• Keine Ergebnisse gefunden

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen

352.063.566,33 366.234.688,16

2. Sonstige

Vermögensgegenstände (Aktiva/Umlaufvermögen)

2.635.825.587,32 2.146.444.601,92

Anleihen

(Passiva/Verbindlichkeiten)

2.320.670.660,58 1.882.942.501,37

Sonstige Verbindlichkeiten (Passiva/Verbindlichkeiten)

667.197.740,67 629.737.026,21

Gewinn- und Verlustrechnung

Sonstige betriebliche Erträge 1.424.607,25 1.355.546,91 Sonstige betriebliche

Aufwendungen

-1.424.607,25 -1.355.546,91

1Durch einen Formwechsel wurde die MAZARS GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum 1. September 2015 unter Wahrung der rechtlichen Identität in die MAZARS GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft umgewandelt. Die MAZARS GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft führte daher den Prüfungsauftrag der BNP Paribas Emissions- und Handelsgesellschaft mbH durch und

Finanzinformation

Halbjahresabschluss 30. Juni 2015

EUR

Halbjahresabschluss 30. Juni 2016

EUR Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen gegen verbundene Unternehmen

368.364.372,16 365.316.728,93

Sonstige Vermögensgegenstände (Aktiva/Umlaufvermögen)

2.283.679.930,92 2.089.085.799,22

Verbindlichkeiten Anleihen

(Passiva/Verbindlichkeiten)

2.074.786.662,26 1.753.088.250,80

Sonstige Verbindlichkeiten (Passiva/Verbindlichkeiten)

577.257.650,33 701.314.439,35

Gewinn- und Verlustrechnung

Sonstige betriebliche Erträge 778.887,59 715.872,52 Sonstige betriebliche

Aufwendungen

-778.887,59 -715.872,52

Die vorgenannten Abschlüsse wurden nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches ("HGB") und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes ("GmbHG") aufgestellt.

Die Aussichten der Emittentin haben sich seit dem 31. Dezember 2015 nicht verschlechtert.

Es sind keine wesentlichen Veränderungen in der Finanzlage oder den Handelspositionen der Emittentin seit dem 30. Juni 2016 eingetreten.

B.13 Aktuelle Entwicklungen Entfällt.

Es gibt keine Ereignisse aus der jüngsten Zeit der Geschäftstätigkeit der Emittentin, die für die Bewertung ihrer Zahlungsfähigkeit in hohem Maße relevant sind.

B.14 Abhängigkeit der Emittentin von anderen Konzerngesellschaften

Die Gesellschaftsstruktur der Emittentin in Bezug auf die BNP Paribas S.A. ist unter Punkt B.5 aufgeführt.

Alleinige Gesellschafterin der BNP Paribas Emissions- und Handelsgesellschaft mbH ist die BNP PARIBAS S.A., eine börsennotierte Aktiengesellschaft nach französischem Recht.

B.15 Geschäftstätigkeit, wichtigste Märkte, Haupttätigkeit

Gegenstand der Gesellschaft sind gemäß § 2 des Gesellschaftsvertrages die Begebung, der Verkauf, der Erwerb und das Halten von Wertpapieren für eigene Rechnung, der Erwerb sowie die Veräußerung von Immobilien und Waren jeglicher Art für eigene Rechnung sowie alle Geschäfte, die damit unmittelbar oder mittelbar zusammenhängen mit Ausnahme von Geschäften, die eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz oder der Gewerbeordnung erfordern. Die Gesellschaft ist zu allen Rechtsgeschäften und sonstigen Handlungen berechtigt, die ihr zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig oder nützlich erscheinen. Insbesondere darf sie Zweigniederlassungen errichten, sich an Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art beteiligen und Organschafts- und sonstige Unternehmensverträge abschließen.

PARIBAS ARBITRAGE S.N.C. angebotenen Wertpapiere werden zurzeit auf dem deutschen und dem österreichischen Markt und auch auf dem luxemburgischen Markt angeboten. Die von der Gesellschaft begebenen Wertpapiere können auch von anderen Unternehmen der BNP Paribas Gruppe übernommen und angeboten werden.

B.16 Wesentliche Beteiligungen und Beherrschungen

Zwischen der BNP PARIBAS S.A und der Emittentin besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Demnach ist die Emittentin verpflichtet, den gesamten nach den maßgeblichen handelsrechtlichen Vorschriften ermittelten Gewinn an die BNP PARIBAS S.A. abzuführen. Zugleich hat die BNP PARIBAS S.A jeden während der Vertragsdauer bei der BNP Paribas Emissions- und Handelsgesellschaft mbH entstehenden Verlust auszugleichen, soweit dieser nicht durch die Verwendung von Gewinnrücklagen gedeckt werden kann. Auf der Grundlage des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages kann die BNP PARIBAS S.A der Emittentin alle ihr zweckdienlich erscheinenden (gegebenenfalls auch für die Emittentin nachteiligen) Weisungen erteilen. Darüber hinaus ist die BNP PARIBAS S.A berechtigt, jederzeit die Bücher und Schriften der Emittentin einzusehen und Auskünfte insbesondere über die rechtlichen, geschäftlichen und verwaltungsmäßigen Angelegenheiten der Gesellschaft zu verlangen.

Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag kann mit einjähriger Kündigungsfrist zum Ende des Kalenderjahres ordentlich gekündigt werden. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht gekündigt. Die Beendigung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages wird von der Emittentin unverzüglich veröffentlicht und durch Mitteilung der entsprechenden Bekanntmachung an die Clearstream Banking AG Frankfurt zur Weiterleitung an die Optionsscheininhaber bekannt gemacht.

Abschnitt C - Wertpapiere

Punkt Beschreibung Geforderte Angaben C.1 Art und Gattung der

angebotenen Wertpapiere, ISIN

Die Optionsscheine werden in Form von Inhaberschuldverschreibungen im Sinne von

§ 793 BGB begeben und begründen unmittelbare und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, für die die Emittentin keine Sicherheiten bestellt hat.

Die ISIN jeder einzelnen Serie von Optionsscheinen lautet: DE000PR0Y904, DE000PR0Y912, DE000PR0Y920, DE000PR0Y938, DE000PR0Y946, DE000PR0Y953, DE000PR0Y961, DE000PR0Y979, DE000PR0Y987, DE000PR0Y995, DE000PR0ZAA8, DE000PR0ZAB6, DE000PR0ZAC4, DE000PR0ZAD2, DE000PR0ZAE0, DE000PR0ZAF7, DE000PR0ZAG5, DE000PR0ZAH3, DE000PR0ZAJ9, DE000PR0ZAK7, DE000PR0ZAL5, DE000PR0ZAM3, DE000PR0ZAN1, DE000PR0ZAP6, DE000PR0ZAQ4, DE000PR0ZAR2, DE000PR0ZAS0, DE000PR0ZAT8, DE000PR0ZAU6, DE000PR0ZAV4, DE000PR0ZAW2, DE000PR0ZAX0, DE000PR0ZAY8, DE000PR0ZAZ5, DE000PR0ZA06, DE000PR0ZA14, DE000PR0ZA22, DE000PR0ZA30, DE000PR0ZA48, DE000PR0ZA55, DE000PR0ZA63, DE000PR0ZA71, DE000PR0ZA89, DE000PR0ZA97, DE000PR0ZBA6, DE000PR0ZBB4, DE000PR0ZBC2, DE000PR0ZBD0, DE000PR0ZBE8, DE000PR0ZBF5, DE000PR0ZBG3, DE000PR0ZBH1, DE000PR0ZBJ7, DE000PR0ZBK5, DE000PR0ZBL3, DE000PR0ZBM1, DE000PR0ZBN9, DE000PR0ZBP4, DE000PR0ZBQ2, DE000PR0ZBR0, DE000PR0ZBS8, DE000PR0ZBT6, DE000PR0ZBU4, DE000PR0ZBV2, DE000PR0ZBW0, DE000PR0ZBX8, DE000PR0ZBY6, DE000PR0ZBZ3, DE000PR0ZB05, DE000PR0ZB13, DE000PR0ZB21, DE000PR0ZB39, DE000PR0ZB47, DE000PR0ZB54, DE000PR0ZB62, DE000PR0ZB70, DE000PR0ZB88, DE000PR0ZB96, DE000PR0ZCA4, DE000PR0ZCB2, DE000PR0ZCC0, DE000PR0ZCD8, DE000PR0ZCE6, DE000PR0ZCF3, DE000PR0ZCG1,

DE000PR0ZCV0, DE000PR0ZCW8, DE000PR0ZCX6, DE000PR0ZCY4, DE000PR0ZCZ1, DE000PR0ZC04, DE000PR0ZC12, DE000PR0ZC20, DE000PR0ZC38, DE000PR0ZC46, DE000PR0ZC53, DE000PR0ZC61, DE000PR0ZC79, DE000PR0ZC87, DE000PR0ZC95, DE000PR0ZDA2, DE000PR0ZDB0, DE000PR0ZDC8, DE000PR0ZDD6, DE000PR0ZDE4, DE000PR0ZDF1, DE000PR0ZDG9, DE000PR0ZDH7, DE000PR0ZDJ3, DE000PR0ZDK1, DE000PR0ZDL9, DE000PR0ZDM7, DE000PR0ZDN5, DE000PR0ZDP0, DE000PR0ZDQ8, DE000PR0ZDR6, DE000PR0ZDS4, DE000PR0ZDT2, DE000PR0ZDU0, DE000PR0ZDV8, DE000PR0ZDW6, DE000PR0ZDX4, DE000PR0ZDY2, DE000PR0ZDZ9, DE000PR0ZD03, DE000PR0ZD11, DE000PR0ZD29, DE000PR0ZD37, DE000PR0ZD45, DE000PR0ZD52, DE000PR0ZD60, DE000PR0ZD78, DE000PR0ZD86, DE000PR0ZD94, DE000PR0ZEA0, DE000PR0ZEB8, DE000PR0ZEC6, DE000PR0ZED4, DE000PR0ZEE2, DE000PR0ZEF9, DE000PR0ZEG7, DE000PR0ZEH5, DE000PR0ZEJ1, DE000PR0ZEK9, DE000PR0ZEL7, DE000PR0ZEM5, DE000PR0ZEN3, DE000PR0ZEP8, DE000PR0ZEQ6, DE000PR0ZER4, DE000PR0ZES2, DE000PR0ZET0, DE000PR0ZEU8, DE000PR0ZEV6, DE000PR0ZEW4, DE000PR0ZEX2, DE000PR0ZEY0, DE000PR0ZEZ7, DE000PR0ZE02, DE000PR0ZE10, DE000PR0ZE28, DE000PR0ZE36, DE000PR0ZE44, DE000PR0ZE51, DE000PR0ZE69, DE000PR0ZE77, DE000PR0ZE85, DE000PR0ZE93, DE000PR0ZFA7, DE000PR0ZFB5, DE000PR0ZFC3, DE000PR0ZFD1, DE000PR0ZFE9, DE000PR0ZFF6, DE000PR0ZFG4, DE000PR0ZFH2, DE000PR0ZFJ8, DE000PR0ZFK6, DE000PR0ZFL4, DE000PR0ZFM2, DE000PR0ZFN0, DE000PR0ZFP5, DE000PR0ZFQ3, DE000PR0ZFR1, DE000PR0ZFS9, DE000PR0ZFT7, DE000PR0ZFU5, DE000PR0ZFV3, DE000PR0ZFW1, DE000PR0ZFX9, DE000PR0ZFY7, DE000PR0ZFZ4, DE000PR0ZF01, DE000PR0ZF19, DE000PR0ZF27, DE000PR0ZF35, DE000PR0ZF43, DE000PR0ZF50, DE000PR0ZF68, DE000PR0ZF76, DE000PR0ZF84, DE000PR0ZF92, DE000PR0ZGA5, DE000PR0ZGB3, DE000PR0ZGC1, DE000PR0ZGD9, DE000PR0ZGE7, DE000PR0ZGF4, DE000PR0ZGG2, DE000PR0ZGH0, DE000PR0ZGJ6, DE000PR0ZGK4, DE000PR0ZGL2, DE000PR0ZGM0, DE000PR0ZGN8, DE000PR0ZGP3, DE000PR0ZGQ1, DE000PR0ZGR9, DE000PR0ZGS7, DE000PR0ZGT5, DE000PR0ZGU3, DE000PR0ZGV1, DE000PR0ZGW9, DE000PR0ZGX7, DE000PR0ZGY5, DE000PR0ZGZ2, DE000PR0ZG00, DE000PR0ZG18, DE000PR0ZG26, DE000PR0ZG34, DE000PR0ZG42, DE000PR0ZG59, DE000PR0ZG67, DE000PR0ZG75, DE000PR0ZG83, DE000PR0ZG91, DE000PR0ZHA3, DE000PR0ZHB1, DE000PR0ZHC9, DE000PR0ZHD7, DE000PR0ZHE5, DE000PR0ZHF2, DE000PR0ZHG0, DE000PR0ZHH8, DE000PR0ZHJ4, DE000PR0ZHK2, DE000PR0ZHL0, DE000PR0ZHM8, DE000PR0ZHN6, DE000PR0ZHP1, DE000PR0ZHQ9, DE000PR0ZHR7, DE000PR0ZHS5, DE000PR0ZHT3, DE000PR0ZHU1, DE000PR0ZHV9, DE000PR0ZHW7, DE000PR0ZHX5, DE000PR0ZHY3, DE000PR0ZHZ0, DE000PR0ZH09, DE000PR0ZH17, DE000PR0ZH25, DE000PR0ZH33, DE000PR0ZH41, DE000PR0ZH58, DE000PR0ZH66, DE000PR0ZH74, DE000PR0ZH82, DE000PR0ZH90, DE000PR0ZJA9, DE000PR0ZJB7, DE000PR0ZJC5, DE000PR0ZJD3, DE000PR0ZJE1, DE000PR0ZJF8, DE000PR0ZJG6, DE000PR0ZJH4, DE000PR0ZJJ0, DE000PR0ZJK8, DE000PR0ZJL6, DE000PR0ZJM4, DE000PR0ZJN2, DE000PR0ZJP7, DE000PR0ZJQ5, DE000PR0ZJR3, DE000PR0ZJS1, DE000PR0ZJT9, DE000PR0ZJU7, DE000PR0ZJV5, DE000PR0ZJW3, DE000PR0ZJX1, DE000PR0ZJY9, DE000PR0ZJZ6, DE000PR0ZJ07.

Die unter diesem Basisprospekt angebotenen Optionsscheine sind Wertpapiere, welche nicht verzinst werden. Die Emittentin ist verpflichtet, nach Maßgabe der Optionsscheinbedingungen in Abhängigkeit von der Entwicklung des jeweils zugrundeliegenden Basiswertes dem Optionsscheininhaber am Fälligkeitstag einen Auszahlungsbetrag zu zahlen.

freie Übertragbarkeit

Die Optionsscheine sind frei übertragbar und unterliegen keinen Beschränkungen.

C.8 Mit den Wertpapieren verbundene Rechte einschließlich der Rangordnung und der Beschränkung dieser Rechte

Mit den Optionsscheinen verbundene Rechte Die Optionsscheine werden nicht verzinst.

Durch die Optionsscheine erhält der Optionsscheininhaber bei Ausübung einen Anspruch auf Erhalt eines Auszahlungsbetrages, wie unter C.18 beschrieben.

Rückzahlung

Die Optionsscheine können nur für mindestens 1.000 Optionsscheine ("Mindestzahl") ausgeübt werden.

Der Optionsscheininhaber kann die Ausübung der Optionsrechte spätestens zum zweiten Bankgeschäftstag vor dem Ausübungstag aktiv erklären.

Die Optionsscheine gelten automatisch als ausgeübt, sobald ein Stop Loss Ereignis eintritt.

Der Optionsscheininhaber ist berechtigt, die Zahlung des Auszahlungsbetrags am Fälligkeitstag von der Emittentin zu verlangen.

Vorzeitige Rückzahlung

Die Emittentin ist berechtigt, die Optionsscheine ab einem zuvor festgesetzten Zeitpunkt ordentlich zu kündigen. Mit der ordentlichen Kündigung durch die Emittentin, ist der Optionsscheininhaber berechtigt, von der Emittentin die Zahlung des Auszahlungsbetrags am Fälligkeitstag zu verlangen.

Die Emittentin kann berechtigt sein, bei Vorliegen eines Anpassungsereignisses in Bezug auf den Basiswert, das Optionsrecht in Übereinstimmung mit den Optionsscheinbedingungen anzupassen oder die Optionsscheine außerordentlich zu kündigen. Im Falle einer solchen außerordentlichen Kündigung zahlt die Emittentin den Kündigungsbetrag innerhalb von vier Bankgeschäftstagen nach der Bekanntmachung der Kündigung. In diesem Fall kann der Kündigungsbetrag (wie nachstehend unter D.6 definiert) unter Umständen auch erheblich unter dem für den Optionsschein gezahlten Kaufpreis liegen und bis auf Null (0) sinken (Totalverlust des eingesetzten Kapitals).

Rangordnung

Die Optionsscheine begründen unmittelbare und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, für die die Emittentin keine Sicherheiten bestellt hat. Die Optionsscheine stehen untereinander und mit allen sonstigen gegenwärtigen und künftigen unbesicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin im gleichen Rang, ausgenommen solche Verbindlichkeiten, denen aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften Vorrang zukommt.

Beschränkung der Rechte

Die Emittentin ist unter bestimmten Voraussetzungen zur Anpassung der Optionsscheinbedingungen berechtigt. Darüber hinaus kann die Emittentin berechtigt sein, bei Vorliegen eines Anpassungsereignisses in Bezug auf den Basiswert, die Optionsscheine außerordentlich zu kündigen. Im Falle einer solchen außerordentlichen Kündigung zahlt die Emittentin den Kündigungsbetrag innerhalb von vier Bankgeschäftstagen nach der Bekanntmachung der Kündigung.

geregelten Markt oder anderen gleichwertigen Märkten

der Börse Stuttgart einzuführen.

C.15 Beeinflussung des Anlagewertes durch den Wert des

Basisinstruments

Mit den vorliegenden MINI Future Long Optionsscheinen kann der Anleger unter Umständen überproportional an der positiven Wertentwicklung des Basiswertes partizipieren. Der Anleger nimmt jedoch auch überproportional an der negativen Wertentwicklung des Basiswertes teil und trägt das Risiko eines wertlosen Verfalls der Optionsscheine, wenn der Referenzpreis auf oder unter den Maßgeblichen Basispreis fällt.

Mit den vorliegenden MINI Future Short Optionsscheinen kann der Anleger unter Umständen überproportional an der negativen Wertentwicklung des Basiswertes partizipieren. Der Anleger nimmt jedoch auch überproportional an der positiven Wertentwicklung des Basiswertes teil und trägt das Risiko eines wertlosen Verfalls des Optionsscheines, wenn der Basiswert im Hinblick auf den Bewertungstag auf oder über den Maßgeblichen Basispreis steigt.

Erreicht der Beobachtungskurs die Stop Loss Schwelle, endet die Laufzeit der MINI Future Optionsscheine automatisch. Der gegebenenfalls auszuzahlende Betrag nach einem solchen Stop Loss Ereignis bestimmt sich unter Bezugnahme auf den Wert des Basiswerts, unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses.

Punkt Beschreibung Geforderte Angaben C.16 Verfalltag oder

Fälligkeitstermin der derivativen

Wertpapiere/

Ausübungstermin oder letzter Referenztermin

Die Optionsscheine haben keinen festen Fälligkeitstag. Der Fälligkeitstag liegt vier Bankgeschäftstage nach dem Bewertungstag.

Vorbehaltlich etwaiger Anpassungs- und Störungsregeln, ist der Bewertungstag der zeitlich frühere der folgenden Tage: der Ausübungstag, der Tag, an dem das Stop Loss Ereignis eintritt bzw. spätestens der Tag an dem der Stop Loss Referenzstand ermittelt wird und im Falle einer ordentlichen Kündigung der Optionsscheine durch die Emittentin, der Kündigungstermin.

Ausübungstag und Kündigungstermin sind jeweils der letzte Bankgeschäftstag eines Monats, beginnend mit dem 30. Dezember 2016.

Ausübungstermin:

Der Optionsscheininhaber kann die Ausübung der Optionsrechte spätestens zum zweiten Bankgeschäftstag vor dem Ausübungstag aktiv erklären.

Die Optionsscheine gelten automatisch als ausgeübt, sobald ein Stop Loss Ereignis eintritt.

C.17 Abrechnungsverfahren für die derivativen Wertpapiere

Sämtliche Beträge werden von der Emittentin über die Zahlstelle durch Überweisung an die CBF (Clearstream Banking AG Frankfurt oder ihre Nachfolgerin) zur Weiterleitung an die Optionsscheininhaber gezahlt. Die Emittentin wird durch Leistung der Zahlung an die CBF oder zu deren Gunsten von ihrer Zahlungspflicht befreit.

C.18 Ertragsmodalitäten bei derivativen

Wertpapieren

Die Zahlung des Auszahlungsbetrages in der Auszahlungswährung pro Optionsschein erfolgt spätestens am Fälligkeitstag an den Optionsscheininhaber.

Loss Schwelle nicht erreicht oder unterschritten hat, der Differenz aus Referenzpreis und Maßgeblichem Basispreis, multipliziert mit dem Bezugsverhältnis;

(b) wenn der Beobachtungskurs während des Beobachtungszeitraums die Stop Loss Schwelle erreicht oder unterschritten hat, der Differenz aus Stop Loss Referenzstand und Maßgeblichem Basispreis, multipliziert mit dem Bezugsverhältnis.

Der Auszahlungsbetrag entspricht bei MINI Future Short Optionsscheinen:

(a) wenn der Beobachtungskurs während des Beobachtungszeitraums die Stop Loss Schwelle nicht erreicht oder überschritten hat, der Differenz aus Maßgeblichem Basispreis und Referenzpreis, multipliziert mit dem Bezugsverhältnis;

(b) wenn der Beobachtungskurs während des Beobachtungszeitraums die Stop Loss Schwelle erreicht oder überschritten hat, der Differenz aus Maßgeblichem Basispreis und Stop Loss Referenzstand, multipliziert mit dem

Bezugsverhältnis.

Wenn der jeweils ermittelte Betrag Null oder ein negativer Wert ist, entspricht der Auszahlungsbetrag lediglich dem Mindestbetrag.

Gegebenenfalls erfolgt eine Umrechnung des jeweiligen Betrages von der Referenzwährung des Basiswerts in die Auszahlungswährung.

Im Falle einer außerordentlichen Kündigung der Optionsscheine durch die Emittentin, entspricht der von der Emittentin an die Optionsscheininhaber zu zahlende Kündigungsbetrag je Optionsschein einem von der Emittentin nach billigem Ermessen als angemessen bestimmter Marktpreis unmittelbar vor dem zur Kündigung berechtigenden Ereignis.

Im Falle einer ordentlichen Kündigung der Optionsscheine durch die Emittentin, entspricht der dem Optionsscheininhaber zu zahlende Betrag dem Auszahlungsbetrag am Kündigungstermin.

C.19 Ausübungspreis / oder endgültiger

Referenzpreis des Basiswertes

Der endgültige Referenzpreis (welcher dem in der Verordnung genannten Ausübungspreis entspricht) eines jeden Optionsscheines ist der jeweils festgestellte Preis bzw. Kurs des Basiswerts am Bewertungstag. Die Optionsscheine gelten ohne weitere Voraussetzung am Bewertungstag als ausgeübt.

Vorbehaltlich etwaiger Anpassungs- und Störungsregeln ist der Referenzpreis, der am Bewertungstag von der Referenzstelle als Schlusskurs bzw. bei Basiswerten, die an der Borsa Italiana (MTA) notiert werden, der als Schlusskurs (Reference Close) festgestellte und veröffentlichte Kurs des Basiswerts.

C.20 Art des Basiswertes/

Ort, an dem

Informationen über den Basiswert erhältlich sind

Aktien.

Der jeweilige Basiswert und die entsprechende Internetseite auf der Informationen über den Basiswert zum Emissionstermin jeder einzelnen Serie von Optionsscheinen erhältlich sind:

Basiswert mit ISIN Internetseite

Stammaktie der Aareal Bank AG, ISIN DE0005408116 www.aareal-bank.de Stammaktie der Air Liquide SA, ISIN FR0000120073 www.airliquide.com

Stammaktie der Airbus Group SE, ISIN NL0000235190 www.airbus-group.com/airbusgroup/int/en.html Stammaktie der Alphabet Inc C, ISIN US02079K1079 http://investor.google.com

Stammaktie der Amgen Inc., ISIN US0311621009 www.amgen.com/

Stammaktie der Anglo American plc, ISIN GB00B1XZS820 www.angloamerican.co.uk

Stammaktie der Apple Inc., ISIN US0378331005 http://www.apple.com/investor (www.apple.com) Stammaktie der AURUBIS AG, ISIN DE0006766504 https://www.aurubis.com

Stammaktie der AXA, ISIN FR0000120628 www.axa.com

Stammaktie der Banco Santander SA, ISIN ES0113900J37 www.gruposantander.com Stammaktie der Bank of America Corporation, ISIN

US0605051046

www.bankofamerica.com

Stammaktie der Barrick Gold Corporation, ISIN CA0679011084 http://www.barrick.com/

Namens-Stammaktie der BASF SE, ISIN DE000BASF111 www.basf.de Vinkulierte Namens-Stammaktie der BayWa AG, ISIN

DE0005194062

www.baywa.de

Stammaktie der BHP Billiton Plc, ISIN GB0000566504 www.bhpbilliton.com Stammaktie der The Boeing Company, ISIN US0970231058 www.boeing.com

Stammaktie der BP p.l.c., ISIN GB0007980591 www.bp.com

Stammaktie der Caterpillar Inc., ISIN US1491231015 www.cat.com Stammaktie der Commerzbank AG, ISIN DE000CBK1001 www.commerzbank.de

Stammaktie der Continental AG, ISIN DE0005439004 www.continental.de Stammaktie der Credit Suisse Group AG, ISIN CH0012138530 www.credit-suisse.com

Stammaktie der Citigroup Inc., ISIN US1729674242 www.citigroup.com/citigroup/homepage Stammaktie der Coeur Mining, Inc., ISIN US1921085049 www.coeur.com

Stammaktie der Danske Bank A/S, ISIN DK0010274414 www.danskebank.com Namens-Stammaktie der Deutsche Bank AG, ISIN

DE0005140008

www.deutsche-bank.de

Vinkulierte Namens-Stammaktie der Deutsche Lufthansa AG, ISIN DE0008232125

http://konzern.lufthansa.com

Stammaktie der Drillisch AG, ISIN DE0005545503 https://www.drillisch.de/

Stammaktie der Dürr Aktiengesellschaft, ISIN DE0005565204 http://www.durr.com/de/

Stammaktie der eBay Inc., ISIN US2786421030 http://investor.ebay.com (www.ebay.com) Stammaktie der Eldorado Gold Corp., ISIN CA2849021035 http://www.eldoradogold.com/

Stammaktie der Enel SpA, ISIN IT0003128367 www.enel.it

Namens-Stammaktie der ENI SpA, ISIN IT0003132476 www.eni.it Stammaktie der Erste Group Bank AG, ISIN AT0000652011 www.erstegroup.com

Stammaktie der Exxon Mobil Corporation, ISIN US30231G1022 http://www.exxonmobil.com/corporate/

Stammaktie der Facebook Inc., ISIN US30303M1027 www.facebook.com/

Stammaktie der First Majestic Silver Corp., ISIN CA32076V1031

http://www.firstmajestic.com/

Namens-Stammaktie der freenet AG, ISIN DE000A0Z2ZZ5 www.freenet.ag Stammaktie der Fresenius SE & Co. KGaA, ISIN

DE0005785604

www.fresenius.de

Vorzugsaktie der Fuchs Petrolub AG, ISIN DE0005790430 www.fuchs-oil.de Stammaktie der Gilead Sciences, Inc., ISIN US3755581036 www.gilead.com/

Stammaktie der Glencore PLC, ISIN JE00B4T3BW64 http://www.glencore.com/index.php Stammaktie der The Goldman Sachs Group Inc, ISIN

US38141G1040

www.goldmansachs.com

Namens-Stammaktie der Hugo Boss AG, ISIN DE000A1PHFF7 www.hugoboss.de Stammaktie der Iberdrola SA, ISIN ES0144580Y14 www.iberdrola.es

Namens-Stammaktie der Hugo Boss AG, ISIN DE000A1PHFF7 www.hugoboss.de Stammaktie der Iberdrola SA, ISIN ES0144580Y14 www.iberdrola.es

ÄHNLICHE DOKUMENTE