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Insgesamt stellten die Bundesländer im Jahr 2015 ca. 2,79 Mrd. Euro zur Investiti-onsförderung nach § 9 KHG zur Verfügung.

Das Gesamtvolumen der KHG-Mittel auf Bundesebene liegt damit unterhalb des langfristigen Durchschnitts der Jahre 1991 bis 2015 und entspricht einem realen Wertverlust von fast 50% gegenüber dem Jahr 1991. Der Blick auf die Verteilung der KHG-Mittel auf die einzelnen Bundesländer zeigt, dass sich die Entwicklung in den Ländern weiterhin sehr unterschiedlich darstellt, jedoch in allen Ländern real weniger Fördermittel bereitgestellt werden als im Vergleichsjahr 1991 (vgl. Tabelle 4.1).

Tabelle 4.1: KHG-Fördermittel gesamt13 in Mio. Euro

2013 2014 2015 Ø 1991 - 2015 Ø 2005 - 2015 reale Veränderung ggü. 1991 (in %)

Baden-Württemberg 385,00 410,00 437,00 340,55 350,40 -11,9%

Bayern 500,00 500,00 500,00 550,28 474,11 -50,6%

Berlin 95,30 106,49 96,45 171,72 98,43 -80,2%

Brandenburg 114,30 104,80 82,50 149,12 106,20 -74,3%

Bremen 28,66 38,56 38,82 34,06 33,19 -31,4%

Hamburg 106,61 137,45 91,03 91,37 106,16 -14,7%

Hessen 241,50 241,50 242,20 219,20 241,79 -12,6%

Meckl.-Vorpommern 60,84 55,84 52,84 102,44 69,00 -71,6%

Niedersachsen 258,47 258,89 275,51 211,42 213,06 -13,0%

Nordrhein-Westfalen 493,00 492,30 515,00 521,11 498,03 -47,9%

Rheinland-Pfalz 119,80 119,80 119,80 129,50 119,39 -41,1%

Saarland 32,19 28,55 28,50 34,95 30,30 -52,8%

Sachsen 101,00 101,00 131,00 211,05 119,00 -72,0%

Sachsen-Anhalt 53,02 47,87 39,20 150,96 87,27 -85,2%

Schleswig-Holstein 84,65 90,13 94,23 81,49 89,67 -10,4%

Thüringen 50,00 50,00 50,00 144,32 93,64 -74,5%

Deutschland 2.724,34 2.783,18 2.794,08 3.143,52 2.729,65 -49,6%

KHG-Fördermittel in Mio. Euro

In den Haushaltsansätzen der neuen Bundesländer (einschließlich Berlin) sind in den Jahren 2013 und 2014 jeweils die Investitionszuschläge gemäß Art. 14 GSG enthalten.

Quelle: Umfrage der Arbeitsgruppe für Krankenhauswesen der AOLG, eigene Berechnungen.

Die Entwicklung der Fördermittelvolumina seit 1991 ist in Abbildung 4.1 bzw. im De-tail in Tabelle 5.1 im Anhang dargestellt. Infolge der langfristigen Negativentwicklung auf Bundesebene ist der Anteil der KHG-Fördermittel am Bruttoinlandsprodukt (BIP) von 0,23% im Jahr 1991 auf 0,09% im Jahr 2015 gesunken.

Abbildung 4.2 stellt die Entwicklung der KHG-Fördermittel, des BIP und der Kran-kenhausausgaben gegenüber und veranschaulicht die immer weiter auseinanderge-hende Schere. Im Vergleich zum Jahr 1991 sanken die KHG-Fördermittel bis 2015 nominal um ca. 23%, während das BIP im selben Zeitraum um 92% anstieg und sich die bereinigten Kosten der Krankenhäuser um ca. das 2,25-fache erhöhten.

13 Anmerkungen siehe Fußnote in Tabelle 5.1. Der reale Wert ist der um die Preissteigerung bereinigte Nominal-wert des Jahres 2015, berechnet auf Grundlage der prozentualen Veränderung vom Indexstand des Verbrau-cherpreisindex 1991 bis zum Indexstand 2015.

Abbildung 4.1: Entwicklung der nominalen KHG-Mittel14 in Mio. Euro und im Verhältnis zum BIP in Prozent von 1991 bis 2015

In den Haushaltsansätzen der neuen Bundesländer (einschließlich Berlin) sind in den Jahren 1995 bis 2014 je-weils die Investitionszuschläge gemäß Art. 14 GSG enthalten.

Quellen: Umfrage der Arbeitsgruppe für Krankenhauswesen der AOLG, Statistisches Bundes-amt, eigene Berechnungen.

Abbildung 4.2: Entwicklung der KHG-Mittel, des BIP und der bereinigten Kosten der Kranken-häuser von 1991 bis 2015 (indexiert)

In den Haushaltsansätzen der neuen Bundesländer (einschließlich Berlin) sind in den Jahren 1995 bis 2014 je-weils die Investitionszuschläge gemäß Art. 14 GSG enthalten.

Quellen: Umfrage der Arbeitsgruppe für Krankenhauswesen der AOLG, Statistisches Bundes-amt, eigene Berechnungen.

14 In den Jahren 2009 und 2010 stellte der Bund Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen der Kom-munen und Länder im Beteiligungsverhältnis 75:25 zur Verfügung (Konjunkturpaket II). Der Anstieg in 2009 und 2010 ist insbesondere auf dieses Konjunkturprogramm der Bundesregierung zurückzuführen.

Abbildung 4.3 stellt die nominale Entwicklung der KHG-Gesamtfördermittel der rea-len Wertentwicklung im Verlauf der Jahre 1991 bis 2015 gegenüber. Zieht man den Verbraucherpreisindex als Indikator zur Beurteilung der Geldwertentwicklung heran, entspricht der reale Wert der KHG-Gesamtfördermittel des Jahres 2015 nur noch 50% der Fördermittel des Jahres 1991.

Abbildung 4.3: Entwicklung der nominalen und preisbereinigten15 KHG-Mittel von 1991 bis 2015 (indexiert)

In den Haushaltsansätzen der neuen Bundesländer (einschließlich Berlin) sind in den Jahren 1995 bis 2014 je-weils die Investitionszuschläge gemäß Art. 14 GSG enthalten.

Quellen: Umfrage der Arbeitsgruppe für Krankenhauswesen der AOLG, Statistisches Bundes-amt, eigene Berechnungen.

Die Abnahme des realen Werts der bereitgestellten KHG-Fördermittel zeigt sich in vergleichbarer Deutlichkeit, wenn die Anzahl der Krankenhausfälle, die Anzahl der nach KHG geförderten Betten und der Bevölkerungsstand des jeweiligen Jahres als Bezugsgrößen herangezogen werden. So sank das im Bundesdurchschnitt zur Ver-fügung stehende Investitionsfördervolumen seit 1991 je KHG-Bett preisbereinigt um rund 33%, je Einwohner um 51% und je Krankenhausfall um fast 62% (vgl. Abbildung 4.4).

15 Der reale Wert ist der um die Preissteigerung bereinigte Nominalwert, berechnet auf Grundlage der prozentua-len Veränderung vom Indexstand des Verbraucherpreisindex 1991 bis zum Indexstand 2015.

Abbildung 4.4: Entwicklung der preisbereinigten KHG-Mittel je Fall16, je KHG-Bett17 und je Ein-wohner18 (indexiert)

In den Haushaltsansätzen der neuen Bundesländer (einschließlich Berlin) sind in den Jahren 1995 bis 2014 je-weils die Investitionszuschläge gemäß Art. 14 GSG enthalten.

Quellen: Umfrage der Arbeitsgruppe für Krankenhauswesen der AOLG, Statistisches Bundes-amt, eigene Berechnungen.

Der deutliche Rückgang der KHG-Fördermittel schlägt sich erwartungsgemäß auch in der für den Krankenhaussektor ermittelten Investitionsquote nieder. Zieht man zur Berechnung der Krankenhaus-Investitionsquote die bereinigten Kosten der Kranken-häuser insgesamt als Bezugsgröße für die KHG-Fördermittel heran, so ergibt sich für den Zeitraum von 1991 bis 2015 eine Abnahme der Investitionsquote von 9,7% auf 3,3%. Die volkswirtschaftliche Investitionsquote, die sich aus dem Quotienten von Bruttoanlageinvestitionen und Bruttoinlandsprodukt errechnet, lag im Jahr 2015 demgegenüber bei 19,9% und übertraf damit die auf die Kosten aller Krankenhäuser bezogene Investitionsquote um das Sechsfache. Auch bezogen auf die bereinigten Kosten der nach dem KHG geförderten Krankenhäuser zeigt sich eine Abnahme der Investitionsquote von 11,4% im Jahr 1991 auf 4,0% in 2015 (vgl. Abbildung 4.5).

Die herangezogenen bereinigten Krankenhauskosten enthalten auch die Kosten von Krankenhäusern, insbesondere Hochschulkliniken, die regelmäßig keine KHG-Fördermittel erhalten. Aus diesem Grund wird in Abbildung 4.5 auch die Entwicklung der Krankenhaus-Investitionsquote bezogen auf die bereinigten Kosten der Allge-meinen Krankenhäuser (davon Plankrankenhäuser) und Sonstigen Krankenhäuser nach der Definition des Statistischen Bundesamtes dargestellt. Diese stellten 2015 annähernd 100% aller nach KHG geförderten Betten bzw. 89% der Krankenhaus-betten insgesamt. Eine Übersicht über die Anzahl der Betten und

16 Fallzahlen der Krankenhäuser insgesamt.

17 Betten, die bei der Bewilligung der Fördermittel nach dem KHG (§ 8 Abs. 1) zugrunde gelegt werden (Kranken-häuser insgesamt).

18 Statistisches Bundesamt, Fortschreibung des Bevölkerungsstandes.

genen Fälle im Jahr 2015 nach Krankenhaustyp auf Bundesebene ist in Tabelle 4.2 dargestellt.

Abbildung 4.5: Krankenhaus-Investitionsquote19 und volkswirtschaftliche Investitionsquote20 von 1991 bis 2015

In den Haushaltsansätzen der neuen Bundesländer (einschließlich Berlin) sind in den Jahren 1995 bis 2014 je-weils die Investitionszuschläge gemäß Art. 14 GSG enthalten.

Quellen: Umfrage der Arbeitsgruppe für Krankenhauswesen der AOLG, Statistisches Bundes-amt, eigene Berechnungen.

Tabelle 4.2: Bettenausstattung und Fallzahl im Jahr 2015 nach Krankenhaustyp

KHG

Krankenhäuser insgesamt 499.351 -0,27% 437.500 0,0% 44.652 -0,4% 19.239.574 0,5%

davon:

Allgemeine Krankenhäuser 453.842 -0,36% 396.043 -0,2% 44.652 -0,4% 18.613.774 0,5%

Hochschulkliniken/

Universitätsklinika

44.836 -0,43% 117 2,6% 44.652 -0,4% 1.839.858 0,2%

Plankrankenhäuser 401.248 -0,08% 395.926 -0,2% - 16.565.592 0,8%

Krankenhäuser mit

45.509 0,72% 41.457 1,5% - 625.801 0,1%

Vergleich

Quelle: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen.

19 Krankenhausinvestitionsquote: KHG-Fördermittel / bereinigte Krankenhauskosten.

20 Volkswirtschaftliche Investitionsquote: Bruttoanlageinvestitionen / Bruttoinlandsprodukt (Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 18, Reihe 1.5).