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Antrag

der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 14/8872 – Neudruck

Ich eröffne die Beratungen und erteile für die an-tragstellende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Abgeordneten Remmel das Wort. Bitte schön, Herr Kollege Remmel.

Johannes Remmel (GRÜNE): Frau Präsidentin!

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach jahrelanger Diskussion hat der Bundestag ein Ge-setz zur Bekämpfung unlauterer Telefonwerbung verabschiedet, in dem aber – aus diesem Grund haben wir unseren Antrag gestellt – die effektivste Maßnahme gegen Telefonterror weiterhin fehlt, nämlich das Erfordernis der ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung eines aufgrund einer mög-licherweise unlauteren Anbahnung per Telefon zu-stande gekommenen Vertrages.

In diesem Ziel waren wir uns hier im Landtag auch einig. Es gab und gibt einen gemeinsamen Be-schluss aller Fraktionen. Der Minister ist auch ent-sprechend aufgetreten.

(Vorsitz: Vizepräsident Edgar Moron) Es ist unverständlich, dass zwar alle dies gefordert haben – neben dem Bundesrat auch Rechtsexper-ten und Verbraucherverbände –, der Bundestag dem allerdings nicht gefolgt ist. Nun müssen Verb-raucherinnen und Verbraucher gegen rechtswidrige Anrufe weiter in langen gerichtlichen Verfahren angehen.

Gegen das gesetzliche Verbot von Telefonwerbung wird nach wie vor täglich tausendfach verstoßen.

Alleine im ersten Quartal 2008 hat die Gesellschaft für Konsumforschung 82,6 Millionen telefonische Werbekontakte gemessen. Verbraucherinnen und Verbraucher werden belästigt und durch unterge-schobene Verträge geschädigt. Immer öfter sehen sie sich einem aggressiven Telefonmarketing ge-genüber, mit dem für Telefonanschlüsse, Bauspar-verträge, Versicherungen usw. geworben wird.

Verbraucherinnen und Verbraucher werden durch unaufgeforderte Anrufe zu Abonnements und Ge-winnspielen verleitet und animiert. Des Weiteren werden sie dazu gebracht, kostenpflichtige Num-mern zu wählen bzw. zurückzurufen.

Das jetzt verabschiedete Gesetz bleibt auf halbem Wege stehen. Der verbotenen Telefonwerbung wird durch die gesetzliche Regelung nicht die Spitze genommen.

Deshalb ist es notwendig, dass die Bundesländer in dem jetzt noch anstehenden Beratungsverfahren im Bundesrat, auch wenn dieses Gesetz nicht zustim-mungspflichtig ist, noch einmal ihre Stimme erhe-ben. Das ist der Sinn und Zweck unseres Antrags.

Die neuen Regeln schützen nämlich nicht umfas-send vor rechtswidrigen Werbeanrufen, sondern bürden den Verbraucherinnen und Verbrauchern auf, selber durch einen Widerruf aktiv zu werden.

Daher halten wir es für folgerichtig, aus unserer seinerzeit entwickelten gemeinsamen Position her-aus heute von dieser Stelle her-aus noch einmal ein Signal und einen Auftrag an die Landesregierung zu geben, in der Beratung im Bundesrat eine entspre-chende Initiative zu ergreifen,

(Beifall von Barbara Steffens [GRÜNE]) um den Bundestag erneut mit der Fassung dieses Gesetzes zu befassen, auch wenn der Bundesrat hier ein nicht zustimmungspflichtiges Gesetz be-handelt. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vizepräsident Edgar Moron: Vielen Dank, Herr Kollege Remmel. – Jetzt hat für die CDU-Fraktion der Abgeordnete Peter Kaiser das Wort.

Peter Kaiser (CDU): Herr Präsident! Verehrte Kol-leginnen und Kollegen! Wir haben schon vor fast zehn Monaten über den gemeinsamen Antrag

„Verbraucherschutz bei unlauterer Telefonwerbung stärken“ gesprochen. Ich kann mich noch daran erinnern, wie Herrn Präsidenten Moron ganz warm ums Herz wurde, als wir einen gemeinsamen An-trag verabschiedet haben, der die Verbraucherinnen und Verbraucher vor unlauterer Telefonwerbung schützen sollte.

Festzuhalten ist, dass dieses Thema eigentlich auf Minister Uhlenberg zurückzuführen ist, ohne dessen Einsatz das vorliegende Gesetz so nicht zustande gekommen wäre, wie er es damals im Bundesrat mit eingebracht hat. Im Mittelpunkt stand und steht unser erklärtes Ziel, die Verbraucher vor übereilten Vertragsabschlüssen zu schützen und unlautere Geschäftspraktiken zu bekämpfen.

Das geschieht, indem das in der vorigen Woche vom Bundestag beschlossene Gesetz das Verbot der Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen enthält. Verstöße werden mit einem Bußgeld ge-ahndet. Ebenso ist ein umfassendes Widerrufsrecht festgeschrieben, das unbefristet gilt, wenn der An-gerufene auf diese Möglichkeit nicht hingewiesen worden ist.

Dabei sehen wir sehr wohl die boomende Branche mit rund 600.000 Arbeitsplätzen, in der die Zahl der weißen zum Glück die der schwarzen Schafe über-trifft. Diese Arbeitsplätze dürfen uns angesichts der sich durch die Wirtschaftskrise zunehmend ver-schlechternden Lage auf dem Arbeitsmarkt nicht gleichgültig sein. Wir wissen das und ringen jetzt schon um jeden einzelnen Job.

Dennoch muss ein Riegel vorgeschoben werden, der für Betrüger rechtswidrige Telefonwerbung wirt-schaftlich schlichtweg unattraktiv macht. Dazu tra-gen die angedrohten Bußgelder ihren Teil bei.

Der Antrag der Grünen, der zwei Tage vor der Ent-scheidung des Deutschen Bundestages am Don-nerstag vergangener Woche verfasst worden ist, wollte schon nachbessern, bevor das Gesetz in zweiter und dritter Lesung beraten, beschlossen sowie an den Bundesrat weitergeleitet worden ist.

Die Grünen fordern den Landtag auf, das Gesetz zugunsten eines besseren Schutzes der Verbrau-cherinnen und Verbraucher zu verändern und deren Position insbesondere durch die Notwendigkeit einer schriftlichen Bestätigung von Verträgen zu stärken.

Diesen Punkt hat auch Minister Uhlenberg in der Runde der Verbraucherschutzminister stark unter-stützt. Leider, Herr Remmel, haben wir uns damit im ersten Anlauf nicht durchsetzen können. Trotzdem ist es gelungen, mit dem neuen Gesetz ein gutes und kompaktes Paket zu schnüren, das die Verb-raucherinnen und Verbraucher deutlich stärker als bislang schützt.

Ich verstehe Sie, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen von den Grünen nicht, wenn Sie nun daran gehen wollen, den sorgfältig geknüpften Kno-ten der Paketschnur wieder aufzudröseln.

(Lachen von Johannes Remmel [GRÜNE]) Unser Verbraucherschutzminister hat in der Ver-braucherschutzministerkonferenz nachdrücklich für die aus Sicht von Nordrhein-Westfalen notwendigen Ergänzungen geworben.

Ich bin wie er der Meinung, dass die eineinhalbjäh-rige Diskussion des Gesetzentwurfs der Bundesre-gierung vor allem dem Bundesjustizministerium sowie dem Bundestag Beine gemacht hat. Im Ver-gleich zu den ersten Planungen sind im jetzt be-schlossenen Gesetz viel mehr Verbraucherschutz-probleme geregelt, als ursprünglich vorgesehen.

Der Aufwand, mit dem dieses Gesetz auf den Weg gebracht worden ist, hat sich schon allein deshalb gelohnt.

Politikfähigkeit heißt auch, Kompromisse zu schlie-ßen. Dieses Gesetz ist ein guter Kompromiss, denn es enthält zweifellos schon jetzt bessere Regelun-gen zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor illegaler und lästiger Telefonwer-bung sowie vor ihren Folgen, als die derzeitige Rechtslage überhaupt hergibt.

Zudem ist meiner Fraktion wichtig, dass das Gesetz noch vor der Bundestagswahl in Kraft tritt. Im Bun-desrat wird sich Nordrhein-Westfalen dem nicht entgegenstellen. Meine Fraktion ist auf jeden Fall froh, dass Bundesjustizministerin Zypries in diesem wichtigen Bereich des Verbraucherschutzes endlich die Kurve bekommen und ein Gesetz vorgelegt hat, das der Bundestag in der vergangenen Woche mit den Stimmen der Regierungskoalition und – das sei besonders erwähnt – mit den Stimmen der FDP-Fraktion verabschiedet hat.

Im Übrigen gehe ich, liebe Frau Kollegin Schulze, davon aus, dass Sie wie wir heute den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ablehnen, weil Ihre Partei dem Gesetz in der vergangenen Woche in Berlin zugestimmt hat. – Herzlichen Dank.

(Beifall von CDU und FDP)

Vizepräsident Edgar Moron: Vielen Dank, Herr Kollege Kaiser. – Jetzt hat Frau Schulze für die SPD-Fraktion das Wort. Bitte schön.

Svenja Schulze (SPD): Herr Präsident! Meine Da-men und Herren! Es ist sinnvoll, sich zu vergegen-wärtigen, worum es überhaupt geht. Es geht näm-lich darum, viele Tausend Menschen in Deutsch-land vor Telefonwerbung zu schützen. Jeder hat in seiner Familie schon einmal Erfahrungen damit gemacht. Jeder kennt Fälle, in denen er im Internet oder am Telefon gelinkt worden ist.

Die Verbraucherzentrale hat uns Zahlen für das Jahr 2007 genannt. Allein bei der Verbraucherzent-rale Nordrhein-Westfalen sind 40.000 Beschwerden über untergeschobene Verträge gemeldet worden.

Es geht also darum, dass die Politik etwas Wirksa-mes gegen diesen Missbrauch unternimmt.

Dazu leistet das Gesetz, das auf Bundesebene verabschiedet worden ist, einen wichtigen Beitrag.

Es ist kein zahnloser Tiger, wie die Grünen in ihrem Antrag geschrieben haben.

Das Gesetz basiert auf etwas, das wir in rot-grüner Zeit auf der Bundesebene eingeführt haben. Wir haben dafür gesorgt, dass Deutschland das einzige Land weit und breit ist, in dem Telefonwerbung überhaupt verboten ist. Das ist damals übrigens gegen den Widerstand der Union passiert. Wir ha-ben es aber durchgesetzt: Telefonwerbung ist ver-boten.

Dieses Gesetz hat aber nicht gereicht; es ist millio-nenfach dagegen verstoßen worden. Deswegen wird das Gesetz jetzt verschärft. Diese Verschär-fung ist ein deutlicher Fortschritt für Verbraucherin-nen und Verbraucher. Selbst Gerd Billen vom Bun-desverband der Verbraucherzentralen hat gesagt, dass es sich dabei wenigstens um einen Teilerfolg handele.

Was passiert konkret? Was sind die Verbesserun-gen?

Die Rufnummer darf nicht mehr unterdrückt werden.

Bisher ruft irgendjemand an, man geht ans Telefon und hat einen Werbeanruf. Das wird nicht mehr passieren. Es sind Geldbußen in Höhe von bis zu 10.000 € vorgesehen. Das ist eine ganze Menge.

Man hat einen besseren Schutz vor untergescho-benen Verträgen. Bei Telefon-, Strom- und Gasver-trägen ist es nicht mehr so leicht, den Anbieter mit

einem simplen Telefonanruf zu wechseln. Auch das ist mit diesem Gesetz deutlich verbessert.

Die Geldbußen sind erhöht worden. Wer jetzt uner-laubt Telefonwerbung betreibt, muss wissen, dass Geldbußen in Höhe von bis zu 50.000 € drohen.

Das ist schon eine relevante Strafe, die man nicht einfach aus der Portokasse bezahlt.

Es gibt für Verbraucherinnen und Verbraucher deut-lich mehr Mögdeut-lichkeiten, Verträge zu widerrufen. Die meisten uns bekannten Fälle betreffen Telefon, Zeitungen, Zeitschriften, Wett- und Lotteriedienst-leistungen. In all diesen Bereichen sind die Wider-rufsrechte deutlich gestärkt worden. Das ist meines Erachtens ein enormer Fortschritt für die Verbrau-cherinnen und Verbraucher.

Auch bei Dauerschuldverhältnissen, wenn man zum Beispiel Kunde bei einer Telefongesellschaft oder bei einem Stromanbieter ist, ist es nicht mehr so einfach, den Tarif zu wechseln. Auch dabei sind die Rechte für die Verbraucherinnen und Verbraucher deutlich gestärkt worden. Es hat also eine ganze Menge an Verbesserungen für Verbraucherinnen und Verbraucher gegeben.

Klar, wir haben uns hier in Nordrhein-Westfalen mehr gewünscht. Das ist in dieser Runde noch nicht möglich gewesen. Klar ist aber auch: Wenn dieses Gesetz nicht ausreicht – es wird evaluiert –, wird man nachbessern müssen. Das, was jetzt vorliegt, als zahnlosen Tiger zu bezeichnen, wird der Sache nicht gerecht. Es gibt wesentliche Verbesserungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Die sollten wir auch nicht kleinreden. Das ist ein Erfolg, der da gelungen ist.

Daher werden wir den Antrag der Grünen auch ablehnen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksam-keit.

(Beifall von der SPD)

Vizepräsident Edgar Moron: Vielen Dank, Frau Kollegin Schulze. – Jetzt hat für die FDP-Fraktion Herr Abgeordneter Ellerbrock das Wort.

Holger Ellerbrock (FDP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unerbetene Telefonwerbung ist nicht nur lästig, sondern wenn damit auch noch untergeschobene Verträge verbunden sind, ist das zumindest unsittlich, wenn nicht sogar kriminell. Das ist einfach eine Tatsache, die uns ja insofern geeint hat, als wir einen gemeinsamen Antrag formuliert haben.

Wir müssen feststellen, dass in dem Gesetzentwurf, der im Bundestag beraten wird, alle unsere Forde-rungen berücksichtigt wurden; bis auf eine, Kollege Remmel – da gebe ich Ihnen sofort recht –, und zwar die nach einer schriftlichen Bestätigung bei telefonischen Bestellungen.

Wir müssen festhalten: Gemäß unserem Antrag ist laut des Gesetzentwurfs jetzt eine ausdrückliche Einwilligung des Verbrauchers notwendig, bevor er angerufen wird. Wer sich an diese Regelung nicht hält, wird bestraft. Größenordnung: 50.000 €.

Der Anrufer muss auch seine Telefonnummer kenntlich machen. Wenn er sich daran nicht hält, muss er mit einer Strafe von 10.000 € rechnen.

Vielleicht können wir uns bei der von der Kollegin Schulze angesprochenen Überprüfung des Bun-desgesetzes dem Gedanken nähern, für diese Tele-fonwerbung eine einheitliche Vorwahl zu nehmen, sodass man als Verbraucher gleich erkennt, wenn es sich bei dem Anrufer um eine Werbung handelt, mit der man nicht belästigt werden möchte. In diese Richtung könnten wir einmal denken.

Und es ist eine schriftliche Belehrung über das Wi-derrufsrecht erforderlich. Am Telefon ist ja keine schriftliche Belehrung möglich. Aber das Widerrufs-recht gilt erst, wenn die schriftliche Belehrung vor-liegt. Also ist de facto nach telefonischer Bestellung ein Monat Zeit zu widerrufen. Da sind wir meines Erachtens schon einen vernünftigen Schritt weiter.

In einem Bereich haben wir es ja erreicht, dass diese schriftliche Bestätigung vorliegen muss, näm-lich wenn es um die sogenannten Dauerschuldver-hältnisse geht, wenn wir die Kosten für Strom, Was-ser usw. abbuchen lassen. Dann muss das alles schriftlich geschehen. Das ist genau das, was wir hier in Nordrhein-Westfalen gemeinsam gefordert hatten.

Jetzt ist das Bundesgesetz an dem einen Punkt, der schriftlichen Bestätigung, dem nordrhein-westfäli-schen Vorschlag nicht gefolgt. Ich freue mich, dass Frau Schulze in so großer Art anerkannt hat, dass sich unser Umweltminister bei der Umweltminister-konferenz dafür gerade in besonderem Maße stark gemacht hat.

(Minister Eckhard Uhlenberg: Das hat sie nicht gesagt, das hat sie vielleicht gedacht!) – Ach, war sie das gar nicht? Dann war das der Kollege Kaiser. Ich war schon ganz erstaunt, dass die Kollegin solche Souveränität hätte. In Ordnung, dann hat sie das doch nicht gemacht.

(Svenja Schulze [SPD]: Ach, Herr Ellerbrock, das trauen Sie mir doch nicht wirklich zu?) Jetzt muss man fragen: Warum war diese schriftli-che Bestätigung nicht zu maschriftli-chen? Lag das an der CDU? – Nein. Lag das an der FDP? – Nein. Das lag auch nicht an den Grünen. Das lag an den Kollegen der SPD: Die Begründung, warum dem jetzt auf Bundesebene nicht gefolgt wird, habe ich aus den Worten der Kollegin Schulze nicht gehört. Aber es mag da ja Gründe geben.

(Svenja Schulze [SPD]: Wir sind ja auch nicht der Bundestag!)

Man wird hier sagen: Frau Künast hätte das früher ja auch einmal aufgreifen können. Das wollen wir aber jetzt nicht vertiefen.

Wichtig für mich ist, festzuhalten, dass die Verbrau-cher jetzt gezielt und wirksam über ihre neuen Rechte aufgeklärt werden müssen. Da bin ich mir sicher, dass die Verbraucherzentralen in Nordrhein-Westfalen die ihnen zur Verfügung stehenden Mög-lichkeiten umfassend nutzen werden. Das werden die gut machen. Und es wird in drei Jahren eine Gesetzesüberprüfung geben. Dann können wir versuchen, da nachzubessern.

Herr Kollege Remmel, wir haben ja manchmal un-terschiedliche Ansichten, aber hinsichtlich der Effi-zienz des Mitteleinsatzes sind wir hin und wieder nahe beieinander. – Wir dürfen ja nicht sagen, dass wir manchmal den gleichen Gedanken haben. – Wenn wir jetzt also zur Verabschiedung unserer Vorlage eine Zweidrittelmehrheit im Bundesrat be-nötigen, die SPD sich von vornherein schon einmal verabschiedet hat,

(Zuruf von Svenja Schulze [SPD])

ist das dann schon einmal eine Sache, wo wir keine Aussicht auf Erfolg haben. Deswegen sage ich: Ein Gesetz, was in einem Punkt nicht so ist, wie wir uns das vorstellen, in vier anderen Punkten aber unse-ren Vorstellungen entspricht, ist besser, als wenn wir gar keine Regelung auf Bundesebene durchset-zen können.

(Beifall von der FDP – Svenja Schulze [SPD]:

Das hört sich auf Bundesebene von Ihren Kollegen anders an!)

– Frau Kollegin Schulze, ich will ja jetzt nicht die Kollegin „Diegel“ hier zitieren, die gesagt hat: Brül-len Sie nicht immer wie ein ungezogenes Kind da-zwischen! Stellen Sie eine Frage, dann können Sie fragen. Wenn Sie dazu nicht den Mut haben, lassen Sie es sein!

Unser aller Ziel ist es, den Verbraucher, den seriö-sen Kaufmann, den vernünftigen und seriöseriö-sen Ge-schäftsverkehr zu schützen und die schwarzen Schafe der Branche, die auf Übervorteilung des Kunden setzen, auf übereilte Verkaufsabschlüsse drängen, herauszusortieren. Da sind wir mit diesem Gesetz ein Stück weitergekommen.

Deswegen sage ich: Keine Aktion nur für die Gale-rie, wenn sie von vornherein aussichtslos ist! Hier müssen wir nachbessern. Da gebe ich Ihnen recht.

Das müssen wir machen, wenn wir das Gesetz in drei Jahren überarbeiten beziehungsweise überprü-fen. – Danke schön.

(Beifall von der FDP)

Vizepräsident Edgar Moron: Vielen Dank, Herr Kollege Ellerbrock. – Die Landesregierung wird jetzt von Minister Uhlenberg vertreten.

Eckhard Uhlenberg, Minister für Umwelt und Na-turschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen!

Der 26. März 2009 sei ein guter Tag für die deut-schen Verbraucherinnen und Verbraucher, meinte Bundesjustizministerin Zypries am vergangenen Donnerstag, als der Bundestag mit Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP das Gesetz zur unlaute-ren Telefonwerbung beschloss.

Ja, meine Damen und Herren, das ist weitgehend richtig. Ich stimme mit Frau Zypries und den vielen Kolleginnen und Kollegen im Bundestag so weit überein, als das neue Gesetz wichtige Regelungen enthält, die, gemessen an der heutigen Rechtslage, einen echten Fortschritt für den Verbraucherschutz in Deutschland bedeuten.

Ich möchte nur einige Beispiele nennen:

Es wird gesetzlich klargestellt, dass ein Werbeanruf nur dann zulässig ist, wenn der angerufene Verbraucher vorher ausdrücklich erklärt hat, dass er die Werbeanrufe erhalten will. Verstöße gegen das Verbot der unlauteren Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern können künftig mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 € geahndet werden.

Bei Werbeanrufen darf der Anrufer seine Rufnum-mer nicht mehr unterdrücken und seine Identität verschleiern. Verstöße dagegen können bis zu 10.000 € kosten.

Verbraucher erhalten mehr Möglichkeiten, Verträge zu widerrufen, die sie am Telefon geschlossen ha-ben. Verträge über die Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten sowie über Wett- und Lotteriedienstleistungen können künftig widerrufen werden.

Das sind die wesentlichen Punkte dieses Antrags.

Auch dem sogenannten Slamming wird ein Ende bereitet. Für den Wechsel eines Anbieters von dau-erhaften Lieferungen wie Strom, Gas und Telefon muss in Zukunft die Kündigung des alten Vertrags durch den Verbraucher in Textform vorliegen, bevor auf den neuen Anbieter umgestellt werden kann.

Auf diese Weise wird verhindert, dass der Verbrau-cher von ihm ungewollt oder unbemerkt Lieferungen eines anderen Anbieters erhält oder am Ende sogar ganz ohne einen Strom- oder Telefonanbieter da-steht.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, solche Prob-lemfälle sind längst keine Seltenheit mehr. Sie ma-chen den Verbraucheralltag, in dem moderne Kommunikationsformen über Telefon und Internet heute eine ständig größere Rolle spielen, nicht im-mer leicht. Deshalb ist es richtig, im Vertragsrecht Sicherungen einzubauen, die Verbraucherinnen und Verbraucher wirksam vor solchen Fallstricken und Überrumpelungsmethoden schützen. Das vom Bundestag beschlossene Gesetz setzt hier an und

bringt im Vergleich zum geltenden Recht deutliche Verbesserungen.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir alle hier im Raum – wir haben dieses Thema intensiv im Ple-num wie auch im Ausschuss diskutiert – hätten uns von den Kolleginnen und Kollegen im Bundestag jedoch noch mehr gewünscht.

Es wäre richtig und zielführender gewesen, in das Gesetz eine zusätzliche Regelung aufzunehmen, die besagt, dass ein Verbraucher, der von einem nicht erbetenen Werbeanruf überrascht und beläs-tigt wird, seine in diesem Telefonat gemachte Ver-tragszusage anschließend noch einmal in Textform bestätigen muss. Erst dann sollte ein Vertrag zu-stande kommen.

So hat es dieser Landtag einstimmig gewünscht.

Dafür hat sich auch die Verbraucherschutzminister-konferenz nachdrücklich ausgesprochen. Über die Notwendigkeit und die rechtliche Ausgestaltung

Dafür hat sich auch die Verbraucherschutzminister-konferenz nachdrücklich ausgesprochen. Über die Notwendigkeit und die rechtliche Ausgestaltung