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3 WERTERMITTLUNG

3.1. l Definition des Verkehrswertes

3.1.5 Entwicklungen auf dem Grundstücksmarkt

Den nachfolgenden Ausführungen liegt der stichtagsaktuelle Leipziger Grundstücksmarktbericht 2018 zugrunde, der vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Leipzig veröffentlicht wurde.

Mit insgesamt 6.57 4 Kauffällen im Jahr 2018 lag die Anzahl der Transaktionen auf dem Leipziger Immobilienmarkt nur knapp unter dem Vorjahresniveau. (siehe nachfolgende Aufstellungen aus dem Grundstücksmarktbericht Seite 11).

p F und h

Verkehrswertgutachten zum unbebauten Grundstück Robert-Slum-Straße in 04347 Leipzig ö.b.u.v. SV Ronald Losch - Landsberger Straße 40, 04157 Leipzig - Tel.: 0341/91028 72

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Der Geldumsatz 2018 hat das Vorjahresniveau nur knapp übertroffen. [siehe Seite 12 des Marktberichts).

p ohne S 1

l1

Verkehrswertgutachten zum unbebauten Grundstück Robert-Slum-Straße in 04347 Leipzig Ö.b.u.v. SV Ronald Losch - Landsberger Straße 40, 04157 Leipzig - Tel.: 0341/91028 72

Seite 23 Trotz geringfügiger Steigerungen des Geldumsatzes bei bebauten und unbebauten Grundstücken, war beim Flächenumsatz auf dem Teilmarkt der unbebauten Grundstücke ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen (siehe Seite 12 des Marktberichts).

Die nachfolgende Tabelle 7 zeigt den Anteil der Kauffälle und Geldumsätze der einzelnen Teilmärkte (unbebaute, bebaute Grundstücke und Sondereigentum) an der Summe aller Kauffälle bzw. des Gesamtumsatzes in Prozent.

3.1.5.2 Entwicklungen auf dem Grundstücksteilmarkt der unbebauten Grundstücke Die nachfolgende Tabelle 6 stellt die Bodenrichtwertentwicklung für einzelne Lagen im Zeitraum 2007 bis 2018 dar.

Zentrum - Mitte:

Zentrum - Nord:

Zentrum - Ost:

Zentrum - Süd:

Zentrum - West:

Petersstraße (innerhalb Promenadenring)

nördlich des Innenstadtringes zwischen Pfaffendorfer Straße und Hauptbahnhof

östlich des Innenstadtringes zwischen Hauptbahnhof und Goldschmidtstraße

südlich des Innenstadtringes zwischen Harkortstraße und Grünewaldstraße

westlich des Innenstadtringes zwischen Ranstädter Steinweg und Rudolphstraße

p F u

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MFH mittel:

EFH mittel:

Heinrich-Budde-Straße Siedlung St. Georg

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Die nachfolgende Darstellung der Bodenwertentwicklung ausgewählter Standorte, zeigt, dass das Bodenrichtwertniveau nach kurzer Stagnation von 2010 bis 2012 wieder kontinuierlich ansteigt (siehe Seite 13 des Marktberichts).

Auf dem Teilmarkt der unbebauten Grundstücke sind trotz rückläufiger Kauffallzahlen (- 15 %) die Flächenumsätze (+ 27 %) und die Geldumsätze deutlich angestiegen (+ 6 %). Dieser Teilmarkt, in dem alle Kauffälle der unbebauten Grundstücke einschließlich der Gewerbegrundstücke erfasst werden, stellt sich wie folgt dar (siehe Seite 18 des Grundstücksmarktberichts):

ne 1 und

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Die Transaktionszahlen im Teilmarkt der unbebauten Geschosswohnungs-baugrundstücke sind im Jahr 2018 um fast 35 Prozent zurückgegangen. Dabei sind die Kaufpreise deutlich gestiegen. Dieser Teilmarkt stellt sich wie folgt dar (siehe Seiten 15-16 des Marktberichts):

p F ne und rsch

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Fazit:

Daraus lässt sich ableiten, dass die Leipziger Grundstücksteilmärkte der unbebauten Geschosswohnungsbaugrundstücke zum Wertermittlungsstichtag von einer guten Nachfragesituation und steigenden Kaufpreisen gekennzeichnet waren.

3.2 Ermittlung des Vergleichswertes im Bodenrichtwertvertahren 3.2.1 Bodenrichtwert

Entsprechend der stichtagsaktuellen Bodenrichtwertkarte des Gutachterausschusses in der Stadt Leipzig befindet sich das Bewertungsgrundstück in einer Bodenrichtwertzone, die wie folgt definiert wurde:

Bodenrichtwertzone:

Bodenrichtwert:

Stichtag BRW:

Entwicklungszustand B:

Bodenrichtwertkennung:

Beitragszustand:

Art der Nutzung (W):

Bauweise:

WGFZ:

Bemerkungen:

71300181 360,00 €/m2 31.12.2019 baureifes Land zonal

erschließungsbeitrags- / kostenerstattungsbetragsfrei Wohnbaufläche

geschlossene Bauweise

1,6 (wertrelevante Geschossflächenzahl)

Mittelgrundstück in der Gorkistraße, zwischen Heinkstraße und Zittauer Straße.

3.2.1 Ermittlung der Wertigkeit von Arrondierungsflächen 3.2.1.1 Vorbemerkungen

Zur Ermittlung der Wertigkeit von Arrondierungsflächen wird auf die Vergleichskaufpreise zurückgegriffen. Mit Hilfe des Vergleichswertverfahrens wird die durchschnittliche Relation, d.h. das durchschnittliche Verhältnis zwischen den Kaufpreisen und den jeweiligen Bodenrichtwerten ermittelt und auf das Bewertungsobjekt angewendet.

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Das Vergleichswertverfahren ist wie folgt aufgebaut:

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Ermittlung von Kaufpreisen hinreichend übereinstimmender Vergleichsobjekte und Ableitung von Vergleichspreisen durch ggf. Anpassung der Kaufpreise wegen abweichender Grundstücksmerkmale

± Berücksichtigung von Abweichungen

= vorläufiger Vergleichswert

± Berücksichtigung von besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmalen

=

Vergleichswert

3.2.1.2 Auszug aus der Kaufpreissammlung

lfd. Vertrags- BRW Kaufpreis Fläche Kaufpreis

Nr. datum Gemarkung Lage {€) {€) {m2) {€/m2)

1 01/2018 Reudnitz Heinrichstraße 430 20.000 93 215 2 06/2018 Quasnitz Hallesche Str. 100 18.000 163 110 3 06/2018 Quasnitz Hallesche Str. 100 18.500 185 100 4 07/2019 Kleinzschocher Windorfer Str. 524 63.000 126 500 5 09/2019 Leipziq Büttnerstraße 1200 245.000 200 1.225 6 10/2019 Schönau Weißdornstr. 490 23.856 56 426

arithmetisches Mittel: 64.726 137 429

Bei allen Vergleichsobjekten handelt es sich um unselbständige Teilflächen, die als Arrondierung zu unbebauten Grundstücken die Bebaubarkeit eines Grundstücks wesentlich verbessern. Sie weisen jeweils Grundstücksgrößen zwischen 56 m' und 200 m' und sind somit nicht planungsadäquat bebaubar, Alle Vergleichsgrundstücke sind bezüglich ihrer Nutzung als Wohnbauflächen ausgewiesen.

Hinsichtlich des Entwicklungszustands wurden alle Grundstücke gemäß § 5 Abs. 4 lmmoWertV als baureifes Land eingestuft.

Abweichungen bestehen einerseits bei der baulichen Ausnutzung, was sich durch wertrelevante Geschossflächenzahlen zwischen 1,6 und 2,0 ausdrückt und andererseits hinsichtlich der Lagemerkmale, was an der extremen Spanne der Bodenrichtwerte von 100,- €/m' bis 1.200,- €/m' zu erkennen ist.

Dies ist jedoch im vorliegenden Bewertungsfall nicht relevant, da nicht die Kaufpreise, sondern die Verhältnisse zwischen Kaufpreisen und Bodenrichtwerten zu untersuchen sind. Diesbezügliche Anpassungen würden sich auf die Vergleichskaufpreise auswirken, nicht jedoch auf das Verhältnis Kaufpreis/Bodenrichtwert, da die Anpassungen sowohl an den Kaufpreisen als auch an den jeweiligen Bodenrichtwerten vorzunehmen wären.

3.2.1,3 Gegenüberstellung Kaufpreis/Bodenrichtwert

In der nachfolgend aufgeführten Tabelle werden die Kaufpreise der Arrondierungsflächen den Bodenrichtwerten für die jeweiligen Wohnbauflächen gegenüber gestellt. Der Mittelwert der so ermittelten Verhältnisse ergibt die durchschnittliche Relation der Wertigkeit von Arrondierungsflächen gegenüber den jeweils angrenzenden baureifen Wohnbauflächen.

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Gl

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lfd. Vertrags- Kaufpreis

Nr. datum Laae BRW (€1 (€/m21

3.2.1.4 Statistische Auswertung der Tabellenwerte

Die Bandbreite der verglichenen Relationen beträgt 50 % bis 110 Das arithmetische Mittel beträgt: rd. 91 %.

Ausklammerung der Werte, die mehr als 30 % vom Mittelwert abweichen Mittelwert abzgl. 30%: rd. 64 %

lfd. Vertrags- Kaufpreis Anteil am

Nr. datum Laae BRW (€1 (€/m21 BRW (%1

1 01/2018 Heinrichstraße 430 215 50

Für die Auswertung verbleiben folgende Werte:

lfd. Vertrags- Kaufpreis Anteil am

Nr. datum Laae BRW (€1 (€/m21 BRW (%1

arithmetisches Mittel: 99

3.2.1.5 Überprüfung der Stichprobe mit Hilfe der Standardabweichung

lfd. Vertrags- Anteil BRW

Nr. datum Lage Mittelwert (%1 vi vivi

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Standardabweichung: Sx = [v; v;]/(n-1)

Sx = 291 / (5 - l) = 8,53

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Das Ergebnis zeigt, dass die Einzelwerte 8,53 % um das arithmetische Mittel streuen.

Variationskoeffizient: V = Sx / Mittelwert V= 8,53 / 99,00 = 0,09 Die mittlere Schwankung beträgt somit 9 %.

Die Bewertung der Qualität der Stichprobe kann anhand der Beurteilungstabelle für die Ergebnisse des Variationskoeffizienten vorgenommen werden. (siehe „Mietwert-ermittlung" von Peter Schwirly, 1. Auflage 2000, ISBN 3-88784-910-8):

• 0,00 < V < = 0,05

• 0,05 < v < = 0, l 0

• 0, l 0 < v < = 0, 15

• 0, 15 < V < = 0,20

• 0,20 < V Fazit:

sehr gut gut

noch ordentlich recht bedenklich absolut zu verwerfen.

• Die mittlere Abweichung der einzelnen Werte vom Mittelwert liegt mit ca. 9 % (siehe Variationskoeffizient) deutlich innerhalb der 30%-Spanne, was für den betreffenden Teilmarkt als übliche Streuung angesehen werden kann.

• Die Qualität der Stichprobe kann nach der Beurteilungstabelle für die Ergebnisse der Variationskoeffizienten als signifikant bezeichnet werden.

• Die Vergleichskaufpreise spiegeln den gewöhnlichen Geschäftsverkehr auf dem Grundstücksteilmarkt wider.

• Auf Grund der statistischen Auswertung der Stichprobe wird das arithmetische Mittel für die Ermittlung des Vergleichswerts als geeignet erachtet.

3.2.2 Ermittlung des vorläufigen Bodenwerts

Somit ergibt sich der vorläufige Bodenwert des Grundstücks als Arrondierungsfläche wie folgt:

Grundstücksfläche: = 170,00 m2

Bodenrichtwert: = 360,00 €/m2

Anteil am Bodenrichtwert Wohnbaufläche: = 99,00 % Relativer Bodenwert Arrondierungsfläche: = 356,40 €/m2

rd. = 356,00 €/m2 Bodenwert - Arrondierungsfläche unbebaut:

Grundstücksfläche x Bodenrichtwert = 60.520,00 €

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3.2.3 Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale

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Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale sind vom Üblichen erheblich abweichende Merkmale des einzelnen Wertermittlungsobjekts wie z.B. von den marktüblich erzielbaren Erträgen erheblich abweichende Erträge des Wertermittlungsobjekts, Baumängel und Bauschäden, wirtschaftliche Überalterung, ein überdurchschnittlicher Erhaltungszustand, Freilegungskosten (Abbruch, Sicherung), Bodenverunreinigungen, grundstücksbezogene Rechte und Belastungen etc.

Soweit ihnen der Grundstücksmarkt einen eigenständigen Werteinfluss beimisst und sie im bisherigen Verfahren noch nicht erfasst und berücksichtigt wurden, sind sie durch Zu-oder Abschläge nach der Marktanpassung gesondert zu berücksichtigen (§ 8 Absatz 2 und Absatz 3 lmmoWertV).

Die Ermittlung der Werterhöhung bzw. Wertminderung hat marktgerecht zu erfolgen und ist zu begründen. Werden zusätzlich weitere Wertermittlungsverfahren angewandt, sind die besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale - soweit möglich - in allen Verfahren identisch anzusetzen.

Im vorliegenden Bewertungsfall lassen sich keine Werteinflüsse aus besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmalen ableiten. Der unter Punkt 3.4 ermittelte vorläufige Vergleichswert entspricht somit dem Verkehrswert des Grundstücks.

3.2.4 Vergleichswert des Grundstücks Vorläufiger Bodenwert des Grundstücks:

Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale:

Vergleichswert des Grundstücks:

3.3 Plausibilitätsprüfung 3.3.1 Vorbemerkungen

rd.

= 60.520,00 €

+ 0,00€

= 60.520,00 €

=

61.000,00

Die Plausibilitätskontrolle, auch Plausibilitätsprüfung, Plausibilitätstest oder Plausibilisierung, ist eine Methode, in deren Rahmen ein Wert oder allgemein ein Ergebnis überschlagsmäßig daraufhin überprüft wird, ob es überhaupt plausibel, also annehmbar, einleuchtend und nachvollziehbar sein kann oder nicht.

Es kann nicht immer die Richtigkeit des Wertes oder Ergebnisses verifiziert werden, sondern es soll eine gegebenenfalls vorhandene offensichtliche Unrichtigkeit erkannt werden.

3.3.2 Vergleichsfaktoren aus dem Grundstücksmarktbericht

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Leipzig hat Untersuchungen über die Preisrelation zwischen dem Wert der Arrondierungsflächen und dem ausgewiesenen Bodenrichtwert durchgeführt und die Ergebnisse in seinem aktuellen Leipziger Grundstücksmarktbericht veröffentlicht (Tabelle 110 auf Seite 7 6 des Marktberichts).

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Bei den Auswertungen von Kaufverträgen über Arrondierungsflächen ist zu erkennen, dass die gezahlten Preise oft große Abweichungen und Preisspannen in Bezug auf die zugehörigen Bodenrichtwerte ergeben. Die gezahlten Preise sind in hohem Maße vom Nutzen des Flächenerwerbs für die Eigentümer der benachbarten Grundstücke abhängig.

Bei Eingruppierung der Arrondierungsflächen nach der möglichen Verwendung ergibt sich jedoch eine signifikante Preisrelation zwischen dem Wert der Arrondierungsflächen und dem ausgewiesenen Bodenrichtwert.

Der nachfolgenden Tabelle 110 kann das Ergebnis der aktuellen Auswertung (Kauffälle der Jahre 2016 bis 2018) entnommen werden. Die in der Tabelle angegebenen Prozentwerte (Spannen) bezeichnen die Preisrelationen zum jeweiligen Baulandwert (konjunkturell angepasster Bodenrichtwert) innerhalb der Standardabweichung.

Hinweis:

Die nachfolgende Darstellung der Tabelle 110 ist verkürzt abgebildet und stellt nur den zu untersuchenden Teilmarkt der Kategorie 4 - Arrondierung zu unbebauten Flächen, die die Bebaubarkeit eines Grundstücks wesentlich verbessern - dar .

. . . Flächen. die die Bebau-barkeit eines Grundstücks

wesentlich verbessern 2-016 - 2018 31

3,3.3 Plausibililälsbetrachtung

99"/., {54 -144%}

Die aus den Vergleichskauffällen abgeleitete Preisrelation zwischen den Werten der Arrondierungsflächen und den jeweils ausgewiesenen Bodenrichtwerten entspricht dem im Grundstücksmarktbericht für Arrondierungen ermittelten Durchschnittswert.

Der unter Punkt 3.2.4 ermittelte, verkehrswertbestimmende Vergleichswert kann somit als plausibel angesehen werden.

p ne Stern u

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4 Verkehrswert

Seite 32

Der Verkehrswert ist aus den Ergebnissen der herangezogenen Verfahren unter Würdigung ihrer Aussagefähigkeit zu bemessen [§ 8 Abs. l Satz 3 lmmoWertV).

Der Vergleichswert ist unter der Ziffer 3.2.4 auf der Grundlage von Bodenrichtwerten zu 61.000,00 € ermittelt worden. Aufgrund der zuverlässigeren Datengrundlage wurde das Bodenrichtwertverfahren und nicht das Vergleichswertverfahren als bestimmendes Verfahren für die Verkehrswertermittlung gewählt.

Der Sachverständige ermittelt nach Auswertung, Abwägung und Analyse aller Ergebnisse den Verkehrswert des unbebauten Grundstücks

Robert-Blum-Straße in 04347 Leipzig OT Schönefeld-Abtnaundorf Flurstück 25 in der Gemarkung Schönefeld

zum Wertermittlungsstichtag 04.03.2020 mit

61.000,00 €

[in Worten Einundsechzigtausend Euro)

S Schlusserklärung

Der Sachverständige erklärt, dass er dieses Gutachten in seiner Verantwortung nach bestem Wissen und Gewissen, frei von jeder Bindung und ohne persönliches Interesse am Ergebnis erstellt hat. Er bescheinigt durch seine Unterschrift zugleich, dass ihm keine Ablehnungsgründe entgegenstehen, aus denen jemand als Beweiszeuge oder Sachverständiger nicht zulässig oder seinen Aussagen keine volle Glaubwürdigkeit beigemessen werden kann.

Dieses Gutachten ist urheberrechtlich geschützt [§ 2 Urhebergesetz - UrhG). Es darf Dritten. ausgenommen für die Vertretung eigener, sich aus dem Zweck des Gutachtens ergebender, Interessen in vervielfältigter Form, auch auszugsweise, nicht verwendbar gemacht werden - § 12 UrhG. Der Verwendung des Gutachtens in anderen als sich aus dem Bescheid ergebenden Verfahren wird ausdrücklich widersprochen.

Leipzig, den 18.03.2020

Bau-Ing. Ronald Losch

von der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger

für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken Mitglied im Gutachterausschuss für Grundstückswerte

im Landkreis Nordsachsen

p u u rsch

Verkehrswertgutachten zum unbebauten Grundstück Robert-Blum-Straße in 04347 Leipzig O.b.u.v. SV Ronald Losch - Landsberger Straße 40, 04157 Leipzig - Tel.: 0341 / 910 28 72

Anlage 01

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Gesetzliche Grundlagen, Verordnungen für die Wertermittlung

Bei der Ermittlung des Verkehrswertes sind im Wesentlichen folgende Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu beachten:

BGB

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 63. überarbeitete Auflage 2009, München Deutscher Taschenbuch Verlag

BauGB

Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. 1 S. 3634)

BauNVO

Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBI. 1 S. 3786)

lmmoWertV

Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken [lmmobilienwertermittlungsverordnung - lmmoWertV) in der Fassung vom 19.05.2010 auf Grund des§ 199 Absatz l des BauGB, der zuletzt durch Art. 4 Nr. 4 Buchst. A des Gesetzes vom 24.12.2008 [BGB/: 1 S. 3018) geändert worden ist.

WerlR

Wertermittlungs-Richtlinien in der Fassung vom l. März 2006 [Beilage zum Bundesanzeiger Nr. l 08 vom l 0.6.2006, S.4325)

SW-RL

Richtlinie zur Ermittlung des Sachwerts Sachwertrichtlinie - SW-RL vom 5. September 2012 BAnzAT 18.10.2012 Bl

VW-RL

Richtlinie zur Ermittlung des Vergleichswerts und des Bodenwerts (Vergleichswertrichtlinie - VW-RL) vom 20. März 2014 BAnz AT 11.04.2014 B3

EW-RL

Richtlinie zur Ermittlung des Ertragswerts [Ertragswertrichtlinie - EW-RL) Vom 12.

November 2015 BAnz AT 04.12.2015 B4 SächsBO

Sächsische Bouordnung vom 11. Mai 2016, SächsGVBI. S. 186, zuletzt geändert am 27. Oktober 2017, SächsGVBI. S. 588

BetrKV

Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten [Betriebskostenverordnung) in der Fassung vom 25. November 2003 [BGBI. 1 S. 2346, 2347)

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Anlage 01

Verkehrswertgutachten zum unbebauten Grundstück Robert-Slum-Straße in 04347 Leipzig

Ö.b.u.v. SV Ronald Losch - Landsberger Straße 40, 04157 Leipzig - Tel.: 0341/91028 72 Seite 34

WoFIV

Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung - WoFIV) vom 25. November 2003 (BGBI. 1 S. 2346)

DIN 276

Kosten im Hochbau, Deutsches Institut für Normung e.V., Normenausschuss Bauwesen (NABau), Ausgabe Juni 1993

DIN 277

Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau, Deutsches Institut für Normung e.V„ Normenausschuss Bauwesen (NABau), Ausgabe Juni 1987

EnEV 2014

Verordnung zur zweiten Änderung der Energieeinsparverordnung, vom 16.l0.2013, in Kraft getreten am 01.05.2014

Literatur

Verkehrswertermittlung von Grundstücken, Kommentar und Handbuch zur Ermittlung von Verkehrs-, Beleihungs-, Versicherungs- und Unternehmenswerten unter Berücksichtigung der lmmoWertV; 6. vollständig neu bearbeitete Auflage 2010, Bundesanzeiger Verlag

Tabellenhandbuch zur Ermittlung des Verkehrswerts und des Beleihungswerts von Grundstücken - Tabellen, Indizes, Formeln und Normen für die Praxis, 2. Auflage 2017, Bundesanzeiger Verlag

Schätzung und Ermittlung von Grundstückswerten 6.

Auflage

Marktwertermittlung unter Berücksichtigung der Wertermittlungsrichtlinien WertR 02, 6. Auflage

Handbuch der Grundstückswertermittlung 3. Auflage Baukosten 2018; Instandsetzung / Sanierung / Modernisierung / Umnutzung, 23. Auflage, Verlag für Wirtschaft und Verwaltung Hubert Wingen, Essen.

Bewertung von Mieten bei Miet- und Verkehrswertgutachten, 2. Auflage 2006, Bundesanzeiger Verlag

Marktdaten und Praxishilfen: 123. Ergänzung,

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Anlage 05

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Foto 3 - Grundstücksansicht Süd Foto 4 - Grundstücksansicht West

Foto 5 - Grundstücksansicht Nord Foto 6 - Grundstücksansicht Ost

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