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Die Erweiterung der Europäischen Union

europäischen Legislaturperiode

Mit 1. Jänner wurde auch der Bereich Sport in das Programm Erasmus+ ein- ein-gegliedert, was in mehrfacher Hinsicht einen Meilenstein für den

2.6. Mitwirkung Österreichs in den Politikfeldern der Europäischen Union Europäischen Union

2.6.2. Die Erweiterung der Europäischen Union

Der Erweiterungsprozess wurde auch 2014 von den im Dezember 2006 fest-gehaltenen Prinzipien des „erneuerten Konsenses über die Erweiterung“

bestimmt. Diese vom Europäischen Rat verabschiedete Strategie gründet auf der Prämisse der Berücksichtigung der Aufnahmefähigkeit der Union und betont neben der Konsolidierung eingegangener Verpflichtungen auch die Einhaltung einer fairen und gleichzeitig entschlossenen Konditionalität.

Dies bedeutet, dass Fortschritte im Beitrittsprozess, wie etwa die Gewährung des Kandidatenstatus, an klar definierte Vorgaben geknüpft sind und nur nach Erreichen dieser Ziele zuerkannt werden. In den Beitrittsverhandlun-gen wird den Bereichen Rechtsstaatlichkeit, Verbesserung der wirtschaftspo-litischen Steuerung und Reform der öffent lichen Verwaltung Priorität einge-räumt.

Das am 8. Oktober von der EK vorgestellte jähr liche Erweiterungspaket, wel-ches die Erweiterungsstrategie und Fortschrittsberichte zu den einzelnen Staaten umfasst, betont die stabilisierende Wirkung der Erweiterungspolitik.

Diese bringe allen Seiten Vorteile in Form von Frieden, Sicherheit und Wohl-stand. Sie untermauere die politische und wirtschaft liche Stärke der EU und habe eine beträcht liche Transformationswirkung auf die betroffenen Länder.

Das Instrument für Heranführungshilfe (IPA) ist ein Finanzierungsinstru-ment für den Heranführungsprozess an die EU. Empfängerländer sind die am Beitrittsprozess beteiligten Kandidatenländer sowie die am Stabilisierungs-

und Assoziierungsprozess beteiligten potentiellen Beitrittskandidaten (Alba-nien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedo(Alba-nien, Montenegro, Serbien und Türkei). Als flexibles Instrument bietet das IPA Hilfe, die von den Fortschritten der Empfängerländer und ihren aus den Evaluierungen und jähr -lichen Strategiedokumenten der EK hervorgehenden Bedürfnissen abhängt.

Die derzeit geltende so genannte IPA II-Verordnung trat am 1. Jänner in Kraft.

Für den Zeitraum 2014–2020 stehen insgesamt 11,69 Milliarden Euro für das IPA zur Verfügung. Die erklärten Ziele der IPA II-Verordnung sind ein noch gezielterer und wirksamerer Einsatz der Mittel, eine erfolgsbezogenere Pro-jektkontrolle, sowie eine Vereinfachung der Verfahren.

Konkrete Unterstützung im Heranführungsprozess leistete Österreich mit der Beteiligung an der regionalen Zusammenarbeit und im Wege von EU-finanzierten Verwaltungspartnerschaften (Twinning) sowie kurzfristigen Expertenentsendungen (TAIEX) zur Stärkung der öffent lichen Verwaltung.

Österreich engagierte sich 2014 insbesondere mit Projektbeteiligungen im Umweltsektor in Kroatien, Serbien und Mazedonien, im Bereich Verbre-chensbekämpfung in Bosnien und Herzegowina sowie bei der Reform des öffent lichen Dienstes in Mazedonien. Zudem wurde Österreich mit Projek-ten mit den SchwerpunkProjek-ten Heranführung an den Schengen-Acquis (Monte-negro), Antidiskriminierung (Serbien) und Aufbau einer Ombudsmann-Anlaufstelle (Mazedonien) betraut.

2.6.2.1 Serbien, Montenegro, Türkei und Island

Mit Serbien konnte die EU am 21. Jänner Beitrittsverhandlungen aufneh-men, nachdem am 19. April 2013 eine „Erste Vereinbarung von Prinzipien zur Regelung der Normalisierung der Beziehungen“ zwischen Belgrad und Pristina zustande gekommen war. Neben dem Normalisierungsprozess mit Kosovo muss Serbien auch im innenpolitischen Reformprozess Fortschritte erzielen, um die politischen und wirtschaft lichen Kriterien für einen Beitritt zur EU zu erfüllen. In ihrem Fortschrittsbericht vom 8. Oktober benennt die EK unter anderem die Justiz- und Verwaltungsreform, die Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität, den Minderheitenschutz sowie wirtschaft liche Strukturreformen als Prioritäten.

Die Beitrittsverhandlungen mit Montenegro wurden am 29. Juni 2012 mit besonderer Beachtung der Bereiche Rechtsstaatlichkeit, Justiz, Menschen-rechte sowie Kampf gegen Korruption und organisierte Kriminalität begon-nen. Zwei Kapitel konnten bereits provisorisch geschlossen werden, 14 wei-tere Kapitel wurden inzwischen geöffnet.

Nach dem offiziellen Beitrittsgesuch im Jahr 1987 wurden im Oktober 2005 die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei eröffnet. Von den insgesamt 35 Verhandlungskapiteln wurde bislang lediglich das Kapitel 25 (Wissenschaft und Forschung) vorläufig geschlossen. Weitere 13 Kapitel wurden seit 2005

geöffnet, zuletzt das Kapitel 22 (Regionalpolitik und Koordinierung der strukturpolitischen Instrumente) im November 2013.

Seit 1995 besteht eine Zollunion zwischen der Türkei und der EU. Die Erweiterungen von 2004 und 2007 machten die Einbeziehung der neuen EU-Mitgliedstaaten in die Zollunion notwendig. Dafür wurde im Juli 2005 ein Zusatzprotokoll zum Abkommen von Ankara, das sog. „Ankara Protokoll“, unterzeichnet. In einer Erklärung brachte die Türkei zum Ausdruck, dass ihre Nicht-Anerkennung der Republik Zypern fortbestehe und sich die Zoll-union nicht auf Zypern beziehe. Der Rat der EU hat diese Vertragsverletzung fortgesetzt kritisiert und im Dezember 2006 die teilweise Aussetzung der Beitrittsverhandlungen beschlossen. Bis zur vollen Umsetzung des „Ankara-Protokolls“ durch die Türkei bleiben acht damit in Zusammenhang stehende Verhandlungskapitel ungeöffnet und es können keine Verhandlungskapitel abgeschlossen werden.

Während sich die Beitrittsverhandlungen somit verlangsamt haben, haben die politischen Entwicklungen in der gemeinsamen Nachbarschaft der EU und der Türkei den Wert einer engeren Abstimmung unterstrichen. In die-sem Kontext verfolgt die EK gegenüber der Türkei seit 2012 die vom Rat der EU begrüßte „Positive Agenda“, die eine Vertiefung des außenpolitischen Dialogs zwischen der EU und der Türkei sowie einen technischen Dialog unterhalb der Schwelle von Kapitelöffnungen und -schließungen vorsieht.

In ihrem Fortschrittsbericht vom 8. Oktober äußert die EK schwerwiegende Bedenken in Bezug auf die Unabhängigkeit der Justiz, den Schutz der Grund-freiheiten sowie hinsichtlich Korruption. Sie betont weiters die Bedeutung der Zusammenarbeit im außen- und sicherheitspolitischen Bereich aufgrund der geostrategischen Lage der Türkei.

Mit dem am 16. Dezember 2013 unterzeichneten und am 26. Juni ratifizierten Rückübernahmeabkommen startete der Dialog zur Visaliberalisierung mit der EU.

Die Beitrittsverhandlungen mit Island sind infolge einer Entscheidung der isländischen Regierung seit Mai 2013 ausgesetzt.

2.6.2.2. Die europäische Perspektive der weiteren Staaten des west lichen Balkans

In ihrer Erweiterungsstrategie und den Fortschrittsberichten vom 8. Oktober konstatiert die EK in Albanien und im Kosovo beacht liche Fortschritte, in Bosnien und Herzegowina und Mazedonien hingegen eine Stagnation des Integrationsprozesses.

Albanien setzte den Reformkurs fort; am 4. Juni stellte die EK in einem Bericht fest, dass Albanien bei der Umsetzung von Reformen im Bereich Jus-tiz und beim Kampf gegen Korruption und organisiertes Verbrechen wichtige Fortschritte erzielt hat und empfahl die Einräumung des Kandidatenstatus.

Dieser wurde am 24. Juni vom Rat verliehen. Damit Beitrittsverhandlungen aufgenommen werden können, muss Albanien auf der Reformdynamik auf-bauen, diese konsolidieren und weitere Reformen in Schlüsselbereichen umsetzen.

Nach der am 19. April 2013 zwischen dem Kosovo und Serbien zustande gekommenen „Ersten Vereinbarung von Prinzipien zur Regelung der Norma-lisierung der Beziehungen“ konnten Verhandlungen über ein Stabilisie-rungs- und Assoziierungsabkommen mit dem Kosovo beginnen. Die Para-phierung des Abkommens am 25. Juli war ein Meilenstein in den Beziehun-gen zwischen dem Kosovo und der EU. Die EU-Annäherung des Kosovo hängt maßgeblich von den Fortschritten ab, die Pristina in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit, Justiz, öffent liche Verwaltung und Aufbau einer funkti-onsfähigen Marktwirtschaft sowie im Normalisierungsprozess mit Serbien erzielt.

Mit dem Kosovo wurde am 19. Jänner 2012 ein Visa-Dialog aufgenommen.

Voraussetzung für eine Visaliberalisierung ist die Erfüllung von technischen Voraussetzungen in den Bereichen Dokumentensicherheit, illegale Migra-tion und Rückübernahme, öffent liche Ordnung und Sicherheit sowie Außen-beziehungen und Grundrechte.

Seit dem Frühjahr verfolgt die EU Bosnien und Herzegowina gegenüber eine neue Strategie, die die in den Bürgerprotesten von Anfang Februar zum Aus-druck gekommene Kritik an der schlechten sozio-ökonomischen Lage auf-greift. Kernstück des neuen Ansatzes ist der so genannte „Pakt für Wachs-tum“ („Compact for Growth“), mit dem die EU zusammen mit internationa-len Finanzinstituten Bosnien und Herzegowina bei der Erarbeitung und Umsetzung wirtschaft licher Reformprogramme unterstützen will. Gleichzei-tig wird im Rahmen des Justizdialogs zwischen EU und Bosnien und Herze-gowina unter anderem der Aufbau rechtsstaat licher Strukturen thematisiert.

Vor dem Hintergrund einer langen Reihe von Vermittlungsversuchen der EU zur Wahlrechtsreform (Umsetzung des Sejdić/Finci-Urteils des EGMR zum passiven Wahlrecht für Minderheiten) will die EU damit der EU-Annähe-rung Bosnien und Herzegowinas neue Dynamik verleihen.

Der Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Mazedonien steht seit Jahren der Namensstreit mit Griechenland im Weg. Die EK empfiehlt seit 2009 die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen. Im Dezember forderte der Rat Maze-donien auf, Fortschritte bei der Lösung der Namensfrage zu erzielen, Maß-nahmen zur Verbesserung der gutnachbar lichen Beziehungen zu ergreifen und Reformen in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit, Justiz und Grundrechte umzusetzen. Der Rat wird die Frage eines mög lichen Beginns der Beitritts-verhandlungen prüfen, sobald die EK einen Bericht über die konkrete Umset-zung der Reformen und Fortschritte in den gutnachbar lichen Beziehungen vorlegt.