• Keine Ergebnisse gefunden

Das Geschäftsjahr zeichnete sich hinsichtlich des Kerngeschäftes in den Regionen und auch in der Jugendanwaltschaft durch weiter konsolidierte Ab-läufe aus. So zeigen die in den Vorjahren entwickel-ten und umgesetzentwickel-ten internen Entlastungs- und Reorganisationsmassnahmen erste Trends, die nun deutlich in die von der Generalstaatsanwaltschaft anvisierten Richtungen gehen: Es ist einerseits festzustellen, dass die Staatsanwaltschaften ihre Praxen in verschiedenen Themenbereichen so wie zum Beispiel bei der Eröffnung von Untersuchun-gen weiter optimieren konnten. Andererseits zeigt die statistische Auswertung, dass bei einem gleich-bleibenden Anzeigeverhalten und bei einer an sich unveränderten Kriminalitätslage der Vergleich der Belastungen der regionalen Staatsanwaltschaften untereinander ausgeglichener und stimmiger aus-fällt und sich die in der Vergangenheit besonders belastete Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland in dieses Gesamtbild einzufügen beginnt. Die auch im nächsten Jahr laufenden Rekrutierungen und die Einarbeitung des zurzeit befristet angestellten Entlastungspersonals werden zeigen, ob die ange-strebte Untersuchungsbelastung pro Verfahrenslei-tung von etwa 65 Fällen und die Verminderung der Zahl der überjährigen Fälle erreichbar sind. Die enge Begleitung dieses Projekts wie auch die Be-fristung der Anstellungen erlauben es der General-staatsanwaltschaft, rasch reagieren und nötigen-falls korrigieren zu können. Auffällig ist indes auf der ganzen Linie, dass die eingehenden Strafanzei-gen deutlich häufiger zu Untersuchungseröffnun-gen führen. Dies liegt sicher teilweise an der bis-weilen höheren Komplexität der angezeigten Sachverhalte, aber auch an der neuen Praxis der Beschwerdekammer des Obergerichtes und des Bundesgerichtes, welche den Anwendungsbereich der Nichtanhandnahme und auch der Verfahren-seinstellung zunehmend enger fasst. Als direkte Folge davon ist ein erhöhter Druck auf die überjäh-rigen Verfahren festzustellen.

Daneben spitzt sich in den Spezialgebieten wie auch bei den neuen Herausforderungen die Lage erwartungsgemäss deutlich zu: Der Output wie

aber auch die Fallbelastung im Bereich digitaler Kri-minalität im weiteren Sinn hat sich im Berichtsjahr fast verdoppelt. Gleiches zeigt sich bei der Belas-tung im Bereich des Medizinalstrafrechts, der hoch-gradig organisierten Drogenbandenkriminalität oder des Menschenhandels, wo sich die Staatsanwalt-schaft mit ausnehmend komplexen Fallkonstellatio-nen und dort auch mit internationalen Fragestellun-gen konfrontiert sieht. Grossverfahren dieser Natur bergen die Gefahr, die Kapazitäten einer kantonalen Staatsanwaltschaft zu sprengen, sind sie doch mit unabdingbarem, dünn gesätem Spezialwissen technischer Natur oder struktureller Verzweigung verbunden. Die stetige Prozessoptimierung ist eine Daueraufgabe, aber für sich allein ungenügend:

Diese überall in der Strafverfolgung erfolgte La-geanalyse muss organisatorische Konsequenzen nach sich ziehen, auch im Kanton Bern. Es hat sich im Berichtsjahr gezeigt, dass die entsprechenden Projektarbeiten «Spezialisierung und Zentralisie-rung» richtig und notwendig sind, dies namentlich im Bereich der digitalen Kriminalität im weiteren Sinn und der nationalen und internationalen Rechts-hilfe, wo die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern über keine oder ungenügende Strukturen verfügt.

Solche Fragestellungen sind gemeinsam mit dem Bund, der Kantonspolizei, der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) und der Schweizerischen Staatsanwältekonferenz (SSK) weiter zu besprechen und rasch Lösungen zuzuführen, namentlich indem die Staatsanwalt-schaften (im Gleichschritt mit der Polizei) entspre-chend dem erkannten und damit ausgewiesenen Handlungsbedarf stufengerecht mit Fachkräften alimentiert werden. Verharren oder Insellösungen in einzelnen Kantonen oder gar in Regionen können keine zielführenden Taktiken sein.

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern legte im vergangenen Berichtsjahr das Schwergewicht ihres Engagements in interkantonalen Konferenzen oder kantonalen Gremien weiter einzig auf die Aus-bildung und die Optimierung des strafrechtlichen Kerngeschäfts. So nehmen Mitarbeitende aller Stu-fen in Arbeitsgruppen Einsitz, in welchen Vernehm-lassungsarbeiten zu verschiedensten kantonalen oder eidgenössischen Rechtssetzungsprojekten erforderlich sind, oder aber ganz konkret Spezialge-biete wie Obduktionsindikationen bei ausseror-dentlichen Todesfällen, Fokusgutachten, Fragenka-taloge für forensisch-psychiatrische Gutachten in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Gesell-schaft für forensische Psychiatrie oder Haft- und Vollzugsfragen zu behandeln sind. In diesen Kontext fügten sich auch die im Berichtsjahr

abgeschlos-94

STAATSANWALTSCHAFT

sene Vernehmlassungs- und Beratungstätigkeit im Zusammenhang mit der Revision der Schweizeri-schen Strafprozessordnung (StPO) ein. Unter dem Vorbehalt der Gültigkeit des kommunizierten Ter-minplans des Bundesamtes für Justiz (BJ) sollen die Botschaft und der Gesetzesentwurf frühestens im Januar 2019 vorliegen. Die Staatsanwaltschaft ist unter Verweis auf die im letzten Tätigkeitsbe-richt einlässlich geschilderte Ausgangslage heute der Meinung, dass von diesem Revisionsprojekt mutig Abstand genommen werden sollte, da es mehr schadet als nützt: Sie ist der festen Überzeu-gung, dass sich die Strafprozessordnung in der Pra-xis grundsätzlich gut bewährt. Die StPO stellt die Abkehr von 26 kantonalen Strafprozessordnungen und derjenigen des Bundes dar. Sie muss ange-sichts der damaligen komplizierten und dadurch stossend schwerfälligen Abläufe im interkantona-len Verhältnis wie auch in der Zusammenarbeit der Kantone mit dem Bund nach Jahrzehnten des Su-chens als entscheidender und positiver Schritt für die Rechtsgleichheit und Rechtssicherheit in unse-rem Land gewertet werden. Vereinzelte Lücken wurden durch die Rechtsprechung des Bundesge-richts gefüllt, die Kommentierung der StPO durch die Lehre ist differenziert und ortet keine Praxisun-tauglichkeiten. Vor diesem Hintergrund erscheint die übereilte und teils wenig differenzierte Kritik an diesem Werk befremdlich und der Ruf nach einer Gesamtüberprüfung als deutlich verfrüht.

Ihre spannenden, herausfordernden und sicher-heitspolitisch wichtigen Aufgaben, gleich wie die hohe Belastung im Amt, kann die Staatsanwalt-schaft nur mit ihrem engagierten Personal meis-tern. Dieses Engagement und die sehr hohe Iden-tifikation mit ihrem Auftrag sind bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ungebrochen.

Dies ist im Tagesgeschäft und im persönlichen Kontakt deutlich spürbar und mehr als nur erfreu-lich. Voraussetzung dafür sind eine moderne Füh-rungsarbeit, engagierte Kader, die transparente In-formation, die zeitverzugslose Kommunikation und die Wertschätzung jeder einzelnen Person und de-ren geleisteten Arbeit. Schon seit jeher ist es ein Privileg des Kantons Bern, dass zwischen den staatlichen Institutionen ein Klima des professionel-len Vertrauens und gegenseitigen Respekts herrscht und sich deswegen die Strafverfolgung, die Straf- und Zivilgerichtsbarkeit wie auch die Ver-waltungsgerichtsbarkeit auf ihr Kerngeschäft kon-zentrieren können. Das moderne, durchdachte und zukunftsgerichtete bernische Organisationsmodell der Justiz ist weiter zu konsolidieren und es ist Sorge zu ihm zu tragen. Es bewährt sich. Diese

Grundvoraussetzung schafft günstigste Randbe-dingungen für die Arbeit einer Staatsanwaltschaft und für deren Arbeitsresultate, auf die die strafge-richtliche Beurteilung aufbauen muss.

1.1.2 Aufbau und Auftrag

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern ist Unter-suchungs- und Anklagebehörde in allen Strafsachen des eidgenössischen und kantonalen Rechts, für die der Kanton Bern sachlich und örtlich zuständig ist und welche die Verfolgung von Erwachsenen, Jugendli-chen und juristisJugendli-chen Personen betreffen. Sie ist da-mit Teil der Strafverfolgungsbehörden und setzt sich aus der Generalstaatsanwaltschaft, den regionalen und den kantonalen Staatsanwaltschaften zusam-men. Die Organisationsstruktur der Staatsanwalt-schaft folgt den Prinzipien der Regionalisierung und der Spezialisierung.

Die Generalstaatsanwaltschaft leitet die Staats-anwaltschaft und zeichnet für die fachgerechte, effektive und qualitativ hochstehende Strafverfol-gung verantwortlich. Die Untersuchung strafba-ren Verhaltens obliegt in der Regel den örtlich zuständigen regionalen Staatsanwaltschaften.

Spezielle Zuständigkeiten ergeben sich für die Verfolgung von Wirtschaftsdelikten (Schwer-punkte Vermögensstrafrecht, Urkundenfälschung, Geldwäscherei und Cyberkriminalität) sowie für Verfahren, die sich aufgrund ihrer Besonderheit nicht für die Untersuchung durch die regionalen Staatsanwaltschaften eignen. Werden die gesetz-lich vorgesehenen Kriterien erfüllt, fallen solche Verfahren in die Verantwortlichkeit der Staatsan-waltschaft für die Verfolgung von Wirtschaftsde-likten oder der Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben, die beide für den gesamten Kanton zu-ständig sind. Ebenfalls für das ganze Kantonsge-biet zuständig ist die Jugendanwaltschaft. Sie ist Untersuchungs- und Anklagebehörde für Straf-taten, die von Jugendlichen verübt worden sind.

Zudem ist sie für den Vollzug von Strafen und Schutzmassnahmen gegenüber Jugendlichen und allenfalls jungen Erwachsenen verantwortlich.

Geleitet wird die Staatsanwaltschaft durch den Generalstaatsanwalt und seine beiden Stellvertre-ter. Den regionalen und kantonalen Staatsanwalt-schaften sowie der Jugendanwaltschaft stehen je ein Leitender Staatsanwalt bzw. ein Leitender Ju-gendanwalt vor. Insgesamt umfasst die Staatsan-waltschaft des Kantons Bern 94.9 SOLL-Stellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Sie sind wie folgt zugewiesen: Generalstaatsanwaltschaft 6.1 Stellen, Bern-Mittelland 26.0 Stellen, Berner

Jura-Seeland 18.2 Stellen, Emmental-Oberaargau 8.0 Stellen, Oberland 8.0 Stellen, Wirtschaftsde-likte 9.0 Stellen, Besondere Aufgaben 8.1 Stellen, Jugendanwaltschaft 11.5 Stellen.

1.2 Ressourcen

Die Generalstaatsanwaltschaft verfügt über fol-gende personelle Ressourcen (IST per 31.12.2018):

– Staatsanwältinnen und Staatsanwälte: 610 % (davon 50 % Informationsbeauftragter) – Juristisches Sekretariat: 170 % (davon 10 %

befristet)

– Juristisches Sekretariat Gerichtsstände: 100 % (davon 20 % befristet)

– Sachbearbeitung Gerichtsstände: 50 %

– Projektleiter Projekt NeVo/Rialto: 100 % (davon 100 % befristet)

– Stabschef: 100 %

– Human Resources: 340 % (davon 90 % befristet; davon 10 % für Projekt NeVo/Rialto) – Finanzen: 350 %

– Kanzlei: 190 %

1.2.1 Kernauftrag der

Generalstaatsanwaltschaft

Der Kernauftrag der Generalstaatsanwaltschaft besteht in der Wahrnehmung der Verantwortung für die Strafverfolgung gegen Erwachsene, juristi-sche Personen und Jugendliche sowie in der Vertretung der Anklage vor den Kammern des Obergerichts (Berufungs-, Beschwerde- und Revi-sionsverfahren) sowie vor dem Bundesgericht und dem Bundesstrafgericht in deutscher und französi-scher Sprache. Ihr obliegt die Regelung der in-terkantonalen Zuständigkeit und die sachliche Abgrenzung zum Bund, der Entscheid in innerkan-tonalen Gerichtsstandskonflikten und staatsan-waltschaftsinternen Beschwerdeverfahren, die Genehmigung von Nichtanhandnahme-, Sistie-rungs- und Einstellungsverfügungen der Leitenden Staatsanwältinnen und Leitenden Staatsanwälte sowie der Leitenden Jugendanwältin oder des Lei-tenden Jugendanwalts und der Anklageerhebun-gen bei Gerichten mit geringerer sachlicher Zu-ständigkeit. Die Generalstaatsanwaltschaft prüft in ihrer Eigenschaft als Zentralbehörde für die interna-tionale Rechtshilfe die ihr auf direktem Weg zu-gestellten internationalen Rechtshilfeersuchen, entscheidet betreffend die Übernahme der Straf-verfolgung aus dem Ausland und nimmt Stellung im Rahmen von Exequaturverfahren vor der Be-schwerdekammer des Obergerichts.

Ein ebenso wichtiger Aufgabenbereich des Ge-neralstaatsanwalts und seiner beiden Stellvertreter ist die Führung der gesamten Staatsanwaltschaft im Rahmen einer flachen Hierarchiestruktur mit kur-zer Führungsspanne (Generalstaatsanwaltschaft – Leitungen der regionalen und kantonalen Staatsan-waltschaften). Als Aufsichtsbehörde über die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Jugendan-wältinnen und Jugendanwälte sowie das übrige Personal obliegt der Generalstaatsanwaltschaft die Behandlung von aufsichtsrechtlichen Anzeigen und Staatshaftungsansprüchen.

Weitere zentrale Aufgaben bestehen in der ge-setzlich geregelten Mitwirkung in der Justizleitung sowie in der Mitwirkung in mit dem Kernauftrag zusammenhängenden Organisationen und deren Arbeitsgruppen, wie etwa die kantonsinterne Arbeitsgruppe Staatsanwaltschaft-Kantonspolizei oder die Schweizerische Staatsanwältekonferenz (SSK) und deren Arbeitsgruppen. Von Bedeutung sind schliesslich ebenso die institutionalisierten Austausche mit dem Kommando der Kantons-polizei, dem Institut für Rechtsmedizin (IRM), regi-onalen und kantregi-onalen Gerichten, inner- und aus-serkantonalen Staatsanwaltschaften und Ver- waltungs stellen bis hin zu gesamtschweizerischen Gremien und Verbänden, die Vernehmlassungen zu Gesetzesvorlagen und Personal-, Finanz- und In-formatikgeschäfte sowie die Weiterbildung.

Die Generalstaatsanwaltschaft unterstützt und lenkt die Tätigkeit der regionalen und kantonalen Staatsanwaltschaften durch generelle Weisungen und Richtlinien sowie im Einzelfall durch spezielle Weisungen oder Ratschläge. Sie erledigt das admi-nistrative Tagesgeschäft im Innenverhältnis wie auch im Verhältnis zu den Verwaltungsdirektionen.

Dazu gehören die laufende Sicherstellung der Um-setzung der Beschlüsse des Generalstaatsanwalts sowie das Wahrnehmen der Verantwortlichkeiten im Personalwesen, in der Personalentwicklung, im Finanz- und Rechnungswesen, hinsichtlich der Inf-rastruktur und nicht zuletzt bezüglich der Sicher-heit in der Staatsanwaltschaft. Zu erwähnen ist schliesslich die Durchführung des Fallcontrollings als internes Führungsinstrument sowie die laufende Überprüfung und Konsolidierung der Weisungen, Richtlinien und Arbeitshilfen.

Angesichts des raschen Wandels sowohl bei den rechtlichen Vorgaben wie auch den Entwick-lungen im kriminellen Umfeld misst die General-staatsanwaltschaft der steten Aus- und Weiter-bildung grosse Bedeutung zu. So ist der Ge -

96

STAATSANWALTSCHAFT

neralstaatsanwalt Mitglied der SSK-Arbeitsgruppe Fortbildung in der Staatsanwaltschaft und ein stell-vertretender Generalstaatsanwalt führt als Mitglied der Weiterbildungskommission der Justizleitung regelmässig Kurse für die Justizangehörigen des Kantons Bern durch. Die Mitglieder der General-staatsanwaltschaft, zahlreiche Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Jugendanwältinnen und Jugendanwälte sind sodann als Dozierende Lehr-beauftragte oder Referentinnen und Referenten an den Universitäten Bern, Luzern, St. Gallen und Freiburg, an der Staatsanwaltsakademie der Univer-sität Luzern, an der École Romande de la Magistra-ture Pénale, am Schweizerischen Kompetenzzent-rum für den Justizvollzug, am Schweizerischen Ausbildungszentrum für das Strafvollzugspersonal und an der Interkantonalen Polizeischule tätig. Zahl-reiche weitere Mitarbeitende engagieren sich in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Eine staatsanwaltschaftsinterne Kommission deckt die Weiterbildungsbedürfnisse des nichtjuristischen Personals ab. Die kantonalen und regionalen Staatsanwaltschaften, bei letzteren insbesondere die Strafbefehlsabteilungen, führen Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen durch, die auf die spezifischen Bedürfnisse der betreffenden Or gani sationseinheiten zugeschnitten sind. Der In-formationsbeauftragte schliesslich stellt die Fort-bildung im Bereich der Medienarbeit sicher.

1.2.2 Belastung und Führungstätigkeit Die Kader der Staatsanwaltschaft befinden sich im Spannungsfeld von Führung und operativem Geschäft, sei dies auf Stufe der Generalstaats-anwaltschaft, wie auch auf Abteilungsebene. Der per 1. Juli 2017 angestellte neue Stabschef hat sich bestens bewährt. Er erweist sich als unverzicht-bare Stütze der Generalstaatsanwaltschaft, indem er wesentlich dazu beiträgt, dass der General-staatsanwalt und seine beiden Stellvertreter in den Bereichen Administration, Organisation, operative Führung, Sachbearbeitung und Projektarbeit ent-lastet werden. Angesichts der im Berichtsjahr deutlich angestiegenen Belastung im Rechtsmit-telgeschäft ist ein Teil der Entlastungswirkung je-doch leider bereits wieder verpufft. Die weitere Entwicklung des Kerngeschäfts wird daher auf-merksam zu beobachten sein.

Neben einem Leitbild und Handlungsgrundsät-zen verfügt die Staatsanwaltschaft auch über einen Verhaltenskodex, den die Generalstaats-anwaltschaft zusammen mit den Leitenden Staatsanwälten und dem Leitenden Jugendanwalt erarbeitet hat. Der Verhaltenskodex der Staatsan-waltschaft ergänzt und konkretisiert den Verhal-tenskodex der Verwaltung des Kantons Bern. Er umschreibt die Anforderungen an das verantwor-tungsbewusste, unabhängige, unbeeinflusste und einer Strafverfolgungsbehörde würdige Verhalten aller Mitarbeitenden. Die Staatsanwaltschaft ver-fügt im Weiteren über ein Controllingsystem im operativen Bereich wie auch bezüglich der Finan-zen und der Human Resources. Sie arbeitet auf der Basis von Zielvereinbarungen, welche stufenge-recht bis in den MAG-Prozess (Mitarbeiterge-spräch; Leistungs- und Verhaltensbeurteilung) her-untergebrochen werden. Die Entwicklungen in den einzelnen Abteilungen werden in Form von Halb-jahres- und Jahresberichten sowie Finanz- und Per-sonalreportings nach einheitlichen Vorgaben erho-ben und analysiert, was nach der übergreifenden Auswertung in den im vorliegenden Bericht aufge-führten Resultaten, Analysen und Schlussfolgerun-gen mündet. Die rasche und verlässliche Umset-zung der erarbeiteten Lösungen wie auch die Kontrolle der Zielerreichung ist zwingend: Nur so kann eine grosse Organisation wie die Staatsan-waltschaft auf Kurs gehalten werden, damit sie ih-ren Strafverfolgungsauftrag erfüllen kann oder sich allenfalls zeigende Negativtrends korrigiert oder gestoppt werden können.

2017 2018 Differenz

Anzahl Geschäfte total 3’020 3’235 +7,1 %

Rechtsmittelgeschäfte 592 641 +8,3 %

Anklagevertretungen schriftlich und mündlich 92 101 +9,8 %

Beschwerdevernehmlassungen 198 222 +12,1 %

Revisionsvernehmlassungen 5 1 -80,0 %

Beschwerden in Strafsachen Bundesgericht 4 5 +25,0 %

Vernehmlassungen zu Beschwerden in Strafsachen 4 3 –25,0 %

Gerichtsstandsverfahren 1’849 1’966 +6,3 %

davon vor Bundesstrafgericht 10 12 +20,0 %

Verfahren Art. 53 EG ZSJ 0 0

Rechtshilfegeschäfte national und international 303 385 +27,1 % davon Entscheide internationale Strafübernahmebegehren 17 18 +5,9 % Beschwerdeverfahren gegen Vollzugsentscheide der

Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern 20 19 –5,0 % 1.3 Geschäftsentwicklung Generalstaatsanwaltschaft

Zahlenmässig am meisten ins Gewicht fallen wie üblich die interkantonalen Gerichtsstandsverfahren.

Hier ist mit 1’966 Verfahren der höchste Wert seit jeher zu verzeichnen. Die Zunahme gegenüber dem Vorjahr entspricht 6,3 %, was nach der markanten Zunahme im Jahr 2017 von 15,1 % eine weitere deutlich spürbare Mehrbelastung der spezialisierten Mitarbeiterinnen bedeutet. Ebenfalls eine deutliche Zunahme haben die schriftlichen und mündlichen Anklagevertretungen (+9,8 %), die Beschwerdever-nehmlassungen (+12,1 %) und die Rechtshilfege-schäfte national und international (+27,1 %) erfah-ren. Bei den mündlichen Anklagevertretungen gilt es zu berücksichtigen, dass aufgrund der höchstrichter-lichen Vorgaben zum oberinstanzhöchstrichter-lichen Beweisver-fahren die Prozessdauer markant zugenommen hat.

Dauerten in früheren Jahren die meisten mündlichen Berufungsverfahren nicht mehr als einen Tag, sind heute zwei oder mehr Verhandlungstage keine Sel-tenheit mehr. In den übrigen Bereichen des Kernge-schäfts kann hingegen von einer stabilen Entwick-lung auf hohem Niveau gesprochen werden.

1.4 Geschäftsentwicklung regionale und