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IV. Integration als Querschnittsaufgabe – Arbeitsschwerpunkte

6. Förderrichtlinie

Aus dem Bereich der Ausländerbeauftragten wurden bereits seit Anfang der 90er Jahre Projekte der Aus-ländersozialarbeit im Haushalt des Ministeriums für Gesundheit und Soziales gefördert. Die Förderung erfolgte auf der Grundlage der LHO ohne Förderricht-linie. Bei Amtsantritt der Integrationsbeauftragten zeigte sich, dass im Interesse der Qualitätsentwick-lung und -sicherung die Förderung neu ausgerichtet und auf die Grundlage einer Förderrichtlinie gestellt werden sollte. Wichtigste Ziele der Neuausrichtung waren:

• Präzisierung der inhaltlichen Förderziele und Ausrichtung auf die veränderten integrationspo-litischen Schwerpunkte;

• Aufbau einer Indikatorensteuerung zur besseren Messung von Förderergebnissen und zur Erleich-terung der Evaluation;

• Präzisierung der Förderbedingungen und Erleich-terung des Zugangs von Migrantenorganisatio-nen zur Förderung.

Die Erarbeitung der Förderrichtline sowie der Indika-toren erfolgte unter intensiver Beteiligung der Träger der Integrationsarbeit und von Migrantenorgani-sationen im Rahmen eines ganztägigen Workshops und schriftlicher Anhörungsverfahren.

Die Förderung erfolgt seit 2009 gemäß „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur

Integra-tion von Migrantinnen und Migranten, zur Verbesse-rung der Situation von Flüchtlingen sowie zur inter-kulturellen Öffnung von Organisationen, Einrichtun-gen und Diensten“ (RdErl. des MS vom 12.01.2009-IB-48010-1). Nach Eingang der Sachberichte zur Förde-rung 2009 wird eine erste Auswertung der Wirkung der Richtlinie möglich sein.

Parallel dazu erfolgte aus Kapazitätsgründen und zum Zwecke der Professionalisierung der Förderpra-xis die Übertragung der Bewirtschaftung der Richt-linie an das Landesverwaltungsamt, das bereits die Integrationsmaßnahmen des Innenministeriums bewirtschaftet. Damit konnte die Abstimmung der Förderungen verbessert werden.

Im HH-Jahr 2009 wurden Projektmittel in Höhe von 424.600 € durch den Landtag beschlossen. Die Mit-telzuweisung erfolgte in Höhe von 90 % und damit 382.140 €.

Aus der Richtlinie werden Projekte zu folgenden The-menbereichen gefördert:

Information, Beratung und Unterstützung

Dieser Förderbereich bildet den Schwerpunkt der Projektförderung, wobei im Mittelpunkt Angebote der Fachberatung stehen, die das flächendeckende Beratungsnetz von Land und Bund kompetent er-gänzen. Ziel ist es, die Orientierungskenntnisse von Migrantinnen und Migranten zu verbessern, Zu-gänge zu Behörden, Angeboten und Leistungen zu erleichtern und Migrantinnen und Migranten sowie Flüchtlinge in besonders schwierigen Lebenssitua-tionen zu unterstützen. Der Förderbereich umfasst u. a. Verfahrensinformation im Asylverfahren, Rück- und Weiterwanderungsberatung, psychosoziale Beratung von Traumatisierungsopfern, Betreuung von Flüchtlingsfrauen mit Gewalterfahrungen, Be-treuung von Abschiebehäftlingen.

Selbstorganisationen, Partizipation und Integration Der Stärkung der Migrantenorganisationen wird im Nationalen Integrationsplan eine hohe Bedeutung beigemessen. Ziel der Förderung ist die Gründung, Aktivierung und Qualifizierung von Migrantenorga-nisationen sowie ihre öffentliche Interessenartikula-tion und PartizipaInteressenartikula-tion an gesellschaftlichen Prozes-sen. Im Mittelpunkt der Förderung steht die Beratung

und Qualifizierung von Migrantenorganisationen als Partner im Integrationsprozess. Ein weiterer wichti-ger Ansatz ist die Kooperation der Migrantenorga-nisationen untereinander und mit anderen Trägern der Integrationsarbeit sowie die landesweite Vernet-zung der Integrationsakteure. Daneben können Mo-dellprojekte Anstöße zur Umsetzung der Nationalen Integrationsplanes in zentralen Integrationsfeldern (u. a. frühkindliche Förderung, Bildung, Ausbildung, Arbeit) geben.

Förderung interkultureller Begegnung und Verständigung

Aufgrund der geringen Migrationszahlen fehlen in Sachsen-Anhalt oft interkulturelle Begegnungsmög-lichkeiten im Lebensalltag. Einheimische und zuge-wanderte Bevölkerung haben wenig gemeinsame Erfahrungen und es fehlt an interkulturellen Kennt-nissen. Diese Situation trägt zur Ausprägung von Vor-urteilen und Fremdenfeindlichkeit bei. Die Förderung interkultureller und interreligiöser Begegnung und Verständigung ist daher ein wichtiger Beitrag zur Be-kämpfung von Fremdenfeindlichkeit und Rassismus.

Den Schwerpunkt bildet die Arbeit der interkulturellen Begegnungszentren in den Oberzentren des Landes.

Interkulturelle Bildung und Öffnung von Organisatio-nen, Einrichtungen und Diensten

Interkulturelle Sensibilisierung und Öffnung von Ver-waltungen, Behörden, Einrichtungen und Vereinen ist eine wichtige Voraussetzung für das Gelingen von Integrationsprozessen. Einen Schwerpunkt bildet die Implementierung von interkultureller Bildung in die Fortbildung von Verwaltung, Behörden und Einrich-tungen. Modellvorhaben sollen den Anstoß für die Verstetigung von Angeboten der interkulturellen Sensibilisierung geben.

Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit, Antisemitis-mus und RassisAntisemitis-mus

Im Mittelpunkt stehen die Überwindung von Vorur-teilen und die Sensibilisierung für die Lebenssituati-on vLebenssituati-on Migrantinnen und Migranten, insbesLebenssituati-ondere Flüchtlingen. Ziel ist die Sensibilisierung für Frem-denfeindlichkeit im Alltag mithilfe von Veranstaltun-gen, Modellprojekten und der Beteiligung an Aktivi-täten des Landes und des Netzwerkes für Demokra-tie und Toleranz.

Interkultureller Garten in Dessau-Roßlau

Interkulturelle Gärten sind Orte, an denen Men-schen unterschiedlicher kultureller Prägung sich kennenlernen können. Sachsen-Anhalts erster in-terkultureller Garten blüht in Dessau-Roßlau. Im Jahre 2006 erhielt das Multikulturelle Zentrum Dessau e.V. von der Stadt Dessau die Genehmigung, den ehemaligen Sportplatz im Quadrat Johann – Meier – Straße / Chaponstraße / Amalienstraße / Lutzmannstraße zu nutzen. Ziel war es, das Objekt für die Bürger und ihre Gäste zu einer Begegnungs-stätte mit interkulturellem Angebot und gärt-nerischer Freizeitbeschäftigung umzugestalten.

Im Frühjahr begannen unter der Regie des Multi-kulturellen Zentrums e.V. mit vielen Partnern die Planungsarbeiten zur Gestaltung der Fläche des künftigen Interkulturellen Gartens. Im Sommer des gleichen Jahres wurde damit begonnen, die Ideen in die Praxis umzusetzen.

Im Juli 2009 fand unter Leitung des Multikultu-rellen Zentrums im „InterkultuMultikultu-rellen Garten“ das Internationale Jugendworkcamp statt. In Koope-ration mit den internationalen Jugendgemein-schaftsdiensten Sachsen-Anhalt/Thüringen ka-men 16 Jugendliche aus acht Nationen und zwei Betreuer und ließen in nur drei Wochen ein neu-es Claim von 400m2 entstehen. Am 30.07.2009

konnte die achtblättrige Blüte eingeweiht werden, die symbolisch für die acht Nationen steht, die an ihrer Entstehung beteiligt waren: Ukraine, Arme-nien, Türkei, Tschechien, SpaArme-nien, Mexiko, Serbien und Deutschland. Es werden Blumen und Kräu-ter gedeihen: z.B. Sonnenblumen, Gerbera, Phlox, Pfingstrosen, Callas, Spinat, Feldsalat, Schnittlauch, Thymian, Petersilie, Estragon und vieles mehr.

Die Jugendlichen ließen es sich auch nicht neh-men ein Programm in der „Kleinen Arche“ für die Kinder zu gestalten und mit ihnen gemeinsam ei-nen bunten Vormittag zu verbringen. Auch haben die Jugendlichen in der Zeit des internationalen Workcamps viele Sehenswürdigkeiten in Deutsch-land erkundet. So waren sie in Dresden, in Leipzig und natürlich auch in der Hauptstadt Berlin unter-wegs.

Ansprechpartner:

Razak Minhel

Multikulturelles Zentrum Dessau e.V.

Parkstraße 7

06846 Dessau - Roßlau Tel. 0340 - 617330 Fax 0340 - 6611002

Internet: www.multikulti-dessau.de E-Mail: multikultizentrum@datel-dessau.de

Sachsen-Anhalts erster interkultureller Garten blüht in Dessau-Roßlau – als bunte Bereicherung der anhaltischen

Garten-reichkultur. Foto: Multikulturelles Zentrum Dessau e.V.

7. Härtefallkommission und