Besondere Bestimmungen für den EAGFL Abt. Ausrichtung
Al 7 Forstliche Förderung - Erholungswirkung des Waldes, forst- forst-liche Aufklärung, Weiterbildung und Beratung (ident mit angeführter
Bundesrichtlinie)
Angewandt bei: Prioritätsachse I EAGFL-A: Forstwirtschaft
A18 Forstliche Förderung - Forstschutzmaßnahmen (ident mit angeführter Bundesrichtlinie)
Angewandt bei: Prioritätsachse I EAGFL-A: Forstwirtschaft
A19 Forststraßenbau (ident mit angeführter Bundesrichtlinie) Angewandt bei: Prioritätsachse I EAGFL-A: Forstwirtschaft
A20 Förderungsaktion für die Eichenentmistelungsaktion Angewandt bei: Prioritätsachse I EAGFL-A: Fortwirtschaft
A21 Richtlinien für die Erhaltung, Erneuerung und Entwicklung von Orten im ländlichen Raum (Dorferneuerung) in der Fassung vom 11. Juli 1989
Angewandt bei: Prioritätsachse I EAGFL-A: Landentwick-lung und Erhaltung, Erneuerung und EntwickLandentwick-lung von Orten im ländlichen Raum (Dorferneuerung und Stadterneuerung)
A22 Richtlinien zur Entwicklung und Erneuerung von Städten in NÖ (noch nicht beschlossen)
Angewandt bei: Prioritätsachse I EAGFL-A: Landentwick-lung und Erhaltung, Erneuerung und EntwickLandentwick-lung von Orten im
tb
" dlichen Raum (Dorferneuerung und Stadterneuerung) A23 Richtlinie für die Förderung des land- und forstwirtschaft-lichen Forschungs- und Versuchswesens - beschlossenen von der NÖ Landesregierung am 9. Juli 1991Angewandt bei: Prioritätsachse I EAGFL-A: Qualifizierung, Beratung, Forschung, Technische Hilfe
A24 Richtlinien für die Förderung der Öffentlichskeitsinforma-tion - beschlossenen von der NÖ Landesregierung am 9. Juli 1991
Angewandt bei: PrioritätsachSe I EAGFL-A: Technische Hilfe
A24a Sonderrichtlinie für die Förderung von Maßnahmen des EAGFL-A - kofinanzierten Teiles der Ziel 5b-Programme (5b-Durchführungsrichtlinien) - Entwurf des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft
O
rioritätsachse II EFREA25 Förderungsaktion für eigenständige Regionalentwicklung (F. E. R.)
Angewandt bei: Prioritätsachse II EFRE: Aufbau regionaler Organisationsstrukturen
A26 Gesetz zur Förderung der Regionalisierung in NÖ vom 10. 7. 1986
Angewandt bei: Prioritätsachse II EFRE: Sektorübergreifende Regionalberatung
A27 Regionalisierungsrichtlinien des Landes NÖ (Landesgesetz vom 10. 7. 1986)
Angewandt bei: Prioritätsachse II EFRE: Sektorübergreifende Regionalprojekte im ländlichen Raum
A28 Förderungsrichtlinie der NÖ Grenzlandförderungsgesell-schaft mbH (3. 6. 1976)
Angewandt bei: Prioritätsachse II EFRE: Sektorübergreifende Regionalprojekte im ländlichen Raum
A29 Richtlinien zur Förderung von industriell-gewerblichen Infra-strukturprojekten (regionale Infrastrukturförderung RIF)
Angewandt bei: Prioritätsachse II EFRE: Sektorübergreifende Regionalprojekte im ländlichen Raum
A30 Programm zur Unterstützung des Ausbaues von Anschluß-bahnen
Angewandt bei: Prioritätsachse II EFRE: Sektorübergreifende Regionalprojekte im ländlichen Raum
A31 ERP-Kredite für die Tourismuswirtschaft
Angewandt bei: Prioritätsachse II EFRE: Sektorübergreifende Regionalprojekte im ländlichen Raum
A32 ERP-Infrastrukturprogramm
Angewandt bei: Prioritätsachse II EFRE: Sektorübergreifende Regionalprojekte im ländlichen Raum
A33 Richtlinien für die Förderung kleinregionaler Entwicklungs-konzepte
0 Angewandt bei: Prioritätsachse II EFRE: Technische Hilfe, Studien, Programm-Management
A34 Allgemeine Förderungsbestimmungen des NÖ Wirtschafts-förderungs- und Strukturverbesserungsfonds (Beschluß der NÖ Landesregierung vom 13.12.1994)
Angewandt bei: Prioritätsachse II EFRE: Investitionsförderung insbesonders für KMU sowie Förderung der Unternehmensneugrün-dung und -ansiedlung; Förderung der Innovation und Technologie
A35 Richtlinien für die Landesinvestitionsförderung/Zinsenzu-schuß (Beschluß der NÖ Landesregierung vom 13. 12. 1994)
Angewandt bei: Prioritätsachse II EFRE: Investitionsförde-rung insbesonders für KMU sowie FördeInvestitionsförde-rung der Unterneh-mensneugründung und -ansiedlung
A36 Richtlinien für die Landes-Betriebsansiedlungsaktion (Be-schluß der NÖ Landesregierung vom 13. 12. 1994)
Angewandt bei: Prioritätsachse II EFRE: Investitionsförde-rung insbesonders für KMU sowie FördeInvestitionsförde-rung der Unterneh-mensneugründung und -ansiedlung
A37 Richtlinie für die regionale Innovationsprämie (Beschluß der NÖ Landesregierung vom 11. 5. 1993)
0 Angewandt bei: Prioritätsachse II EFRE: Investitionsförde-rung insbesonders für KMU sowie FördeInvestitionsförde-rung der Unterneh-mensneugründung und -ansiedlung
A38 Richtlinien für ERP-Kredite für Industrie und Gewerbe-Regio-nalprogramm
Angewandt bei: Prioritätsachse II EFRE: Investitionsförde-rung insbesonders für KMU sowie FördeInvestitionsförde-rung der Unterneh-mensneugründung und -ansiedlung
A39 Richtlinien für die Gewärhung von Förderungen nach dem Gewerbestrukturverbesserungsgesetz 1969 (durch die BÜRGES Fonds Gesmbh)
Angewandt bei: Prioritätsachse II EFRE: Investitionsförde-rung insbesonders für KMU sowie FördeInvestitionsförde-rung der Unterneh-mensneugründung und -ansiedlung; Tourismusentwicklung im ländlichen RAum/Investitionsförderung
A40 Richtlinien für die Jungunternehmerfinanzierung (durch die BÜRGES Fonds Gesmbh)
Angewandt bei: Prioritätsachse II EFRE: Investitionsförde-rung insbesonders für KMU sowie FördeInvestitionsförde-rung der Unterneh-mensneugründung und -ansiedlung
A41 Richtlinien für den Schwerpunkt Innovation, Technologie, Forschung und Entwicklung (Beschluß der NÖ Landesregierung vom 13. 12. 1994)
C) Angewandt bei: Prioritätsachse II EFRE: Förderung der Inno- vation und Technologie
A42 Kredite und Zuschüsse für industriell-gewerbliche For-schungs- und Entwicklungsprojekte durch den Forschungsför-derungsfonds für die gewerbliche Wirtschaft
Angewandt bei: Prioritätsachse II EFRE: Förderung der Inno-vation und Technologie
A43 Richtlinien für die Gewährung von Förderungen gemäß Innovations- und Technologiefondsgesetz inclusive Forsch ungs-und Technologieschwerpunkte
Angewandt bei: Prioritätsachse II EFRE: Förderung der Inno-vation und Technologie
A44 Richtlinien über die Förderungsaktion des Landes NÖ für Umweltschutzanlagen
Angewandt bei: Prioritätsachse II EFRE: Betriebliche Umwelt-schutzaktionen
A45 Förderungsrichtlinien für betriebliche Umweltförderung (Österreichische Kommunalkredit)
Angewandt bei: Prioritätsachse II EFRE: Betriebliche Umwelt-schutzaktionen
A46 Vereinbarung über die Einrichtung einer „ökologischen Betriebsberatung" vom 12. 5. 89
Angewandt bei: Prioritätsachse II EFRE: Wirtschafts-, Inno-vations-, Ökologische Betriebs- und Jungunternehmerberatung A47 Beratungsrichtlinien des Wirtschaftsförderungsinstitutes ' 92 Angewandt bei: Prioritätsachse II EFRE: Wirtschafts-, Inno-vations-, Ökologische Betriebs- und Jungunternehmerberatung
A48 Wirtschaftskammergesetz § 61 vom 24.7.1946
Angewandt bei: Prioritätsachse II EFRE: Wirtschafts-, Inno-vations-, Ökologische Betriebs- und Jungunternehmerberatung
A49 GRUP Richtlinien sind in Ausarbeitung
Angewandt bei: Prioritätsachse II EFRE: Wirtschafts-, Inno-vations-, Ökologische Betriebs- und Jungunternehmerberatung A50 NÖ Tourismusgesetz
Angewandt bei: Prioritätsachse II EFRE: Tourismusent-wicklung im ländlichen Raum/Investitionsförderung; Förderung der Tourimsuentwicklung, Tourismusmarketing und touristische Software
A51 Gesetz über den NÖ Wirtschaftsförderungs- und Struktur-verbesserungsfonds und über den NÖ Fremdenverkehrsförde-rungsfonds
Angewandt bei: Prioritätsachse II EFRE: Tourismäik entwicklung im ländlichen Raum/Investitionsförderung; FörderW der Tourimsuentwicklung, Tourismusmarketing und touristische Software
A52 Pro Fremdneverkehr (pro tourism) Als bestehende Beihilfe von der ESA notifiziert
Angewandt bei: Prioritätsachse II EFRE: Tourismusentwick-lung im ländlichen Raum/Investitonsförderung
A53 Sonderfälle im Fremdenverkehr (special tourism cases) Als bestehende Beihilfe von der ESA notifiziert
I» Angewandt bei: Prioritätsachse II EFRE: Tourismusent-wicklung im ländlichen Raum/Investitonsförderung
A54 ERP-Verstärkungsaktion (ERP-enhancement programme of Lower Austria)
Als bestehende Beihilfe von der ESA notifiziert
Angewandt bei: Prioritätsachse II EFRE: Tourismusen', wicklung im ländlichen Raum/Investitonsförderung
A55 NÖ Beteiligungsmodell — Beteiligungen in der Tourismus-wirtschaft (Lower Austrian Participation Model — participation in the tourism industry)
Angewandt bei: Prioritätsachse II EFRE: Tourismusent-wicklung im ländlichen Raum/Investitonsförderung
A56 Tourismus Infrastrukturförderung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten
Angewandt bei: Prioritätsachse II EFRE: Tourismusent-wicklung im ländlichen Raum/Investitonsförderung
A57 Top-Tourismus Förderungsaktion des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten
Angewandt bei: Prioritätsachse II EFRE: Tourismusent-wicklung im ländlichen Raum/Investitonsförderung
A58 Tourismus Software-Förderung
Angewandt bei: Prioritätsachse II EFRE: Tourismusmarke- ting und touristische Software
Prioritätsachse II EFRE
A59 Arbeitsmarktservicegesetz BGBl. Nr. 369/94
Angewandt bei: Prioritätsachse III ESF: Förderung von Beschäftigungswachstum und -stabilität durch Erhöhung des Qua-lifikationsniveaus von Beschäftigten insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen, Qualifzierungs- und beschäftigungsorien-tierte Maßnahmen für Arbeitslose im ländlichen Raum; Innova-tive Qualifizierungsmaßnahmen im Tourismus, Förderung der regio-nalen Beschäftigung im Rahmen der Diversifzierung und Neuaus-richtung des land- und fortwirtschaftlichen Sektors, Förderung der beruflichen Qualifizierung von Frauen in Problemgebieten, Technische Hilfe, Studien
o
NÖ ArbeitnehmerförderungAngewandt bei: Prioritätsachse III ESF: Förderung der beruf- lichen Qualifizierung von Frauen in Problemgebieten
A61 NÖ Frauenförderung
Angewandt bei: Prioritätsachse III ESF: Förderung der beruf- lichen Qualifizierung von Frauen in Problemgebieten
•
Anhang 2