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Flächen für die Landwirtschaft

IV. Ziele und Maßnahmen der Stadtentwicklung

5.04 Flächen für die Landwirtschaft

(1) Landwirtschaftliche Nutzung nach Lagen im Stadtgebiet

1. Taunuslagen

In den Taunuslagen findet sich ein hoher Grünlandanteil mit gleichzeitig untergeordneter Bedeutung der Tierhaltung.

Zur Sicherung und Erhaltung dieser erholungswirksamen und im Erholungsverkehr frequen-tierten Kulturlandschaft mit entsprechender Infrastruktur, ist die Funktion der Landwirtschaft als hoch einzustufen. Hinsichtlich des Biotop- und Artenschutzes kommt hier der Landwirt-schaft eine hohe Bedeutung zu, d. h. in diesen Lagen findet sich eine große Dichte von be-sonderen Biotopkomplexen, die von den landwirtschaftlichen Betrieben bewirtschaftet wer-den können.

Im Flächennutzungsplan sind diese Flächen überwiegend als "Landwirtschaftliche Fläche", im übrigen aber als "Landwirtschaftliche Fläche mit hohem ökologischen Wert", dargestellt.

2. Übergangsbereiche im Vortaunus

In den Übergangsbereichen des Vortaunus findet sich ein hoher Anteil an Hackfrucht- und Obstanbau. Hier handelt es sich um einen landwirtschaftlichen Vorzugsstandort mit ökono-mischem Vorrang. Die landwirtschaftlichen Produktionsflächen und Betriebsstandorte sind daher so weitgehend wie möglich zu sichern.

Zur Sicherung und Erhaltung der Kulturlandschaft ist die Funktion der Landwirtschaft eben-falls als hoch einzustufen. Gleiches gilt für den Biotop- und Artenschutz. Dies betrifft insbe-sondere die Streuobstbereiche in der Zone Rambach, Hessloch, Kloppenheim und in der Umgebung von Breckenheim.

Im Flächennutzungsplan sind diese Flächen ebenfalls überwiegend als "Landwirtschaftliche Flä-che" und im übrigen als "Landwirtschaftliche Fläche mit hohem ökologischen Wert" dargestellt.

3. Östliche Vororte der Rhein-Main-Ebene

Aufgrund der Agrarstruktur und Standortqualität sind die Flächen in diesem Bereich als Vor-rangflächen für die Landwirtschaft zu bezeichnen Die Funktion der Landwirtschaft zur Siche-rung und Erhaltung der Kulturlandschaft ist als hoch einzustufen.

Aufgrund der geringen Biotopdichte in diesem Bereich hatte der Biotop- und Artenschutz für die Landwirtschaft allerdings nur eine geringe Bedeutung. Diese hat durch den Verlust von Wiesenwegen und das stärkere Heranrücken der Ackerflächen an die Fließgewässer weiter abgenommen.

Im Flächennutzungsplan sind diese Flächen überwiegend als "Landwirtschaftliche Fläche"

mit Anteilen an "Landwirtschaftlichen Flächen mit hohem ökologischen Wert" sowie mit An-teilen an Flächen für den "Erwerbsgartenbau" dargestellt.

4. Südliche Vororte der Rhein-Main-Ebene (AKK)

In diesem Bereich finden sich stark unterschiedliche Böden. Aufgrund der Standortverhält-nisse sind hier im hohen Maße landwirtschaftliche Betriebe mit Sonderkulturen (wie Reb-, Obst- und Gemüseanbauflächen) ansässig. Zur Sicherung und Erhaltung der Kulturland-schaft ist die Funktion der LandwirtKulturland-schaft als hoch einzustufen.

Bei geringer Biotopdichte ist der Landwirtschaft für den Biotop- und Artenschutz nur eine geringe Funktion zu unterstellen.

Im Flächennutzungsplan sind diese Flächen überwiegend als "Landwirtschaftliche Fläche" und als Flächen für den "Weinbau" dargestellt. Im geringeren Umfang sind "Landwirtschaftliche Fläche mit hohem ökologischen Wert" und Flächen für den "Erwerbsgartenbau" dargestellt.

5. Westliche Vororte der Rhein-Main-Ebene

In diesem Bereich findet sich ein hoher Grünlandanteil mit verschiedenen Sonderkulturen, wie Gartenbaubetriebe, Rebflächen und Obstanlagen. Zur Sicherung und Erhaltung der Kul-turlandschaft ist die Funktion der Landwirtschaft als hoch einzustufen. Dies betrifft insbeson-dere den Kirschenanbau in der Umgebung Frauensteins.

Hinsichtlich des Biotop- und Artenschutzes ergibt sich für diesen Bereich jedoch nur eine mittlere Einstufung.

Im Flächennutzungsplan sind die Flächen überwiegend als Flächen für den "Weinbau" und als "Landwirtschaftliche Fläche" dargestellt. Weiterhin finden sich hier Anteile an "Landwirt-schaftliche Fläche mit hohem ökologischen Wert" und Flächen für den "Erwerbsgartenbau".

(2) Erwerbsgartenbau

Die gartenbauliche Erzeugung gehört lt. § 201 BauGB zur Landwirtschaft. Gewächshäuser gelten als landwirtschaftliche Betriebsfläche.

Wie im übrigen Bereich der Landwirtschaft ist auch im Erwerbsgartenbau ein erheblicher Schrumpfungsprozess zu verzeichnen. Im Zeitraum 1971 bis 1993 ist die Zahl der Erwerbs-gartenbaubetriebe von 151 auf 97 Betriebe zurückgegangen. Ehemals fast ausschließlich erwerbsgärtnerisch genutzte Gebiete, wie beispielsweise das Wellritztal, in dem heute nur noch 1 Betrieb gegenüber 15 Betrieben im Jahre 1977 besteht, werden kaum noch für diese Zwecke genutzt.

Der Gesamtbedarf an derartigen Flächen ist weiter rückläufig, obwohl bei einzelnen vorhan-denen Betrieben Erweiterungsbedarf besteht und daher entsprechende Flächen vorzuhalten sind.

Erwerbsgärtnerische Nutzungen finden sich überwiegend in den folgenden Bereichen: Belz-bachtal (Ortsbezirk Dotzheim), Freudenberger Hang, Blierweg (Ortsbezirk Schierstein) sowie in Erbenheim, in Mz.-Kastel und im Käsbachtal in Mz.-Kostheim.

(3) Beeinträchtigungen durch landwirtschaftliche Nutzungen

Die möglichen Auswirkungen der Landwirtschaft und der von ihr ausgehenden Störungen und Gefährdungen des Landschaftshaushaltes und des Landschaftsbildes sind folgende:

1. Auswirkungen auf den Boden- und Wasserhaushalt

! Nitratbelastungen, insbesondere in den Ortsbezirken Erbenheim, Schierstein, Me-denbach, Delkenheim, Mz.-Kastel und Mz.-Kostheim;

! Überdurchschnittliche Konzentration an Kupfergehalten in einigen Weinbergsböden, die auf den Einsatz von Fungiziden zurückzuführen sind;

! Ackerbauliche Nutzung von vorrangig für die Grünlandnutzung geeigneten Standor-ten hauptsächlich in den Auenbereichen der Wiesbadener Fließgewässer;

! Erosionsgefährdung im Bereich der Ackerstandorte in den östlichen Vororten der Rhein-Main-Ebene.

2. Auswirkungen auf den Arten- und Biotopschutz

! Zurückdrängung von typischen linearen und punktuellen Biotopstrukturen (Feldraine, Wiesen und Krautfluren, Gehölze, Einzelbäume) im Bereich der Ackerstandorte in den östlichen Vororten der Rhein-Main-Ebene;

! Ersatz von hochstämmigen Obstbaumbeständen durch niederstämmige Kulturen in den klassischen Streuobstgebieten;

! Verlust von Kleinstrukturen (Trockenmauern etc.) in den Bereichen des Weinbaues.

3. Auswirkungen auf den Klimaschutz

! Behinderung des Kaltluftabflusses durch Glashäuser und Versiegelungen in Auenbe-reichen (Mosbach- und Belzbachtal, Wellritztal) und auf geneigten Hängen (Freuden-berger Hang).

(4) Planung

Die Planungen auf dem Gebiet der Landwirtschaft sind auf die Tendenzen der europäischen Agrarpolitik und die sich immer wieder neu formierenden Absatzmärkte abzustellen. Sie ent-behren insofern derzeit konkreter Aussagemöglichkeiten.

Innerhalb der im Flächennutzungsplan dargestellten "Landwirtschaftlichen Fläche" und der

"Landwirtschaftlichen Fläche mit hohem ökologischen Wert" sind entsprechend den Darstel-lungen des Landschaftsplans Bereiche mit flexiblen Maßnahmen enthalten, z. B. Entwicklung von Krautfluren, Heckenstrukturen und Gehölzgruppen. Diese rechtlich unbestimmten, vari-ablen und räumlich nicht eindeutig zugeordneten oder zuzuordnenden Vorschläge des Land-schaftsplanes werden jedoch mit Hinweis auf das Darstellungsgebot in den Grundzügen im Flächennutzungsplan nicht gesondert dargestellt. Diese Detaillierung bleibt den jeweiligen Fachplänen vorbehalten.

5.05 Wald