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4 Ergebnisse einer repräsentativen Befragung von Inhaber/innen /

4.7 Beurteilung der Arbeitsbedingungen und damit verbundener

4.7.1 Gefährdungsbeurteilung

4.7.1.1 Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung

Zur Ermittlung und Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefahren sind Unternehmer/innen laut Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, eine Gefähr-dungsbeurteilung durchzuführen. Wie viele Geschäftsführer/innen in den befragten Klein- und Kleinstbetrieben kommen dieser Verpflichtung nach?

n=988 55,6%

2,8% 3,6%

6,2%

31,8%

0,0%

10,0%

20,0%

30,0%

40,0%

50,0%

60,0%

70,0%

Ja. Ja, einschl. psych.

Belastungen

Nein. Weiß nicht. Weiß nicht, was eine

Gefährdungsbeurteilung ist.

Abb. 4.29 Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung

In knapp zwei Fünftel der befragten Betriebe geben die Geschäftsleitungen an, dass sie eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt haben (38,0 %). Bei einem Drittel ist es eine Gefährdungsbeurteilung ohne eine Erfassung und Beurteilung der psychi-schen Belastungen, bei 6,3 % sind diese enthalten. Damit hat sich bisher nur eine Minderheit unter dem Fachbegriff „Gefährdungsanalyse“ mit den aus den Arbeitsbe-dingungen resultierenden Gefährdungen in ihrem Betrieb beschäftigt. Der geringe Anteil von „Weiß-Nicht-Antworten“ lässt darauf schließen, dass generelle Unkenntnis nicht der Grund für die bisher fehlende Umsetzung ist.

Bemerkenswert ist dabei, dass nicht nur die Geschäftsführer/innen eine Gefähr-dungsbeurteilung durchführen, die wissen, dass sie dazu gesetzlich verpflichtet sind, sondern auch diejenigen, die dies nicht wissen (vgl. Abb. 4.30). Jede/r zweite Ge-schäftsführer/in in den befragten Klein- und Kleinstbetrieben, die um die gesetzliche Anforderung der Gefährdungsbeurteilung weiß, setzt diese um. Bei denjenigen, die die Frage, ab welcher Betriebsgröße eine Gefährdungsbeurteilung notwendig ist, falsch beantwortet haben, ist es immerhin ein gutes Viertel (28,5 %). Wer die gesetz-liche Anforderung kennt, setzt sie somit häufiger aber gleichwohl nicht immer um.

Und wer sie nicht kennt, ist gleichwohl nicht inaktiv.

n=988

0,0% 20,0% 40,0% 60,0% 80,0% 100,0%

Nein Ja Nein Ja

2. Wissen um gesetzliche Verpflicht zur Gefährdungsbeurteilung nicht vorhanden:

Davon, Durchführung Gefährdungsbeurteilung:

1. Wissen um gesetzliche Verpflicht zur Gefährdungsbeurteilung vorhanden:

Davon, Durchführung Gefährdungsbeurteilung:

Abb. 4.30 Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung in Abhängigkeit vom Wis-sen über die gesetzliche Vorgabe

Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung nach Region

Die Chef/innen der befragten Klein- und Kleinstbetrieben in den neuen Bundeslän-dern berichten deutlich häufiger von der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung als ihre Kolleg/innen in den alten Bundesländern (44,1 % zu 36,4 %). In beiden Re-gionen dominiert jedoch die Nicht-Umsetzung.

n= 988

Ja Ja, einschließlich psychischer Belastungen

Nein Weiß ich nicht

Weiß nicht, was eine Gefährdungsbeurteilung ist

Abb. 4.31 Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung nach Region Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung nach Wirtschaftsbereich

In nur zwei Wirtschaftsbereichen, und zwar im Bereich Öffentliche Verwaltung, Ver-teidigung, Sozialversicherung und Exterritoriale Organisationen sowie Energie- und Wasserversorgung berichten die Befragten der Klein- und Kleinstbetriebe mehrheit-lich, dass Gefährdungsbeurteilungen in ihrem Hause durchgeführt wurden (58,3 % bzw. 57,2 %).

n= 990

Ja Ja, einschließlich psychischer Belastungen Nein Weiß ich nicht Weiß nicht, was eine Gefährdungsbeurteilung ist

Abb. 4.32 Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung nach Wirtschaftsbereich In allen anderen Wirtschaftsbereichen kann nur eine Minderheit der Befragten von der Umsetzung einer Gefährdungsbeurteilung berichten. Schlusslichter sind die

Be-triebsinhaber/innen in den Wirtschaftsbereichen Baugewerbe (33,4 %), Verkehr und Lagerei/Information und Kommunikation (29,9 %) sowie Grundstücks- und Woh-nungswesen/Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen (27,2 %). Hier geben die Geschäftsführer/innen mit einer deutlichen Mehrheit an, dass sie noch keine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt haben. In dem geringeren Aktivitätsniveau spiegeln sich somit nicht in jedem Fall geringere Unfallrisiken und Belastungsverhältnisse wider.

Der durchweg geringe Anteil an Weiß-nicht-Antworten lässt darauf schließen, dass es wohl nicht am Wissen fehlt, was eine Gefährdungsbeurteilung ist.

Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung nach Betriebsgröße

Während in gut einem Drittel der befragten Kleinstbetriebe die oberste Leitung an-gibt, dass bereits eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wurde, liegt dieser An-teil bei ihren Kolleg/innen in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeiter/innen deutlich höher (10 bis 19 MA: 52,9 %; 20 bis 49 MA: 51,6 %). Mit steigender Betriebsgröße steigt also der Anteil der Geschäftsführer/innen, die angeben, eine teilung auf den Weg gebracht zu haben. Die Durchführung einer Gefährdungsbeur-teilung inklusive der Erfassung psychischer Belastungen ist – wenn überhaupt – so-mit eher in den größeren Kleinbetrieben vorzufinden.

n= 988

Ja Ja, einschließlich psychischer Belastungen

Nein Weiß ich nicht

Weiß nicht, was eine Gefährdungsbeurteilung ist

Abb. 4.33 Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung nach Betriebsgröße Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung nach Betreuungsform

In sieben von zehn Betrieben, in denen sich die Geschäftsleitung für die bedarfsori-entierte sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung entschieden hat und die entsprechende Qualifizierung bereits absolviert wurde, wurde auch eine Ge-fährdungsbeurteilung durchgeführt (69,0 %). Selbst bei denjenigen, die sich für diese Betreuungsform entschieden, jedoch noch nicht an der Qualifizierung teilgenommen haben, sind es 54,0 %. Offenbar resultiert aus der Beschäftigung mit der Betreuungs-form bereits eine gewisse Sensibilität zur notwendigen Gefahrenerkennung, die sich auch im entsprechenden Handeln niederschlägt. In der Qualifizierung wird dies (er-neut) gestärkt.

n= 992

Ja Ja, einschließlich psychischer Belastungen

Nein Weiß ich nicht

Weiß nicht, was eine Gefährdungsbeurteilung ist

Abb. 4.34 Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung nach Betreuungsform Auch Geschäftsführer/innen mit gewählten festen Betreuungszeiten geben mehrheit-lich an, eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt zu haben (56,5 %). Aus der be-wussten Auseinandersetzung mit bzw. der Wahl einer Betreuungsform scheinen je-weils bei einer Mehrheit der Inhaber/innen entsprechende Handlungsanstöße zu re-sultieren. Gleichwohl gibt es auch bei den Geschäftsleitungen einen nicht unerhebli-chen Anteil, der bisher auf den Schritt zur Umsetzung einer Gefährdungsbeurteilung verzichtet hat.

Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung nach Alter der Geschäftsfüh-rer/innen

Betrachtet man das Alter der Geschäftsführungen, die eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt haben, fallen besonders die ganz jungen Leitungskräfte auf (18 – 29 Jahre): Rund ein Drittel hat eine Gefährdungsbeurteilung ohne und weitere 10,5 % eine Beurteilung einschließlich der Erfassung psychischer Belastungen durchgeführt.

Möglicherweise wächst hier eine jüngere Generation von Leitungskräften heran, die den vom Gesetzgeber übertragenen Auftrag zur Durchführung einer Gefährdungs-beurteilung auch häufiger wahrnimmt. Die Altersgruppe zeigt sich im Vergleich zu den anderen Altersklassen am aktivsten, insbesondere auch im Hinblick auf die not-wendige Sensibilität in Richtung psychischer Belastungen. Gleichwohl führt auch in dieser wie in den anderen Altersklassen nicht einmal jede/r zweite Geschäftsführer/in eine Gefährdungsanalyse durch.

n= 976

Ja Ja, einschließlich psychischer Belastungen

Nein Weiß ich nicht

Weiß nicht, was eine Gefährdungsbeurteilung ist

Abb. 4.35 Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung nach Alter

4.7.1.2 Inanspruchnahme einer externen Unterstützung bei der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung

Von den 38,0 % der Unternehmer/innen, die in ihren Klein- und Kleinstbetrieben eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt haben, haben wiederum vier von fünf dies mit fachkundiger Unterstützung getan (78,0 %). 18,5 % haben die Unterstützung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes in Anspruch genommen; 59,5 % die einer ande-ren Fachkraft. Hier werden insbesondere Vertreter/innen der Berufsgenossenschaf-ten genannt.

Haben Sie sich bei der Beurteilung der Gefährdungen beraten lassen?

Haben Sie sich bei der Beurteilung der Gefährdungen beraten lassen?

Abb. 4.36 Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung mit Beratung

Geschäftsführer/innen mit einer bedarfsorientierten Betreuung (absolvierte Qualifizie-rung) sowie mit einer Regelbetreuung nehmen am häufigsten eine externe Unterstüt-zung in Anspruch (85,0 % bzw. 81,3 %). Aber auch diejenigen, die noch keine Be-treuungsform gewählt haben, ziehen mehrheitlich zur Durchführung einer Gefähr-dungsbeurteilung externe Fachkompetenz hinzu (68,0 %). Viele Geschäftsführer/in, die sich dafür entschieden haben, sehen offenbar auch die Nützlichkeit einer exter-nen Beratung.

Dieses Bewusstsein ist in Betrieben aller hier untersuchten Betriebsgrößenklassen in breitem Umfang vorhanden. So lassen sich 75,9 % der Kleinstbetriebe beraten; bei den Betrieben mit 10 bis 19 Beschäftigten sind es sogar 89,1 % und bei denen mit 20 bis 49 Beschäftigten 81,8 %.

4.7.1.3 Maßnahmen auf Basis einer durchgeführten Gefährdungsbeurteilung Aus der Gefährdungsanalyse sollen Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten in den Betrieben resultieren. Das ist in der Mehr-zahl auch der Fall: In 75,0 % der befragten Betriebe, in denen eine entsprechende Analyse durchgeführt wurde, wurden bereits Verbesserungsmaßnahmen umgesetzt, weitere 10,0 % befinden sich in der Umsetzung bzw. bereiten diese gerade vor.15 Damit liegt die Umsetzungsquote von Maßnahmen auf Basis einer Gefährdungsbeur-teilung bei 85,0 %.

Abb. 4.37 Umsetzung von Maßnahmen auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung Betrachtet man zudem die Umsetzung der Maßnahmen in Abhängigkeit von der In-anspruchnahme einer externen Beratung, kann folgendes festgestellt werden: Wird eine Betriebsärztin/ein Betriebsarzt oder ein/e andere/r Expert/in beratend zur Durch-führung einer Gefährdungsbeurteilung hinzugezogen, dann sind Maßnahmen häufi-ger bereits umgesetzt (82,9 % mit BA bzw. 76,3 % mit anderem Experten) als wenn dies ohne externe Unterstützung geschieht (62,5 %). Die externe Beratung unter-stützt offenbar nicht nur bei der Analyse, sondern hat auch positive Wirkung auf die tatsächliche Umsetzung der abgeleiteten Maßnahmen.

15 Um welche Maßnahmen es sich dabei handelt, wird in Kapitel 7.3 dargestellt.

Somit werden bisher in einer Minderheit der befragten Klein- und Kleinstbetriebe Ge-fährdungsanalysen durchgeführt. Wenn, dann geschieht dies meist mit externer, fachkundiger Unterstützung und dann werden i. d. R. auch Maßnahmen zur Verbes-serung der Arbeitsbedingungen umgesetzt.

4.7.2 Andere Wege und Vorgehensweisen zur Beurteilung von