulrich Sievers

An der Plantage 7, 38170 Schöppenstedt am 19. Januar 2022

Dr. med. Lothar Richter Weiße Erde 32, 31061 Alfeld am 24. Januar 2022

Dr. med. Peter Cordes

Sarataweg 12, 29640 Schneverdingen am 3. Februar 1972

Dr. med. Hein-Arne zu Felde Lavenstedter Weg 22, 27446 Selsingen am 11. Februar 2022

Dr. med. Juliane König

Bergstr. 22, 38678 Clausthal-Zellerfeld am 15. Februar 2022

MFA

Wir gratulieren zum 25-jährigen Praxisjubiläum

Martina Geschoneck

Seit dem 6. Dezember 1996 in der Praxis Johannes Kessler, Facharzt für HNO-Heilkunde, in Belm tätig.

Leserbriefe

Zum Beitrag: „Die Gesetz-Maschine“ oder der Digitalisie-rungsfan Spahn in: niedersächsisches ärzteblatt 11/2021, S.

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Sehr geehrter Herr Haffke,

Ich bin einer der „Schrauber“, die Sie in Ihrem Artikel anspre-chen. Ich bin das in einer kleinen Kinder- und Jugendarztpraxis (= 1 Server + 6 Arbeitsplätze, Router, Hardware-Firewall, Konnektor), in der Praxis meiner Frau.

Ich war jahrelang Einkäufer für IT-Hardware und Software, keineswegs bei einem kleinen IT-Dienstleister in der Provinz.

Im Gegenteil, bei dem IT-Dienstleister des ehemaligen Daim-ler-Benz Konzerns. Mit dem Wissen aus jener Zeit, mit den praktischen Erfahrungen, mit den ständigen Gesprächen mit den Entwicklern und Technikern, mit diesem Hintergrund

„schraube“ ich nun in der Praxis. Und begleite selbstverständlich die Praxis auf ihrem Weg in die Digitalisierung.

In Ihrem Artikel stellen Sie dankenswerter Weise einige kluge und kritische Beobachtungen zusammen. Allerdings … Ärz-tinnen/Ärzte sind keineswegs „Angsthasen“, wie sie in dem Artikel genannt werden.

Denn sie verhalten sich wie verantwortungsbewusste Ma-nagerInnen, indem sie z.B. die Wirtschaftlichkeit der vor-gesehenen digitalen Anwendungen für ihre Praxis, stellver-tretend für alle Leistungserbringer, hinterfragen. Was ist mit dem Aufwand für Installation, der Rüstzeit, was mit der Arbeit, was mit der Qualifikation der MFAs, was mit dem zeitlichen Aufwand, was mit Verfügbarkeit und Ausfällen und Updates?

Sie verhalten sich wirtschaftskonform (sie sollen ja ökonomisch denken und arbeiten), wenn sie nach dem wirtschaftlichen Nutzen/Vorteil der Digitalisierung für ihre Praxis suchen – und keinen finden.

Sie verhalten sich verantwortungsbewusst, wenn sie nach der Haftpflicht fragen. Nun nicht für ihre Tätigkeit, sondern für die Haftpflicht ihrer IT. Der Gesetzgeber hat es bis heute nicht ge-schafft, die Haftpflicht etwa für die Hardware zu klären – wie bei einem fehlerhaften Router vor einiger Zeit in einer Arztpraxis in Niedersachsen erkennbar wurde, es berichtete u.a. die in Hannover erscheinende Computerzeitschrift c´t .

Oder Haftpflichtvereinbarungen für die 1001 Anwendungen selbst. Kürzlich wurde Medatixx gehackt, die Nr. 2 bei den

PVS-Systemen in Deutschland. Wer haftet bei einem daraus entstehenden Missbrauch, und der wäre nicht nur auf Daten zu beziehen?

Sie verhalten sich reserviert und irritiert, wenn sie die zahllosen Fehlermeldungen des Betriebssystems, in der Regel Windows10, sehen und deren Relevanz etwa für die IT-Sicherheit nicht einschätzen können, und sie die Hotline ihres Dienstleisters nicht erreichen.

Oder die Updates des PVS-Systems selbst: Wir kommen in den zurückliegenden Monaten auf mehr als 10 Updates, allein 3 Updates im November. Es ist die Komplexität einerseits, es ist andrerseits die Anfälligkeit, und es ist „unsauberes“

Arbeiten in der Entwicklung und die dort herrschende, Silicon Vally adaptierende Mentalität: „Lass-es-uns-versuchen-mal-sehen-was-passiert-ups.

Gerade Kinder- und Jugendärzte sollten sich kritisch verhalten, wenn es um die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) geht. Für ihre minderjährigen und zum Großteil nicht geschäftsfähigen PatientInnen ist die Rechtslage, was medi-zinische Daten und Inhalte angeht, extrem kompliziert, wenn nicht sogar ungeregelt. Denn bei der ePA geht der Gesetzgeber und erst recht die IT-Industrie immer von ge-schäftsfähigen Versicherten aus – siehe die Anlage Auskunft des BMG.

Ganz nebenbei spricht der Gesetzgeber und frohlockend die IT-Industrie stets von „Endgeräten“. Man will nicht unbedingt sagen, dass dieses Endgerät auch ein Smartphone des chinesi-schen Huawei-Konzerns sein kann, der sich weigert, bestimmte Funktionen offen zu legen und deswegen von sicherheitskriti-schen System (hoffentlich) ausgegrenzt wird. Ist die TI sicher-heitskritisch?

Oder die ePA-App, das Wort ähnelt einem Palindrom. Die

„AOK Mein Leben-App“ – sinniger Name, oder? - für das Be-triebssystem Android muss bei Google (!) heruntergeladen werden, was nur funktioniert, wenn man Google seine Smart-phone-Nummer gibt.

Ein späterer Schritt ist dann die Identifikation mit dem Video-Ident-Verfahren, das läuft natürlich über den Browser, also etwa Chrome, und wieder ist Google am Start. Und wenn man dann in die Praxis geht, dann muss das Smartphone NFC-fähig sein – alles klar! Überhaupt die Browser, wer be-herrscht alle denkbaren Einstellungen, auch Sicherheitsein-stellungen?

Leserbriefe

Foto: pxhere

Leserbriefe

Ja, und zum guten Schluss: Praxen verhalten sich ressourcen-schonend und aufgabenorientiert, wenn sie es gerade nicht als ihre Aufgabe ansehen, Patienten zu erklären, wie deren ePA zu befüllen und zu verwalten ist – sie wollen einfach nur ihre Arbeit machen.

Aber einen habe ich noch: Was ist mit der Sicherheit der ge-samten TI, wenn ein Techniker eines Dienstleisters z.B. ein In-stallations-USB-Stick, auf dem das komplette PVS-System plus

der kompletten Applikationen wie das eRezept, die eAU, KIM oder die ePA enthalten sind, der zudem der Einfacheit wegen nur mit einem einfachen Passwort gesichert ist, wenn also dieser USB-Stick abhanden kommt? Was dann?

Mit den besten Grüßen G. Fründt-Geers Stade/Hannover

Zum Editorial „Nur geimpfte Erwachsene schützen Kinder“

in nä 9/2021, S. 3

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

im Editorial des „niedersächsischen ärzteblatts“ der Septem-berausgabe macht der Kollege Buck dankenswerterweise noch einmal auf die Leiden der Kinder und Jugendlichen durch die verordneten Zwangsmaßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie-Bekämpfung aufmerksam. Und prangert das Versagen von uns Älteren unter der Überschrift „Nur geimpfte Erwachsene schützen Kinder“ an.

Muss aber nicht auch die Frage gestellt werden, ob wir nicht auch versagt haben, indem wir zu viel und zu lange geschwiegen haben? War unser Protest wirklich laut genug, als die Spielplätze mit Flatterband eingezäunt wurden und rodelnde Kinder mit Bußgeld bedroht wurden? Haben wir unsere alte ärztliche Er-kenntnis „Stärkung der Immun-Abwehr durch ausreichende Bewegung an der frischen Luft in Verbindung mit gesunder, vitaminreicher Ernährung“ wirklich mit genügend Nachdruck vertreten? Haben wir nicht zu lange schweigend zugesehen, wie die für die Seuchenbekämpfung zuständigen Gesund-heitsämter und Veterinärämter fatal personell ausgedünnt wur-den? Müssten wir heute nicht lauter unsere Stimme erheben,

wenn Politiker 2G-Regeln propagieren und dabei den Geimpften Folgendes verschweigen: „Wie lange dieser Impfschutz anhält, ist derzeit noch nicht bekannt. Auch wenn Sie geimpft sind, ist es notwendig, dass Sie weiterhin AHA + A + L-Regeln be-achten [, da…] der Schutz nicht sofort nach der Impfung einsetzt […] und […] sich zurzeit noch nicht mit Sicherheit sagen […lässt,] ob Personen das Virus (SARS-CoV-2) trotz Impfung weiterverbreiten können.“ (Zitat aus dem Aufklä-rungsblatt „Schutzimpfung gegen COVID-19“ des RKI, S.2, 9.8.2021)

Müssten wir nicht lautstärker von unseren Politikern fordern, dass ausreichend Mittel bereitgestellt werden müssen, um eine angemessene Luft- und Toiletten-Hygiene in unseren Schulen sicherzustellen?

Und auch nach höherwertigem Mensa-Essen rufen? Und…?

Und…? Und…?

Kurz: Mit dem Verweis auf das Kreuzchen im Impfpass ist es nicht getan, egal ob alt oder jung.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen Dr. med. Albrecht Lampe

Hannover

Corona

Foto: Tim Reckmann/ pixelio.de

Die Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Ver-einigung Niedersachsen (KVN) hat auf einer außerordentlichen digitalen Sitzung am 22. Dezember 2021 einen Nachtrags-haushalt für die weitere Beschaffung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) für die Mitglieder beschlossen.

Für die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung während der seit Anfang 2020 grassierenden Corona-Pandemie seien weiterhin außerordentliche Maßnahmen erforderlich, so der Tenor in der VV. Dies betreffe insbesondere die Bereitstellung von Persönlicher Schutzausrüstung, die Förderung von Abstrich-Sprechstunden, Mehraufwendungen für die Inanspruchnahme der 116 117 sowie die Versicherung von Ärzten und Ärztinnen in Impfzentren.

Die Finanzierung des Nachtragshaushaltes erfolgt für den Verwaltungshaushalt und den Sicherstellungsfonds der Kas-senärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) auf Basis der beschlossenen Umlagesätze. Die KVN erhält bis zum 31. März 2022 eine Kostenerstattung seitens der Kranken-kassen von rund 97 Prozent der geplanten Ausgaben. Zum anderen gibt es eine Refinanzierung über eine Abrechnung gegenüber dem Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) sowie für die Versicherung der Ärztinnen und Ärzte in den Impfzentren über eine Erstattung durch das Land Nieder-sachsen. Eine Erhöhung der Umlage für die Verwaltungskosten und den Sicherstellungsfonds ist nicht vorgesehen

Aufgrund der dynamischen Entwicklung der Corona-Pandemie konnte eine Abschätzung der zusätzlichen Aufwendungen nur bis 31. März 2022 erfolgen. Es ist durchaus möglich, dass ein weiterer Nachtragshaushalt für das Jahr 2022 erfor-derlich wird.

In den Beratungen der Delegierten zeichnete sich eine nach wie vor unbefriedigende Impfsituation ab. Die Impfstoff-knappheit, die sich Anfang Dezember mit dem Beginn der Booster-Impfungen eingestellt hatte, scheint größtenteils überwunden zu sein. Das Problem besteht jetzt in einer teilweise unkoordinierten Verteilung hoher Impfstoffmengen, deren rasche Verimpfung von den Praxen organisatorisch kaum zu leisten ist. Angela Schütze-Buchholz etwa berichtete

davon, völlig unvorbereitet 1.500 Vials Impfstoff erhalten zu haben, die in der Kürze der Zeit bis zu ihrem Verfallsdatum kaum zu verimpfen seien.

Offenbar gehen die mobilen Impfteams, wenn sie ihren Impfstoff nicht komplett verbrauchen konnten, dazu über, ihn an nächstliegende Praxen abzugeben. Allerdings ist der dann bereits aufgekühlte Impfstoff nur noch begrenzt lager-fähig. In den Praxen blieben dann oft nicht mehr verwertbare Restmengen. Praxen sollten in dieser Situation untereinander Kontakt aufnehmen, riet Dr. Carsten Gieseking, und ermitteln, wo noch akut Impfstoffbedarf bestehe.

Allerdings zeichnet sich Entspannung ab: Der demnächst auf den Markt kommende Novavax-Impfstoff wird bei Kühl-schranktemperaturen mehrere Monate lang haltbar sein.

Auch die Lagerungsfähigkeit anderer Impfstoffe wird verlängert.

Der neue Kinderimpfstoff wird drei bis vier Wochen lagerfähig sein.

Für die bevorstehenden Kinderimpfungen liegt bislang noch keine Stiko-Empfehlung vor. Damit, so Dr. Tilman Käthner, sei keine Rechtssicherheit für die impfenden Kinder- und Jugendärzte gegeben. Hier ist nach Auskunft der KVN aller-dings kurzfristig eine Klarstellung des niedersächsischen Sozialministeriums zu erwarten, dass auch für Kinderimp-fungen die Staatshaftung gelte. Um Kapazitätsengpässe bei den Kinderimpfungen zu bewältigen, seien auch Allgemein-mediziner berechtigt, den Kinderimpfstoff zu verimpfen.

Die Empfehlung gehe allerdings dahin, Kinder für Impfungen nach Möglichkeit an pädiatrische Praxen weiterzuleiten, um dort den möglichst vollständigen Verbrauch der Impf-stoffvorräte zu unterstützen.

Aller Widrigkeiten zum Trotz schreiten die Boosterimpfungen in den niedersächsischen Praxen mit großer Dynamik voran.

So wurden in der Woche vom 5. bis 12. Dezember fast 500.000 Corona-Impfungen von ihnen verabreicht, davon waren fast 443.000 Booster-Impfungen. Dabei beteiligten sich mehr als 4.700 Praxen an der Impfkampagne. Damit hatten die niedersächsischen Vertragsärzte zum dritten Mal in Folge einen Impfrekord aufgestellt.

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KVN

KVN-Vertreterversammlung beschließt