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III.1. Ergebnisse EU-Tabelle 1: Art und Anzahl der verwendeten Tiere

2002 (Frankreich 2001) wurden in den Mitgliedstaaten insgesamt 10,7 Millionen Tiere verwendet. Mäuse (51 %) und Ratten (22 %) liegen dabei mit Abstand vorne (Abb. 1.1).

Nager und Kaninchen machten zusammen mehr als drei Viertel aller verwendeten Tiere aus (78 %). Kaltblüter (15 %) wurden deutlich häufiger verwendet als im letzten Berichtszeitraum (6,6 %). Artio- und Perissodactyla, d.h. Pferde, Esel und Kreuzungen (Perissodactyla) sowie Schweine, Ziegen, Schafe, und Rinder (Artiodactyla), machten lediglich 1,2 % aus.

Fleischfresser repräsentierten 0,3% und Primaten 0,1 % der Gesamtanzahl der verwendeten Tiere.

Abbildung 1.1 Tiergruppen

Mäuse 50,9%

Ratten 21,5%

Sonstige Nager 1,04% Kaninchen 2,49%

Kaltblüter 15,4%

Vögel 4,99%

Artio+perissodactyla 1,18%

Fleischfresser 0,28%

Halbaffen+Affen+Men schenaffen 0,10%

Meerschweinchen 2,11%

Sonstige Säugetiere 0,03%

Vergleich mit den Vorjahren

Im Jahr 2002 nahm die Gesamtzahl der verwendeten Tiere im Vergleich zu 1999 um rund 917.000 (d.h. um 9,3 %) zu (Tabelle 1.3). Diese Zunahme ergab sich hauptsächlich aus der zusätzlichen Verwendung von rund 970.000 Fischen (die Anzahl sonstiger Tierarten ging dagegen zurück). Die Gesamtanzahl von Fischen stieg damit auf fast 1,6 Millionen an.

Der Anteil von Nagern und Kaninchen, die 1996, 1999 und 2002 verwendet wurden, zeigt Schwankungen von rund 80 % (Tabelle 1.3). Der Anteil von Kaltblütern lag in den Jahren 1996 und 2002 bei ungefähr 14 %; deutlich niedriger lag dieser Anteil im Jahr 1999 (7 %).

Die Anzahl der Ratten und Meerschweinchen lag 2002 niedriger als im Jahr 1999 (Daten hier nicht enthalten). Hinsichtlich der Verwendung von Mäusen war die Zunahme relativ schwach, bei den Kaninchen dagegen etwas ausgeprägter. Auch die Verwendung von Altweltaffen erhöhte sich. 2002 wurden keine Menschenaffen verwendet. - Obwohl ein Mitgliedstaat für das Jahr 1999 für Neuwelt- und Altweltaffen gemeinsame Zahlen mitteilte, kann dennoch

festgestellt werden, dass es 2002 zu einer Verringerung der Verwendung von Neuweltaffen kam.

Eine ähnliche Zunahme war 2002 im Vergleich zu 1999 bei der Anzahl von Schafen und Rindern sowie der Anzahl von Vögeln außer Wachteln zu beobachten. Bei der Verwendung von Ziegen kam es dagegen zu einer Abnahme.

Tabelle 1.3: Vergleich zwischen der Anzahl und den Anteilen von Tiergruppen, die in den Jahren 1996, 1999 und 2002 verwendet wurden

1996 1999 2002

Gesamtzahl der

verwendeten Tiere 11.646.130 * 9.814.171 10.731.020 **

Nager/Kaninchen (in %) 81,3 86,9 78,04

Kaltblüter (in %) 12,9 6,6 15,4

* 14 Mitgliedstaaten haben Daten für 1996, ein Mitgliedstaat für 1997 übermittelt.

** 14 Mitgliedstaaten haben Daten für 2002, ein Mitgliedstaat für 2001 übermittelt.

III.2. Weitere Ergebnisse EU-Tabelle 1: Herkunft der verwendeten Tiere

Obwohl die Herkunft der Tiere nur für ausgewählte Tierarten anzugeben ist, besteht kein Zweifel darüber, dass die Mehrheit der Arten im Jahr 2002 aus der EU stammte (Abb. 1.2).

Bei bestimmten Arten (rechte Seite der Grafik) ist jedoch eine deutliche Verschiebung in Richtung nicht-europäische Herkunft festzustellen. 2002 wurden keine Menschenaffen verwendet.

0%

20%

40%

60%

80%

100%

use Ratten Meerschweinchen Hamster Kaninchen Katzen Hunde Frettchen Halbaffen Neuweltaffen Altweltaffen Menschenaffen Wachteln

Abbildung 1.2: Herkunft der Arten

Andere Länder ETS 123-Länder Mitgliedstaaten der EU

Vergleich mit 1999

Im Vergleich zu 1999 ist eine Zunahme des Anteils von Neuweltaffen und Wachteln europäischen Ursprungs festzustellen. Der Anteil der Hamster und Altweltaffen europäischen Ursprungs hat sich dagegen verringert.

III.3. Ergebnisse EU-Tabelle 2: Zweck der Versuche

2002 wurden mehr als 60 % der Tiere zu Forschungs- und Entwicklungszwecken in den Bereichen Human-, Zahn- und Veterinärmedizin sowie für die biologische

Grundlagenforschung verwendet (Abb. 2.1). Rund 16 % wurden für die Herstellung und Qualitätskontrolle von Produkten und Geräten für die Human-, Zahn- und Veterinärmedizin und rund 10 % für toxikologische oder sonstige Unbedenklichkeitsprüfungen verwendet.

Abbildung 2.1

Vergleich mit den Vorjahren

Der Prozentsatz von Tieren, die für Forschung, Entwicklung und Qualitätskontrolle in den Bereichen Human-, Zahn- und Veterinärmedizin verwendet wurden, erreichte 1999 ein Hoch von 52 % und lag in den anderen Jahren bei rund 45 % (Tabelle 2.3). Bei der biologischen Grundlagenforschung erhöhte sich der Prozentsatz seit 1996 von 25 % auf 35 %. Der Prozentsatz der für toxikologische und sonstige Unbedenklichkeitsprüfungen verwendeten Tiere blieb im Vergleich dazu sehr stabil (rund 10 %).

Tabelle 2.3: Vergleich zwischen dem Anteil von Tiergruppen, die in den Jahren 1996, 1999 und 2002 für spezifische Zwecke verwendet wurden

Zweck 1996 * 1999 ** 2002

Forschung, Entwicklung und Qualitätskontrolle in den Bereichen Human-, Zahn- und Veterinärmedizin

44 % 52 % 44,5 %

Biologische Grundlagenforschung 25 % 30 % 35 % Toxikologische und sonstige

Unbedenklichkeitsprüfungen

9 % 10 % 9,9 %

* Angaben von 13 Mitgliedstaaten.

** Angaben von 14 Mitgliedstaaten.

Das (hier nicht dargestellte) Gesamtmuster hinsichtlich der Verwendung für spezifische Zwecke hat sich seit 1999 nicht verändert (Anmerkung: Deutschland hat keine Daten für das Jahr 1999 vorgelegt). Ausnahmen bilden die 27 %-ige Zunahme der Anzahl von in biologischen Studien verwendeten Mäusen sowie der durchschnittliche Zuwachs von rund 14 % bei der Anzahl der Kaltblüter, die für die biologische Grundlagenforschung, die

Erforschung von Produkten für die Human-, Zahn- und Veterinärmedizin, für toxikologische Prüfungen sowie für Aus- und Fortbildungszwecke verwendet wurden.

Diagnose von Krankheiten

Angesichts der unter Nutztieren auftretenden Epidemien wie Rinderwahnsinn, Maul- und Klauenseuche und Schweinepest spielt die Diagnose von Krankheiten eine wichtige Rolle.

Der Prozentsatz der verwendeten Nager und Kaninchen ist seit 1999 von 79 % auf 91 % angestiegen, die Verwendung von Kaltblütern fiel von 15 % auf 1 %. Die Verwendung anderer Tiere hat sich nicht signifikant geändert.

III.4. Ergebnisse EU-Tabelle 3: Toxikologische oder sonstige

Unbedenklichkeitsprüfungen nach Produktarten/Endpunkten

Lediglich 10 % aller für Versuchszwecke eingesetzten Tiere wurden für toxikologische und sonstige Unbedenklichkeitsprüfungen eingesetzt. Von diesen 10 % wurden 51 % für Produkte oder Geräte für die Human-, Zahn- oder Veterinärmedizin (Abb. 3.1) und nur 2,1 % für toxikologische Prüfungen im Zusammenhang mit Tierfutter, Zusatzstoffen für Lebensmittel, Kosmetika und Haushaltsprodukten verwendet.

In der Gruppe der Produkte/Stoffe, die der Aufsicht von Behörden unterliegt, die für den Schutz der Gesundheit und der Umwelt vor chemischen Stoffen (wie Industriechemikalien und Pestizide) zuständig sind, wurden 24 % der Tiere für toxikologische oder sonstige Unbedenklichkeitsprüfungen verwendet.

Vergleich mit 1999

Im Zusammenhang mit toxikologischen oder sonstigen Unbedenklichkeitsprüfungen für Produkte, die hauptsächlich in Industrie und Landwirtschaft zum Einsatz kommen, hat sich der Anteil der verwendeten Tiere von 19 % auf 24 % erhöht. In ähnlicher Weise ist der Anteil der Tiere, die bei der Bewertung potenzieller oder tatsächlicher Schadstoffe in der Umwelt verwendet wurden, von 7 % auf 12 % angestiegen.

III.5. Ergebnisse EU-Tabelle 4: Zur Untersuchung von Krankheiten verwendete Tiere

Die Zahl der zur Untersuchung von Krankheiten von Mensch und Tier verwendeten Tiere belief sich 2002 auf 58 % der insgesamt für Versuchszwecke verwendeten Tiere (Abb. 4.1).

Vergleich mit den Daten von 1999

Das Muster der Krankheitsstudien glich im Jahr 2002 dem Muster von 1999. Ausnahmen bilden die Zunahme des Anteils der Tiere, die für die Erforschung spezifischer Tierkrankheiten verwendet wurden, (von 10 auf 15 %) sowie die deutliche Abnahme des Anteils der Tiere, die für die Erforschung sonstiger menschlicher Krankheiten verwendet wurden (50 % auf 42 %).

Abbildung 3.1 Verwendung von Tieren für toxikologische oder sonstige

Unbedenklichkeitsprüfungen nach Produktart

3.4 Produkte/Stoffe, die hauptsächlich in der Industrie verwendet werden/verwendet

werden sollen 12,75%

3.3 Produkte/Stoffe, die hauptsächlich in der

Landwirtschaft

in der Umwelt, die nicht in anderen Spalten

aufgeführt sind 12,4%

3.10 Sonstige toxikologische oder Unbedenklichkeitsprüfun

gen 10,3%

3.8 Produkte/Stoffe, die hauptsächlich als

Zusatzstoffe für Tierfutter verwendet

werden/verwendet werden sollen

0,3%

3.7 Produkte/Stoffe, die hauptsächlich als

Zusatzstoffe für Lebensmittel verwendet

werden/verwendet werden sollen

1,2%

3.5 Produkte/Stoffe, die hauptsächlich im die hauptsächlich als

Kosmetika oder Human-, Zahn- und Veterinärmedizin

50,7%

Abbildung 4.1

Anteil der in Krankheitsstudien verwendeten Tiere

Sonstige Krankheiten

Tabelle 4.2 zeigt die Prozentanteile der für Krankheitsstudien verwendeten Tiere. Vögel und Kaltblüter wurden zu über 80 % bei Studien über spezifische Tierkrankheiten verwendet.

Einige Mitgliedstaaten wiesen darauf hin, dass sowohl Vögel als auch Fische bei der Prüfung von Impfstoffen verwendet wurden; andere Länder konnten dies jedoch nicht bestätigen.

Das Muster hat sich seit 1999 nicht signifikant geändert. Ausnahme ist die Zunahme des Prozentsatzes der für Studien über Tierkrankheiten verwendeten Kaltblüter (56 % auf 80 %).

0%

use Ratten Meerschweinchen Andere Nager Kaninchen Fleischfresser Artio+perissodactyla Primaten Andere Säugetiere Vögel Kaltblüter Abbildung 4.2

In Krankheitsstudien verwendete Tierarten

Spezifische

III.6. Ergebnisse EU-Tabelle 5: Für die Herstellung und Qualitätskontrolle von Produkten für die Human-, Zahn- und Veterinärmedizin verwendete Tiere Der Anteil der für die Herstellung und Qualitätskontrolle von Produkten für die Human-, Zahn- und Veterinärmedizin verwendeten Tiere beläuft sich auf 16 % der Gesamtzahl der zu Versuchszwecken verwendeten Tiere. Abbildung 5.1 kann entnommen werden, welcher prozentuale Anteil von Tieren für Versuchszwecke aufgrund gesetzlicher Vorgaben verwendet wurde.

Der größte Anteil (43 %) von Tieren wurde auf diesem Gebiet verwendet, um Anforderungen aufgrund mehrerer verschiedener Rechtsvorschriften (einzelstaatliche, gemeinschaftliche Vorschriften, Europarat und andere) zu erfüllen. Ungefähr 21 % der Tiere wurden verwendet, ohne dass dies aufgrund gesetzlicher Vorgaben erforderlich war. Die Mitgliedstaaten begründeten diesen relativ hohen Anteil u.a. durch Frühstadien in Entwicklungsprozessen oder Pilotstudien sowie zusätzliche Tests zur Bestätigung nicht eindeutiger Testergebnisse.

Ein weiterer Grund kann nach Ansicht der Mitgliedstaaten in einer unklaren Datenberichterstattung liegen.

Anmerkung: Die 1999er Daten der Mitgliedstaaten für die EU-Tabelle 5 zeigten so starke Abweichungen, dass die Daten nicht ausgewertet werden konnten und kein Vergleich möglich war.

Abbildung 5.1: Prozentsatz der Tiere, die aufgrund gesetzlicher Vorgaben bei der Herstellung und Qualitätskontrolle für

Produkte und Geräte für die Human-, Zahn- oder Veterinärmedizin verwendet werden

3,66

31,27

1,34

43,12 20,51

0,04

0,00 10,00 20,00 30,00 40,00 50,00 5.2 Einzelstaatliche Rechtsvorschriften einzelner

EU-Mitgliedstaaten

5.3 EU-Vorschriften, einschließlich Anforderungen des Europäischen Arzneibuchs

5.4 Einzelstaatliche Rechtsvorschriften von Mitgliedern des Europarates (nicht EU-Vorschriften)

5.5 Sonstige Rechtsvorschriften

5.6 Sämtliche Kombinationen von 5.2/ 5.3/ 5.4/ 5.5

5.7 Keine gesetzlichen Vorgaben

III.7. Ergebnisse harmonisierte EU-Tabelle 6: Ursprung der gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf die Verwendung von Tieren für toxikologische und sonstige Unbedenklichkeitsprüfungen

Die Verwendung von Tieren aufgrund gesetzlicher Vorgaben für toxikologische und sonstige Unbedenklichkeitsprüfungen (Abb. 6.1) folgt einem ähnlichen Muster wie die Verwendung aufgrund gesetzlicher Vorgaben für die Human-, Zahn- und Veterinärmedizin (Abb. 5.1).

Vergleich mit 1999

Tiere, die aufgrund mehrerer verschiedener gesetzlicher Vorgaben verwendet wurden, machten über die Hälfte der auf diesem Gebiet verwendeten Tiere aus; der Anteil blieb im Großen und Ganzen gleich (ungefähr 55 %).

Prüfungen aufgrund gesetzlicher Vorgaben, die auf einzelne Mitgliedstaaten beschränkt sind, betrafen beispielsweise einzelstaatliche Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen am Arbeitsplatz. Prüfungen für solche Zwecke sind von 6 % auf 11 % angestiegen, aber dieser Effekt könnte nach Ansicht der Mitgliedstaaten teilweise auf die Komplexität der von den Bericht erstattenden Institutionen erfassten Daten zurückzuführen sein.

Im Gegensatz zu den für die Human-, Zahn- und Veterinärmedizin verwendeten Tieren (Abb.

5.1) ist bei den toxikologischen und sonstigen Unbedenklichkeitsprüfungen der Anteil der Tiere, die nicht aufgrund gesetzlicher Vorgaben verwendet wurden, von 15 % auf 11 % zurückgegangen. Die Mitgliedstaaten haben hierfür – analog zu den Erklärungen für den Bereich der Human-, Zahn- und Veterinärmedizin (Abb. 5.1) - verschiedene mögliche Gründe angeführt.

Abbildung 6.1: Vergleich des Prozentsatzes der Tiere, die in den Jahren 1999 and 2002 aufgrund gesetzlicher Vorgaben für toxikologische oder sonstige Unbedenklichkeitsprüfungen

verwendet wurden

0,00 10,00 20,00 30,00 40,00 50,00 60,00

6.2 Einzelstaatliche Rechtsvorschriften einzelner EU-Mitgliedstaaten

6.3 EU-Vorschriften (einschließlich Anforderungen des Europäischen Arzneibuchs)

6.4 Rechtsvorschriften von Mitgliedern des Europarates (nicht EU-Vorschriften)

6.5 Sonstige Rechtsvorschriften

6.6 Sämtliche Kombinationen von 6.2/ 6.3/ 6.4 /6.5

6.7 Keine gesetzlichen Vorgaben

1999 2002

III.8. Ergebnisse EU-Tabelle 7: Für Toxizitätstests im Zusammenhang mit toxikologischen oder sonstigen Unbedenklichkeitsprüfungen verwendete Tiere Abbildung 7.1 zeigt den Prozentsatz von Tieren, die 1999 und 2002 je nach Toxizitätstest/Testgruppe verwendet wurden.

Vergleich mit 1999

Wie bereits ausgeführt, beläuft sich der Anteil der für toxikologische oder sonstige Unbedenklichkeitsprüfungen verwendeten Tiere auf 10 % aller in der EU für Versuchszwecke eingesetzten Tiere.

Der größte Prozentsatz von Tieren entfällt mit rund 37 % in den Jahren 2002 und 1999 auf Prüfungen der akuten und subakuten Toxizität. Zählt man die Prüfungen der subchronischen und chronischen Toxizität hinzu, so liegt der Prozentsatz der 2002 bzw. 1999 in Kurz- und Langzeitprüfungen der systemischen Toxizität verwendeten Tiere bei 46 % bzw. 52 %. Rund 20 % der Tiere wurden in beiden Jahren für Prüfungen der Karzinogenität, Mutagenität und Reproduktionstoxizität verwendet.

Im Vergleich zu den Daten von 1999 ist ein leichter Rückgang des Prozentsatzes von Tieren festzustellen, die für Prüfungen der subchronischen und chronischen Toxizität verwendet wurden (von 14 % auf 9 %); das Gleiche gilt für Prüfungen der Reproduktions- und Entwicklungstoxizität (15 % auf 12 %). Beim Nachweis der Toxizität für im Wasser lebende Wirbeltiere ist der Anteil dagegen von 0,5 % auf 4,5 % angestiegen.

Eine Zunahme von rund 20 % auf 24 % wurde beim Prozentsatz der Tiere verzeichnet, die für

„sonstige“ – nicht in der statistischen Tabelle aufgelistete - Toxizitätstests verwendet wurden.

Mit 24 %, d.h. nahezu einem Viertel aller Tiere, ist hier ein beträchtlicher Anteil erreicht.

Nach Ansicht der Mitgliedstaaten könnte dies auf die Vielfalt der von Universitäten oder Institutionen durchgeführten Prüfungen zurückzuführen sein, bei denen nicht unbedingt spezifische Leitlinien befolgt werden und die von den Forschern deshalb unter „Sonstige“

zusammengefasst wurden. Die Mitgliedstaaten wiesen darauf hin, dass unter „Sonstige“ auch Prüfungen im Hinblick auf Haemotoxikologie, Toxikokinetik, Pyrogenität, Biokompatibilität, Immuntoxikologie, Enzyminduktion und allergische Reaktionen von Tieren fallen können.

Abbildung 7.1

Vergleich des Prozentsatzes von Tieren, die in den Jahren 1999 und 2002 für Toxizitätstests im Zusammenhang mit toxikologischen und

sonstigen Unbedenklichkeitsprüfungen verwendet wurden

19,54

0,00 10,00 20,00 30,00 40,00 50,00

Akute und subakute Toxizität (einschließlich Limit-Tests)

Toxizität für im Wasser lebende Wirbeltiere, die nicht in anderen

Spalten berücksichtigt ist

Sonstige

1999 2002

III.9. Ergebnisse EU-Tabelle 8: Art der Toxizitätstests im Zusammenhang mit toxikologischen und sonstigen Unbedenklichkeitsprüfungen von Produkten

Wie bereits ausgeführt, beläuft sich der Anteil der für toxikologische oder sonstige Unbedenklichkeitsprüfungen verwendeten Tiere auf 10 % aller in der EU für Versuchszwecke eingesetzten Tiere.

Zahlreiche Toxizitätstests wurden für Produkte oder Geräte für die Human-, Zahn- und Veterinärmedizin durchgeführt. Weitere wichtige Produktgruppen, die Toxizitätstests erfordern, waren Produkte, die hauptsächlich in der Landwirtschaft zum Einsatz kommen, sowie Produkte, die hauptsächlich für die Industrie bestimmt sind.

Anmerkung: Die 1999er Daten der Mitgliedstaaten für die EU-Tabelle 8 zeigten so starke Abweichungen, dass die Daten nicht ausgewertet werden konnten und kein Vergleich möglich war.

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