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Das Konzept der Nachhaltigkeit beschreibt eine Beziehung bzw. ein Gleichgewicht zwischen den drei Dimensionen «Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit», «Ökologische Verantwortung» und «Gesellschaftliche Solidarität». Für die Zielkonflikte, die sich bei der Wahrung dieses Gleichgewichts ergeben können, gibt es keine generelle, allgemein gültige Lösung. Es ist vielmehr im Einzelfall abzuwägen, welchen Zielen im konkreten Fall Vorrang einzuräumen ist.

Die Schweiz berücksichtigt in ihrer Aussenwirtschaftspolitik systematisch Nach-haltigkeitsaspekte, sucht dabei eine Verbesserung der Nachhaltigkeit und bemüht sich um den kohärenten Einsatz der ihr zur Verfügung stehenden aussenwirtschafts-politischen Instrumente. Tatsächlich ist die Schweiz heute in der Lage, von den

Vorteilen der wirtschaftlichen Integration zu profitieren und gleichzeitig die poten-tiellen Nachteile abzufedern. Ausdruck davon sind die Fortschritte bei der Ent-koppelung des Wirtschaftswachstums von verschiedenen Formen der Umweltbelas-tung, wie sie in Ziffer 1.3.2 beschrieben werden. Die Schweiz ist in dieser Hinsicht eine Gewinnerin der internationalen Arbeitsteilung: Die Konzentration auf Dienst-leistungen und die Produktion von emissionsarmen Waren hat – neben den allge-meinen Fortschritten bei der Verringerung der Energieintensität – dazu beigetragen, dass diese teilweise Entkoppelung möglich war. Gleichzeitig machen die grauen Emissionen fast die Hälfte aller CO2-Emissionen aus, die der Konsum in der Schweiz effektiv verursacht. Dieser «Emissionsexport» erhöht die Verantwortung der Schweiz, sich für internationale Bemühungen zur Förderung der Nachhaltig-keitsziele – sei es auf multilateraler oder bilateraler Ebene – einzusetzen. Analog lässt sich für die soziale Dimension der Nachhaltigkeit argumentieren, dass die durch die wirtschaftliche Integration ausgelösten Strukturanpassungen in der Schweiz vergleichsweise gut abgefedert werden können, damit aber auch gleichzei-tig die Verantwortung einhergeht, zum Erfolg dieser Strukturanpassungen auch auf internationaler Ebene beizutragen. Diese gestiegene Verantwortung wird auch in Zukunft hohe Anforderungen an die Schweizer Aussenwirtschaftspolitik stellen. Die Schweiz ist daher daran interessiert, die Bemühungen um eine nachhaltige Entwick-lung auf globaler Ebene zu stärken, auch um Wettbewerbsverzerrungen zu vermei-den. Um dies zu erreichen, werden bei aussenwirtschaftspolitischen Vorhaben ökologische und gesellschaftliche Aspekte gezielter erfasst. Auf den in Ziffer 1.3.3 identifizierten Handlungsebenen lassen sich dabei folgende Prioritäten identifizie-ren.

Die internationalen Umwelt- und Sozialregelwerke stärken

Das Ziel einer Stärkung des internationalen Umweltregelwerks ist die Verringerung der globalen Umweltbelastung. Dabei hat kurzfristig die Stärkung des UNEP und die bessere Zusammenarbeit zwischen den Sekretariaten der MEA Vorrang. Zentral ist auch der Einbezug der Schwellen- und Entwicklungsländer in Verpflichtungen der Multilateralen Umweltabkommen. Die Schweiz engagiert sich weiterhin für die Verwendung von Marktmechanismen (z.B. Emissionshandel), die dem Verursacher-prinzip Geltung verschaffen.

Bei der Stärkung der IAO hat das konsequente Follow-up zur «Erklärung über soziale Gerechtigkeit für eine faire Globalisierung» Priorität. Die Schweiz will mithelfen, die Effizienz der IAO zu stärken und sie konsequent an ihren vier strate-gischen Zielen Beschäftigung, sozialer Schutz, sozialer Dialog und Rechte bei der Arbeit auszurichten. Darüber hinaus soll die Zusammenarbeit mit der IAO im Rah-men der technischen Kooperation auf der Basis des im Juni 2009 unterzeichneten MoU verstärkt werden. Um diesem Engagement zur Stärkung der IAO auch national Ausdruck zu geben, wird die Schweiz einen strategischen Ansatz zur Förderung und zur Ratifikation von IAO-Übereinkommen einerseits und zur Verstärkung ihres Engagements zur Förderung der Arbeitsnormen auch im Ausland andererseits ent-wickeln. Bei der Bewältigung dieser Herausforderung wird eine Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern angestrebt.

Zusammenarbeit und Kohärenz zwischen den internationalen Organisationen fördern

Während im Umweltbereich die Zusammenarbeit zwischen den Organisationen bereits aktiv verbessert wird, wie die Diskussionen zum Verhältnis von MEA und WTO-Regelwerk im Rahmen der Doha-Runde zeigen, besteht im Sozialbereich noch Aufholbedarf. Die Zusammenarbeit zwischen den Sekretariaten der IAO und der WTO findet bisher nur auf einer ad hoc Basis statt; die IAO hat immer noch keinen Beobachterstatus bei der WTO. Die Schweiz wird ihr Engagement zur Ver-besserung der Zusammenarbeit zwischen den beiden Organisationen intensivieren.

Wie in Ziffer 1.4 gezeigt wurde, sind für die Kohärenz von Handels-, Umwelt- und Sozialregelwerk nicht nur die für die jeweiligen Regelwerke zuständigen Institutio-nen, sondern eine ganze Reihe weiterer Organisationen relevant. Diese Organisa-tionen, die Analysen zu den Schnittstellenfragen liefern (z.B. OECD) oder eine wichtige Rolle bei der Umsetzung und Implementierung der Regelwerke spielen (Weltbank, regionale Entwicklungsbanken, UNCTAD, UNIDO) müssen bei den Bemühungen zur Kohärenzsteigerung ebenfalls miteinbezogen werden. Die Schweiz wird sich in allen relevanten Organisationen dafür einsetzen, dass der Austausch und die Koordination zwischen den Organisationen verstärkt werden.

Die Weltbank und die regionalen Entwicklungsbanken haben aufgrund ihres Know-hows, ihrer politischen Positionierung, der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel und der Präsenz vor Ort eine besondere Bedeutung. Die Schweiz hat in der Weltbank durch ihren Sitz im Exekutivrat sowie ihre Beteiligung an den regionalen Entwicklungsbanken einen grossen Einfluss auf die Ausgestaltung der verschiede-nen Politiken der Banken. Sie wird diese Mitgestaltungsmöglichkeiten verstärkt wahrnehmen, um die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsanliegen in den Aktivitä-ten der Banken noch weiter voranzutreiben. Zudem wird die Schweiz prüfen, inwie-fern – auch in Zusammenarbeit mit anderen Gebern – spezifische Programme aufge-baut werden können, die durch extra-budgetäre Mittel finanziert werden können.

Kohärenz im pluri- und bilateralen Engagement gewährleisten

Das pluri- und bilaterale Handeln ist als Ergänzung des multilateralen Handelns zu betrachten und hat entsprechend denselben Grundsätzen zu folgen und denselben Anforderungen zu genügen. Setzt sich die Schweiz auf multilateraler Ebene für eine bessere Kohärenz zwischen den Handels-, Sozial- und Umweltregelwerken ein, so muss sie dies konsequenterweise auch auf pluri- und bilateraler Ebene fördern.

Zu einer kohärenten Politik gehört jedoch auch der gezielte Einsatz der spezifischen Instrumente für die sachgerechte Förderung der verschiedenen Ziele der Schweiz in Bezug auf die jeweiligen Partnerländer. Das Beispiel Kolumbien zeigt exemplarisch, wie die bilateralen Instrumente sinnvoll kombiniert werden können. Die in den letzten Jahren stark gewachsene Zahl bilateraler Instrumente in der Aussenwirt-schaftspolitik stellt aber hohe Anforderungen an die Koordination. Diesen Anforde-rungen gilt es auch in Zukunft gerecht zu werden, indem bei der Erarbeitung einzel-ner Instrumente systematisch geprüft wird, ob Zielkonflikte oder Syeinzel-nergien mit anderen Instrumenten bestehen. Dazu dienen insbesondere die aussenwirtschaft-lichen Länderstrategien, die seit 2006 zum Einsatz kommen, sowie die Länder- und Regionalstrategien des EDA. Zusätzlich wird der Bundesrat in Verhandlungsmanda-ten, insbesondere für Freihandelsabkommen, und in den entsprechenden Botschaften an die Eidgenössischen Räte diese Zusammenhänge und Querbezüge ausführlicher

darstellen. Diese Bemühungen ordnen sich in die im Aussenpolitischen Bericht 2009 dargelegten Bestrebungen des Bundesrates ein, die Kohärenz des aussenpolitischen Auftretens der Schweiz zu verbessern.

Freiwillige Massnahmen des Privatsektors unterstützen

Die Schweiz engagiert sich bereits heute für die Förderung der CSR, indem sie sich in den relevanten Organisationen für die Mitgestaltung der internationalen Rahmen-bedingungen einsetzt und die Unternehmen bei der Umsetzung der CSR-Instrumente unterstützt. Dadurch soll die Bereitschaft der Unternehmen, auch unter schwierigen äusseren Umständen einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung zu leisten und Ansprüche zu erfüllen, die über ihre rechtlichen Verpflichtungen hinausgehen kön-nen, gefördert werden. Um der gestiegenen Bedeutung von CSR Rechnung zu tragen, werden die Aktivitäten und Prioritäten des EVD im Bereich CSR verstärkt konzeptionell abgestützt. Im Dialog mit dem Privatsektor werden Massnahmen geprüft, um die CSR weiter zu stärken. Da CSR business-driven ist, steht dabei die Förderung der Eigeninitiative des Privatsektors im Vordergrund.

Ein Schwerpunkt der Aktivitäten der Schweiz zur Förderung von freiwilligen Stan-dards und Labels, den es auch in Zukunft zu betonen gilt, sind die Bemühungen zur Harmonisierung. Die Schweiz kann hier international eine Vorreiterrolle einnehmen:

Einerseits unternimmt sie Anstrengungen, die beteiligten Akteure, insbesondere internationale Labelorganisationen und andere Geber, zusammenzubringen, um die Kriterien zu vereinheitlichen. Andererseits hat die Schweiz 2009 eine Eingabe bei der WTO gemacht, diese Problemstellung im Rahmen der TBT14 und SPS15 Komi-tees zu prüfen und eine Kohärenz der Ansätze zu erreichen. Dieses Engagement auf mehreren Ebenen soll dazu führen, dass sich die verschiedenen Standards auf einen kleineren gemeinsamen Nenner bringen lassen, womit dem Markt die notwendige Klarheit gegeben werden kann. Darüber hinaus sollen die Dienstleistungen, die die Schweiz in diesem Zusammenhang im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Entwick-lungszusammenarbeit an die Produzenten in Entwicklungsländern erbringt, verein-facht und harmonisiert werden.

2 WTO und weitere multilaterale