• Keine Ergebnisse gefunden

Entwicklung Erneuerbare Energien

Im Dokument Bericht Monitoringbericht 2016 (Seite 57-61)

Erzeugungskapazitäten nach Energieträgern je Bundesland in MW

2. Entwicklung Erneuerbare Energien

2.1 Abgrenzung förderberechtigter und nicht förderberechtigter erneuerbarer Energien Nicht alle Erzeugungsanlagen innerhalb der erneuerbaren Energieträger sind auch nach dem EEG förderberechtigt. Es ist zwischen solchen Erneuerbaren Energien mit und ohne Förderberechtigung zu

unterscheiden. Der Großteil der installierten erneuerbaren Energien fällt unter das Förderregime nach dem EEG.

Von den 97,9 GW Ende 2015 sind 93,0 GW förderberechtigt. Daher wird auf die förderberechtigten Erneuerbaren Energien im Kapitel I.B.2.2 näher eingegangen.

Die insgesamt 4,9 GW im Bereich der nicht nach dem EEG förderberechtigten Erneuerbaren Energien verteilen sich im Wesentlichen auf die Energieträger Laufwasser (2,5 GW), Speicherwasser (1,5 GW) und Abfall (0,9 GW).

Beim Energieträger Abfall wird nur der biogene Anteil des Abfalls den nicht förderberechtigten Erneuerbaren Energien zugeordnet. Die anderen 0,9 GW Erzeugungsleistung des Energieträgers Abfall werden den

konventionellen Energien zugeschrieben. Insgesamt erzeugten die nicht nach dem EEG förderberechtigten Erneuerbaren Energien im Jahr 2015 18,3 TWh. Der Großteil wurde dabei in Lauf- und Speicherwasserkraftwerke (insgesamt 14,1 TWh) sowie in mit Abfällen befeuerten Anlagen (3,9 TWh) erzeugt.

2.2 Entwicklung förderberechtigter erneuerbarer Energien

Die in diesem Kapitel dargestellten Kennzahlen erhebt die Bundesnetzagentur zur Wahrnehmung ihrer

Überwachungstätigkeit zum bundesweiten EEG-Ausgleichsmechanismus. Dazu übermitteln ÜNB (zum 31. Juli), EVU und VNB (zum 31. Mai) auf jährlicher Basis ausgewählte Daten aus ihrer EEG-Jahresendabrechnung. Seit August 2014 wird das Anlagenregister der Bundesnetzagentur als zusätzliche Quelle zur Auswertung der installierten Leistung von EEG-Anlagen herangezogen.

14 Darin nicht enthalten ist ein Ersatzneubau am Kraftwerksstandort Kiel. Bei dem Ersatzneubau soll gemäß Planung ein

Steinkohlekraftwerk mit einer Leistung in Höhe von 323 MW durch ein gegenwärtig noch in Planung befindliches Erdgaskraftwerk mit einer Leistung in Höhe von 190 MW ersetzt werden.

In der Veröffentlichung "EEG in Zahlen 2015" stellt die Bundesnetzagentur den Marktakteuren über die hier dargestellten Kennzahlen hinausgehende Auswertungen zur Verfügung. Insbesondere erfolgen die

Auswertungen spezifisch für die einzelnen Energieträger, die Bundesländer und nach den Anschlussebenen.

2.2.1Anlagenregister/ Marktstammdatenregister

Mit dem EEG 2014 wurden Ausbaupfade für die vier wichtigsten erneuerbaren Energieträger eingeführt. So soll sich der Ausbau für Windenergie an Land, Windenergie auf See, Solare Strahlungsenergie und Biomasse in gesetzlich festgelegten Zielkorridoren bewegen. Zur Überwachung des Zubaus, zur Berechnung der zubauabhängigen Fördersätze sowie zur Bereitstellung von Daten, die einer besseren Integration der Erneuerbaren Energien in das bestehende Elektrizitätsversorgungssystem dienen, wurde ein neues Register geschaffen: das Anlagenregister.

Sämtliche Anlagen, die seit August 2014 neu in Betrieb genommen wurden, müssen dem Register gemeldet werden. Anlagen, die vor dem 1. August 2014 in Betrieb genommen wurden, müssen gemeldet werden, sofern bei ihnen ein meldepflichtiges Ereignis eintritt – hierunter sind vor allem Leistungsänderungen und Stilllegungen zu verstehen. Außerdem besteht eine Meldepflicht für ab diesem Zeitpunkt neu erteilte Genehmigungen der Anlagen. Die Daten registrierter Anlagen sollen von den Anlagenbetreibern aktuell gehalten werden. Auf diese Weise wäre es möglich, den gesamten Lebenszyklus einer Anlage zu erfassen. Beginnend mit der

Errichtungsgenehmigung über die Meldung der Inbetriebnahme und anderer Änderungen endet die Meldepflicht mit der endgültigen Stilllegung der Anlage. Im Jahr 2015 wurden 7.448 Meldungen registriert.

Die im Anlagenregister erfassten Daten werden umfassend im Internet unter

https://www.bnetza.de/anlagenregister veröffentlicht, so dass sich jeder Interessierte ein Bild der erneuerbaren Erzeugungslandschaft machen kann. Die Transparenz trägt zu einer höheren Akzeptanz der Energiewende bei.

Um nicht nur den Ausbau der Erneuerbaren Energien zu erfassen, sondern auch einen Überblick über die gesamte Erzeugungslandschaft in Deutschland zu erhalten, ist eine Erweiterung des Registers auf sämtliche Erzeugungsanalgen – erneuerbar und konventionell, Neuanlagen und Bestandsanlagen, Strom und Gas – angedacht. Aus diesem Grund ist im Rahmen des Strommarktgesetzes eine Ermächtigungsgrundlage für das sogenannte Marktstammdatenregister in das EnWG aufgenommen worden. Das Marktstammdatenregister soll von der Bundesnetzagentur geführt werden. Dort sollen nicht nur alle Stromerzeugungsanlagen, sondern auch Stammdaten zu Stromverbrauchsanlagen, Speichern, Gasverbrauchs- und Erzeugungsanlagen und die

Stammdaten sämtlicher Marktakteure mit energiewirtschaftlicher Bedeutung registriert werden. Für viele energiewirtschaftliche Prozesse wird der Rückgriff auf die Stammdaten des Marktstammdatenregisters eine deutliche Verbesserung der Datenqualität und eine Vereinfachung darstellen. Viele behördliche Meldepflichten können zukünftig durch die zentrale Registrierung vereinheitlicht, vereinfacht oder ganz abgeschafft werden. So wird das Anlagenregister perspektivisch durch das Marktstammdatenregister abgelöst werden. Die

Rechtsverordnung auf Grundlage der Ermächtigung im EnWG, die die rechtliche Grundlage für die Errichtung und den Betrieb des Marktstammdatenregisters bildet, wird derzeit erarbeitet. Zur Umsetzung sind noch

gesetzgeberische Arbeiten notwendig, da das Bundeswirtschaftsministerium hierfür eine gesonderte Verordnung erlassen muss.

2.2.2Installierte Leistung

Zum 31. Dezember 2015 belief sich die gesamte installierte Leistung der nach EEG förderberechtigten Anlagen auf ca. 93,0 GW (31. Dezember 2014: ca. 85,4 GW). Insgesamt wurden somit in 2015 ca. 7,6 GW zusätzliche Leistung von nach EEG förderberechtigten Anlagen installiert. Dies entspricht einem Zuwachs von rund 8,9 Prozent.

Abbildung 15: Entwicklung der installierten Leistung der nach dem EEG förderberechtigten Anlagen bis 2015

Tabelle 9: Installierte Leistung von nach dem EEG förderberechtigten Anlagen je Energieträger (jeweils zum 31. Dezember)

Im Berichtsjahr 2015 ist insbesondere ein starker Zubau von Windenergieanlagen auf See zu verzeichnen. Es wurden Anlagen mit einer Leistung von ca. 2,4 GW neu installiert (2014: ca. 0,4 GW), was einem Zubau von 245 Prozent entspricht. Bei Windenergieanlagen an Land ist mit 3,6 GW im Vergleich zu den anderen

Energieträgern weiterhin ein starker Zubau zu verzeichnen, der jedoch im Vergleich zum Vorjahr rückläufig ist (2014: 4,3 GW). Auch bei den Solaranlagen war ein Zubau zu verzeichnen, der mit 1,4 GW im Vergleich zu den durchschnittlichen Zubauraten der letzten zehn Jahre (3,7 GW) unterdurchschnittlich ausfiel. Eine

Verlangsamung ist auch beim Zubau von Biomasseanlagen zu verzeichnen (2015: 0,1 GW; 2014: 0,31 GW).

Für Windenergie an Land sowie für solare Strahlungsenergie ist ein jährlicher Ausbaukorridor von 2,4 bis 2,6 GW vorgesehen. Bei Windenergie an Land wurde der geplante Ausbaukorridor mit einem Gesamtzubau von 3,6 GW (brutto) deutlich überschritten, während er für solare Strahlungsenergie mit einem Zubau von 1,4 GW (netto) deutlich unterschritten wurde. Für Biomasse ist eine Steigerung der installierten Leistung der Anlagen um 0,1 GW (brutto) geplant – diese Steigerung bezieht sich jedoch nur auf Neuinbetriebnahmen und nicht auf Anlagenerweiterungen. Insgesamt gab es im Bereich Biomasse zwar einen Zubau von 0,1 GW, der Zubau durch Neuinbetriebnahmen betrug jedoch nur 0,36 GW15. Die installierte Leistung der Windenergieanlagen auf See soll auf insgesamt 6,5 GW im Jahr 2020 und 15 GW im Jahr 2030 gesteigert werden. Im Jahr 2015 wurden Anlagen mit

15 Quelle: Veröffentlichung zum Biomassezubau im Anlagenregister der Bundesnetzagentur Gesamt

Installierte Leistung von nach dem EEG förderberechtigte Anlagen nach Energieträgern

[1] Deponie-, Klär- und Grubengas

* vorläufige Zahlen

einer Gesamtleistung von 2,4 GW errichtet, so dass zum 31. Dezember 2015 insgesamt 3,4 GW installiert waren und somit über die Hälfte des Ausbauziels für 2020 bereits erreicht ist.

Anzahl der installierten Anlagen

Im Jahr 2015 wurden 49.201 neue Anlagen installiert. Dies liegt weit unter dem Mittelwert der letzten fünf Jahre von jährlich 178.032 neuen Anlagen. Die neu installierten Anlagen waren zu 97 Prozent Solaranlagen, zu 1,6 Prozent Windenergieanlagen an Land und zu 0,9 Prozent Biomasseanlagen.

Tabelle 10: Entwicklung der Anzahl installierter, förderberechtigten EEG-Anlagen

Betrachtet man die Entwicklung der einzelnen Energieträger gegenüber 2014 ist der umfangreiche Zubau an neuen Windenergieanlagen auf See mit 236,5 Prozent hervorzuheben.

2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015

Wasserkraft 6.324 6.571 6.825 6.974 7.095 7.130 7.169

Gase[1] 668 672 680 684 689 683 686

Biomasse 8.347 9.943 12.697 13.371 13.997 14.366 14.482

Geothermie 4 4 4 6 9 10 10

Wind an Land 18.503 19.264 20.204 21.339 22.569 23.846 25.118

Wind auf See 7 16 49 65 143 241 811

Solar 636.756 894.756 1.154.968 1.328.293 1.448.641 1.514.493 1.561.694

Gesamt 670.609 931.226 1.195.427 1.370.732 1.493.143 1.560.769 1.609.970

Im Dokument Bericht Monitoringbericht 2016 (Seite 57-61)