• Keine Ergebnisse gefunden

Die Entwicklung der Renten nach Rentenarten

Im Dokument Bericht der Bundesregierung (Seite 15-19)

In der Übersicht 2 im Anhang werden die Rentenneuzugänge und -wegfälle von 2018 bis 2020 ausgewiesen. Von der Gesamtzahl der 1,4 Mio. Rentenzugänge in der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2020 entfallen knapp 72 % (1 Mio.) auf Versichertenrenten (Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit 176 Tsd. und Renten wegen Alters 829 Tsd.), rund 24 % (340 Tsd.) auf Witwen- und Witwerrenten (ohne die wegen Einkommensanrech-nung vollständig ruhenden Renten) und rund 4 % (52 Tsd.) auf Waisenrenten. Insgesamt gingen im Jahr 2020 2,5 % mehr Renten zu als im Vorjahr.

Die Zahl der Rentenwegfälle in der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahre 2020 lag bei rund 1,4 Mio. Die Anzahl ist gegenüber dem Vorjahr um 2,2 % gestiegen, während die Ver-teilung der Rentenwegfälle zwischen Versichertenrenten und Renten wegen Todes sich nicht verändert hat.

Aus der Differenz der Rentenzugänge und -wegfälle lässt sich die Veränderung der Anzahl der Renten im Rentenbestand gegenüber dem Vorjahreszeitraum nicht ersehen. Wiederan-weisungen von Renten nach unmittelbar vorangegangenem Rentenbezug (dieselbe Leis-tungsart, derselbe Versicherungsträger, beispielsweise bei befristeten Renten wegen vermin-derter Erwerbsfähigkeit) werden in der Rentenzugangsstatistik nicht erfasst; in der Statistik zum Rentenwegfall sind diese jedoch enthalten. Im Jahre 2020 waren das 143.596 Fälle.

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum Rentenversicherungsbericht 2003 (BR-Drucksache 921/03) angeregt, Aussagen zu Anzahl und Zahlbeträgen vorzeitiger Altersren-ten gestaffelt nach Versicherungsdauer aufzunehmen. Dieser Anregung wird mit der Über-sicht 3 im Anhang Rechnung getragen. Die für diese Auswertung erforderlichen Merkmale sind nur für die Nichtvertragsrenten auswertbar, daher weichen die Werte der Rentenzu-gänge in Übersicht 3 im Anhang (nur Nichtvertragsrenten) von denen in Übersicht 2 im An-hang bzw. Übersicht A2 (alle Renten) ab. Die Rentenarten „Altersrente für Frauen“ und

„Rente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit“ werden nicht mehr ausgewie-sen, da für Versicherte der Geburtsjahrgänge ab 1952 ein Rentenzugang mit diesen Renten-arten ab dem 60. Lebensjahr grundsätzlich nicht mehr möglich ist.

2.2 Anzahl und Höhe der Leistungen im Rentenbestand

Die nachstehenden Daten zum Rentenbestand basieren auf den Daten des Renten Service der Deutschen Post AG (Datenstand 1. Juli eines Jahres), da diese Daten auch nach dem Personenkonzept auswertbar sind (vgl. Abschnitt 2.3). Es können sich daher Unterschiede zu den Daten der Rentenbestandsstatistik der DRV Bund ergeben (Datenstand 31. Dezem-ber eines Jahres), die Grundlage der Analyse in Kapitel 3 sind.

Am 1. Juli 2020 wurden in der gesetzlichen Rentenversicherung rund 25,6 Mio. Renten (da-runter rund 20,1 Mio. Versichertenrenten und rund 5,5 Mio. Hinterbliebenenrenten) an rund 21,2 Mio. Rentnerinnen und Rentner gezahlt (Übersichten 4 und 5 im Anhang). Gegenüber dem Vorjahr haben sich die Anzahl der Renten um 80 Tsd. und die Anzahl der Rentnerinnen und Rentner um knapp 79 Tsd. erhöht. Als Versichertenrenten (Renten wegen verminderter

Übersicht A2

Zugänge Wegfälle Zugänge Wegfälle Zugänge Wegfälle Zugänge Wegfälle

2018 1.350.527 1.423.109 167.978 83.112 784.359 832.133 398.190 507.864

2019 1.364.654 1.397.123 161.534 85.760 816.129 817.091 386.991 494.272

2020 1.398.437 1.428.244 175.808 81.112 829.047 844.899 393.582 502.233

2018 1.086.400 1.152.077 133.968 65.564 633.388 671.591 319.044 414.922

2019 1.102.876 1.136.221 129.109 68.026 662.076 662.127 311.691 406.068

2020 1.129.005 1.160.447 141.041 64.756 671.701 684.060 316.263 411.631

2018 264.127 271.032 34.010 17.548 150.971 160.542 79.146 92.942

2019 261.778 260.902 32.425 17.734 154.053 154.964 75.300 88.204

2020 269.432 267.797 34.767 16.356 157.346 160.839 77.319 90.602

Neue Länder Renten insgesamt

Renten nach SGB VI

Alte Länder Deutschland

Zu- und Abgänge von Renten nach SGB VI in der gesetzlichen Rentenversicherung

Renten wegen

Erwerbsfähigkeit 1,8 Mio. und Renten wegen Alters 18,4 Mio.) wurden 79 % der Renten ge-leistet. Die Veränderung des Rentenbestandes zum Vorjahr (+ 80 Tsd. Renten) ist nicht gleichmäßig über die Rentenarten verteilt, sondern beruht auf zwei gegenläufigen Effekten.

Sie resultiert aus der Zunahme des Altersrentenbestandes um gut 120 Tsd. und dem Rück-gang des Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrentenbestandes um zusammen rund 41 Tsd. Renten.

Am 1. Juli 2020 betrug für Männer in der gesetzlichen Rentenversicherung die Höhe des durchschnittlichen monatlichen Rentenzahlbetrags für Altersrenten 1.227 Euro. Dieser Wert war in den neuen Ländern mit 1.308 Euro um rund 100 Euro höher als in den alten Ländern (1.208 Euro). Bei den Renten wegen voller Erwerbsminderung lag die Höhe des durch-schnittlichen monatlichen Rentenzahlbetrags bei Männern in der gesetzlichen Rentenversi-cherung bei 870 Euro. Der durchschnittliche monatliche Zahlbetrag für Altersrenten an Frauen lag am Stichtag bei 797 Euro. Mit einem Wert von 1.073 Euro lag dieser Zahlbetrag in den neuen Ländern - vor allem aufgrund der Unterschiede in den Erwerbsverläufen von Frauen in Ost und West - deutlich über dem der alten Länder von 724 Euro (vgl. Übersicht 4 im Anhang). Bei Renten wegen voller Erwerbsminderung, bei denen der durchschnittliche Zahlbetrag für Frauen insgesamt bei 889 Euro liegt, fallen die Unterschiede nicht ganz so stark wie bei den Altersrenten aus: Mit 986 Euro verfügen die Frauen in den neuen Ländern im Durchschnitt über rund 125 Euro mehr an Zahlbetrag für Renten wegen voller Erwerbs-minderung als die Frauen im Westen mit 862 Euro.

Übersicht A3

Jahr

insgesamt Männer Frauen insgesamt Männer Frauen

2018 1.784.457 854.958 929.499 797,07 796,42 797,68 2019 1.769.481 839.585 929.896 829,23 820,59 837,04 2020 1.757.485 826.613 930.872 862,89 854,21 870,60

insgesamt Männer Frauen insgesamt Männer Frauen

2018 18.132.653 8.061.199 10.071.454 905,09 1.150,13 708,95 2019 18.253.355 8.105.483 10.147.872 951,87 1.186,74 764,27 2020 18.373.602 8.143.635 10.229.967 987,81 1.227,29 797,17

insgesamt 1) Männer Frauen insgesamt 1) Männer Frauen

2018 5.518.605 662.383 4.577.767 590,61 328,69 652,64 2019 5.499.140 676.607 4.548.713 608,61 354,12 671,06 2020 5.470.550 690.249 4.512.941 628,65 367,26 693,57 1) einschließlich Waisenrenten

Durchschnittlicher Rentenzahlbetrag in € / Monat Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

Renten wegen Alters

Renten wegen Todes

Anzahl und durchschnittlicher Rentenzahlbetrag zum 1. Juli des jeweiligen Jahres in Deutschland

Anzahl

Durchschnittlicher Rentenzahlbetrag in € / Monat

Durchschnittlicher Rentenzahlbetrag in € / Monat Anzahl

Anzahl

Die Zahlbeträge für vorgezogene Altersrenten (Altersrenten, die vor Erreichen der Regelal-tersgrenze in Anspruch genommen werden können, gegebenenfalls unter Inkaufnahme von Abschlägen) liegen bei Männern in Deutschland höher als der durchschnittliche Zahlbetrag aller Renten wegen Alters. Dabei fällt der Unterschied in den alten Ländern mit rund

255 Euro deutlich aus, während der Unterschied in den neuen Ländern gering ist. Bei Frauen sind die Effekte ähnlich. Der Unterschied in den alten Ländern liegt mit rund 215 Euro deut-lich über dem Unterschied in den neuen Ländern (knapp 30 Euro).

2.3 Die Verteilung der Rentenhöhe bei Kumulation von Renten

Nachstehende Darstellung zeigt die Häufigkeit von Mehrfachrentenbezug (Rentenkumula-tion) in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1. Juli 2020 (Personenkonzept, siehe auch Übersicht 5 im Anhang). Eine Rentenkumulation liegt vor, wenn neben der Versichertenrente eine weitere Rente, in der Regel eine Hinterbliebenenrente, bezogen wird.

Am 1. Juli 2020 erhielten von den rund 21,2 Mio. Rentnerinnen und Rentnern in der gesetzli-chen Rentenversicherung 19,5 % (rund 4,1 Mio.) mehr als eine Rente. Die Zahl der Mehr-fachrentnerinnen und -rentner ist damit gegenüber dem Vorjahr nahezu konstant geblieben.

Rund 85,6 % der Mehrfachrentner waren Frauen. Dies ist zum einen darauf zurückzuführen, dass Frauen eine höhere Lebenserwartung haben und im Durchschnitt jünger sind als der Ehepartner. Der Bezug einer eigenen Rente und einer Rente wegen Todes kommt deshalb bei Frauen deutlich häufiger vor als bei Männern. Zum anderen spielen auch die Regelungen im Hinterbliebenenrecht eine Rolle, wonach die Witwen- und Witwerrenten einer Einkom-mensanrechnung unterliegen, was bei Männern häufiger zum vollständigen Ruhen der Rente führt (vgl. Abschnitt 3.2). Unter den Rentnerinnen der gesetzlichen Rentenversicherung be-ziehen rund 29,2 % mehr als eine Rente. Bei Rentnern beträgt dieser Anteil lediglich 6,6 %.

Übersicht A4 insgesamt 21.202.195 17.067.718 4.134.477

Männer 9.068.939 8.474.167 594.772

Gesamtrentenzahlbetrag in € je Monat

Anzahl der Rentnerinnen und Rentner sowie durchschnittlicher Gesamtrentenzahlbetrag der Renten nach dem

Personenkonzept zum 1. Juli 2020 in Deutschland

In der Übersicht A 4 sowie in der Übersicht 5 im Anhang sind die Rentnerinnen und Rentner mit Einzel- und Mehrfachrentenbezug in der gesetzlichen Rentenversicherung auch mit ihren monatlichen Gesamtrentenzahlbeträgen am 1. Juli 2020 dargestellt. Während Personen mit nur einer Rente im Durchschnitt über einen monatlichen Gesamtrentenzahlbetrag von rund 985 Euro verfügen, erhalten Mehrfachrentnerinnen und -rentner durchschnittlich rund 1.509 Euro.

Im Dokument Bericht der Bundesregierung (Seite 15-19)