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Entwicklung der Pflegeinfrastruktur

vom 17. November 2000 (BGBl. I S. 1513)

C. Umsetzung und Weiterentwicklung der Pflegeversicherung

VII. Entwicklung der Pflegeinfrastruktur

berücksichtigen, dass nach dem politischen Kompro-miss zum Finanzierungssystem der Pflegeversicherung die Länder verantwortlich sind für den Auf- und Aus-bau der pflegerischen Infrastruktur (§ 9 SGB XI).27 Die Entwicklung der pflegerischen Infrastruktur stellt sich regional höchst differenziert dar. Mit Blick auf die neuen Länder ist hervorzuheben, dass die Infrastruktur durch die Förderung der Einrichtungen aufgrund des Bundesfinanzhilfeprogramms nach Art. 52 Pflege-Ver-sicherungsgesetz maßgeblich mitbestimmt wird28.

Allgemein ist zunächst darauf hinzuweisen, dass nach den Angaben der Pflegekassen die Anzahl ambulanter und vollstationärer Pflegeeinrichtungen mit Versor-gungsvertrag um ca. 9 v. H. von 1998 bis 2000 im Bun-desdurchschnitt gestiegen ist.

1. Ambulanter Bereich 1.1 Anzahl der Pflegedienste

Aus den Angaben der Pflegekassen ergibt sich, dass in der Bundesrepublik derzeit rd. 12 900 ambulante Pfle-gedienste zugelassen sind und seit 1998 die Anzahl der Anbieter an ambulanten Einrichtungen um ca. 1 150 gestiegen ist29.

Die Infratest-Studie über die Wirkungen der Pflegever-sicherung zeigt, dass die Infrastruktur der ambulanten pflegerischen Versorgung inzwischen einen Stand er-reicht hat, der für die Versorgung der pflegebedürftigen Bevölkerung rein quantitativ als ausreichend bezeich-net werden kann. Aus den Angaben der Einrichtungen im Rahmen der Studie ist nicht erkennbar, ob die Nach-frage nach ambulanten Pflegeleistungen die derzeiti-gen Kapazitäten übersteigt. Gleichwohl plane etwa ein Drittel der befragten Einrichtungen in den nächsten Jahren eine Erweiterung der Pflegekapazitäten.

Die nachfolgend exemplarisch herausgegriffenen Bei-spiele einzelner Länder belegen, dass im Bereich der ambulanten Versorgung von einem flächendeckenden Versorgungsangebot ausgegangen werden kann:

Das Sozialministerium Baden-Württemberg bestä-tigt die in den letzten Jahren erfolgte Zunahme des Angebotes an ambulanten Diensten. Zwar habe Baden-Württemberg bereits vor der Einführung der Pflege-versicherung über ein ausgebautes Netz an ambulanten Pflegediensten verfügt, mit der Einführung der Pflege-versicherung habe die Zahl der Anbieter jedoch weiter zugenommen. Nach der Erhebung über die Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg Anfang 1999 waren 1 126 ambulante Pflegedienste mit Versor-gungsvertrag tätig. Davon haben 448 auch Leistungs-angebote außerhalb des Leistungsspektrums von SGB XI/SGB V vorgehalten; diese Leistungen sind entweder von den zugelassenen Pflegediensten selbst oder im Rahmen eines Kooperationsvertrages mit Mo-bilen Sozialen Diensten bzw. Nachbarschaftshilfen er-bracht worden. Angaben der Pflegekassen vom Mai 2000 belegen eine weitere Zunahme der ambulanten zugelassenen Pflegedienste in Baden-Württemberg auf insgesamt rd. 1 300.

Die Senatsverwaltung des Landes Berlinvermutet ein Überangebot an ambulanten Pflegediensten. Generell gesehen hat sich in Berlin das Angebot an ambulanten Pflegediensten in den letzten Jahren konsolidiert; mit geringen Über- und Unterschreitungen hat sich die Zahl der Vertragspartner bei etwa 350 eingependelt.

27 Vor diesem Hintergrund hat das Bundesgesundheitsministerium zur Erstellung dieses Berichts eine Länderumfrage über den Stand und die Entwicklung der pflegerischen Infrastruktur durch-geführt. Die nachfolgenden Ausführungen beruhen zu maßgebli-chen Teilen auf den Länderangaben, auf der vom Bundesgesund-heitsministerium beim Institut Infratest in Auftrag gegebenen Studie zu Wirkungen der Pflegeversicherung sowie auf Angaben der Pflegekassen und ihrer Verbände. Weitere Angaben können beispielsweise dem Landespflegeplan 2000 von Baden-Württem-berg, dem Pflegerahmenplan nach § 3 Niedersächsisches Pflege-gesetz, der Rahmenplanung der pflegerischen Versorgungsstruk-tur in Hamburg, dem Bericht der nordrhein-westfälischen Landesregierung zu den Wirkungen des Gesetzes zur Umsetzung des Pflege-Versicherungsgesetzes sowie dem Bericht zur Umset-zung der Pflegeversicherung in Schleswig-Holstein entnommen werden.

28 siehe hierzu unter C.IX. 29 siehe Anlage 7.

Bei den Neugründungen von Pflegeeinrichtungen in Berlin zeichnet sich offenbar ab, dass zunächst Versor-gungsverträge mit den Pflegekassen und erst nach Eta-blierung des Pflegebetriebes im Markgeschehen auch entsprechende Verträge mit den Krankenkassen abge-schlossen werden. Durch organisatorische Zusammen-legungen von Pflegediensten der freien Wohlfahrts-pflege und neugegründeten Pflegediensten, fast ausschließlich im privaten Bereich, hat sich die Zahl der ambulanten Dienste in Berlin zugunsten der Pfle-gedienste in privater Trägerschaft verschoben.

Während es nach Auskunft des hessischen Sozialminis-teriums im Jahre 1995 in Hessen 660 ambulante Pfle-gedienste gab, von denen 61 in kommunaler, 334 in freigemeinnütziger und 265 in privatgewerblicher Trä-gerschaft waren, hat sich die Anzahl an ambulanten Pflegediensten bis 1999 in Hessen um ca. 50 v. H. er-höht. 1999 gab es danach 989 ambulante Pflegedienste, von denen 58 in kommunaler, 302 in freigemeinnützi-ger sowie 629 in privatgewerblicher Träfreigemeinnützi-gerschaft wa-ren; gerade der Anteil privater Anbieter hat in Hessen einen hohen Zuwachs erfahren.

Auch das niedersächsische Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales weist darauf hin, dass Niedersach-sen derzeit über ein großes und flächendeckendes An-gebot an Pflegediensten verfügt. Die Zahl der Pflege-dienste hat sich seit Inkrafttreten der ambulanten Leistungen nach dem SGB XI ständig erhöht – von ca.

450 im Jahre 1995 auf 960 Mitte des Jahres 1996, von 1 100 Mitte des Jahres 1999 bis rund 1 150 im Jahre 2000. Erkennbar ist eine deutlich rückläufige Steige-rungsrate; dies deutet auf eine zunehmend hinrei-chende Versorgungslage mit solchen Diensten hin.

Eine ortsnahe Versorgung der pflegebedürftigen Men-schen in Niedersachsen ist durch die mobile Angebots-form der Dienste gesichert. Außerdem gewährleistet die räumliche Verteilung der Pflegedienste auch in vie-len kleineren niedersächsischen Städten und Gemein-den in Gemein-den dünner besiedelten ländlichen Regionen eine flächendeckende Versorgung. Bei diesen ambu-lanten Pflegeeinrichtungen überwiegen bei weitem kleine Betriebe mit unter fünf oder von fünf bis unter acht Pflegekraft-Vollzeitstellen; in überwiegend länd-lich strukturierten Gebieten in Niedersachsen sei dies noch ausgeprägter der Fall als in den städtischen Sied-lungsräumen.

In Nordrhein-Westfalenist die Anzahl der ambulan-ten Pflegedienste in den letzambulan-ten Jahren deutlich gewachsen und zeigt, dass der Markt für ambulante Pflegeleistungen nach wie vor expandiert. Das Land konstatiert eine insgesamt deutlich verbesserte Versor-gungssituation in der ambulanten Pflege, die insbeson-dere dem guten Verhältnis von Beschäftigten einer ambulanten Pflegeeinrichtung zur Einwohnerzahl ins-gesamt zuzuschreiben ist.

Ein ähnliches Bild wie in Hessen zeichnet sich auch in Rheinland-Pfalz ab. Nach Angaben des zuständigen Landesministeriums für Arbeit, Soziales und Gesund-heit sind im Rahmen des Sicherstellungsauftrages und

aufgrund der Bedarfsplanung inzwischen 131 Sozial-stationen (Allgemeine Hilfezentren – AHZ) tätig. Da-neben bieten auf dem „offenen Pflegemarkt“ zurzeit rund 320 überwiegend private ambulante Anbieter ihre Dienste an.

Von einem ausreichenden Angebot kann auch im Saar-landausgegangen werden. Nach Auskunft des saarlän-dischen Ministeriums für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales hatte sich seit dem Inkrafttreten der ersten Stufe der Pflegeversicherung bis Ende 1997 die Zahl der ambulanten Pflegedienste im Saarland annähernd verdreifacht. Der Zuwachs war überwiegend auf die Gründung privatgewerblicher Pflegedienste zurück-zuführen. Seit 1998 ist die Zahl der ambulanten Pfle-gedienste im Saarland im Wesentlichen konstant ge-blieben. Schließungen von privatgewerblichen und freigemeinnützigen Pflegediensten standen in etwa im gleichen Umfang Neugründungen – ausschließlich von privatgewerblichen – Pflegediensten gegenüber. Insge-samt geht das Landesministerium davon aus, dass der ambulante Pflegemarkt derzeit immer noch mehr als gesättigt ist.

1.2 Pflegedienste nach Trägern

Nach der Infratest-Studie hat etwa jede zweite ambu-lante Pflegeeinrichtung in der Bundesrepublik einen freigemeinnützigen Träger. In privater Trägerschaft be-finden sich 43 v. H. der Einrichtungen, während den öf-fentlichen Trägern (Gemeinde, Stadt, Landkreis) mit einem Anteil von 4 v. H. quantitativ nur eine geringe Bedeutung in der häuslichen Pflege zukommt.

Diese Verteilung wird auch durch die Angaben aus den Ländern bestätigt. So befinden sich beispielsweise in Baden-Württemberg rd. 61 v. H. der ambulan-ten Dienste in freigemeinnütziger oder in kirchlicher, 34 v. H. in privater und 5 v. H. in öffentlicher Träger-schaft.

Die Pflegestatistik von Nordrhein-Westfalen zeigt, dass der Anteil der privaten Anbieter ambulanter Pfle-gedienste weiter wächst und den größten Anteil ambu-lanter Pflegedienste stellt. Entfiel im Jahre 1997 in Nordrhein-Westfalen auf die Gruppe der freien Wohl-fahrtspflege noch annähernd 48 v. H., so sind dies im darauf folgenden Jahr nur noch 43 v. H. Im Vergleich dazu halten die privaten Anbieter nun annähernd 54 v. H. des Angebotes an ambulanten Pflegediensten vor gegenüber gut 51 v. H. im Jahre 1997. Mit jeweils knapp 1 v. H. aller Einrichtungen spielen öffentliche Träger bei den Anbietern der ambulanten Versorgung eine unter dem Bundesdurchschnitt liegende, unterge-ordnete Rolle.

In Schleswig-Holsteinbefinden sich über die Hälfte der ambulanten Pflegedienste in der Trägerschaft der freien Wohlfahrtspflege. Daneben sind ambulante Dienste privater Träger mit ca. 37 v. H. am zweit-stärksten vertreten. Nur 8,3 v. H. der ambulanten Pfle-geeinrichtungen befinden sich in öffentlicher, in der Regel in kommunaler Trägerschaft.

Bei einem Vergleich zwischen alten und neuen Län-dernsind die Unterschiede in der Trägerstruktur sehr gering; lediglich der Anteil der ambulanten Pflege-dienste in privater Trägerschaft fällt in den neuen Bun-desländern etwas überdurchschnittlich aus.

1.3 Personalausstattung der Pflegedienste 1.3.1 Mitarbeiterstruktur

Nach der Infratest-Studie beschäftigt eine ambulante Pflegeeinrichtung durchschnittlich ca. 13 Mitarbeiter (in Vollkräfte umgerechnet). Hierbei handelt es sich um die Gesamtzahl der Mitarbeiter, unabhängig davon, ob sie im Zusammenhang mit der Pflegeversicherung tätig sind. Etwas weniger als die Hälfte der Einrichtungen beschäftigen bis zu neun Mitarbeiter und die übrigen Einrichtungen mindestens zehn Mitarbeiter. 17 v. H.

der ambulanten Einrichtungen können maximal vier Vollarbeitskräfte vorweisen. 19 v. H. der Pflegeein-richtungen weisen einen Personalbestand von mindes-tens 20 Mitarbeitern auf. Dies lässt gegenüber den von dem Wissenschaftlichen Institut der Ortskrankenkas-sen (WIdO) auf Zahlen von 199530basierenden Erhe-bungen eine Zunahme der Beschäftigten im ambulan-ten Bereich vermuambulan-ten.

Der überwiegende Teil des Personals der Pflegeein-richtungen hat nach Infratest keine Vollzeitstelle. Etwa 41 v. H. befinden sich in einem sozialversicherungs-pflichtigen Teilzeitbeschäftigungsverhältnis und 20 v. H.

sind als geringfügig Beschäftigte tätig. Lediglich 39 v. H. sind Vollzeitbeschäftigte.

In den ambulanten Pflegeeinrichtungen dominiert das Pflegepersonal. 52 v. H. der beschäftigten Pflegeperso-nen könPflegeperso-nen eine Ausbildung als Krankenschwester/

Krankenpfleger aufweisen. Weitere 17 v. H. gehören zu der Berufsgruppe der examinierten Altenpfleger/

-innen oder zu sonstigem Fachpersonal, wie z. B. Heil-erziehungspfleger. Jede zehnte Pflegeperson kann der Rubrik sonstiges Pflegepersonal zugeordnet werden.

Darunter fallen Altenpflegehelferinnen und Altenpfle-gehelfer, Krankenpflegehelferinnen und Krankenpfle-gehelfer sowie vergleichbare Hilfskräfte. Von dem übrigen Pflegepersonal befinden sich 2 v. H. in Ausbil-dungen und 16 v. H. sind ohne formelle Qualifikation.

1.3.2 Zahl der Beschäftigten

Nach Angaben von Infratest gab es im Sommer 1998 bereits 227 000 Beschäftigte in ambulanten Pflege-diensten. Dabei handelte es sich ausschließlich um Festangestellte. Zusätzlich ist darauf hinzuweisen, dass auch die Beschäftigten in der Gesamtzahl enthalten

sind, die ggf. ausschließlich im Bereich der häuslichen Krankenpflege oder in einer mit dem ambulanten Pfle-gedienst verbundenen teilstationären Einrichtung be-schäftigt sind.

1.3.3 Mitarbeiterstruktur nach Trägerschaft Bezogen auf größere Einrichtungen (zehn bis 19 Mit-arbeiter) haben die freigemeinnützigen Träger nach der Studie von Infratest mit einem Anteil von etwa 60 v. H.

ein Übergewicht. Im Unterschied dazu zeigt sich, dass etwa 60 v. H. der kleineren, ambulanten Pflegedienste (bis neun Mitarbeiter) in privater Trägerschaft arbeiten.

2. Vollstationärer Bereich 2.1 Anzahl der Pflegeheime

In der Bundesrepublik gibt es zurzeit laut Angaben der Pflegekassen rd. 8 600 vollstationäre Pflegeeinrichtun-gen mit Versorgungsvertrag. Dies sind ca. 700 Einrich-tungen mehr als 199831.

Die Infratest-Studie verdeutlicht, dass die Mehrzahl der früher neben Pflegeheimen bestehenden Alten-wohnheime oder mehrgliedrigen Alteneinrichtungen den überwiegenden Teil ihrer Wohn- und/oder Heim-plätze umgewidmet oder ausgegliedert und einen Ver-sorgungsvertrag als stationäre Pflegeeinrichtung abge-schlossen hat. Insgesamt ist nach den Ergebnissen der Untersuchung davon auszugehen, dass die derzeitigen Kapazitäten quantitativ als bedarfsgerecht zu beurtei-len sind.

Anhaltspunkte für die Kapazitätsentwicklung lassen sich – kurzfristig gesehen – aus den von den Heimen geführten Wartelisten entnehmen. Nach der Infratest-Studie führen 62 v. H. der stationären Pflegeeinrich-tungen eine Warteliste mit Interessenten für einen Pfle-geplatz. Der Anteil der Einrichtungen mit Warteliste fällt in privaten und in kleinen Einrichtungen unter-durchschnittlich aus; aber auch von diesen Einrichtun-gen führt jede zweite eine entsprechende Liste. In großen Einrichtungen mit mehr als 150 Bewohnern sind Wartelisten die Regel. Relativ groß sind auch die Unterschiede zwischen alten und neuen Ländern.

Während in den alten Bundesländern 18 v. H. der Ein-richtungen steigende Interessentenzahlen auf den War-telisten angaben, liegt dieser Wert in den neuen Län-dern bei 32 v. H.

In engem Zusammenhang mit den Wartelisten bzw. den sich daraus ergebenden Hinweisen auf die Nachfrage nach Pflegeplätzen steht die Frage, in welchem Um-fang die stationären Einrichtungen in den nächsten drei Jahren eine Erweiterung ihrer Kapazitäten im vollsta-tionären Bereich planen. Fast 70 v. H. der Einrichtun-gen gaben an, dass sie eine Erweiterung nicht vorneh-men werden. Bei 12 v. H. der Einrichtungen war noch

30 Danach waren ambulante Einrichtungen zwar durchschnittlich mit 14 Personen besetzt, jedoch berücksichtigte diese Angabe nicht, dass ca. 78 v. H. der Mitarbeiter einer ambulanten Pflege-einrichtung entweder teilzeit- oder geringfügig beschäftigt wa-ren, weswegen bei einem Vergleich, ausgehend vom

Vollzeit-äquivalent die Anzahl der Mitarbeiter noch geringer wäre. 31 siehe Anlage 8.

keine endgültige Entscheidung getroffen und 14 v. H.

der Einrichtungen planen eine Erweiterung. Insbeson-dere in den neuen Ländern planen Einrichtungen häu-figer zusätzliche Pflegeplätze (18 v. H.), während der entsprechende Prozentsatz in den alten Ländern niedri-ger liegt (13 v. H.).

Eine langfristige Prognose der Entwicklung von Kapa-zität und Infrastruktur bedarf einer gründlichen Unter-suchung, die die vielfältigen Einflussfaktoren mit zum Teil gegenläufigen Auswirkungen, wie beispielsweise die familiären Hilfe- und Versorgungsstrukturen, de-mographische Trends, die Ausgestaltung des Leis-tungskatalogs nach dem SGB XI, die Förderrichtlinien der Länder, Mobilität etc. berücksichtigt.

Insgesamt darf nicht übersehen werden, dass es hin-sichtlich der Auslastung und der Kapazitätsentwick-lung regional starke Unterschiede gibt. Dies zeigen auch die exemplarisch herausgegriffenen Angaben aus den Ländern.

Nach Auskunft des zuständigen baden-württember-gischenLandesministeriums hat sich das Platzangebot in den Pflegeheimen im Zeitraum von 1980 bis 1990 mehr als verdoppelt und in den darauf folgenden 10 Jahren ist die Zahl der Pflegeheimplätze nochmals um 65 v. H. angestiegen. Parallel zum Ausbau des Pfle-geheimplatzangebotes erfolgte ein deutlicher Abbau der Altenheimplätze, wobei ein erheblicher Teil dieser Plätze in Pflegeheimplätze umgewandelt worden ist.

Zwar wird landesweit von einer weitgehenden Be-darfsdeckung im vollstationären Pflegebereich ausge-gangen, jedoch bestehen nach wie vor erhebliche re-gionale Unterschiede und Ungleichgewichte. Während in einigen Landesteilen bereits eine mehr oder weniger ausgeprägte Überversorgung zu verzeichnen ist, beste-hen in anderen Regionen noch beträchtliche Versor-gungsdefizite.

Die Angaben im Landespflegeplan in Mecklenburg-Vorpommernzum erwarteten zukünftigen Bedarf be-schreiben die Nachfrage in den Landkreisen und kreis-freien Städten. Hiernach ist nicht mit einem Rückgang an stationären Pflegeeinrichtungen mit Versorgungs-vertrag nach dem SGB XI zu rechnen, sondern es be-steht ein höherer Bedarf an Pflegeheimplätzen.

Für Niedersachsenkann nur bedingt für Einrichtungen der vollstationären Dauerpflege die Aussage gemacht werden, die Zahl vollstationärer Pflegeeinrichtungen verteile sich in etwa proportional zur Einwohnerzahl in den vier Regierungsbezirken. Hier sind die flächen-großen Regierungsbezirke Lüneburg und Weser-Ems überrepräsentiert. Allerdings handelt es sich dabei durchschnittlich um kleinere Heime. Durch die größere Zahl der Einrichtungen wird in gewissem Maß die große flächenmäßige Erstreckung kompensiert und auf diese Weise eine ortsnahe Versorgung erreicht. Von ei-nem nachfragedeckenden Angebot ist insgesamt grundsätzlich auszugehen; regional ist vereinzelt Er-gänzungsbedarf erkennbar. Bei gleich bleibendem Nachfrageverhalten ist – demographisch bedingt –

weiterer Bedarf an vollstationären Pflegeplätzen anzu-nehmen.

Das nordrhein-westfälischeLandesministerium weist darauf hin, dass die Auslastung der Platzkapazitäten aller vollstationären Einrichtungen mit 97 v. H. nach wie vor sehr hoch sei, trotz der Erweiterung der Ange-bote der häuslichen Pflege. Hinsichtlich der Versor-gungsdichte gibt es auch in Nordrhein-Westfalen eine starke regionale Streuung, die im Vergleich zum Lan-desdurchschnitt bestehenden durchschnittlichen oder überdurchschnittlichen Versorgungsquoten in den Kreisen und kreisfreien Städten sind vor dem Hinter-grund der Heterogenität der Versorgungsstruktur zu se-hen. Die Extremwerte lagen im Jahr 1998 zwischen 5,6 Plätzen pro 1 000 Einwohnern und 13 Plätzen pro 1 000 Einwohnern; die Versorgungsdichte hat sich im Landesdurchschnitt von 7,12 (März 1997) auf 7,7 Plät-zen pro 1 000 Einwohner (Dezember 1998) verbessert.

Auch in Rheinland-Pfalzist durch die Bedarfsplanung nach Auskunft des zuständigen Landesministeriums eine im Allgemeinen flächendeckende Versorgung gesichert. Die Pflegeinfrastruktur hat sich auf zwei Ebenen entwickelt. Für den Bereich der stationären Pflege erstellen die Landkreise und kreisfreien Städte Bedarfspläne auf der Grundlage des Landesgesetzes über ambulante, teilstationäre und stationäre Pflegehil-fen (LPflegeHG) vom 28. März 1995 und den in der Durchführungsverordnung vorgegebenen Planungs-richtwerten.

Im Saarlandgibt es derzeit nach Angabe des zuständi-gen Landesministeriums 108 durch Versorgungs-vertrag zur Pflege zugelassene vollstationäre Pflege-einrichtungen mit insgesamt 8 200 Plätzen. Davon befinden sich ca. 30 v. H. in Einbettzimmern. Seit Einführung der 2. Stufe der Pflegeversicherung sind zehn Pflegeeinrichtungen neu in Betrieb gegangen, zwei wurden geschlossen. Das Landesministerium geht davon aus, dass in den nächsten Jahren weitere Pflegeeinrichtungen dazukommen werden und sich da-durch die Anzahl der angebotenen Pflegeplätze weiter erhöhen wird. Unter den 108 vollstationären Pflege-einrichtungen im Saarland befinden sich vier Spezial-einrichtungen, eine für ZNS-geschädigte Patienten mit 50 Plätzen und drei für psychiatrische Pflege mit 800 Plätzen. Von den derzeit angebotenen 8 200 Pfle-geplätzen im Saarland sind ca. 8 000 belegt; davon sind ca. 84 v. H. mit Personen belegt, die einer Pflegestufe nach dem SGB XI zugeordnet sind.

2.2 Pflegeheime nach Trägern

Für den vollstationären Bereich zeichnet sich nach der Infratest-Studie gegenüber 1994 eine Strukturverschie-bung in der Trägerschaft ab, bei der der Anteil der privat getragenen Einrichtungen – genau wie im am-bulanten Bereich – zulasten der öffentlichen Einrich-tungen zugenommen hat. Danach haben mittlerweile 54 v. H. der stationären Pflegeeinrichtungen einen frei-gemeinnützigen Träger. 36 v. H. der Pflegeeinrichtungen

sind in privater und nur jede zehnte Einrichtung in öffentlicher Trägerschaft. Der im Jahre 1994 in den neuen Bundesländern bestehende hohe Anteil an Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft (30 v. H.) wurde bis 1998 in etwa halbiert. Die Verschiebung er-folgte zugunsten der freigemeinnützigen Träger, wes-wegen der Anteil privater Träger in den neuen Bundes-ländern mit ca. 11 v. H. heute deutlich geringer ist als in den alten Bundesländern.

Die drei unterschiedenen Trägergruppen weisen – be-zogen auf die Größe der Einrichtungen – nach der Stu-die eindeutige Schwerpunkte im Bundesdurchschnitt auf. Die relativ wenigen öffentlichen Pflegeeinrich-tungen haben bei den EinrichPflegeeinrich-tungen mit 150 und mehr Bewohnern einen Anteil von immerhin 24 v. H. und sind umgekehrt bei den Einrichtungen mit unter 50 Bewohnern unterrepräsentiert. Ähnliches gilt für die freigemeinnützigen Einrichtungen; auch sie sind als Träger von Einrichtungen mit unter 50 Bewohnern selten tätig. Demgegenüber befinden sich mehr als die Hälfte der kleineren Einrichtungen in privater Träger-schaft.

2.3 Heime nach Plätzen und Beschäftigten Die Mehrzahl der stationären Pflegeeinrichtungen ist relativ klein dimensioniert. So leben nach der Infra-test-Studie in 12 v. H. der Einrichtungen weniger als 20 Bewohner und in weiteren 29 v. H. der Einrichtun-gen zwischen 20 und maximal 49 Bewohner (dabei wurden alle Personen – unabhängig von der Pflegebe-dürftigkeit – gezählt, die auf Dauer in der jeweiligen Einrichtung wohnen).

Waren es 1994 noch 13 v. H. der Einrichtungen, die mehr als 150 Bewohner betreuten, so sind es nunmehr nur 9 v. H. der Einrichtungen. Dementsprechend hat ein Zuwachs in Höhe von 5 v. H. bei den Einrichtungen mit 50 bis 150 Bewohnern auf derzeit ca. 51 v. H. statt-gefunden. Der Anteil der Heime, die unter 50 Bewoh-ner betreuen, ist dagegen in den letzten Jahren mit

Waren es 1994 noch 13 v. H. der Einrichtungen, die mehr als 150 Bewohner betreuten, so sind es nunmehr nur 9 v. H. der Einrichtungen. Dementsprechend hat ein Zuwachs in Höhe von 5 v. H. bei den Einrichtungen mit 50 bis 150 Bewohnern auf derzeit ca. 51 v. H. statt-gefunden. Der Anteil der Heime, die unter 50 Bewoh-ner betreuen, ist dagegen in den letzten Jahren mit