• Keine Ergebnisse gefunden

Förderprogramme umweltgerechte Landwirtschaft

In der EU-Förderperiode 2000 - 2006 wurde vom Land Bremen im Rahmen des Plans zur Entwicklung des ländlichen Raum (EG VO Nr. 1257/1999) im Programmteil C (Agrarumwelt- und Ausgleichmaßnahmen, Forstwirtschaft) ein breit gefächertes Programmpaket zur Förde-rung einer umwelt- und naturschutzgerechten Landwirtschaft umgesetzt. Auch im Niedervie-land konnte die Landwirtschaft in erheblichem Umfang von verschiedenen Programmvarian-ten profitieren. Auf fast 50 % der Grünlandfläche im Bereich des PMP bestanden unter-schiedliche Förderverträge. Karte 9 zeigt erstmals eine flächendeckende Übersicht über alle landwirtschaftlichen Nutzflächen mit Bewirtschaftungsauflagen gemäß der verschiedenen Programmvarianten, die nachfolgend nur kurz erläutert werden sollen (s. ausführlich in SWH 2000):

• Der Programmteil "C.2 - Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in Gebieten mit um-weltspezifischen Einschränkungen" umfasst zum einen den so genannten Erschwer-nisausgleich in NSG (hier nicht relevant), zum anderen einen zweiten Maßnahmenteil der in Grünlandflächen mit Auflagen zur Extensivierung der Nutzung zur Anwendung kam (Zahlungen abgestuft nach Art der Auflagen bis max. 200,- € / ha).

• Zur Förderung der extensiven Grünlandnutzung, als umweltgerechte und den natürli-chen Lebensraum fördernde Produktionsform, wurde das Bremische Extensivierungs-programm aufgestellt. Neben der Variante "erweiterter Grundschutz" (keine

minerali-sche Düngung, keine Kalkung, keine Pflanzenbehandlungsmittel, keine Grünlander-neuerung) kamen im Niedervieland Programmvarianten mit bestimmten Vorgaben zur Nutzungsform und -intensität auf rund 10 % des Grünlands zur Anwendung. Bewirt-schaftungseinschränkungen beziehen sich auf den Brutzeitraum vom 15.3. bis 10.6.

und umfassen insbesondere Auflagen zur ersten Nutzung (Dauerweide ab 20.5, erster Schnitt ab 10.6; s.a. Vertragsvariantenübersicht Tab. A - 2 im Anhang). Die Auflagen sind im Vergleich zu denjenigen auf den Kompensationsflächen im Niedervieland und in Brokhuchting deutlich geringer. Die jährliche Förderhöhe betrug je nach Variante zwischen 150,- € (Grundschutz 2) und 355,- € (Wiesenschutz 1); eine weitere Erhö-hung bei biotopgestaltenden Maßnahmen bzw. Anhebung des Wasserstands war mög-lich, spielte in der Praxis jedoch keine Rolle.

• Mit dem Programmteil C.3 sollte darüber hinaus eine nachhaltige Verbesserung der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen auf den Grünlandstandorten Bremens erfolgen. Die Förderfläche umfasst rund 10 % der landwirtschaftlichen Grün-landfläche in Bremen und ist im Niedervieland mit über 22 % besonders hoch. Die jähr-liche Förderhöhe bei Beibehaltung der Nutzungsintensität lag bei ca. 100,- € / ha. Die Förderung erfolgt betriebsbezogen und berücksichtigt Obergrenzen bei den Viehdich-ten (max. 1,4 GroßvieheinheiViehdich-ten / ha Hauptfutterfläche) und soll zudem ökologische Anbauverfahren fördern. Für den Arten- und Biotopschutz relevante Einschränkungen der Grünlandnutzung sind zumindest im Niedervieland mit diesem Programmteil nicht oder nur in geringem Umfang verbunden.

Tab. 4 Bisherige Förderprogramme des Landes Bremen - Flächenübersicht für den Bereich des PMP (Stand: Juni 2006)

Typ Fläche

[ha]

Anteil am Ges-GL % 1) C.2 (M2) Gebiete mit spezifischen Nachteilen 84,73 10,4

C.4 - 1 Wiesennutzung 62,89 7,7

C.4 - 2 Weidenutzung 6,95 0,9

C.4 - 3 erweiterter Grundschutz 45,44 5,6

C.3 Markt- u. standortangepasste

Landbewirt-schaftung 198,57 24,4

Summe 398,58 48,9

1) Zugrunde gelegt wurde eine Grünlandfläche von ca. 815 ha im Bearbeitungsgebiet des PMP (=100%)

Die vertraglichen Vereinbarungen auf der Grundlage der Programme der Förderperiode 2000 - 2006 bleiben teilweise bis 2008 bestehen. Sie können ab 2006 durch das bei der EU notifizierte Förderprogramm für das Niedervieland abgelöst werden.

2.6.2 GEPLANTE VERÄNDERUNGEN AB 2006 / 2007

Zur Umsetzung und Erweiterung des kooperativen Grünlandschutzes im LSG "Niedervieland - Wiedbrook - Stromer Feldmark" wurden parallel zum Ausweisungsverfahren neue, an die Bedingungen im Niedervieland besonders angepasste, Varianten des Bremischen Extensi-vierungsprogramms entwickelt. Bereits in 2006 wurden die insgesamt 7 Programmvarianten

angeboten. Auf die Details wird in Kap. 7.1.1 eingegangen (s. Tab. 22 bzw. Vergleichstabelle Grünland: Tab. A - 2 im Anhang).

Mit fünf Programmen (Wiesenbrüter 1 und 2, Grünlandschutz 1 und 2 und ein Randstreifen-programm) wird die Einführung oder Beibehaltung naturschutzkonformer Grünlandbewirt-schaftung für einen Verpflichtungszeitraum von fünf Jahren gefördert (Programme mit flä-chendeckenden Nutzungsauflagen je Flurstück bzw. Nutzungseinheit). Diese Programme wurden unter Berücksichtigung der Anforderungen nach FFH-RL und VschRL sowie der ak-tuellen Kartierergebnisse entwickelt und zwischen Vertretern der Landwirtschaft und des Naturschutzes im Agrarumweltbeirat des Landes Bremen abgestimmt. Während das Rand-streifenprogramm im Gesamtraum in Anspruch genommen werden kann, wurden für die zwei Wiesenbrüter- und Grünlandschutzprogramme aufgrund der aktuellen IEP - Daten be-sonders geeignete Räume ausgewiesen, in denen diese Programme vorrangig angewendet werden sollen (s.a. Kap. 7.1.2.). Dabei wird angestrebt, dass in der Kernzone des LSG min-destens 50 % der Schutzgebietsfläche außerhalb der Kompensationsflächen über diese Programme abgedeckt werden. Die Programme werden von der EU kofinanziert.

Zusätzlich wird auf der ganzen Fläche des LSG außerhalb der Kompensationsflächen im Grünland ein Gelegeschutzprogramm angeboten, das dem Schutz von im Frühjahr ermittel-ten Neststandorermittel-ten der Wiesenlimikolen gilt. In der Entwicklung ist weiterhin ein Programm unter der Bezeichnung „Ergebnisorientierte Honorierung ökologischer Leistungen“ (EHÖL), mit dem Zahlungen an die Bewirtschafter von aktuell bereits schutzwürdigem, artenreichem Grünland erfolgen sollen. Diese zwei Programme stellen Ergänzungen bzw. Alternativen zu den bisherigen Förderangeboten dar, da sie auch jährlich in Anspruch genommen werden können (erhöhte Flexibilität für die Landwirte) und nicht mit Auflagen für die gesamte Ver-tragsfläche verbunden sind.3 Die Teilnahme an diesen Programmen wird davon abhängig gemacht, ob auf den Grünlandflächen bestimmte Pflanzenarten (z.B. Gewöhnliche Schaf-garbe, Gemeines Ruchgras, Kuckucks-Lichtnelke, Sumpfdotterblume) oder Brutvögel (Kie-bitz, Rotschenkel, Uferschnepfe, Großer Brachvogel) vorkommen. Die Finanzierung des Ge-legeschutzprogramms erfolgt über Eigenmittel der Umweltbehörde, das Programm “Ergeb-nisorientierte Honorierung ökologischer Leistungen“ soll bei der EU angemeldet werden (Ko-finanzierung ab 2007 noch nicht abschließend geklärt).

Das ökologische Grabenräumprogramm im zentralen Niedervieland (Kompensationsver-pflichtung) wird fortgesetzt und sollte auf das gesamte FFH-Gebiet, insbesondere auch die Stromer Feldmark ausgedehnt werden.

3 Hinweis: Das EHÖL-Programm kann nicht beliebig mit anderen Fördervarianten kombiniert werden.

2.7 GEPLANTE INFRASTRUKTURMAßNAHMEN