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Die finanzielle Entwicklung im langfristigen Zeitraum von 2021 bis 2035

Im Dokument Bericht der Bundesregierung (Seite 36-43)

Nach § 154 Abs. 1 und Abs. 3 SGB VI beziehen sich die Berechnungen des Rentenversiche-rungsberichts auf die künftigen 15 Kalenderjahre. Die Darstellung der Entwicklung im lang-fristigen Zeitraum bis zum Jahr 2035 erfolgt durch mehrere Modellrechnungen, die aufzei-gen, wie die Finanzen der Rentenversicherung auf unterschiedliche Entgelt- und Beschäfti-gungsannahmen reagieren. Dazu werden drei Entgeltvarianten mit drei Beschäftigungsvari-anten zu insgesamt neun ModellvariBeschäftigungsvari-anten kombiniert. Die mittlere Variante ist dabei eine Verlängerung der Mittelfristrechnung (vgl. Abschnitt 1.1, Teil B). Die Annahmenkombinatio-nen werden in Abschnitt 3.2.1, Teil B erläutert. Der Rechtsstand ist identisch mit dem der Mittelfristrechnungen. Die Vorausberechnungen sind reine Modellrechnungen und nicht als Prognosen zu verstehen.

Für die neun Varianten ergibt sich die in Übersicht B 7 aufgeführte Beitragssatzentwicklung.

Nach den Regelungen des RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetzes be-trägt der Beitragssatz gemäß § 287 Abs. 1 SGB VI im Jahr 2022 weiterhin 18,6 %. Infolge der Verstetigungsregel bleibt der Beitragssatz in der mittleren Variante bis 2023 unverändert bei 18,6 %. Im Jahr 2024 erhöht sich der Beitragssatz nach längerer Zeit erstmals wieder und erreicht einen Wert von 19,5 %. Im Jahr 2025 beträgt der Beitragssatz 19,7 %. Nach dem Jahr 2025 steigt der Beitragssatz über 21,2 % im Jahr 2030 bis auf 22,4 % im Jahr 2035.

In der Variante mit unterer Lohn- und Beschäftigungsentwicklung greift die Beitragssatzga-rantie im Jahr 2024 und macht zusätzliche Bundesmittel in Höhe von rund 1,4 Mrd. Euro er-forderlich, um den Beitragssatz bei 20 % zu halten. Im Jahr 2025 sind dann hierfür zusätzli-che Bundesmittel in Höhe von rund 3,8 Mrd. Euro erforderlich. In allen anderen Varianten sind keine zusätzlichen Bundesmittel notwendig, um einen Beitragssatz von höchstens 20 % bis zum Jahr 2025 zu gewährleisten.

Gemäß § 154 Abs. 3 SGB VI hat die Bundesregierung den gesetzgebenden Körperschaften geeignete Maßnahmen vorzuschlagen, wenn der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenver-sicherung in der mittleren Variante der Vorausberechnungen bis zum Jahr 2030 den Wert von 22 % überschreitet. In der mittleren Variante wird diese Obergrenze eingehalten.

Gemäß § 154 Abs. 3 SGB VI ist die Bundesregierung auch verpflichtet, den gesetzgebenden Körperschaften geeignete Maßnahmen vorzuschlagen, wenn das Sicherungsniveau vor Steuern in der allgemeinen Rentenversicherung in der mittleren Variante der Vorausberech-nungen bis zum Jahr 2030 den Wert von 43 % unterschreitet. In der mittleren Variante wird diese Untergrenze eingehalten.

Übersicht B 8 zeigt für die mittlere Variante die Entwicklung des Sicherungsniveaus vor Steu-ern sowie das Versorgungsniveau vor SteuSteu-ern einschließlich Riester-Rente. Letzteres be-rücksichtigt neben den Renten der gesetzlichen Rentenversicherung auch die Leistungen ei-ner Riester-Rente für Rentenzugänge. Um den Einfluss der statistischen Revision der bei-tragspflichtigen Entgelte (vgl. Abschnitt 3.2, Teil B) zu verdeutlichen, wird in Übersicht B 8 zusätzlich ein statistisch bereinigtes Sicherungsniveau vor Steuern und ein statistisch berei-nigtes Gesamtversorgungsniveau vor Steuern in Klammern ausgewiesen.

Erforderliche Beitragssätze in Prozentpunkten in der allgemeinen Rentenversicherung von 2021 bis 2035

Erforderliche Beitragssätze

Annahmenkombinationen1)

a untere Lohnvariante mittlere Lohnvariante obere Lohnvariante

b 1 2 3 1 2 3 1 2 3

Zur Herleitung der Varianten vgl. Abschnitt 3.2, Teil B.

Anmerkungen

1) a: Durchschnittliche Zuwachsrate der Durchschnittsentgelte der Versicherten in der mittleren Variante von 2026 bis 2034 in Höhe von 3,0 % in den alten Ländern. Die Zuwachsrate der mittleren Variante (Mittelfristrechnung) wird ab 2021 in der unteren Variante um einen Punkt vermindert bzw. in der oberen Variante um einen Punkt erhöht.

b: Veränderung der Zahl der beschäftigten Arbeiter und Angestellten ab 2021:

1 = niedrigere Beschäftigungsentwicklung 2 = mittlere Beschäftigungsentwicklung 3 = höhere Beschäftigungsentwicklung

* Der Beitragssatz wird durch zusätzliche Bundesmittel bei 20% stabilisiert.

Jahr

Übersicht B 7

1 2 4 5

- Rechnung für Standardrentner (45 Jahre Beitragszahlung aus Durchschnittsverdienst) - Altersvorsorgeaufwand beträgt 4 %.

- Langfristige Verzinsung der Riester-Rente mit 4 % p.a. (2015: 3,5%, 2016: 3,0%, 2017 bis 2024: 2,5%, danach schrittweiser Anstieg auf 4,0% bis 2030), Verwaltungskosten 10 % der geleisteten Beträgen.

- Riester-Rente wird in der Auszahlungsphase wie Rente aus der GRV angepasst.

- Für Rentenzugänge vor 2010 wird kein Riester-Vertrag unterstellt

* In Klammern Sicherungsniveau vor Steuern bereinigt um den Statistikeffekt der Revision der beitragspflichtigen Entgelte (Vgl. Abschnitt 3.2.1).

48,2 51,7

Versorgungsniveau im Alter für den Rentenzugang

aus GRV-Rente und geförderter zusätzlicher Altersvorsorge (Riester-Rente)

3 6

Das Sicherungsniveau vor Steuern beträgt derzeit 49,4 %. Der sprunghafte Anstieg des Si-cherungsniveaus vor Steuern im Jahr 2021 ist sowohl auf den Rückgang der Bruttolöhne in 2020 als auch auf die statistische Revision der beitragspflichtigen Entgelte zurückzuführen.

Im Jahr 2025 beträgt das Sicherungsniveau vor Steuern 49,2 %. Die Haltelinie, nach der das Sicherungsniveau bis zum Jahr 2025 nicht unter 48 % fallen darf, kommt nicht zum Tragen.

Ohne den Revisionseffekt bei den beitragspflichtigen Entgelten würde das Sicherungsniveau im Jahr 2025 48,2 % betragen.

Das Sicherungsniveau sinkt nach 2025 stufenweise über 47,6 % im Jahr 2030 bis auf 45,8 % zum Ende des Vorausberechnungszeitraums im Jahr 2035. Das Mindestsicherungsniveau in Höhe von nicht unter 43 % bis zum Jahr 2030 wird somit eingehalten. Das gesamte Versor-gungsniveau aus Sicherungsniveau vor Steuern einschließlich einer Riester-Rente liegt über den gesamten Vorausberechnungszeitraum der Rentenzugänge zwischen gut 53 % und knapp 55 %. Auch hier schlägt sich der Revisionseffekt bei den beitragspflichtigen Entgelten in einem rund einen Prozentpunkt höheren Niveauwert nieder.

Übersicht B 9 zeigt für die mittlere Lohnvariante (mit den drei Beschäftigungsvarianten) die Entwicklung der Einnahmen, der Ausgaben und der Nachhaltigkeitsrücklage im 15-jährigen Vorausberechnungszeitraum bis 2035. In allen drei Beschäftigungsvarianten sinkt die Nach-haltigkeitsrücklage in den Jahren 2021 bis 2024 deutlich.

Für die mittlere Variante ist in Übersicht B 10 die Entwicklung des Saldos aus Einnahmen und Ausgaben sowie die Entwicklung der Bundeszuschüsse wiedergegeben. Die Bundeszu-schüsse werden insbesondere mit der Lohnentwicklung sowie mit der Veränderung des Bei-tragssatzes zur Rentenversicherung fortgeschrieben (vgl. Abschnitt 3.3.1). Der Anteil der Bundeszuschüsse an den Gesamtausgaben der allgemeinen Rentenversicherung bewegt sich im Vorausberechnungszeitraum zwischen 22,1 % und 23,6 %.

Die Entwicklung der Einnahmen, Ausgaben und Nachhaltigkeitsrücklage in der allgemeinen Rentenversicherung von 2021 bis 2035 in der mittleren Lohnvariante

Beschäftigungsvariante

1 2 3

E A N E A N E A N

2021 341,1 341,6 37,2 341,1 341,6 37,2 341,1 341,6 37,2

2022 349,1 356,6 30,2 350,0 356,6 31,1 350,9 356,6 32,0

2023 359,6 379,4 10,7 361,6 379,6 13,5 363,5 379,7 16,2

2024 390,2 393,9 7,8 388,2 394,1 8,3 386,1 394,4 8,6

2025 401,3 401,1 8,9 402,4 402,3 9,1 403,3 403,6 9,2

2026 411,8 414,4 6,9 414,1 416,7 7,1 416,3 419,0 7,2

2027 429,9 430,9 6,7 431,6 433,3 6,2 435,2 435,8 7,3

2028 445,6 445,2 8,0 448,5 448,4 7,2 451,4 451,5 8,1

2029 458,0 459,1 7,8 462,0 463,1 6,9 466,0 467,0 8,1

2030 472,1 474,2 6,6 479,1 478,7 8,3 482,1 483,2 7,8

2031 491,4 490,8 8,2 493,2 495,3 7,2 499,2 500,7 7,4

2032 505,6 506,5 8,4 512,3 512,1 8,5 516,9 517,8 7,6

2033 520,7 522,2 8,0 528,0 528,5 9,2 535,4 534,7 9,5

2034 538,7 538,9 9,1 542,1 544,8 7,7 550,0 551,3 9,5

2035 553,9 555,0 9,2 562,0 561,9 9,1 565,6 568,2 8,0

Veränderung der Zahl der beschäftigten Arbeiter und Angestellten: Legende:

alternativ: 1: niedrigere Beschäftigungsentwicklung E = Summe der Einnahmen 2: mittlere Beschäftigungsentwicklung A = Summe der Ausgaben

3: höhere Beschäftigungsentwicklung N = Nachhaltigkeitsrücklage

Beträge in Mrd. Euro

Jahr

Übersicht B 9

Die Entwicklung des Saldos aus Einnahmen und Ausgaben und des allgemeinen und zusätzlichen Bundeszuschusses in der allgemeinen Rentenversicherung in den alten und neuen Ländern

von 2021 bis 2035 bei mittlerer Lohn- und Beschäftigungsentwicklung Beträge in Mrd. Euro

-Einnahmen weniger Ausgaben allgemeiner und zusätzlicher Bundeszuschuss

2021 22,5 -23,1 -0,5 62,1 16,8 78,9 23,1 2022 18,2 -24,7 -6,6 63,3 17,1 80,4 22,5 2023 9,9 -27,9 -18,0 66,0 17,8 83,8 22,1 2024 21,2 -27,2 -5,9 70,8 19,1 89,8 22,8 2025 26,6 -26,6 0,0 73,7 19,8 93,5 23,2 2026 24,9 -27,5 -2,7 76,1 20,4 96,5 23,2 2027 26,4 -28,1 -1,7 79,2 21,2 100,5 23,2 2028 28,4 -28,3 0,1 82,5 22,1 104,6 23,3 2029 27,7 -28,8 -1,1 85,3 22,8 108,1 23,3 2030 29,2 -28,7 0,4 88,5 23,7 112,1 23,4 2031 27,1 -29,2 -2,1 91,3 24,4 115,8 23,4 2032 28,9 -28,7 0,2 94,8 25,4 120,2 23,5 2033 28,0 -28,5 -0,5 97,9 26,2 124,1 23,5 2034 25,9 -28,5 -2,6 100,8 27,0 127,8 23,5 2035 27,9 -27,8 0,1 104,5 27,9 132,4 23,6 Übersicht B 10

Deutschland Jahr

alte Länder neue Länder Deutschland alte Länder neue Länder

Betrag

in % der Gesamt-ausgaben

2.2 Knappschaftliche Rentenversicherung

Die Vorausberechnungen für die knappschaftliche Rentenversicherung haben insbesondere die Höhe des notwendigen Bundeszuschusses gemäß § 215 SGB VI im Blick, der sich als Differenz zwischen den Ausgaben und den Einnahmen (ohne Bundeszuschuss) ergibt.

Da in der knappschaftlichen Rentenversicherung zusätzliche Varianten nur einen geringen Informationsgewinn beisteuern, werden lediglich drei Lohnvarianten berücksichtigt. Hierfür wird den Vorausberechnungen zur knappschaftlichen Rentenversicherung die durch die mitt-lere Beschäftigungsvariante bestimmte Entwicklung der Beitragssätze und der Anpassungs-sätze in der allgemeinen Rentenversicherung unterlegt.

Entsprechend dieser drei Lohnvarianten ergeben die Modellrechnungen für den Vorausbe-rechnungszeitraum 2021 bis 2035 drei verschiedene Wertereihen für die Höhe des Bundes-zuschusses.

Übersicht B 11

untere Lohnvariante mittlere Lohnvariante obere Lohnvariante

2021 3 547 8 727 5 180 3 547 8 727 5 180 3 547 8 727 5 180 Die Entwicklung der Einnahmen und der Ausgaben in der knappschaftlichen Rentenversicherung

von 2021 bis 2035 nach drei verschiedenen Annahmen jährlicher Zuwachsraten der Durchschnittsentgelte der Versicherten in Mio. Euro

Deutschland

In allen drei Lohnvarianten ist der Bundeszuschuss 2035 gegenüber seinem Wert 2021 stark rückläufig (mit Ausnahme des Jahres 2022, vgl. Abschnitt 1.2). Ursächlich hierfür ist insbe-sondere der dynamische Anstieg des Wanderungsausgleichs, während die Ausgaben lang-fristig sogar nominal rückläufig sind, weil sterblichkeitsbedingt vermehrt solche Renten weg-fallen, die geschlossene knappschaftliche Erwerbsbiografien und daher vergleichsweise hohe Renten aufweisen.

Die Entwicklung des Beitragssatzes in der knappschaftlichen Rentenversicherung im 15-jäh-rigen Vorausberechnungszeitraum ist beispielhaft für das mittlere Lohnszenario in Übersicht B 16 (vgl. Abschnitt 3.2.2) dargestellt.

Im Dokument Bericht der Bundesregierung (Seite 36-43)