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Erschliessung und Baulogistik

Im Dokument Zweck und Grundzüge der Kernanlage (Seite 33-38)

2.3 Beschreibung der Anlage

2.3.5 Erschliessung und Baulogistik

In diesem Kapitel werden der grobe Bauablauf gemäss vorläufiger Planung, die benötigten temporären Flächen sowie die Erschliessungsmöglichkeiten zum EKKM vorgestellt. Im Rahmen der Projektentwicklung werden verschiedene Anlagen mit Reaktorsystemen der Generationen III und III+ untersucht, so als Beispiele der EPR von AREVA, der ESBWR und der ABWR von General Electric-Hitachi sowie der AP 1000 von Westinghouse-Toshiba. Auch weitere Leichtwasser-Reaktorsysteme (LWR) werden weiterhin zur Auswahl stehen. In der aktuellen baulogistischen Studie dient der EPR beispielhaft als Referenzanlage. Dieses Vorgehen ist kein Präjudiz für die spätere Wahl des Reaktorsystems und der Anlagenlieferanten. Erst nach der Wahl einer Technologie werden sich in der nächsten Planungsphase (Baubewilligung) die angegebenen Werte genauer berechnen lassen.

2.3.5.1 Bauprogramm

Die Dauer des gesamten Bauablaufs – vom Baubeginn bis zum kommerziellen Betrieb – wird auf 7-8 Jahre veranschlagt. Der Bauablauf wird von Jahr -2 bis Jahr +6 dargestellt, siehe Tabelle 2.3-2; der Zeitpunkt Null entspricht den ersten Betonierarbeiten für die Fundationen.

Tabelle 2.3-2: Terminplanung Bauablauf

Jahr -2 Jahr -1 Jahr +1 Jahr +2 Jahr +3 Jahr +4 Jahr +5 Jahr +6 Baubeginn

1. Beton

Vorbereitungsmassnahmen

Erdbauarbeiten

Tiefbau, Hochbau

Anlagenbau, Montage

Prüfungen, Inbetriebsetzung, Probelauf, Rekultivierung

Aufnahme des Betriebes • Der gesamte Bauablauf der Hauptbaumassnahmen (Erdbauarbeiten, Tiefbau, Hochbau) inkl. der Montagen des Anlagenbaus und der Inbetriebnahme erstreckt sich über ca. 5 Jahre. Im Jahr -1 erfolgen die grössten Erdbau- und Tiefbaumassnahmen (z.B. Aushub und Terrainnivellierung sowie Absicherung und Abdichtung der Baugrube); danach im Jahr +1 bis zum Jahr +4 der Hochbau (Errichtung der Bauwerke, hauptsächlich Stahlbetonarbeiten) und der Anlagenbau (z.B.

Montage der elektromechanischen Systeme und Komponenten). Zuvor wird ca. ein Jahr (Jahr -2) für die Vorbereitungsmassnahmen (z.B. Bau der Infrastruktur und der Installationsplätze) benötigt.

Am EKKM werden zu Spitzenzeiten 2'000-3'000 Personen auf der Baustelle tätig sein.

2.3.5.2 Temporärer Flächenbedarf

Während der Bauphase werden Flächen für temporäre Einrichtungen benötigt. Es wird zwischen temporären Flächen am Baufeld, externem Logistikplatz, Barackendorf (Arbeiterunterkünfte) sowie Flächen für einen optionalen Umschlagplatz (Baubahnhof) unterschieden (siehe nachstehende Tabelle 2.3-3).

Als Baufeld ist das Areal in unmittelbarer Nähe der Baustelle definiert, nämlich an den Standorten Niederruntigen und Talmatt.

Der gesamte temporäre Flächenbedarf während der Bauphase summiert sich auf ca. 40 ha. Rund ein Drittel dieser Fläche wird am Baufeld benötigt, ca. zwei Drittel auf externen Arealen.

Tabelle 2.3-3: Temporäre Flächen für die Bauphase des EKKM

Ort Fläche (ha) Mögliche Nutzungsart

Temporäre Fläche am Baufeld

(Niederruntigen und Talmatt)

ca. 13 • Büros und Parkplätze

• Montagehallen für Containment und Anlagenbau

• Betonwerke

• Bodenumschlagplatz

• Humus-Deponie (Teilfläche)

• Wasseraufbereitungsanlage

• Werkstätten und Magazine Externer Logistikplatz ca. 13 • Zwischenlagerfläche Stückgut

• Werkstätten und Nebeneinrichtungen

• Lagerhallen

• Aufstellflächen für Lastwagen (Zutrittskontrolle)

• Verkehrs- und Logistikfläche

• Zwischenlagerflächen für Aushub und Humus Barackendorf ca. 10 • Wohnunterkünfte

• Umkleideräume

• Personalrestaurant

• Freizeitraum

• Verkehrsflächen

Option Riedbach ca. 3 • Umschlagplatz und Gleisanlage

Die möglichen Flächen für diese temporären Einrichtungen sind in Abbildung 2.3-7 dargestellt.

Diese Flächen werden nicht komplett benötigt, sondern stellen die verschiedenen Möglichkeiten der Anordnung dar. Die endgültige Wahl der Flächen hängt von der Erschliessung, von Anlagetyp und -konzeption, vom Bauablauf und vom Vorgehen bei der Fertigung der Baumodulen und nicht transportierbaren Grosskomponenten ab.

Am Standort Niederruntigen und dessen direkten Umgebung stehen ausreichende temporäre Flächen zur Verfügung um den Bedarf für den Bau des EKKM abzudecken. Diese Flächen gehören zum Teil der BKW FMB Energie AG.

Abbildung 2.3-7: Erschliessung und mögliche Flächen für temporäre Einrichtungen während der Bauphase des EKKM

2.3.5.3 Erschliessung 2.3.5.3.1 Allgemeines

Massgebend für die Erschliessungsplanung sind die in der Bauphase zu transportierenden Güter.

Neben dem Personentransport entstehen grosse Materialmengen vor allem bei den

Abtransporten des Aushubmaterials. Ebenfalls bedeutend ist die Anlieferung von Materialien für die Betonherstellung (Betonzuschlagstoffe); Aushubmaterial und Betonzuschlagstoffe sind als Schüttgüter definiert. Die Menge der Stückgüter (z.B. Baustahl sowie einzelne Komponenten) ist im Vergleich dazu gering.

Auf alternative Erschliessungslösungen für Schüttgüter während der Bauphase wie Förderbänder oder Seilbahnen wird hier nicht näher eingegangen. Diese werden in der nächsten Planungsphase zur Baubewilligung untersucht.

Eine Strassenerschliessung bis an das Baufeld ist unumgänglich. Neben den notwendigen Zufahrtsmöglichkeiten zur Baustelle mit PKW (Personenwagen) und LKW (Lastwagen) – z.B. für Baupersonal, Rettungsdienst oder Feuerwehr – gibt es Materialien (= Stückgüter), welche in jedem Fall über die Strasse angeliefert werden. Dies sind zum Teil grosse Einzelkomponenten, weshalb die Zufahrtsstrasse zum Gelände auch für Sondertransporte befahrbar sein muss.

Die Kapazität der Transportrouten für Grosskomponenten in der Schweiz wurde hinsichtlich Gewicht- und Dimensionsgrenzen untersucht. Es werden voraussichtlich bauliche Massnahmen für die Zugangsstrassen notwendig. Diese Massnahmen sowie die eventuelle Fertigstellung von

einigen Grosskomponenten auf der Baustelle werden im Rahmen des Baubewilligungsgesuchs definiert. Der Transport von Grosskomponenten bis zum Standort ist grundsätzlich machbar.

In der Betriebsphase fallen nur geringe Transportmengen an. Diese erfolgen ebenfalls über die Strasse.

2.3.5.3.2 Zielsetzung für die Verkehrserschliessung

Um eine umweltverträgliche und effiziente Erschliessungsvariante zu finden, wurden der Planung folgende Grundsätze zugrunde gelegt:

• Synergien Bau- und Betriebsphase: Um den Bauaufwand und die Eingriffe in die Landschaft so gering wie möglich zu halten, wird die Erschliessung in der Bauphase derart gestaltet, dass sie in der Betriebsphase weiterhin genutzt werden kann.

• Erschliessung über die Strasse: Da einige Bauteile für das Kernkraftwerk aufgrund ihrer Sonderabmessungen über den Schienenweg nicht transportiert werden können, ist eine gut ausgebaute Erschliessung des Geländes via Strasse unumgänglich. Auch der

Personentransport und die Lieferung anderer Baustoffe erfolgt via Strasse. Für die Erschliessung in der Betriebsphase ist ebenfalls ein Strassenanschluss nötig.

• Richtung der Erschliessung: Bei der Wahl der Erschliessungsrichtung spielen die Lage des Kraftwerks, die Lage der temporären Flächen sowie die Erschliessungsart (nur Strasse oder Schiene und Strasse) eine Rolle. Eine Erschliessung aus nördlicher oder östlicher Richtung ist topografisch schlecht realisierbar. Die Erschliessung des Standortes kann deshalb am besten aus westlicher oder südlicher Richtung erfolgen.

Die auf diesen Grundsätzen basierenden denkbaren Erschliessungsmöglichkeiten wurden anhand der folgenden Beurteilungskriterien bewertet:

• Beeinträchtigung von Siedlungen

• Beeinträchtigung der Umwelt

• Baulogistische Kriterien (z.B. Befahrbarkeit der Strassen, Abtrennung Baustrasse - öffentliche Strasse)

• Synergien Bau und Betrieb

• Kosten / Effizienz.

2.3.5.3.3 Beschreibung der bevorzugten Erschliessungsvariante

Anhand der oben genannten Beurteilungskriterien wird eine reine Strassenerschliessung aus südlicher Richtung bevorzugt. Dafür ist die Einrichtung eines temporären Autobahnanschlusses für die Zeit der Bauphase vorgesehen. Der vorhandene Halbanschluss Mühleberg beschränkt sich auf eine Ausfahrt in Richtung Neuchâtel und eine Einfahrt in Richtung Bern. Erst ein Vollanschluss ermöglicht die Erschliessung aus beiden Richtungen.

Die Strecke vom Autobahnanschluss bis zum Baufeld wird zum grossen Teil neu erstellt (siehe Abbildung 2.3-7). Zur Erschliessung der temporären Fläche Talmatt auf der anderen Aare-Seite ist eine temporäre Brücke über die Aare vorgesehen.

Da sich die für die Bauphase benötigten Flächen alle in der nahen Umgebung des Standorts beziehungsweise südlich der Autobahn befinden, sind bei dieser Strassenerschliessung alle Flächen gut erreichbar und miteinander verbunden.

Als weitere Option für den Transport von grossen Materialmengen (ohne Grosskomponenten) per Bahn wird eine kombinierte Schiene / Strasse-Erschliessung mit Umschlagplatz und Baubahnhof in Riedbach untersucht. Hierbei können Güter im bestehenden Bahnnetz von und bis Riedbach transportiert werden, der Anschluss zum Gelände erfolgt dann nach Umschlag auf LKW über die Strasse. Für diese Variante muss die Verbindung vom Umschlagplatz an das bestehende

übergeordnete Strassennetz hergestellt werden. Dafür können allerdings Teile bereits bestehender Strassenverbindungen genutzt werden.

2.3.5.3.4 Betriebsphase EKKM

Während der Betriebsphase der Kernanlage entstehen im Vergleich zur Bauphase geringe Transportvolumen. Die Erschliessung in der Betriebsphase erfolgt über die bestehende Erschliessungsstrasse zum KKM sowie über die für die Bauphase vorgesehene neue Zugangsstrasse am Standort, welche erhalten bleibt.

Der mögliche temporäre Autobahnanschluss kann wieder aufgehoben werden.

2.3.5.4 Zusammenfassung und Bewertung

Die Vorzugsvariante der Erschliessung ist eine reine Strassenerschliessung, welche ggf. durch eine Schiene / Strasse-Option mit temporärem Umschlagplatz ergänzt werden kann.

Durch den Bau einer neuen Erschliessungsstrasse wird ein vom öffentlichen Strassenverkehr unabhängiger Zugang zur Baustelle gewährleistet. Die bestehende öffentliche Strasse kann jedoch in Ausnahmefällen weiterhin benutzt werden.

In der nächsten Planungsphase (Baubewilligung) werden weitere alternative

Erschliessungsoptionen untersucht, um Schüttgüter zu einem am bestehenden Bahnnetz temporär anzuordnenden Umschlagplatz zu transportieren, wie z.B. Förderbänder oder Seilbahn.

Mit der gewählten Variante kann der Standort Niederruntigen ohne Beeinträchtigung des Verkehrs auf der bestehenden Erschliessungsstrasse des KKM erschlossen werden.

Im Dokument Zweck und Grundzüge der Kernanlage (Seite 33-38)