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Entwicklung der Siedlungsstruktur

C Prognose voraussichtlicher, erheblicher Umweltauswirkungen der Festlegungen des RROP 2010

2. Ziele und Grundsätze zur Entwicklung der Siedlungs- und Ver- Ver-sorgungsstrukturen

2.1 Entwicklung der Siedlungsstruktur

Voraussichtliche Umweltauswirkungen / Maßnahmen zur Verhinderung, Verringerung und zum Ausgleich negativer Umweltauswirkungen

Die allgemeinen Aussagen zur Siedlungsentwicklung werden ausschließlich textlich behandelt, eine Darstellung in der Zeichnerischen Darstellung erfolgt nicht. Die hier formulierten Ziele und

Grundsät-ze werden keiner eigenständigen Umweltprüfung unterzogen, sondern in die folgenden Bereiche mit einbezogen.

In der Zeichnerischen Darstellung werden Zentrale Siedlungsbereiche festgelegt. Durch diese Festle-gung wird die Inanspruchnahme von Boden gegenüber einer Siedlungsentwicklung in weitgehend unbesiedelten Bereichen reduziert und es kommt zu einer Reduzierung erheblicher negativer Umwelt-auswirkungen.

Die nicht gebietsscharfe Festlegung von Standorten mit der besonderen Entwicklungsaufgabe Erho-lung sowie Tourismus wird beibehalten. Die Festlegungen sind nicht gebietsscharf und setzen somit keinen Rahmen, der auf regionaler Ebene bereits bestimmte Umweltauswirkungen erkennen lässt.

Vielmehr ergeben sich konkrete Auswirkungen erst auf der nachfolgenden Ebene im Bereich der Bau-leitplanung. Somit wird, bei einem Neu-, Anbau-, oder Umbauvorhaben, eine Umweltprüfung not-wendig. Das gleiche gilt auch für die Festlegung der Standorte für die Sicherung zur Entwicklung von Wohnstätten bzw. Arbeitsstätten.

Das Vorbehaltsgebiet Lärmbereich Nordholz ist bereits bauleitplanerisch gesichert und durch die Ver-ordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Nordholz vom 27.09.1995 festgelegt.

Die gebietsscharfe Festlegung von Vorranggebieten für Industrie und Gewerbe bzw. hafenorientierte wirtschaftliche Anlagen bedarf einer intensiven Überprüfung, sofern sie sich auf nicht bereits bauleit-planerisch gesicherte Bereiche bezieht.

Das Vorranggebiet Industrie und Gewerbe in Nordholz wurde aus dem RROP 2002 übernommen.

Das Vorranggebiet Industrie und Gewerbe in Langen wurde neu ausgewiesen.

Das Vorranggebiet Industrie und Gewerbe in Schiffdorf ist nur in einem Teilbereich im gültigen Flä-chennutzungsplan dargestellt.

Das Vorranggebiet Industrie und Gewerbe in Loxstedt wurde neu ausgewiesen und ist nur im nördli-chen Teilbereich im gültigen Flänördli-chennutzungsplan dargestellt. Die Nähe zum derzeitigen Entwick-lungsschwerpunkt Bremerhaven Süd mit Sichtbezug zur Autobahn ist gegeben. Die Erschließungsan-bindung kann ohne internes Erschließungsnetz alternativ direkt an die B 6 erfolgen. Hinsichtlich der Flächengröße ist dies als Ersatz für die entfallenden Flächen für hafenorientierte industrielle Anlagen auf der Luneplate und Reitufer der Stadt Bremerhaven zu sehen.

Da die festgelegten Flächen allenfalls teilweise durch die gemeindliche Bauleitplanung gesichert sind und hierbei teilweise aufgrund des Alters der zu Grunde liegenden Flächennutzungspläne bzw. bei Übernahme aus dem RROP 2002 noch keine Umweltprüfung durchgeführt wurde, sind alle dieser Standorte einer vertiefenden, standortbezogenen Umweltprüfung unterzogen worden.

Ergebnisse der gebietsbezogenen Prüfung

Geeignete Maßnahmen zu Verhinderung, Verringerung und zum Ausgleich negativer Umwelt-auswirkungen sind, basierend auf detaillierteren Untersuchungen zum Umweltzustand, auf den nach-folgenden Planungsebenen zu konzipieren. Dabei sind die nachfolgend gegebenen Hinweise zu beson-ders empfindlichen Teilflächen zu berücksichtigen

Umweltzustand

Das Vorranggebiet zwischen Cuxhaven und Otterndorf besteht aus einer Teilfläche westlich der Ort-schaft Altenbruch (ca. 165 ha), geprägt von Ackerflächen und Wohngebieten (Osterende) und einer östlich davon gelegenen Fläche (ca. 780 ha), auf welcher einzelne landwirtschaftliche Betriebe und Einzelwohnhäuser in die landwirtschaftlichen Nutzflächen eingestreut sind.

Kennzeichnend für das Gebiet ist die unmittelbare Nähe zum Elbdeich. Die Elbe fließt an der nord-westlichen Spitze von Cuxhaven in die Nordsee, wodurch die Stadt an zwei Seiten von Wasser umge-ben ist. Durch den Ort Altenbruch fließt die Braake, an deren Mündung in die Elbe sich ein kleiner Hafen befindet. Charakteristisch für den gesamten Raum und auch das Umland der beiden Vorrangge-biete sind die durch Acker und Grünland geprägte Marschen und Niederungen.

Voraussichtliche Umweltauswirkungen

Durch die Festlegung des Vorranggebietes für hafenorientierte wirtschaftliche Anlagen sind bei Reali-sierung der Nutzung erhebliche nachteilige Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch / Gesundheit, den Boden sowie die Landschaft mit Beeinträchtigungen insbesondere des Landschaftsbildes zu er-warten:

- Eine Realisierung wird sich beträchtlich auf die Qualität der Siedlungsnutzung im Umfeld aus-wirken. Aufgrund der unmittelbaren Nähe zu benachbarten Siedlungen sind z. T. nachteilige immissionsbedingte Auswirkungen möglich. Dies gilt vor allem für den westlichen Teilbereich des Vorranggebietes mit einem beträchtlichen Anteil an Siedlungsfläche. Zudem wird ein erheb-licher Verlust von potenziellen Wohnflächen entstehen.

- Nachweise von besonders schützenswerten Tier- und Pflanzenarten in den Flächen liegen bis-lang nicht vor, können allerdings auch nicht ausgeschlossen werden.

- An beiden Teilstandorten werden schützenswerte Kalkmarsch-Böden mit überwiegend hoher, z. T sehr hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit großflächig beansprucht.

- Wesentlich ist die flächenhafte Inanspruchnahme der historisch gewachsenen Landschaft und ihrer typischen Flurformen mit Einzelgehöften.

Ergebnis

Die Festlegung lässt nachteilige Umweltauswirkungen vor allem auf Mensch, Boden, Luft sowie die Landschaft erwarten. Dies betrifft neben den Folgen der Flächeninanspruchnahme, baulichen Anlagen sowie von verkehrs- und betriebsbedingter Emissionen die Beeinträchtigung von besonders schutz-würdigen und fruchtbaren Böden. Hierbei ist besonders die großflächige Überbauung und Zerstörung von Fläche (beide Teilflächen zusammen ca. 945 ha) in einem Gebiet mit besonderer Entwicklungs-aufgabe Erholung und Tourismus zu nennen.

FFH-Verträglichkeitsprüfung

Die beiden Flächen liegen in einem Abstand von je ca. 500 m zu dem FFH-Gebiet „Unterelbe“ (DE 2018-331). Der Abstand zu dem EU-Vogelschutzgebiet „Unterelbe“ (DE 2121-401) beträgt zur östli-chen Teilfläche ca. 3,5 km, zur Westliöstli-chen ca. 8 km. Eine erhebliche Beeinträchtigung der Erhaltungs-ziele in Folge der Planung kann, insbesondere für eine etwaige seeseitige Erschließung der Flächen, nicht generell ausgeschlossen werden.

Vorranggebiete hafenorientierte wirtschaftliche Anlagen im Bereich Cuxhaven-Altenbruch

Umweltzustand

Das Vorranggebiet befindet sich westlich der Stadt Langen zwischen dem Grauwall-Kanal und Langen im Landkreis Cuxhaven. Sie wird als Acker bzw. als Grünland genutzt. Ein einzelner landwirtschaftli-cher Betrieb liegt in der Fläche.

Langen schließt mit seinem Gebiet im Süden direkt an die Stadt Bremerhaven. Prägend für das Um-land ist die Lage hinter dem ca. 1,5 km westlich liegenden Deich der Außenweser. Charakteristisch sind die durch Acker und Grünland geprägten Marschen und Niederungen.

Voraussichtliche Umweltauswirkungen

Durch die Festlegung des Vorranggebietes für Industrie und Gewerbe sind bei Realisierung der Nut-zung erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Mensch / Gesundheit, Pflanzen und Tiere, den Boden sowie die Landschaft mit Beeinträchtigungen insbesondere des Landschaftsbildes zu erwarten:

- Aufgrund der unmittelbaren Nähe zu benachbarten Siedlungen sind z. T. nachteilige immissi-onsbedingte Auswirkungen möglich.

- Direkt anschließend befindet sich im Westen ein gesetzlich geschütztes Biotop, (lt. Landschafts-rahmenplan Kriterien für Naturschutzgebiet erfüllt). Diese Fläche kann bei Bebauung erheblich beeinträchtigt werden.

- Die Fläche befindet sich in einem Gastvogellebensraum mit internationaler Bedeutung. Teilbe-reiche gehören zu einem Vogelbrutgebiet mit landesweiter Bedeutung (bei Berücksichtigung der Nahrungshabitate). Auswirkungen auf die Avifauna sind zu erwarten.

- Am Standort werden Kleimarsch und Knickmarsch-Böden mit mittlerer bis hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit großflächig beansprucht.

- Wesentlich ist die flächenhafte Inanspruchnahme der historisch gewachsenen Landschaft und ihrer typischen Flurformen.

Ergebnis

Die Festlegung lässt nachteilige Umweltauswirkungen vor allem auf Mensch, Boden, Pflanzen und Tiere sowie die Landschaft erwarten. Dies betrifft neben den Folgen der Flächeninanspruchnahme, baulichen Anlagen und verkehrs- und betriebsbedingter Emissionen insbesondere die Beeinträchtigung von schutzwürdigen und fruchtbaren Böden. Zudem erfolgt großflächige Überbauung und Zerstörung (ca. 264 ha) von avifaunistisch wertvollen Bereichen mit internationaler Bedeutung. Auswirkungen auf das angrenzende schützenswerte Biotop und die umliegenden Schutzgebiete sind nicht auszu-schließen.

Umweltzustand

Das Vorranggebiet befindet sich westlich der Stadt Loxstedt zwischen der B 6 im Westen und der Autobahn A 27 im Osten. Die Fläche wird überwiegend als Grünland genutzt. Im nördlichen Bereich ist bereits Industrie angesiedelt. Einzelne landwirtschaftliche Höfe liegen in der Fläche. Das Gebiet schließt im Norden direkt an die Stadt Bremerhaven.

Charakteristisch sind die durch Acker und Grünland geprägten Marschen, Niederungen und Moorge-biete sowie die direkt im Westen und Süden der Fläche fließende Lune.

Voraussichtliche Umweltauswirkungen

Durch die Festlegung des Vorranggebietes für Industrie und Gewerbe sind bei Realisierung der Nut-zung erhebliche nachteilige Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen und Tiere, den Boden sowie die Landschaft zu erwarten:

- Die Fläche ist im nördlichen Bereich Vogelbrutgebiet mit landesweiter Bedeutung; im Westen und im Osten schließen sich weitere landesweit bedeutsame avifaunistische Flächen an, so dass dem Gebiet insgesamt auch eine hohe Bedeutung als Verbindungfläche zukommt. Negative Vorranggebiete Industrie und Gewerbe, Langen

Vorranggebiete Industrie und Gewerbe, Loxstedt (Siedewurt)

Auswirkungen auf die Avifauna sind zu erwarten.

- Im Norden überschneidet sich das Gebiet mit einem gesetzlich geschütztes Biotop, (lt. Land-schaftsrahmenplan die Kriterien für Naturschutzgebiet erfüllt, „Grünland und Röhricht bei Sie-dewurt“). Weitere kleinere gesetzlich geschützte Biotope wurden auf der Fläche nachgewiesen.

- Am Standort werden Kleimarsch und Knickmarsch-Böden mit überwiegend hoher bis sehr ho-her natürlicho-her Bodenfruchtbarkeit großflächig beansprucht.

- Im direkten Umfeld sind keine Siedlungsflächen vorzufinden, sodass keine nachteiligen immis-sionsbedingte Auswirkungen zu erwarten sind.

Ergebnis

Die Festlegung lässt nachteilige Umweltauswirkungen vor allem auf Boden, Pflanzen und Tiere sowie die Landschaft erwarten. Dies betrifft neben den unvermeidlichen Folgen aufgrund von Flächeninan-spruchnahme, baulichen Anlagen und verkehrs- und betriebsbedingten Emissionen die Beeinträchti-gung von besonders schutzwürdigen und fruchtbaren Böden. Besonders ist die großflächige Überbau-ung und ZerstörÜberbau-ung (ca. 219 ha) von avifaunistisch wertvollen Bereichen mit landesweiter BedeutÜberbau-ung zu nennen. Auswirkungen auf die überlagernden und angrenzenden schützenswerte Biotope sowie die umliegenden Schutzgebiete sind nicht auszuschließen.

FFH- Verträglichkeitsprüfung

Lediglich durch die B 6 getrennt, grenzt im Westen und im Süden der Fläche das FFH-Gebiet „Teich-fledermaus-Gewässer im Raum Bremerhaven / Bremen“ (DE 2517-331) an.

Eine erhebliche Beeinträchtigung der Erhaltungsziele in Folge der Planung kann nicht ausgeschlossen werden.

Umweltzustand

Das Vorranggebiet befindet sich südöstlich des Seeflugplatzes Cuxhaven / Nordholz zwischen dem Flugplatz und der A 27. Zu Teilen sind dort bereits zum Flughafen gehörende Gebäude sowie Straßen errichtet, die übrigen Bereiche werden als landwirtschaftliche Nutzfläche genutzt. Ein landwirtschaft-licher Betrieb liegt innerhalb der Fläche.

Raumcharakteristisch sind hier zum einen die durch Ackerflächen sowie Wald geprägten Geestrücken, zum anderen die intensive menschliche Nutzung durch den Flughafen und die Autobahn. Die nächste Ortschaft ist Wanhöden östlich der A 27 und das ca. 1 km westlich gelegene Nordholz-Süd.

Voraussichtliche Umweltauswirkungen

Die Festlegung des Vorranggebietes für Industrie und Gewerbe ist, soweit es sich um bereits entspre-chend genutzte Flächen handelt, nicht mit zusätzlichen erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen verbunden. In den bislang unbebauten Bereichen des Vorranggebietes sind bei Realisierung der Nut-zung nachteilige Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen und Tiere möglich:

- Direkt angrenzend befindet sich im Westen ein gesetzlich geschütztes Biotop, (lt. Landschafts-rahmenplan Kriterien für Naturschutzgebiet erfüllt). Diese Fläche kann bei einer Bebauung des Vorranggebietes erheblich beeinträchtigt werden.

- Auf den Flächen befinden sich Sandböden mit geringer bis mittlerer Leistungsfähigkeit.

- Im direkten Umfeld sind keine Siedlungsflächen vorzufinden, sodass keine nachteiligen immis-sionsbedingten Auswirkungen zu erwarten sind.

Ergebnis

Die Fläche grenzt an das bereits bestehende Flughafengelände sowie an die Autobahn A 27 an und ist somit erheblich vorbelastet. Die Festlegung lässt nachteilige Umweltauswirkungen für Pflanzen und Tiere, jedoch nicht in erhöhtem Umfang erwarten.

Vorranggebiete Industrie und Gewerbe, Nordholz (am Seeflughafen Cuxhaven / Nordholz

Umweltzustand

Das Vorranggebiet Schiffdorf besteht aus einer Teilfläche nordwestlich der Ausfahrt Debstedt der Autobahn A 27 (80 ha), und einer Fläche südöstlich der Ausfahrt (63 ha). Da sich die Teilflächen äh-neln, werden sie gemeinsam beurteilt. Charakteristisch für den gesamten Raum und auch das Umland der beiden Vorranggebiete ist die stärker besiedelte und durch Acker geprägte Geest mit eingestreuten Waldflächen.

Als größere nächstgelegene Siedlung ist im Westen Debstedt zu nennen; im Südwesten liegt die Stadt Langen und im Südosten Wehden.

Voraussichtliche Umweltauswirkungen

Bei Realisierung der Nutzung sind erhebliche nachteilige Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch / Gesundheit, den Boden sowie die Landschaft zu erwarten:

- Eine Realisierung wird sich auf die Qualität der Siedlungsnutzung auswirken. Aufgrund der unmittelbaren Nähe zu benachbarten Siedlungen sind vor allem für den westlichen Teilbereich nachteilige immissionsbedingte Auswirkungen möglich.

- Es sind keine schützenswerte Biotope und keine avifaunistisch wertvollen Bereiche betroffen.

Nachweise von besonders schützenswerten Tier- und Pflanzenarten liegen nicht vor.

- Auf den Flächen befinden sich Sandböden mit geringer bis mittlerer Bodenfruchtbarkeit.

Ergebnis

Durch die umliegenden Siedlungen und insbesondere durch die Straßen und Autobahn liegt bereits eine erhebliche Vorbelastung vor. Die Festlegung lässt nachteilige Umweltauswirkungen vor allem auf Mensch (Belastung der Wohnsiedlungen aufgrund von baulichen Anlagen und verkehrs- / betriebsbe-dingter Emissionen) und Boden sowie Landschaft, jedoch nicht in erhöhtem Umfang, erwarten.

Vorranggebiete Industrie und Gewerbe, Schiffdorf (Ausfahrt Debstedt)