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Extensivierung der Grünlandnutzung und Mahd

6 Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen

6.3 Entwicklungsmaßnahmen

6.3.1 Extensivierung der Grünlandnutzung und Mahd

Maßnahmenkürzel m, m/w

Maßnahmenflächen-Nummer 2-005, 2-006

Flächengröße [ha] 69,9

Dringlichkeit mittel

Durchführungszeitraum/Turnus Zweimal jährlich

Lebensraumtyp/Art [6212] Submediterrane Halbtrockenrasen [6510] Magere Flachland-Mähwiese Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 2.1 Mahd mit Abräumen

5 Mähweide

39 Extensivierung der Grünlandnutzung

• m: zweimalige Mahd mit Abräumen, Extensivierung der Nutzung.

• m/w: zweimalige Mahd mit Abräumen, alternativ Mähweide ohne Zufüttern.

m: Extensivierung der Bewirtschaftung zur Schaffung des Lebensraumtyps Magere Flach-land-Mähwiesen oder des Lebensraumtyps Submediterrane Halbtrockenrasen. In einer grö-ßeren Zahl der Flächen ist eine Verringerung von Düngegaben und Schnitthäufigkeit anzu-streben. Bei einer Umsetzung der Maßnahmen (zweischürige Bewirtschaftung, anfangs kei-ne Düngung, später maximal Erhaltungsdüngung, Abräumen des Mähguts) ist in diesen Flä-chen, die bereits ein hohes Entwicklungspotential besitzen, in 5 Jahren mit der Entwicklung von Lebensräumen zu rechnen.

In der Regel wird für die Talwiesen, für wenig geneigte Unterhänge und für die Grünländer auf der Hochebene die Bewirtschaftung durch Mahd vorgeschlagen. In den wüchsigeren Flächen kann hier anfangs, z.B. in den ersten beiden Jahren, eine 3-malige Mahd ohne Düngung zum Nährstoffentzug zielführend sein. Der erste Schnitt liegt in dieser Entzugspha-se entsprechend frühzeitig, etwa Mitte Mai.

Erst wenn ein guter Erhaltungszustand erreicht ist, wird empfohlen, wieder Dünger im Um-fang einer Erhaltungsdüngung auszubringen.

Langfristig sollte der Schnittzeitpunkt frühestens zur Blüte der bestandsbildenden Gräser liegen, was einem Schnittzeitpunkt zwischen dem 25.5. und dem 1.7. entspricht.

m/w: In den Hanglagen ist die Mahd nur mit einem hohen Aufwand durchzuführen. Dort sind im FFH-Gebiet vielerorts Weidesysteme installiert, die eine Offenhaltung der Flächen zum Ziel haben. Als Weidegänger treten vor allem Schafe und Rinder auf. Hier kann auch eine Bewirtschaftung als Mähweide ohne Zufütterung zur Entwicklung des FFH-Lebensraums führen. Die Anzahl der Weidegänger sollte entsprechend der Größe der Weidefläche so ge-wählt werden, dass der Weidegang kurz und intensiv durchgeführt und eine Mahd simuliert wird. Nach der Beweidung sollte die Vegetation gleichmäßig und intensiv befressen sein.

Eine mindestens einmal jährliche Nachpflege von Weideunkräutern und Gehölzaufwuchs sollte die Beweidung ergänzen. Es wird empfohlen, in den Mähweiden nicht zu düngen.

Nur sehr kleine Teilflächen liegen aktuell brach, und die Nutzung muss wieder aufgenommen werden. Um die in der Brachephase angereicherten Nährstoffe abzuführen, sollen diese Teil-flächen zunächst dreimähdig bewirtschaftet werden.

6.3.2 Mahd mit Abräumen unter Berücksichtigung spezieller Artenschutzbelange bei Nutzungsterminen und Mahd-/Beweidungsregime

Maßnahmenkürzel m/mac, m/mac/sang, m/lyc, m/struk Maßnahmenflächen-Nummer 2-007, 2-008, 2-009, 2-010

Flächengröße [ha] 11,0 plus Maßnahmen zur Förderung Großer Feuerfalter

Dringlichkeit mittel

Durchführungszeitraum/Turnus Zweimal jährlich

Lebensraumtyp/Art [6510] Magere Flachland-Mähwiese

[1061] Dunkler Wiesenknopf-Ameisen-Bläuling [1060] Großer Feuerfalter

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 2.1 Mahd mit Abräumen

5 Mähweide

• m/mac: Mahd oder Mähweide, angepasste Düngung, kein Schnitt zwischen dem 10.06. und dem 5.09..

• m/mac/sang: Mahd oder Mähweide, angepasste Düngung, kein Schnitt zwischen dem 10.06. und dem 5.09, Großen Wiesenknopf selektiv fördern.

• m/lyc: Mahd oder Mähweide extensiv, Messerbalkenschnitt und Heunutzung. Mosaik unterschiedlicher Nutzungstermine mit Schwerpunkt Anfang Mai.

• m/struk: Entwicklung von mesotraphenten Säumen und feuchten Hochstaudenfluren durch Mahd in mehrjährigem Turnus, keine Düngung.

m/mac: Zur Neuschaffung von Lebensstätten des Wiesenknopf-Ameisen-Bläulings wird empfohlen, besonders gut geeignete Wiesen extensiv zu bewirtschaften und den Mahdtur-nus entsprechend den Ansprüchen der Art zu gestalten, d.h. keine Mahd zwischen dem 10.06. und dem 5.09.

m/mac/sang: Zusätzlich zu der Erhaltungsmaßnahme (extensivierte Bewirtschaftung, zwei-schürig, kein Schnitt zwischen dem 10.06. und dem 5.09) sollen kleine Bereiche (von weni-gen Quadratmetern) mit erhöhtem Vorkommen des Großen Wiesenknopfes selektiv bei der ersten Mahd ausgespart werden. Es wird empfohlen, 5 bis 10 Mähinseln pro Hektar auszu-sparen. Dadurch kann sich der Falter optimal entwickeln, und die Aussamung des Großen Wiesenknopfes wird selektiv gefördert. Damit wird sich der Anteil an Großem Wiesenknopf in den Flächen erhöhen, sofern die anderen Standortsfaktoren dem Erhalt der Pflanzenart zu-träglich sind. Die Lage der Mähinseln wird vom Bewirtschafter jedes Jahr auf der Grundlage des aktuellen Bestandes neu festgelegt. Diese Maßnahme zielt darauf ab, individuenschwa-che Populationen des Wiesenknopf-Ameisen-Bläulings zu optimieren.

m/lyc: Für den Großen Feuerfalter wird eine Schaffung von zusätzlichen Habitaten in Jagst-, Ette- und Rötelbachtal vorgeschlagen. Bevorzugt sollten diese in der Nähe der kartierten Lebensstätten liegen. Empfohlen wird eine 2- bis 3-mähdige Bewirtschaftung mit

angepass-rändern mit reduzierter Nutzungsintensität zu bewirtschaften. Die Pflege umfasst eine Mahd in mehrjährigem Turnus. Hier sollte eine Düngung unterbleiben.

6.3.3 Beweidung ohne Zufüttern

Maßnahmenkürzel b, b/pf

Maßnahmenflächen-Nummer 2-011, 2-012

Flächengröße [ha] 5,1

Dringlichkeit mittel

Durchführungszeitraum/Turnus Beweidung im Zeitraum April bis Oktober, dauerhaf-te Maßnahme, Gehlölzpflege im Zeitraum 1. Okt.

bis 1. März

Lebensraumtyp/Art [5130] Wacholderheide

[6212] Submediterrane Halbtrockenrasen [6510] Magere Flachland-Mähwiese Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 4.1 Hüte-/Triftweide

4.3. Umtriebsweide

19 Hohe Verbuschung stark auslichten 20.3 Gehölzaufkommen/-anflug beseitigen

• b: Beweidung ohne Zufüttern.

• b/pf: Beweidung ohne Zufüttern, ergänzend Erstpflegemaßnahmen.

b: Die Flächen, in denen über eine Beweidung vorrangig Kalk-Magerrasen entwickelt werden sollen, liegen in den Hangbereichen bei Berndshofen und Eberbach.

Vorgeschlagen wird eine 2- bis 3-malige Beweidung mit gezielter (keiner flächendeckenden) Nachpflege von Gehölzaufkommen, kein Zufüttern. Zwischen den Weidegängen sollten min-destens 6 Wochen Weideruhe liegen. Der Beweidungsmodus soll kurz und intensiv sein, mit angepassten Koppelgrößen.

Falls keine geeigneten Weidegänger gefunden werden oder sich andere Bewirtschaftungs-einheiten anbieten, kann alterativ auch gemäht werden.

b/pf: In diesen Maßnahmenflächen beträgt der Verbuschungsgrad derzeit mindestens 15%.

Es handelt sich in der Regel um Magerrasenbrachen, in denen zunächst eine Erstpflege stattfinden sollte. Es wird empfohlen, in den Folgejahren jährlich im Sommer nachzupflegen.

Die Maßnahme dient vorrangig der Entwicklung von Kalk-Magerrasen und Wacholderheiden.

Falls über eine Mahd gepflegt wird, könnten sich auf den Flächen auch Magere Flachland-Mähwiesen ausprägen.

6.3.4 Wasserregime und Wasserqualität: Gewässerrenaturierung und Verbesserung