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Entscheidungsträger

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Die Krise der Biosphäre

Die Lebenswelt ist in eine tiefe Krise geraten: das na-türliche Kapital unseres Planeten, die biologische Vielfalt, erleidet drastische Verluste. Wir erleben ge-genwärtig die 6. Auslöschung der Gen- und Artenviel-falt. Sie könnte die letzte große Krise, bei der vor 65 Millionen Jahren u. a. die Saurier ausstarben, an Geschwindigkeit sogar noch übertreffen. Mit dem Verlust der Tier- und Pflanzenarten gehen ihre gene-tischen und physiologischen Baupläne verloren, die z. B. für die Medizinforschung von großem Wert sein können. Im Bereich der Landwirtschaft stehen pflan-zengenetische Ressourcen auf dem Spiel, die durch traditionelle Bewirtschaftung in Jahrhunderten her-angezüchtet wurden. Diese Gen- und Artenverluste wiegen um so schwerer, als es sich um irreversible Vorgänge handelt: Verlorenes bleibt verloren, ver-paßte Chancen kehren niemals wieder.

Die wesentliche Ursache für das Artensterben ist der Mensch, der die Landschaften und Ökosysteme der Welt durch Raubbau an Wäldern, Flächenkon-version für die Landwirtschaft, Urbanisierung usw.

verändert. Das Areal für Ackerbau ist um fast das fünffache gewachsen, während die tropischen Re-genwälder – ein „Hauptorgan“ der globalen Bio-sphäre – flächenmäßig mehr als halbiert worden sind.

Der Eingriff in den globalen Metabolismus der Biosphäre ist nicht weniger dramatisch: Nahezu die Hälfte der weltweiten Photosyntheseleistung der grünen Pflanzen wird heute durch den Menschen manipuliert; die CO2-Konzentration der Atmosphäre ist durch zivilisatorische Prozesse bereits fast um ein Drittel erhöht worden. Bei der Stickstoffixierung und beim Süßwasserverbrauch werden die natürli-chen Kreisläufe inzwisnatürli-chen sogar von den menschli-chen Aktivitäten dominiert. Insgesamt gesehen be-deutet dies: der Mensch ist dabei, einen planlosen Umbau des vorgefundenen Gebäudes der Biosphäre vorzunehmen.

Diese Entwicklung beeinträchtigt unsere natürli-chen Lebensgrundlagen und letztlich unseren Wohl-stand und unser Wohlbefinden. Mit dem Verlust von Genreserven ist die Nahrungsproduktion für eine weiter wachsende Weltbevölkerung gefährdet. Wich-tige Chancen für die Weiterentwicklung von For-schung und Technologie drohen unwiderruflich ver-loren zu gehen. Die Anpassungsfähigkeit der Le-bensgemeinschaften an Störungen wie den Klima-wandel wird durch das Artensterben vermindert. Die Zerstörung der Vielfalt von Ökosystemen schmälert nicht nur das Naturerbe der Menschheit, sondern un-terhöhlt sogar die ökologische Leistungsfähigkeit des „Systems Erde“. Ohne Biosphärenschutz sind le-benswichtige Funktionen (Klimaschutz,

Boden-schutz, Küstenschutz usw.) gefährdet. Die Umgestal-tung der Biosphäre ist für den Menschen bereits jetzt – und vermehrt in der Zukunft – mit unwägbaren Ri-siken und mit dem Verlust an Chancen und Lebens-qualität verbunden.

Dringender Handlungsbedarf

Angesichts der dramatischen Lage der Biosphäre besteht dringender Handlungsbedarf für die interna-tionale Politik. Der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) widmet sich daher in seinem Jahresgutach-ten 1999 „Welt im Wandel: Erhaltung und nachhalti-ge Nutzung der Biosphäre“ weninachhalti-ger der Beschrei-bung des Status quo und der Trendanalyse. Es geht vielmehr darum, aus seinem interdisziplinären An-satz Antworten zum Umgang mit den akuten Proble-men der Biosphäre im Sinn konkreter Politikbera-tung abzuleiten.

Die empfohlenen Maßnahmen können allerdings nur erfolgreich sein, wenn sie sich in die Logik eines globalen Rahmenplanszur „Biosphere Governance“

einfügen. Die Staatengemeinschaft wird sich ent-scheiden müssen, ob, wie und wo sie bewahren, pfle-gen oder aktiv gestalten will. Diese „Biosphere Go-vernance“ wird noch lange Jahre im Schatten einer tiefen Unkenntnis über die Biosphäre stehen. Wäh-rend z. B. im Klimabereich längst prognostische Fä-higkeiten erworben worden sind, hat sich die Kom-plexität der planetarischen Lebenswelt erst in Ansät-zen dem wissenschaftlichen Verständnis erschlossen.

Es geht daher nicht nur um Handlungsempfehlun-gen, sondern auch um den Ansatz zu einer For-schungsstrategiezur Biosphäre.

Die Themen Biosphäre und biologische Vielfalt müssen daher künftig an prominenter Stelle auf der internationalen wie nationalen politischen Agenda stehen – für die Politik wie für die Forschung.

Imperative für die Bewahrung und Gestaltung der Biosphäre

Der Beirat hat in seinem Jahresgutachten 1999 fünf

„biologische Imperative“ formuliert, an denen sich die Politik orientieren kann und mit denen die Werte der Biosphäre für heutige und kommende Genera-tionen erhalten und nachhaltig genutzt werden kön-nen.

Zum einen ist es sinnvoll, in den Regionen solche Zo-nen mit Nutzungsbeschränkungen zu belegen, bei denen die Erhaltung von regionalen Regelungsfunk-tionen oder das Bereitstellen ökosystemarer Lei-stungen im Vordergrund stehen sollte. Hinzu kom-men die Schutzgebiete von überregionaler oder gar globaler Bedeutung. Zum anderen sollten aber auch in den Zonen, die sich für die extensive bzw. intensi-ve Nutzung durch Land- und Forstwirtschaft eignen, Nachhaltigkeitsgrenzen nicht überschritten werden.

Der Beirat hat für diese Zonen „Leitlinien“ defi-niert, die in der Nutzungspraxis den Verbleib im Be-reich der Nachhaltigkeit garantieren sollen.

Zweiter Biologischer Imperativ: Aktuelle biologische Ressourcen sichern

Die biologischen Ressourcen, die für die ständig not-wendige Anpassung und Weiterentwicklung der Nutzpflanzen und -tiere erforderlich sind, dürfen nicht gefährdet werden. Dazu gehören auch die wild-verwandten Arten der genutzten Kulturpflanzen.

Hierbei ist besonders auf Zonen zu achten, in denen wertvolle pflanzengenetische Ressourcen besonders konzentriert vorkommen („Genzentren“).

Dritter Biologischer Imperativ: Biopotentiale für die Zukunft erhalten

Die Biosphäre hält noch viele bislang unbekannte Stoffe und Baupläne für den Menschen bereit, deren Optionswerteim Hinblick auf eine künftige Nutzung gesichert werden müssen. Besonders große Chancen bestehen in Gebieten, in denen sich die biologische Vielfalt in natürlichen Ökosystemen konzentriert (z. B. tropische Wälder, Korallenriffe) und daher ver-gleichsweise viele interessante „Lösungen“ bioche-mischer oder struktureller Art zu finden sind. Diese Brennpunkte der biologischen Vielfalt sind beson-ders schützenswert.

Vierter Biologischer Imperativ: Das globale Naturerbe bewahren

In der internationalen Gemeinschaft gibt es einen globalen Konsens für den Erhalt des Naturerbes der Schöpfung. Die Gründe dafür sind vielfältig: sie rei-chen von konkreten „Überlebensargumenten“ bis zu eher normativ geprägten Begründungen. Hierfür

be-Naturerbe, sonderen auch die in ihnen lebenden Ar-ten. Daher sind Artenschutzmaßnahmennotwendig, wenn die Arten sonst keine Überlebenschance hät-ten.

Fünfter Biologischer Imperativ:

Regelungsfunktionen der Biosphäre erhalten Die großen biogeochemischen Kreisläufedes Erdsy-stems werden derzeit vom Menschen massiv beein-flußt. Die Kopplung zwischen Biosphäre und Klima-system ist bereits heute betroffen, denn Klimaände-rungen haben negative Auswirkungen auf die Bio-sphäre wie auch umgekehrt. Folglich läßt sich die globale „Leitplanke“, die der Beirat für den Klima-schutz bereits entwickelt hat, auf die Biosphäre übertragen und anwenden. Es gibt für den globalen Regelungsmechanismus geographisch explizite Brennpunkte der Kritikalität, die besondere Schutz-maßnahmen erfordern. Hieraus lassen sich Mindest-forderungen an einen flächenhaften Ökosystem-schutz ableiten.

Die Wissensdefizite ausräumen

Der vielleicht wichtigste Aspekt beim Thema „Bio-sphäre“ ist der eklatante Wissensmangel. Nur ein kleiner Teil der Arten ist bislang beschrieben, die Ge-samtzahl der Arten weltweit ist nicht einmal der Grö-ßenordnung nach bekannt. Die wissenschaftliche Aufklärung der ökologischen Funktionen nur einer Art oder eines Ökosystems ist bereits anspruchsvoll und schwierig: die Aufgabe, dies umfassend zu tun, ist titanisch. Daher muß in der Biosphärenforschung eine klare Prioritätensetzung vorgenommen werden.

Eine Forschungsstrategie zur Biodiversität kann sich aber nicht auf biowissenschaftliche Forschung im engeren Sinn – etwa Taxonomie oder Ökosystem-forschung – beschränken. Sie muß auch die Integra-tion mit der nachhaltigen Nutzung biologischer Viel-falt zustande bringen (agrar-, forst-, fischereiwirt-schaftliche Forschung). Dies erfordert einen interdis-ziplinären Ansatz, der z. B. auch Ökonomie, Ethik, Psychologie und Soziologie mit einbindet.

Die Biosphärenkrise erfordert dabei ein problem-orientiertes, strategisches Vorgehen der Forschung.

Ausgangspunkt sollte die Kernfrage sein, welche der Leistungen oder Produkte gefährdet sind, die die Biosphäre für Mensch und Gesellschaft erbringt, und wieviel natürliche Ökosysteme und biologische

Viel-falt lokal, regional und global notwendig sind, um die Ökosystemgüter und -leistungen langfristig zu si-chern.

Der Beirat stellt in seinem Jahresgutachten 1999 einen strategischen Rahmen zur Biosphärenfor-schung vor, der als Grundlage für ein europäisch wie international vernetztes Forschungsprogramm die-nen kann. Die Eckpunkte bilden drei Forderungen:

(1) Priorität muß die Forschung zur Wissensbasis für die Umsetzung der biologischen Imperative und Leitplanken haben; (2) zusätzlich muß es Forschung zu konkreten Methoden und Instrumenten geben;

(3) ist angesichts des Wissens- und Theoriedefizits eine breite Grundlagenforschung notwendig, die so-wohl biologisch-ökologische als auch sozioökonomi-sche Elemente enthalten muß.

Die politischen Kernempfehlungen des WBGU

Eine Leitplanke für die Biosphäre: 10–20% der Fläche schützen

Eine exakte, naturwissenschaftlich begründete Ab-leitung einer Leitplanke für den Biosphärenschutz im Sinne eines Flächenschutzanteils an der Gesamt-fläche ist beim derzeitigen Kenntnisstand noch nicht möglich. Überschlagsrechnungen zur Erhaltung je-weils unterschiedlicher Bestandteile und Aspekte der Biosphäre aus den unterschiedlichen Bewertun-gen ihrer Funktion und ihres Wertes bieten bei aller methodischer Unzulänglichkeit aber wichtige An-haltspunkte zur Orientierung. Die verschiedenen Ansätze kommen zu jeweils ähnlichen Größenord-nungen: auf – repräsentativ ausgewählten – 10–20%

der weltweiten Landfläche sollte die „Naturschutz-nutzung“ die prioritäre Landnutzungsform sein. Da-her hält der Beirat die Konsolidierung und Weiter-entwicklung des bestehenden weltweiten Systems von Schutzgebieten für vordringlich. Neue Schutzge-biete sollten nach ökologischen Kriterien ausgewie-sen, die vorhandenen Schutzgebiete in einen Zusam-menhang gebracht und in Richtung auf ein Schutzge-bietssystem entwickelt werden. In Deutschland ist der Stand der Umsetzung der entsprechenden euro-päischen Richtlinien jedoch noch unbefriedigend.

Ein weltweites effektives Schutzgebietssystem ist finanzierbar

Ein weltweites System von Schutzgebieten auf etwa 15% der Landfläche würde Mehrkosten von jährlich rund 38 Milliarden Mark verursachen. Das Schließen dieser Finanzierungslücke durch die internationale

Gemeinschaft ist keine unmögliche Aufgabe. Durch Abbau von umweltschädlichen Subventionen, etwa für die Landwirtschaft, könnten entsprechende Mit-tel freigesetzt werden. Durch öffentliche Finanzie-rung allein wird die biologische Vielfalt allerdings global kaum geschützt werden können. Deshalb soll-ten die Bemühungen um die Schaffung eines privat betriebenen und steuerlich begünstigten „Biosphä-ren-Fonds“ politisch unterstützt werden. Der Beirat empfiehlt darüber hinaus, das Stiftungswesen in Deutschland steuerlich attraktiver zu gestalten, bei-spielsweise in Form eines novellierten Stiftungs-rechts mit steuerlichen Begünstigungen für Umwelt-stiftungen.

Biodiversitätskonvention entschlossener umsetzen Die Biodiversitätskonvention ist heute das zentrale internationale Regelwerk für die biologische Vielfalt mit breiter Akzeptanz. Die Vertragsstaaten ver-pflichten sich darin zur Erhaltungder biologischen Vielfalt, zu einer nachhaltigen Nutzung ihrer Be-standteile und zu einem ausgewogenen Ausgleichfür die sich aus der Nutzung genetischer Ressourcen er-gebenden Vorteile. Die Umsetzung dieser Ziele müßte in Deutschland energischer angegangen wer-den. Sie sollten z. B. vermehrt Eingang in klassische Ansätze des Natur- und Artenschutzes finden und diese um nachhaltige Nutzungskonzepte für die Bio-sphäre erweitern. Dabei geht es vor allem um die Einbeziehung der Land-, Forst- und Fischereiwirt-schaft, aber auch um die Felder Biotechnologie, For-schungsförderung, Wirtschafts- und Finanzpolitik so-wie Entwicklungszusammenarbeit. Daher hält der Beirat die Erarbeitung einer nationalen Biodiversi-tätsstrategie für Deutschland für sinnvoll. Eine enge Zusammenarbeit der Bundesministerien ist dabei eine wichtige Voraussetzung; daher empfiehlt der Beirat die Einrichtung einer „Interministeriellen Ar-beitsgruppe Biodiversitätspolitik“.

„Zwischenstaatlichen Ausschuß für biologische Vielfalt“einrichten

Für die internationale Biosphärenpolitik fehlt es an ausreichender wissenschaftlicher Beratung. So wur-de zwar mit einem 1995 erstellten Globalbericht wur-der UN zur Lage der biologischen Vielfalt ein erster wis-senschaftlicher Überblick vorgelegt, allerdings wur-de diese Arbeit nicht kontinuierlich fortgeführt. Der Beirat empfiehlt zunächst zu prüfen, inwieweit diese Aufgaben durch eine engere Vernetzung vorhande-ner Gremien erfüllt werden könnten. Es ist allerdings davon auszugehen, daß darauf aufbauend die

Ein-versity, IPBD). In einem solchen Gremium könnten alle führenden Wissenschaftler zusammengeführt werden, wie dies für das Klimaproblem bereits er-reicht wurde. Die Beiträge eines IPBD würden dem Biodiversitätsdiskurs mehr Objektivität verleihen.

Auch die Wissenschaft würde hiervon durch verbes-serte Koordination und Vernetzung profitieren. Der Beirat empfiehlt, bei der Einrichtung eines IPBD auf den Erfahrungen des Global Biodiversity Assess-ment und des IPCC aufzubauen, um eventuelle Kon-struktionsschwächen von vornherein zu vermeiden.

MAB-Programm der UNESCO stärken

Das UNESCO-Programm „Mensch und Biosphäre“

(MAB) bietet gute Chancen für die regionale Um-setzung der Biodiversitätskonvention. Insbesondere begrüßt der Beirat den Trend zu größeren, besser vernetzten und zunehmend länderübergreifenden Biosphärenreservaten. Allerdings könnte das MAB-Programm als Instrument in der internationalen Zu-sammenarbeit zum Biosphärenschutz besser genutzt werden. Da es keinen eigenen Finanzierungsmecha-nismus hierfür gibt, sollten die Staaten ermutigt wer-den, vermehrt die Möglichkeiten der GEF zu nutzen.

Schutz der Wälder verbindlich regeln

Der Raubbau an den Wäldern geht unvermindert weiter, macht den Erfolg der Klimapolitik immer schwieriger und zerstört wertvolle biologische Viel-falt. Um den weltweiten Wälderschutz zu verbessern, hat sich der Beirat in der Vergangenheit für ein Wald-protokoll zur Biodiversitätskonvention ausgespro-chen und hält diese Lösung auch weiterhin für die er-folgversprechendste. Wichtiger als die äußere Form der Vereinbarung ist allerdings ihre schnelle Verab-schiedung und Verbindlichkeit. Auch private Aktivi-täten sind eine wichtige Erfolgsbedingung für den globalen Wälderschutz. Als positive Beispiele sollten die Bemühungen zur Förderung einer nachhaltigen Waldwirtschaft durch Zertifizierung gefördert wer-den.

Vielfalt der Kulturpflanzen erhalten

Die Erhaltung der biologischen Vielfalt ist für die globale Ernährungssicherheit von großer Bedeu-tung. Der Beirat empfiehlt daher, eine möglichst

viel-zu gehen. Weltweit gilt ein erheblicher Teil der Ex-situ-Sammlungen seltener Pflanzenarten („Genban-ken“) als gefährdet. Sie müssen daher gesichert, er-gänzt und global vernetzt werden.

Chancen der Bioprospektierung nutzen

Die Entwicklung internationaler Standards für den Zugang zu genetischen Ressourcen, ihre nachhaltige Nutzung und der Vorteilsausgleich sollten im Rah-men der Biodiversitätskonvention zügig vorangetrie-ben werden. Dies bietet Chancen nicht nur für die Erhaltung biologischer Vielfalt, sondern auch für die Naturstoffindustrie. Eine wichtige Voraussetzung für die Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern ist allerdings ihre angemessene Beteiligung an den Er-gebnissen der Forschung und die Förderung ihrer na-tionalen Kapazitäten. Dabei müssen die geistigen Ei-gentumsrechte indigener Völker gewahrt bleiben.

Für Naturstoffunternehmen wäre eine Anlaufstelle bei der GTZ zur Kooperationsvermittlung und Ent-wicklung von Beteiligungsstrategien sinnvoll. Der Beirat möchte anregen, mit den Verbänden die Mög-lichkeit der Entwicklung eines international über-tragbaren Kennzeichnungssystems für nachhaltig produzierte Pharmaka zu prüfen.

„Bioregionales Management“ anwenden

Eine erfolgreiche internationale „Biosphärenpoli-tik“ weist aufgrund der Bezüge zum Klima- und Bo-denschutz über die klassische Biodiversitätspolitik hinaus. Da der Staat allein diese Aufgabe nicht be-wältigen kann, sollten möglichst viele Akteure und Institutionen eingebunden werden. Dabei geht es vor allem darum, den Schutz von Gen-, Arten- und Öko-systemvielfalt nicht getrennt von ihrer nachhaltigen Nutzung zu betrachten. Der Beirat empfiehlt, ver-stärkt die Strategie des „bioregionalen Manage-ments“ für die Landnutzung anzuwenden, die sich an den Kategorien „Schutz vor Nutzung“, „Schutz durch Nutzung“ und „Schutz trotz Nutzung“ orien-tiert und auf die Einbindung aller wichtigen Akteure ausgerichtet ist. Dieses Konzept eignet sich insbeson-dere für die Entwicklungszusammenarbeit; es sollte aber auch geprüft werden, inwieweit dieser Ansatz mit dem deutschen Planungssystem besser in Ein-klang gebracht werden kann.

Bi- und multilaterale Zusammenarbeit intensivieren

Die Bedeutung der Entwicklungszusammenarbeit für den Biosphärenschutz ist kaum zu überschätzen, da sie Möglichkeiten für die notwendige Krisenbe-wältigung vor Ort bietet. Deutschland engagiert sich in hohem Maß für den internationalen Biosphären-schutz und ist drittgrößter Beitragszahler an die Glo-bale Umweltfazilität (GEF). Auch beim naturschutz-orientierten Schuldentauschhandel zählt die Bun-desrepublik zu den Vorreitern. Die Initiative der Bundesregierung zum Schuldenerlaß für die hoch-verschuldeten armen Entwicklungsländer („Kölner Schuldeninitiative“) wird vom Beirat ausdrücklich begrüßt, weil sie den betroffenen Ländern mehr Handlungsspielraum auch für Naturschutzmaßnah-men einräumt. Dennoch ist ein höheres finanzielles Engagement der Industrieländer unumgänglich. Mit Besorgnis stellt der Beirat fest, daß auch Deutsch-land weiter denn je vom 0,7%-Ziel entfernt ist.

Der zivilisatorische Umbau der

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