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Entwicklungsziele und Zukunftsaufgaben

II. Rechtliche Rahmenbedingungen

4.02 Entwicklungsziele und Zukunftsaufgaben

(1) Siedlungszuwachsflächen für den Wohnungsbau

Im beschlossenen Regionalplan wird der maximale Bedarf an Siedlungszuwachsflächen für die Stadt Wiesbaden mit 180 ha Brutto festgelegt.

Die bauleitplanerische Ausweisung der entsprechenden Wohn- und gemischten Bauflächen, der dazugehörigen kleineren gewerblichen Bauflächen und Sondergebiete, der Kleingarten-anlagen sowie ergänzenden Grünflächen, Verkehrsflächen u. a. hat innerhalb der in der Kar-te zum Regionalplan ausgewiesenen "Siedlungsbereiche, Bestand und Zuwachs" stattzufin-den.

Dabei soll eine den natürlichen und siedlungsstrukturellen Gegebenheiten angepasste hohe bauliche Verdichtung angestrebt werden. Neubaugebiete sollen im Anschluss an die beste-hende Ortslage ausgewiesen und eine angemessenen Durchgrünung und nachhaltig wirk-same Einbindung in die Landschaft vorgesehen werden.

Vorrangig durch Inanspruchnahme bereits ausgewiesener Wohnbauflächen sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um der erwarteten Nachfrage nach Wohnraum in den verschiedenen Preissegmenten gerecht zu werden. Dabei sollen die Möglichkeiten der In-nenentwicklung, eines flächensparenden Bauens und einer günstigen ÖPNV-Erschließung ausgeschöpft werden.

Wohnsiedlungsflächen sollen in ausreichendem Umfang an geeigneten Standorten unter Beachtung ökologischer Verträglichkeit planerisch gesichert werden.

(2) Industrie- und Gewerbezuwachsflächen für die Wirtschaft

Im beschlossenen Regionalplan wird der maximale Bedarf an Gewerbezuwachsflächen für die Stadt Wiesbaden mit 109 ha Brutto festgelegt.

Der Verdichtungsraum als Zentralbereich des Ordnungsraumes soll seine Funktion als Wirt-schaftsraum von nationaler und europäischer Bedeutung weiterhin erfüllen. Die Region setzt auf den Dienstleistungssektor, auf zukunftsfähige, innovative Betriebe des verarbeitenden Gewerbes sowie auf die Profilierung der Region in neuen Aufgabenfeldern.

Siedlungsflächen für das Gewerbe sind in ausreichendem Umfang an geeigneten Standorten unter Beachtung ökologischer Verträglichkeit planerisch zu sichern. Die Standortbedingun-gen für das produzierende Gewerbe in den Oberzentren sollen verbessert werden.

Durch regional koordinierte Maßnahmen der Wirtschaftsförderung werden die Standortbe-dingungen auch für kleine und mittlere Unternehmen verbessert. Durch Mobilisierung von Flächenreserven, Wiederaufbereitung brach liegender Flächen und Ausweisung neuer Flä-chen soll ein nachfragegerechtes GewerbefläFlä-chenangebot zur Verfügung stehen. Dies sind die Voraussetzungen und günstigen Bedingungen für Betriebserweiterungen, Neugründun-gen, Neuansiedlungen und arbeitsplatzinduzierende Investitionen.

(3) Siedlung und Verkehr

Die günstige siedlungsstrukturelle Ausgangssituation sowie die Stärkung der polyzentralen Struktur sind weiter zu entwickeln und zu sichern.

Standorte für eine über die Eigenentwicklung hinaus gehende Siedlungstätigkeit sind die Oberzentren, wie z. B. Wiesbaden.

Eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur ist zur nachhaltigen Entwicklung der Planungsre-gion unabdingbar. Entlang den ausgewiesenen Verkehrsachsen sollen die Verkehrsinfra-struktur und das verkehrliche Leistungsangebot vorrangig erhalten und unter Berücksichti-gung der Erfordernisse einer nachhaltigen Regionalentwicklung funktionsgerecht weiter ent-wickelt werden. Die weitere Siedlungsentwicklung soll vorrangig in Städten und Gemeinden im Verlauf der Achsen stattfinden. Die unbesiedelte Landschaft zwischen den Achsen soll zusammenhängend erhalten und zu einem Freiraumverbund entwickelt werden.

Der flächendeckend vom Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) und vom Verkehrsverbund Rhein-Neckar organisierte öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) soll durch die Auswei-tung und VerdichAuswei-tung integraler Taktfahrpläne weiter an Attraktivität gewinnen. Die hierfür erforderlichen baulichen und betrieblichen Maßnahmen haben Vorrang vor Investitionen im Bereich des motorisierten Individualverkehrs (MIV). Neue Wohngebiete sind möglichst im Bereich der Haltepunkte, insbesondere des schienengebundenen ÖPNV, vorzusehen.

Für den Übergang von individuellen zu öffentlichen Verkehrsmitteln sind an den zentralen Haltepunkten von Bahn, S-, U-, Stadt- und Straßenbahnen sowie von Regionalbuslinien Park-and-ride-Plätze (P+R) sowie Bike-and-ride-Plätze (B+R) anzulegen. Diese sind mit dem lokalen Bus- und Radwegenetz zu verknüpfen. Ein dichtes, auf den Hauptverkehrsstraßen vom Kraftfahrzeugverkehr nach Möglichkeit separiertes, inner- und zwischenörtliches Rad-wegenetz soll eingerichtet werden.

Das Verkehrssystem soll so gestaltet werden, dass die Oberzentren die Funktion von Ver-knüpfungspunkten des großräumigen mit dem regionalen Verkehr erfüllen können.

Ortsumgehungen sollen dann vorgesehen werden, wenn eine deutliche Verbesserung der Lebensverhältnisse in den betroffenen Ortslagen erforderlich ist und nur auf diese Weise erreicht werden kann.

(4) Infrastruktur, Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, Soziales und Kultur

Die Funktion der Oberzentren als Standorte für hochwertige Einrichtungen im wirtschaftli-chen, sozialen, kulturellen und wissenschaftlichen Bereich mit z. T. landesweiter, nationaler oder internationaler Bedeutung soll gesichert werden. Regional und überregional bedeuten-de Einrichtungen in bedeuten-den Bereichen Soziales, Bildung, Kultur, Freizeit, Sport und Gesundheit sollen in den Oberzentren erhalten, erforderlichenfalls ausgebaut oder neu angesiedelt werden.

In der Region sollen zur Erhöhung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie familienergän-zende Infrastrukturangebote verstärkt berücksichtigt werden. Eine wohnungsnahe Grundver-sorgung soll im Interesse weniger mobiler Bevölkerungsgruppen und zur Verkehrsvermei-dung auch außerhalb der zentralen Orte erhalten werden.

Großflächige Einzelhandelsvorhaben dürfen nach Art, Lage und Größe die Funktionsfähigkeit von – auch benachbarten – zentralen Orten und ihrer bereits integrierten Geschäftszentren nicht beeinträchtigen. Sie sind baulich und funktional unter Berücksichtigung ihres Einflusses auf die städtebauliche Entwicklung sowie den Immissionsschutz in das Siedlungsgebiet einzu-fügen. Vorrangige Standorte für großflächige Einzelhandelsvorhaben sind die Oberzentren.

Die Erhaltung und Erweiterung von örtlichen Wassergewinnungsanlagen hat Vorrang vor dem Anschluss an übergemeindliche und regionale Wasserversorgungsanlagen, soweit dies aus ökologischen und ökonomischen Gründen sinnvoll ist. Flächennutzungs- und Bebauungspläne sollen durch entsprechende Vorgaben den sparsamen Umgang mit Trinkwasser fördern.

Zur Gewährleistung der Abfallentsorgung und -verwertung in der Planungsregion ist u. a. der Standort Dyckerhoffbruch in Wiesbaden von Bedeutung.

(5) Natur und Landschaft, Ökologie, Landwirtschaft und Wald

Im Ordnungsraum sowie in Teilräumen mit vergleichbarer Siedlungsdichte und -dynamik sollen zusammenhängende, ausreichend große, unbesiedelte Freiräume langfristig von Be-siedlung frei gehalten und als wesentliche Gliederungselemente der Landschaft gestaltet werden. Diese Freiräume sind im Regionalplan als Regionale Grünzüge ausgewiesen.

Natur und Umwelt sollen nicht mehr als unbedingt notwendig in Anspruch genommen wer-den. Die Nutzung der Landschaft soll auf eine nachhaltige Sicherung der Leistungen des Naturhaushaltes ausgerichtet werden. Die Freiräume sind für Klima und Grundwasserschutz sowie für die Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt zu sichern.

Erforderlich ist die Erhaltung und nach Möglichkeit die Erweiterung von Gebieten mit großer ökologischer Bedeutung, naturraumtypischen Biotopen in einer solchen Größenordnung, räumlichen Verteilung und Vernetzung, dass darin das Vorkommen aller in der Region hei-mischen Pflanzen- und Tierarten in überlebensfähigen Populationen sicher gestellt ist. Erfor-derlich ist ebenso die Erhaltung und Entwicklung von gewachsenen Landschaftsräumen als Erlebnis- und Erholungsgebiete sowie von Freiräumen in den besiedelten Bereichen zur Verbesserung des Wohn- und Arbeitsumfeldes.

Die Zugänglichkeit zur Landschaft ist für Fußgänger und Radfahrer zu gewährleisten, so weit nicht öffentliche Belange, insbesondere des Naturschutzes, entgegenstehen. Die land-schaftsgebundene Erholung hat Vorrang gegenüber anderen Formen der Freizeitnutzung.

Der Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen dienen die entsprechenden Ausweisungen im Regionalplan.

In den Teilräumen mit sehr hoher landwirtschaftlicher Funktion sind Maßnahmen der Biotop-vernetzung zur Aufwertung von Defiziträumen anzustreben. Hierbei sind die landwirtschaftli-chen Bewirtschaftungsstrukturen zu berücksichtigen und die Inanspruchnahme landwirt-schaftlicher Flächen und die Beeinträchtigung landwirtlandwirt-schaftlicher Betriebsstandorte zu ver-meiden.

Der Wald und seine wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Funktionen sollen nachhaltig gesichert werden. Wald darf wegen des hohen öffentlichen Interesses an der Walderhaltung nur dann für andere Zwecke in Anspruch genommen werden, wenn die angestrebte Nutzung nicht außerhalb des Waldes realisierbar ist, der Eingriff auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt wird und die Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes insgesamt nur in ver-tretbaren Maße eingeschränkt werden.