• Keine Ergebnisse gefunden

Funktionsweise für Zertifikate ohne Vorzeitige Rückzahlung auf einen Index bezogen auf Aktien

Im Dokument Landesbank Baden-Württemberg (Seite 107-125)

In diesem Abschnitt wird die Funktionsweise eines AllTimeHigh-Zertifikats beschrieben.

Verzinsung

Das AllTimeHigh-Zertifikat wird während der gesamten Laufzeit nicht verzinst.

Rückzahlung bei Fälligkeit

Bei dem AllTimeHigh-Zertifikat ist die Höhe der Zahlung von dem Referenzpreis des Index abhängig.

(i) Der Zertifikatsinhaber erhält unter Beachtung der festgelegten Geschäftstag-Konvention an dem Rückzahlungstermin einen Betrag in Höhe des Nominalbetrags je Zertifikat multipliziert mit dem Indexhöchststand geteilt durch den Startwert, wenn der Referenzpreis auf oder über dem Bewertungslevel liegt.

(ii) Der Zertifikatsinhaber erhält unter Beachtung der festgelegten Geschäftstag-Konvention an dem Rückzahlungstermin den Nominalbetrag je Zertifikat, wenn der Referenzpreis unter dem Bewertungslevel, jedoch auf oder über der Barriere liegt.

(iii) Liegt der Referenzpreis jedoch unter der Barriere, erhält der Zertifikatsinhaber unter Beachtung der festgelegten Geschäftstag-Konvention an dem Rückzahlungstermin einen Betrag in Höhe des Nominalbetrags je Zertifikat multipliziert mit dem Referenzpreis geteilt durch den Startwert.

Indexhöchststand bezeichnet dabei den höchsten Stand des Index an einem Bewertungstag innerhalb des Beobachtungszeitraums.

Der Wert der Zertifikate kann während der Laufzeit durch einen Indexrückgang fallen bzw. durch einen Indexanstieg steigen (jeweils bei Nichtbeachtung sonstiger wertbeeinflussender Faktoren).

PT Index.2: Bonus-Plus-Zertifikat

In diesem Abschnitt wird die Funktionsweise eines Bonus-Plus-Zertifikats beschrieben.

(a) Ausstattung ohne Nominalbetrag je Zertifikat Verzinsung

Das Bonus-Plus-Zertifikat wird während der gesamten Laufzeit nicht verzinst.

Rückzahlung bei Fälligkeit

Bezüglich der Abwicklung an dem Ende der Laufzeit kann bei dem Bonus-Plus-Zertifikat entweder vorgesehen sein, dass die Möglichkeit der Lieferung von Referenzzertifikaten oder Fondsanteilen statt einer Zahlung besteht (sog. "Abwicklungsart physische Lieferung") oder dass immer nur eine Zahlung erfolgt (sog. "Abwicklungsart Zahlung"). Um welche der beiden Abwicklungsarten es sich handelt, wird jeweils in den Endgültigen Bedingungen angegeben.

Bei der Abwicklungsart physische Lieferung ist die Art der Rückzahlung, d.h. ob eine Zahlung oder eine physische Lieferung der Referenzzertifikate oder Fondsanteile erfolgt, von der Wertentwicklung des Index abhängig. Bei der Abwicklungsart Zahlung ist die Höhe der Zahlung von der Wertentwicklung des Index abhängig.

Abwicklungsart Physische Lieferung

Ein Bonus-Plus-Zertifikat mit physischer Lieferung ist wie folgt ausgestaltet:

(i) Der Zertifikatsinhaber erhält unter Beachtung der festgelegten Geschäftstag-Konvention an dem Rückzahlungstermin einen Bonusbetrag in Höhe des Bonuslevels multipliziert mit dem Bezugsverhältnis, wenn der Referenzpreis auf oder unter dem Bonuslevel, jedoch auf oder über der Barriere liegt.

(ii) Liegt der Referenzpreis jedoch über dem Bonuslevel oder unter der Barriere, erhält der Zertifikatsinhaber unter Beachtung der festgelegten Geschäftstag-Konvention an dem Rückzahlungstermin statt des Bonusbetrags (i) bei einer Lieferung von Referenzzertifikaten eine durch das Bezugsverhältnis multipliziert mit einem in den Endgültigen Bedingungen festgelegten Betrag festgelegte Anzahl an Referenzzertifikaten oder (ii) bei einer Lieferung von Fondsanteilen eine Anzahl von Fondsanteilen, die sich wie folgt berechnet:

Referenzpreis multipliziert mit dem Bezugsverhältnis und geteilt durch den Fondsanteil-Kurs. Eventuelle Bruchteile von Referenzzertifikaten bzw. Fondsanteilen werden nicht geliefert, sondern in bar ausgeglichen.

Der Ausgleichsbetrag entspricht (i) bei einer Lieferung von Referenzzertifikaten dem Produkt aus dem maßgeblichen Bruchteil und dem Referenzpreis geteilt durch einen in den Endgültigen Bedingungen festgelegten Betrag oder (ii) bei einer Lieferung von Fondsanteilen dem Produkt aus dem maßgeblichen Bruchteil und dem Fondsanteil-Kurs.

Das Bezugsverhältnis entspricht dabei einem in den Endgültigen Bedingungen festgelegten Wert.

Abwicklungsart Zahlung

Ein Bonus-Plus-Zertifikat mit Abwicklungsart Zahlung ist wie folgt ausgestaltet:

(i) Der Zertifikatsinhaber erhält unter Beachtung der festgelegten Geschäftstag-Konvention an dem Rückzahlungstermin einen Bonusbetrag in Höhe des Bonuslevels multipliziert mit dem Bezugsverhältnis, wenn der Referenzpreis auf oder unter dem Bonuslevel, jedoch auf oder über der Barriere liegt.

(ii) Liegt der Referenzpreis jedoch über dem Bonuslevel oder unter der Barriere, erhält der Zertifikatsinhaber unter Beachtung der festgelegten Geschäftstag-Konvention an dem Rückzahlungstermin statt des Bonusbetrags einen Betrag in Höhe des Referenzpreises multipliziert mit dem Bezugsverhältnis.

Das Bezugsverhältnis entspricht dabei einem in den Endgültigen Bedingungen festgelegten Wert.

Der Wert der Zertifikate kann während der Laufzeit durch einen Indexrückgang fallen bzw. durch einen Indexanstieg steigen (jeweils bei Nichtbeachtung sonstiger wertbeeinflussender Faktoren).

(b) Ausstattung mit Nominalbetrag je Zertifikat Verzinsung

Das Bonus-Plus-Zertifikat wird während der gesamten Laufzeit nicht verzinst.

Rückzahlung bei Fälligkeit

Bezüglich der Abwicklung an dem Ende der Laufzeit kann bei dem Bonus-Plus-Zertifikat entweder vorgesehen sein, dass die Möglichkeit der Lieferung von Referenzzertifikaten oder Fondsanteilen statt einer Zahlung besteht (sog. "Abwicklungsart physische Lieferung") oder dass immer nur eine Zahlung erfolgt (sog. "Abwicklungsart Zahlung"). Um welche der beiden Abwicklungsarten es sich handelt, wird jeweils in den Endgültigen Bedingungen angegeben.

Bei der Abwicklungsart physische Lieferung ist die Art der Rückzahlung, d.h. ob eine Zahlung oder eine physische Lieferung der Referenzzertifikate oder Fondsanteile erfolgt, von dem Referenzpreis des Index abhängig. Bei der Abwicklungsart Zahlung ist die Höhe der Zahlung von dem Referenzpreis des Index abhängig.

Abwicklungsart Physische Lieferung

Ein Bonus-Plus-Zertifikat mit physischer Lieferung ist wie folgt ausgestaltet:

(i) Der Zertifikatsinhaber erhält unter Beachtung der festgelegten Geschäftstag-Konvention an dem Rückzahlungstermin einen Bonusbetrag in Höhe des Bonuslevels multipliziert mit dem Bezugsverhältnis, wenn der Referenzpreis auf oder unter dem Bonuslevel, jedoch auf oder über der Barriere liegt.

(ii) Liegt der Referenzpreis jedoch über dem Bonuslevel oder unter der Barriere, erhält der Zertifikatsinhaber unter Beachtung der festgelegten Geschäftstag-Konvention an dem Rückzahlungstermin statt des Bonusbetrags (i) bei einer Lieferung von Referenzzertifikaten eine durch das Bezugsverhältnis multipliziert mit einem in den Endgültigen Bedingungen festgelegten Betrag festgelegte Anzahl an Referenzzertifikaten

oder (ii) bei einer Lieferung von Fondsanteilen eine Anzahl von Fondsanteilen, die sich wie folgt berechnet:

Referenzpreis multipliziert mit dem Bezugsverhältnis und geteilt durch den Fondsanteil-Kurs. Eventuelle Bruchteile von Referenzzertifikaten bzw. Fondsanteilen werden nicht geliefert, sondern in bar ausgeglichen.

Der Ausgleichsbetrag entspricht (i) bei einer Lieferung von Referenzzertifikaten dem Produkt aus dem maßgeblichen Bruchteil und dem Referenzpreis geteilt durch einen in den Endgültigen Bedingungen festgelegten Betrag oder (ii) bei einer Lieferung von Fondsanteilen dem Produkt aus dem maßgeblichen Bruchteil und dem Fondsanteil-Kurs.

Das Bezugsverhältnis berechnet sich dabei aus dem Nominalbetrag je Zertifikat geteilt durch den Startwert.

Abwicklungsart Zahlung

Ein Bonus-Plus-Zertifikat mit Abwicklungsart Zahlung ist wie folgt ausgestaltet:

(i) Der Zertifikatsinhaber erhält unter Beachtung der festgelegten Geschäftstag-Konvention an dem Rückzahlungstermin einen Bonusbetrag in Höhe des Bonuslevels multipliziert mit dem Bezugsverhältnis, wenn der Referenzpreis auf oder unter dem Bonuslevel, jedoch auf oder über der Barriere liegt.

(ii) Liegt der Referenzpreis jedoch über dem Bonuslevel oder unter der Barriere, erhält der Zertifikatsinhaber unter Beachtung der festgelegten Geschäftstag-Konvention an dem Rückzahlungstermin statt des Bonusbetrags einen Betrag in Höhe des Referenzpreises multipliziert mit dem Bezugsverhältnis.

Das Bezugsverhältnis berechnet sich dabei aus dem Nominalbetrag je Zertifikat geteilt durch den Startwert.

Der Wert der Zertifikate kann während der Laufzeit durch einen Indexrückgang fallen bzw. durch einen Indexanstieg steigen (jeweils bei Nichtbeachtung sonstiger wertbeeinflussender Faktoren).

PT Index.3: Bonus-Zertifikat

In diesem Abschnitt wird die Funktionsweise eines Bonus-Zertifikats beschrieben.

(a) Ausstattung ohne Nominalbetrag je Zertifikat Verzinsung

Das Bonus-Zertifikat wird während der gesamten Laufzeit nicht verzinst.

Rückzahlung bei Fälligkeit

Bezüglich der Abwicklung an dem Ende der Laufzeit kann bei dem Bonus-Zertifikat entweder vorgesehen sein, dass die Möglichkeit der Lieferung von Referenzzertifikaten oder Fondsanteilen statt einer Zahlung besteht (sog.

"Abwicklungsart physische Lieferung") oder dass immer nur eine Zahlung erfolgt (sog. "Abwicklungsart Zahlung"). Um welche der beiden Abwicklungsarten es sich handelt, wird jeweils in den Endgültigen Bedingungen angegeben.

Bei der Abwicklungsart physische Lieferung ist die Art der Rückzahlung, d.h. ob eine Zahlung oder eine physische Lieferung der Referenzzertifikate oder Fondsanteile erfolgt, von der Wertentwicklung des Index abhängig. Bei der Abwicklungsart Zahlung ist die Höhe der Zahlung von der Wertentwicklung des Index abhängig.

Abwicklungsart Physische Lieferung

Ein Bonus-Zertifikat mit physischer Lieferung ist wie folgt ausgestaltet:

(i) Der Zertifikatsinhaber erhält unter Beachtung der festgelegten Geschäftstag-Konvention an dem Rückzahlungstermin einen Bonusbetrag in Höhe des Bonuslevels multipliziert mit dem Bezugsverhältnis, (1) wenn der Beobachtungsstand während des Beobachtungszeitraums niemals auf oder unter der

Barriere liegt und

(2) wenn der Referenzpreis auf oder unter dem Bonuslevel liegt.

(ii) Liegt der Beobachtungsstand jedoch während des Beobachtungszeitraums mindestens einmal auf oder unter der Barriere oder liegt der Referenzpreis über dem Bonuslevel, erhält der Zertifikatsinhaber unter

Beachtung der festgelegten Geschäftstag-Konvention an dem Rückzahlungstermin statt des Bonusbetrags (i) bei einer Lieferung von Referenzzertifikaten eine durch das Bezugsverhältnis multipliziert mit einem in den Endgültigen Bedingungen festgelegten Betrag festgelegte Anzahl an Referenzzertifikaten oder (ii) bei einer Lieferung von Fondsanteilen eine Anzahl von Fondsanteilen, die sich wie folgt berechnet:

Referenzpreis multipliziert mit dem Bezugsverhältnis und geteilt durch den Fondsanteil-Kurs. Eventuelle Bruchteile von Referenzzertifikaten bzw. Fondsanteilen werden nicht geliefert, sondern in bar ausgeglichen.

Der Ausgleichsbetrag entspricht (i) bei einer Lieferung von Referenzzertifikaten dem Produkt aus dem maßgeblichen Bruchteil und dem Referenzpreis geteilt durch einen in den Endgültigen Bedingungen festgelegten Betrag oder (ii) bei einer Lieferung von Fondsanteilen dem Produkt aus dem maßgeblichen Bruchteil und dem Fondsanteil-Kurs.

Das Bezugsverhältnis entspricht dabei einem in den Endgültigen Bedingungen festgelegten Wert.

Während des Beobachtungszeitraums ist jeder festgestellte Stand des Index maßgeblich.

Abwicklungsart Zahlung

Ein Bonus-Zertifikat mit der Abwicklungsart Zahlung ist wie folgt ausgestaltet:

(i) Der Zertifikatsinhaber erhält unter Beachtung der festgelegten Geschäftstag-Konvention an dem Rückzahlungstermin einen Bonusbetrag in Höhe des Bonuslevels multipliziert mit dem Bezugsverhältnis, (1) wenn der Beobachtungsstand während des Beobachtungszeitraums niemals auf oder unter der

Barriere liegt und

(2) wenn der Referenzpreis auf oder unter dem Bonuslevel liegt.

(ii) Liegt der Beobachtungsstand jedoch während des Beobachtungszeitraums mindestens einmal auf oder unter der Barriere oder liegt der Referenzpreis über dem Bonuslevel, erhält der Zertifikatsinhaber unter Beachtung der festgelegten Geschäftstag-Konvention an dem Rückzahlungstermin statt des Bonusbetrags einen Betrag in Höhe des Referenzpreises multipliziert mit dem Bezugsverhältnis.

Das Bezugsverhältnis entspricht dabei einem in den Endgültigen Bedingungen festgelegten Wert.

Während des Beobachtungszeitraums ist jeder festgestellte Stand des Index maßgeblich.

Der Wert der Zertifikate kann während der Laufzeit durch einen Indexrückgang fallen bzw. durch einen Indexanstieg steigen (jeweils bei Nichtbeachtung sonstiger wertbeeinflussender Faktoren).

(b) Ausstattung mit Nominalbetrag je Zertifikat Verzinsung

Das Bonus-Zertifikat wird während der gesamten Laufzeit nicht verzinst.

Rückzahlung bei Fälligkeit

Bezüglich der Abwicklung an dem Ende der Laufzeit kann bei dem Bonus-Zertifikat entweder vorgesehen sein, dass die Möglichkeit der Lieferung von Referenzzertifikaten oder Fondsanteilen statt einer Zahlung besteht (sog.

"Abwicklungsart physische Lieferung") oder dass immer nur eine Zahlung erfolgt (sog. "Abwicklungsart Zahlung"). Um welche der beiden Abwicklungsarten es sich handelt, wird jeweils in den Endgültigen Bedingungen angegeben.

Bei der Abwicklungsart physische Lieferung ist die Art der Rückzahlung, d.h. ob eine Zahlung oder eine physische Lieferung der Referenzzertifikate oder Fondsanteile erfolgt, von der Wertentwicklung des Index abhängig. Bei der Abwicklungsart Zahlung ist die Höhe der Zahlung von der Wertentwicklung des Index abhängig.

Abwicklungsart Physische Lieferung

Ein Bonus-Zertifikat mit physischer Lieferung ist wie folgt ausgestaltet:

(i) Der Zertifikatsinhaber erhält unter Beachtung der festgelegten Geschäftstag-Konvention an dem Rückzahlungstermin einen Bonusbetrag in Höhe des Bonuslevels multipliziert mit dem Bezugsverhältnis,

(1) wenn der Beobachtungsstand während des Beobachtungszeitraums niemals auf oder unter der Barriere liegt

und

(2) wenn der Referenzpreis auf oder unter dem Bonuslevel liegt.

(ii) Liegt der Beobachtungsstand jedoch während des Beobachtungszeitraums mindestens einmal auf oder unter der Barriere oder liegt der Referenzpreis über dem Bonuslevel, erhält der Zertifikatsinhaber unter Beachtung der festgelegten Geschäftstag-Konvention an dem Rückzahlungstermin statt des Bonusbetrags (i) bei einer Lieferung von Referenzzertifikaten eine durch das Bezugsverhältnis multipliziert mit einem in den Endgültigen Bedingungen festgelegten Betrag festgelegte Anzahl an Referenzzertifikaten oder (ii) bei einer Lieferung von Fondsanteilen eine Anzahl von Fondsanteilen, die sich wie folgt berechnet:

Referenzpreis multipliziert mit dem Bezugsverhältnis und geteilt durch den Fondsanteil-Kurs. Eventuelle Bruchteile von Referenzzertifikaten bzw. Fondsanteilen werden nicht geliefert, sondern in bar ausgeglichen.

Der Ausgleichsbetrag entspricht (i) bei einer Lieferung von Referenzzertifikaten dem Produkt aus dem maßgeblichen Bruchteil und dem Referenzpreis geteilt durch einen in den Endgültigen Bedingungen festgelegten Betrag oder (ii) bei einer Lieferung von Fondsanteilen dem Produkt aus dem maßgeblichen Bruchteil und dem Fondsanteil-Kurs.

Das Bezugsverhältnis berechnet sich dabei aus dem Nominalbetrag je Zertifikat geteilt durch den Startwert.

Während des Beobachtungszeitraums ist jeder festgestellte Stand des Index maßgeblich.

Abwicklungsart Zahlung

Ein Bonus-Zertifikat mit der Abwicklungsart Zahlung ist wie folgt ausgestaltet:

(i) Der Zertifikatsinhaber erhält unter Beachtung der festgelegten Geschäftstag-Konvention an dem Rückzahlungstermin einen Bonusbetrag in Höhe des Bonuslevels multipliziert mit dem Bezugsverhältnis, (1) wenn der Beobachtungsstand während des Beobachtungszeitraums niemals auf oder unter der

Barriere liegt und

(2) wenn der Referenzpreis auf oder unter dem Bonuslevel liegt.

(ii) Liegt der Beobachtungsstand jedoch während des Beobachtungszeitraums mindestens einmal auf oder unter der Barriere oder liegt der Referenzpreis über dem Bonuslevel, erhält der Zertifikatsinhaber unter Beachtung der festgelegten Geschäftstag-Konvention an dem Rückzahlungstermin statt des Bonusbetrags einen Betrag in Höhe des Referenzpreises multipliziert mit dem Bezugsverhältnis.

Das Bezugsverhältnis berechnet sich dabei aus dem Nominalbetrag je Zertifikat geteilt durch den Startwert.

Während des Beobachtungszeitraums ist jeder festgestellte Stand des Index maßgeblich.

Der Wert der Zertifikate kann während der Laufzeit durch einen Indexrückgang fallen bzw. durch einen Indexanstieg steigen (jeweils bei Nichtbeachtung sonstiger wertbeeinflussender Faktoren).

PT Index.4: Capped-Bonus-Zertifikat

In diesem Abschnitt wird die Funktionsweise eines Capped-Bonus-Zertifikats beschrieben.

(a) Ausstattung ohne Nominalbetrag je Zertifikat Verzinsung

Das Capped-Bonus-Zertifikat wird während der gesamten Laufzeit nicht verzinst.

Rückzahlung bei Fälligkeit

Bezüglich der Abwicklung an dem Ende der Laufzeit kann bei dem Capped-Bonus-Zertifikat entweder vorgesehen sein, dass die Möglichkeit der Lieferung von Referenzzertifikaten oder Fondsanteilen statt einer Zahlung besteht

(sog. "Abwicklungsart physische Lieferung") oder dass immer nur eine Zahlung erfolgt (sog. "Abwicklungsart Zahlung"). Um welche der beiden Abwicklungsarten es sich handelt, wird jeweils in den Endgültigen Bedingungen angegeben.

Bei der Abwicklungsart physische Lieferung ist die Art der Rückzahlung, d.h. ob eine Zahlung oder eine physische Lieferung der Referenzzertifikate oder Fondsanteile erfolgt, von der Wertentwicklung des Index abhängig. Bei der Abwicklungsart Zahlung ist die Höhe der Zahlung von der Wertentwicklung des Index abhängig.

Abwicklungsart Physische Lieferung

Ein Capped-Bonus-Zertifikat mit physischer Lieferung ist wie folgt ausgestaltet:

(i) Der Zertifikatsinhaber erhält unter Beachtung der festgelegten Geschäftstag-Konvention an dem Rückzahlungstermin einen Höchstbetrag in Höhe des Caps multipliziert mit dem Bezugsverhältnis,

(1) wenn der Beobachtungsstand während des Beobachtungszeitraums niemals auf oder unter der Barriere liegt

oder

(2) wenn der Referenzpreis auf oder über dem Cap liegt.

(ii) Liegt der Beobachtungsstand jedoch während des Beobachtungszeitraums mindestens einmal auf oder unter der Barriere und liegt der Referenzpreis unter dem Cap, erhält der Zertifikatsinhaber unter Beachtung der festgelegten Geschäftstag-Konvention an dem Rückzahlungstermin statt des Höchstbetrags (i) bei einer Lieferung von Referenzzertifikaten eine durch das Bezugsverhältnis multipliziert mit einem in den Endgültigen Bedingungen festgelegten Betrag festgelegte Anzahl an Referenzzertifikaten oder (ii) bei einer Lieferung von Fondsanteilen eine Anzahl von Fondsanteilen, die sich wie folgt berechnet: Referenzpreis multipliziert mit dem Bezugsverhältnis und geteilt durch den Fondsanteil-Kurs. Eventuelle Bruchteile von Referenzzertifikaten bzw. Fondsanteilen werden nicht geliefert, sondern in bar ausgeglichen. Der Ausgleichsbetrag entspricht (i) bei einer Lieferung von Referenzzertifikaten dem Produkt aus dem maßgeblichen Bruchteil und dem Referenzpreis geteilt durch einen in den Endgültigen Bedingungen festgelegten Betrag oder (ii) bei einer Lieferung von Fondsanteilen dem Produkt aus dem maßgeblichen Bruchteil und dem Fondsanteil-Kurs.

Das Bezugsverhältnis entspricht dabei einem in den Endgültigen Bedingungen festgelegten Wert.

Während des Beobachtungszeitraums ist jeder festgestellte Stand des Index maßgeblich.

Abwicklungsart Zahlung

Ein Capped-Bonus-Zertifikat mit der Abwicklungsart Zahlung ist wie folgt ausgestaltet:

(i) Der Zertifikatsinhaber erhält unter Beachtung der festgelegten Geschäftstag-Konvention an dem Rückzahlungstermin einen Höchstbetrag in Höhe des Caps multipliziert mit dem Bezugsverhältnis,

(1) wenn der Beobachtungsstand während des Beobachtungszeitraums niemals auf oder unter der Barriere liegt

oder

(2) wenn der Referenzpreis auf oder über dem Cap liegt.

(ii) Liegt der Beobachtungsstand jedoch während des Beobachtungszeitraums mindestens einmal auf oder unter der Barriere und liegt der Referenzpreis unter dem Cap, erhält der Zertifikatsinhaber unter Beachtung der festgelegten Geschäftstag-Konvention an dem Rückzahlungstermin statt des Höchstbetrags einen Betrag in Höhe des Referenzpreises multipliziert mit dem Bezugsverhältnis.

Das Bezugsverhältnis entspricht dabei einem in den Endgültigen Bedingungen festgelegten Wert.

Während des Beobachtungszeitraums ist jeder festgestellte Stand des Index maßgeblich.

Der Wert der Zertifikate kann während der Laufzeit durch einen Indexrückgang fallen bzw. durch einen Indexanstieg steigen (jeweils bei Nichtbeachtung sonstiger wertbeeinflussender Faktoren).

(b) Ausstattung mit Nominalbetrag je Zertifikat Verzinsung

Das Capped-Bonus-Zertifikat wird während der gesamten Laufzeit nicht verzinst.

Rückzahlung bei Fälligkeit

Bezüglich der Abwicklung an dem Ende der Laufzeit kann bei dem Capped-Bonus-Zertifikat entweder vorgesehen sein, dass die Möglichkeit der Lieferung von Referenzzertifikaten oder Fondsanteilen statt einer Zahlung besteht (sog. "Abwicklungsart physische Lieferung") oder dass immer nur eine Zahlung erfolgt (sog. "Abwicklungsart Zahlung"). Um welche der beiden Abwicklungsarten es sich handelt, wird jeweils in den Endgültigen Bedingungen angegeben.

Bei der Abwicklungsart physische Lieferung ist die Art der Rückzahlung, d.h. ob eine Zahlung oder eine physische Lieferung der Referenzzertifikate oder Fondsanteile erfolgt, von der Wertentwicklung des Index abhängig. Bei der Abwicklungsart Zahlung ist die Höhe der Zahlung von der Wertentwicklung des Index abhängig.

Abwicklungsart Physische Lieferung

Ein Capped-Bonus-Zertifikat mit physischer Lieferung ist wie folgt ausgestaltet:

(i) Der Zertifikatsinhaber erhält unter Beachtung der festgelegten Geschäftstag-Konvention an dem Rückzahlungstermin einen Höchstbetrag in Höhe des Caps multipliziert mit dem Bezugsverhältnis,

(1) wenn der Beobachtungsstand während des Beobachtungszeitraums niemals auf oder unter der Barriere liegt

oder

(2) wenn der Referenzpreis auf oder über dem Cap liegt.

(ii) Liegt der Beobachtungsstand jedoch während des Beobachtungszeitraums mindestens einmal auf oder unter der Barriere und liegt der Referenzpreis unter dem Cap, erhält der Zertifikatsinhaber unter Beachtung der festgelegten Geschäftstag-Konvention an dem Rückzahlungstermin statt des Höchstbetrags (i) bei einer Lieferung von Referenzzertifikaten eine durch das Bezugsverhältnis multipliziert mit einem in den Endgültigen Bedingungen festgelegten Betrag festgelegte Anzahl an Referenzzertifikaten oder (ii) bei einer Lieferung von Fondsanteilen eine Anzahl von Fondsanteilen, die sich wie folgt berechnet: Referenzpreis multipliziert mit dem Bezugsverhältnis und geteilt durch den Fondsanteil-Kurs. Eventuelle Bruchteile von Referenzzertifikaten bzw. Fondsanteilen werden nicht geliefert, sondern in bar ausgeglichen. Der Ausgleichsbetrag entspricht (i) bei einer Lieferung von Referenzzertifikaten dem Produkt aus dem maßgeblichen Bruchteil und dem Referenzpreis geteilt durch einen in den Endgültigen Bedingungen festgelegten Betrag oder (ii) bei einer Lieferung von Fondsanteilen dem Produkt aus dem maßgeblichen Bruchteil und dem Fondsanteil-Kurs.

Das Bezugsverhältnis berechnet sich dabei aus dem Nominalbetrag je Zertifikat geteilt durch den Startwert.

Während des Beobachtungszeitraums ist jeder festgestellte Stand des Index maßgeblich.

Abwicklungsart Zahlung

Ein Capped-Bonus-Zertifikat mit der Abwicklungsart Zahlung ist wie folgt ausgestaltet:

(i) Der Zertifikatsinhaber erhält unter Beachtung der festgelegten Geschäftstag-Konvention an dem

(i) Der Zertifikatsinhaber erhält unter Beachtung der festgelegten Geschäftstag-Konvention an dem

Im Dokument Landesbank Baden-Württemberg (Seite 107-125)