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Friedenssicherung – eine Voraussetzung für eine zukunftsfähige Entwicklung

5 Handlungsfelder sozial-ökologischer Transformation

5.1 Friedenssicherung – eine Voraussetzung für eine zukunftsfähige Entwicklung

Der Friede in den Gesellschaften und zwischen den Staaten ist immer wieder gefähr-det. Gefährdet werden damit die Sicherheit und Zukunft und die Lebenschancen der Menschen, sei es durch ungerechte Verteilung von Wohlstand und Lebenschancen, durch den Zerfall von Staatlichkeit, durch Gewalt und Terrorismus, durch die Zerstö-rung der Umwelt, durch Ausbeutung und Unterdrückung.

Friede ist kein einmalig erreichter Zustand, »sondern ein gesellschaftlicher Prozess abnehmender Gewalt und zunehmender Gerechtigkeit«97. Es gilt deshalb, Prozesse in den Gesellschaften, aber auch zwischen den Staaten zu fördern, die Gewaltanwen-dung und die gewaltförmige Austragung von Konflikten verhindern und die zivile Konfliktbearbeitung, den Abbau von Not und Unterdrückung und die Förderung von Freiheit in den Mittelpunkt stellen. »Friede« wird daher in der Friedensdenkschrift der EKD auch charakterisiert als ein »immer erneut zu gewährleistender Prozess der För-derung der Freiheit, des Schutzes vor Gewalt, des Abbaus von Not und der Anerken-nung kultureller Verschiedenheit«98.

Gerechter Frieden und Friedenssicherung in der globalisierten Welt verlangen, das internationale Recht, gerechte Regeln, eine kooperative Weltordnung und entspre-chende Institutionen auszubauen. Frieden und Gerechtigkeit stehen dabei im unauf-löslichen Zusammenhang. Es geht aus beiden Perspektiven darum, für alle Menschen ein Leben in Würde und eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Das erfordert gute und verantwortliche Regierungsführung in den Staaten, aber auch auf der globalen Ebene.

97 Evangelische Kirche in Deutschland (2007): Aus Gottes Frieden leben – für gerechten Frieden sorgen.

Eine Denkschrift des Rates der EKD, Gütersloh, S. 54;

https://www.ekd.de/download/ekd_friedensdenkschrift.pdf.

98 A. a. O., S. 124.

Es stellen sich darum vielfältige politische und entwicklungspolitische Friedens-aufgaben:

■ Notwendig ist es vor allem, die zivile Konfliktbearbeitung auszubauen und stärker finanziell zu fördern, wie es im deutschen Aktionsplan »Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung«99 verankert wurde, z. B. durch die Un-terstützung regionaler Organisationen oder auch durch die Ausweitung des Zivilen Friedensdienstes. Gesellschaftliche und politische Konflikte können Motor für gesellschaftlichen Wandel sein. Es geht um Beiträge dazu, Konflikte konstruktiv zu wenden und gewaltförmige Ausführungen der Konflikte zu verhindern.

■ Verantwortliche globale »gute Regierungsführung« (»good governance«) bedeutet, internationale Institutionen zu stärken und zu entwickeln, die die Stärkung des Rechts gegen das Recht des Stärkeren durchsetzen. Bei der globalen Gestaltung gewinnen zunehmend die Kooperationen zwischen Regierungen und den Vertre-tern und Vertreterinnen der Zivilgesellschaft an Bedeutung.

■ Es gilt, alle Institutionen, Verhandlungen und Verträge zu unterstützen, deren Ziel es ist, Waffenpotenziale abzubauen und Mittel für die Verwirklichung menschli-cher Simenschli-cherheit und Lebenschancen zu mobilisieren. Der Vertrag zur Verringerung des weltweiten Waffenhandels verpflichtet alle zum unmittelbaren Handeln. Die Forderungen nach Abrüstung und Beseitigung aller Atomwaffen in allen Regionen (»zero option«) sind angesichts des fürchterlichen Potenzials dieser Waffen noch immer aktuell.

■ Waffen- und Rüstungsexporte müssen umfassend vermindert werden. Sie schü-ren neue Konflikte und/oder heizen bestehende Konflikte weiter an, fühschü-ren zu regionalem Rüstungswettlauf und machen Entwicklungserfolge zunichte. Exporte an Länder mit problematischen Menschenrechtssituationen und einem konflikt-beladenen Sicherheitsumfeld müssen beendet werden. In all diesen Fragen ist

99 Vgl. http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Friedenspolitik/Krisenpraevention/

Grundlagen/Aktionsplan_node.html. Weitere Hinweise auf Zwischenberichte s. unter http://www.bpb.de/internationales/weltweit/innerstaatliche­konflikte/54728/praevention.

Im Archiv des Auswärtigen Amtes findet sich der 4. Bericht der Bundesregierung hierzu für den Zeitraum 2010 bis 2014: http://www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/691220/

publicationFile/199299/Aktionsplan-Bericht4-de.pdf.

umfassende Information und Beteiligung der Parlamente notwendig, um Transpa-renz zu sichern.100

■ Der Transfer von Kleinwaffen muss unterbunden werden: Jährlich kommen rund eine halbe Million Menschen durch sie ums Leben. Diese Waffen töten noch Jahr-zehnte nach ihrer Produktion und ihrem Verkauf. Kleinwaffen werden benutzt, um Kinder als Soldaten zu missbrauchen.

■ Eine offene Diskussion über die Produktion und den Einsatz bewaffneter Drohnen (»Kampfdrohnen«) ist dringend erforderlich, da sich die Gefahr einer neuen ge-fährlichen Aufrüstungsrunde bei diesen Kampfinstrumenten ankündigt. Es be-steht die Gefahr einer im Verborgenen stattfindenden Kriegsführung, die die ge-nerelle Ächtung des Krieges und der Anwendung von Gewalt im Völkerrecht un-terläuft. Krieg würde unter die Schwelle der weltweiten Wahrnehmbarkeit ge-drängt. Zudem führt die Entpersonalisierung von Waffensystemen zu einer Senkung der Hemmschwelle des Einsatzes. Deshalb steht die völkerrechtliche Ächtung derartiger Waffensysteme an. Die internationale Gemeinschaft hat derar-tige Verbotskonventionen bei Landminen und Streumunition bereits beschlossen.

Menschliche Sicherheit setzt auch Friedensprozesse im Inneren voraus, nämlich durch die Gewährleistung von Sicherheit der Menschen vor Gewalt, vor Unfreiheit und Not. Die Völkergemeinschaft ist verpflichtet, alles zu tun, um Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zu verhindern. Vergewaltigungen in Kriegs- und Bürgerkriegssituationen sind Verbrechen gegen die Menschlichkeit und müssen vor dem Internationalen Gerichtshof verfolgt werden. Es gilt die Schutzver-antwortung (responsibility to protect) jeder Regierung gegenüber allen Teilen der Be-völkerung. Wo eine Regierung dieser Verantwortung nicht gerecht wird oder wo sie aktiv Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegen die eigene Bevölkerung begeht oder zulässt, ist die internationale Gemeinschaft verpflichtet, diesen Schutz – entspre-chend einem VN­Mandat – zu übernehmen. Aber auch hier gilt: Prävention und Un-terstützung der Bevölkerung (responsibility to prevent, responsibility to assist) müssen immer Vorrang haben, alle anderen Mittel müssen ausgeschöpft sein, das Mandat muss politisch begleitet und zeitlich begrenzt sein.

100 Die Synode der EKD hat daraufhin auf ihrer 3. Tagung am 10. November 2010 einen »Beschluss zur nuklearen Abrüstung« verfasst, in dem sie diese Äußerung aufnimmt und die Ächtung der Herstel-lung, der Verbreitung und der Drohung mit dem Einsatz von Atomwaffen und vergleichbaren Waffen-systemen als den einzig gangbaren Weg für einer vollständige nukleare Abrüstung erklärt:

http://www.ekd.de/synode2010/beschluesse/beschluss_s10h_nukleare_abruestung_i_7.html.

»Wer den Frieden will, muss den Frieden vorbereiten.«101 Frieden ist am besten durch Zusammenarbeit zu sichern. Das Wort des Nord-Süd-Berichtes von 1980 ist nach wie vor aktuell: »Wo Armut herrscht, kann Frieden auf Dauer keinen Bestand haben.«102 Ohne Frieden hat Entwicklung keine Chance. Prävention und die Verbesserung der Lebensverhältnisse der Menschen durch Entwicklungszusammenarbeit sind wichtige Bausteine einer Politik der Friedenssicherung. Voraussetzung dafür sind kohärente Weichenstellungen in anderen Politikfeldern wie der Außen-, Sicherheits- und der Handelspolitik.