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Der Jahresrückblick zeichnet sich durch eine viel-schichtige Palette von Themenbereichen aus. Je-der hat eine für die Arbeit Je-der Staatsanwaltschaft relevante Prägung. An erster Stelle steht die kon-solidierte Arbeit im Kerngeschäft im Rahmen ver-lässlicher Führungsstrukturen: Die Staatsanwalt-schaft erfüllt ihren gesetzlichen Auftrag mit En- gagement. Um diesen Kernauftrag herum laufen Gesetzesänderungen und Projekte, gesellschaftli-che Entwicklungen greifen Platz. Wegen der aus-serordentlich hohen Relevanz dieser Faktoren sind sie einerseits zwingend mitzugestalten und ande-rerseits laufend zu bewältigen. Der Return on In-vestment wird sein, dass die Staatsanwaltschaft auch in Zukunft die fachgerechte und effiziente Strafverfolgung im Kanton Bern garantieren kann und national wie international ihren strafverfolgeri-schen Beitrag leistet. Die Themenbereiche sind die folgenden:

Revision der Schweizerischen Straf-prozessordung StPO – fünf Punkte:

Damit eine Staatsanwaltschaft ihren gesetzlichen Auftrag erfüllen kann, wie für den Kanton Bern in Art. 90 Abs. 2 GSOG niedergeschrieben, nämlich das Sicherstellen der fachgerechten und effizienten Strafverfolgung, braucht sie ein taugliches Strafpro-zessrecht. Die Schweizerische Strafprozessord-nung (StPO) ist das Instrument, welches die An-wendung des Straf- und Nebenstrafrechtes erst möglich macht. Sie ist das Umfeld, der spürbare Rahmen, welchen die Rechtsbetroffenen in unse-rem Kanton direkt und unmittelbar erfahren. Sie er-warten faire, rasche und qualitativ hochstehende Verfahren, die sie nicht mit sibyllinischen Zweideu-tigkeiten im luftleeren Raum stehen lassen. Sie sind vor langen Verfahrensdauern gespickt mit For-malismen, die sie an der Beendigung des Verfah-rens zweifeln lassen, zu bewahren. Diese Strafpro-zessordnung wird derzeit revidiert. Im vergangenen Geschäftsjahr konnte sich die Staatsanwaltschaft auf kantonaler wie auch auf eidgenössischer Ebene sehr gut einbringen. Das Resultat ist im Unter-schied zum ersten, missglückten Vorentwurf eine Vorlage, mit der verhalten positiv «gelebt» werden

könnte. Als Erstrat wird sich der Nationalrat mit der Revisionsvorlage befassen, im Moment der Publi-kation dieses Tätigkeitsberichtes wird die Rechts-kommission des Nationalrates ihre Arbeiten wohl abgeschlossen haben. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern ist in Übereinstimmung und in Ab-sprache mit der Schweizerischen Staatsanwälte-konferenz SSK der Ansicht, dass nunmehr das Au-genmerk auf fünf Punkte zu richten ist und lediglich dieser Anpassungsbedarf zu kommunizieren sein wird: Der erste Punkt betrifft die Teilnahmerechte.

Grundsätzlich sind diese Bestimmungen nun ak-zeptabel und im Sinne der Staatsanwaltschaften.

Sollte sich wieder eine Aufweichung abzeichnen, ist es angezeigt, wie zu Beginn der Debatte den EMRK-Minimalstandard zu vertreten. Weiter ist die vorgesehene Weiterzugsmöglichkeit von Siege-lungsentscheiden an die obere Instanz und die Aus-weitung auf weitere Geheimnisarten ein Garant für die endgültige Verlangsamung von Verfahren, ins-besondere von Wirtschaftsstraffällen. Schon heute ist die Dauer von Entsiegelungsverfahren wegen ihrer Aufwändigkeit sui generis unverhältnismäs-sig. Der Weiterzug (double instance) verdoppelt diese Dauer und verunmöglicht die Beweisauswer-tung zur richtigen Zeit vollends. Drittens wird ange-sichts der Geringfügigkeit des Eingriffs bei DNA-Abnahme und Auswertung mit dem Kriterium

«konkrete Anhaltspunkte» für strafbares Verhalten zu viel verlangt. Eine «gewisse Wahrscheinlichkeit»

eines solchen muss genügen. Weiter ist davon ab-zusehen, die Informationspflicht vor Untersu-chungsabschluss, vor Erlass eines Strafbefehles oder vor Einstellung des Verfahrens neben den noch nicht informierten Personen auf alle geschä-digten Personen (nicht nur Opfer) auszuweiten.

Diese zusätzliche Regelung verkompliziert und ver-langsamt die Verfahren empfindlich. Schliesslich sollte als fünfter und letzter Punkt die Einvernah-mepflicht im Strafbefehlsverfahren nur bei unbe-dingten Freiheitsstrafen ab einer gewissen Höhe vorgesehen werden. Diese Einvernahmepflicht sollte analog zu den Regelungen ausgestaltet wer-den, welche die Beiordnung der amtlichen Verteidi-gung vorsehen (d.h. ab vier Monaten). Auf diese Weise kann in Fällen mit Bagatellcharakter im Lichte von rund 87’000 alleine im Kanton Bern aus-gefällten Strafbefehlen pro Jahr auf eine ressour-cenintensive Einvernahme verzichtet werden.

Gesellschaft und Bedrohung – Lösungsansätze:

Der Umgang mit uneinsichtigen und/oder gefähr-lichen Personen wie auch mit gefährgefähr-lichen Straftä-terinnen und Straftätern ist eine Gratwanderung, welche die Prävention, die Strafverfolgung, die

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richtliche Beurteilung wie auch den Strafvollzug re-gelmässig an ihre Grenzen bringt. Die Tendenz ist steigend. So ist der Umgang mit Personen, welche etwa durch nicht abreissende Eingaben oder per-sönlichem oder konzertiertem Vorsprechen bei öf-fentlichen Stellen auffallen, oft auf der Grenze des Tolerierbaren; der Verkehr mit solchen Personen ist schwierig und ressourcenintensiv. Die geltende Rechtsordnung und die strenge Gerichtspraxis for-dern den individuell-konkreten Umgang mit sol-chem Verhalten ein: Die Vorstösse sind zu analysie-ren und der gesetzlichen Folgegebung zuzufühanalysie-ren.

Oft schwingt bedrohliches Verhalten mit, und die professionelle Entgegennahme und Beantwortung ist herausfordernd und belastend zugleich. Das Ziel muss sein, gefährliche Entwicklungen von Perso-nen frühzeitig wahrnehmen und beurteilen zu kön-nen. Besteht konkret ein erhöhtes Risiko für eine Gewalttat, muss diese verhindert werden. Das Pro-jekt «Kantonales Bedrohungsmanagement» be-zeichnet eine neue Methodik für die präventive Funktion von Behörden in verschiedenen Berei-chen. Die Methodik – ursprünglich fussend auf dem Konzept Verhütung und Bekämpfung häusli-cher Gewalt – zeichnet sich neben einer klaren Or-ganisation und der Schaffung klarer Meldewege durch eine enge Zusammenarbeit verschiedener Behörden und Funktionsträger/innen bei der Identi-fikation von gefährlichen Personen aus, damit die weitere Entwicklung einer als möglicherweise ge-fährlich eingestuften Person abgeschätzt werden und – soweit möglich – auf den Einzelfall zuschnittene, verhältnismässige Massnahmen ge-troffen werden können. Bezüglich bereits straffällig gewordenen Personen oder Personen, welche aus dem Strafvollzug entlassen werden und nach wie vor als gefährlich gelten, sind auf Stufe Bund Vor-projekte im Gang, um beispielsweise bei gefährli-chen jugendligefährli-chen Straftäterinnen und Straftätern die Lücke nach dem Jugendstrafvollzug durch Weiterführung gemäss Erwachsenenmassnah-menrecht zu schliessen, wenn dies wegen schwer-wiegender Nachteile für die Sicherheit Dritter not-wendig ist (Motion 16.3142 – Caroni, AR), oder zu prüfen, inwieweit einem gefährlichen Straftäter oder einer gefährlichen Straftäterin nach Voll-zugsende, sei es nach einer Massnahme oder nach einer Freiheitsstrafe, freiheitsbeschränkende Massnahmen auferlegt werden können. Weiter soll das Verfahren zur nachträglichen Änderung von Sanktionen einheitlich und damit effizienter gestal-tet werden.

Neue Herausforderungen in der Straf-verfolgung – Umsetzung:

Die Staatsanwaltschaft hat im Berichtsjahr die Grundlagenarbeiten für die Umsetzung des Projek-tes «Zentralisierung und Spezialisierung – neue Aufgaben» in Verbindung mit der neuen, nun mit Einführungsdatum Dezember 2020 versehenen Geschäftsverwaltung Rialto weitgehend abge-schlossen. Demnach soll die digitale Kriminalität zentral an einem Standort behandelt werden, dies in enger Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei.

Gestützt auf die durch den Grossen Rat in der Win-tersession 2019 im Rahmen des Voranschlag 2020 sowie Aufgaben-/Finanzplan 2021–2023 zugespro-chenen Stellen werden zwei Staatsanwältinnen oder Staatsanwälte, 75 Stellenprozente Assistenz und 50 Stellenprozente juristisches Sekretariat sich dieser Herausforderung stellen können. Weiter wird der internationale Rechtshilfevollzug, welcher bei komplexen Cybercrimefällen bzw. High-Tech-Cyberfällen und in Grossverfahren eine grosse Be-deutung hat, durch die ebenfalls bewilligte Staats-anwaltstelle, 75 Stellenprozente Assistenz und 25 Stellenprozente Kanzlei zentralisiert vorangetrieben werden können. Crime should not pay: In Abrun-dung dazu wird der Staatsanwaltschaft neu ein/e Vermögensabschöpfungsspezialist/in zur Verfü-gung stehen, damit beschlagnahmte Vermögens-werte professionell mit geringem Wertverlust ver-waltet und eingezogene wertadäquat verwertet werden können. Die Staatsanwaltschaft ist über-zeugt, dass sich die Weitsicht in der Stellenplanung als Ergänzung der Verbundaufgabe Kantone-Bund auszahlen wird. In zweiter Linie ermöglicht diese neue Organisation verbunden mit den Effizienzge-winnen aus Rialto auch die Straffung der Strukturen zum Vorteil der Bewältigung von Grossverfahren aus den Bereichen der Wirtschaftskriminalität, des Menschenhandels und der Drogenkriminalität. Die grösste Herausforderung in der Umsetzung wird jedoch die Rekrutierung von geeignetem Personal sein. Digital-Spezialistinnen und -Spezialisten sind rar, die Kombination Recht/Informatik selten, praxis orientierte, interdisziplinäre Rechtshilfespezi-alisten und -spezialistinnen gibt es nur vereinzelt.

Die Retraite der Generalstaatsanwaltschaft mit den Leitenden Staatsanwälten 2020 hat sich dieser Thematik verschrieben, sodass der Rekrutierungs- und Organisationsprozess bis hin zur örtlichen An-siedelung mit Arbeitsplätzen Ende Frühling 2020 gestützt auf klare Planungsgrundlagen starten kann. Die Schnittstelle mit der Kantonspolizei im

Bereich der digitalen Kriminalität wird als Teilprojekt in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe erarbeitet.

Dass die Zen tralisierung und die Spezialisierung von regionsüberschreitenden (und damit auch in-terkantonalen und internationalen) komplexen Auf-gaben notwendig und gewinnbringend sind, zeigen die ausschliesslich positiven Erfahren mit der am-tierenden Medizinalstaatsanwältin und ihrem Team.

Durch die von ihm präsidierte Arbeitsgruppe Foren-sische Psychiatrie und Rechtsmedizin der SSK trägt der Kanton Bern ganz wesentlich zur gesamt-schweizerischen Qualitätssteigerung und Einheit-lichkeit in der Handhabung von Fällen an der Schnittstelle zur Medizin bei.

Kerngeschäft Strafverfolgung – Qualität trotz Belastung:

Das Geschäftsjahr zeichnete sich hinsichtlich des Kerngeschäftes in den Regionen und in der Jugend-anwaltschaft durch konsolidierte Abläufe aus. Die statistische Auswertung zeigt, dass bei einem na-hezu gleichbleibenden Anzeigeverhalten und bei einer an sich unveränderten Kriminalitätslage der Vergleich der Belastungen der regionalen Staatsan-waltschaften untereinander ausgeglichener und stimmiger ausfällt und sich die Staatsanwaltschaft in die Richtung der gesetzten Ziele bewegt, wenn-gleich die Belastung pro Staatsanwältin oder Staatsanwalt nach wie vor sehr beträchtlich ist. Die in der Vergangenheit besonders belastete Staats-anwaltschaft Berner Jura-Seeland fügt sich aktuell besser in das Gesamtbild ein. Im Unterschied zu den Regionen Bern-Mittelland und Emmen tal-Oberaargau waren in den Regionen Oberland und Berner Jura-Seeland deutlich mehr Untersuchun-gen zu eröffnen als anUntersuchun-genommen, was aber trotz der vereinheitlichten Eröffnungskriterien nie voll-ends steuerbar sein wird. Eine Häufung von kom-plexeren Fällen im Verhältnis zu einfacheren Fällen kann immer auftreten. Wäre eine solche Schwan-kung im Berichtsjahr nicht eingetreten, würde die Belastung in der Region Berner Jura-Seeland bei durchschnittlich 72 Untersuchungen liegen, was noch nicht dem durch die getroffenen Personal-massnahmen angestrebten Zielwert von 65 Unter-suchungen entspräche. Dies zeigt, dass die Perso-naldotation noch nicht vollends ausreichend ist und die Belastungswerte zudem sehr auf Schwankun-gen anfällig sind. Die Konsequenz ist, dass diese Entwicklung weiter zu beobachten sein wird, aber mit Gewissheit die ursprünglich aus Steuerungs- und Evaluationsgründen lediglich befristet ausge-stalteten Stellenprozente in unbefristete umzuwan-deln sein werden. Sollte es aber zu den befürchteten formellen Verkomplizierungen des Strafverfahrens

im Rahmen der StPO-Revision durch den Bundege-setzgeber kommen, wären die Kantone als Anwen-der gezwungen, die Dotationen bei den Staatsan-waltschaften, aber auch bei den Gerichten, merklich gegen oben anzupassen. Die hohen Fallzahlen in der digitalen Kriminalität wie auch die hohen Belas-tungswerte der mit Grossverfahren betrauten Staatsanwaltschaft für besondere Auf gaben lassen den Kreis zu den vorgesehenen Umsetzungs-arbeiten im Projekt «Spezialisierung – Zentralisie-rung» schliessen. Die im gleichen Zug wie die Ent-lastung der Region Berner Jura-Seeland nach der Dotationsanalyse erarbeite Planungsvorgabe im Strafbefehlswesen wurde erreicht. Das dafür ein-gesetzte Personal kann durch sein Engagement den invariablen Sockelwert von 14’500 hängigen Strafbefehlsverfahren halten, dies auch dank eines minimen Rückgangs der Eingänge.

Ihre packenden, zufolge Interdisziplinarität her-ausfordernden und sicherheitspolitisch wichtigen Aufgaben, gleich wie die unverändert hohe Belas-tung im Amt, kann die Staatsanwaltschaft nur mit ihrem engagierten Personal meistern. Dieses Enga-gement und die sehr hohe Identifikation mit ihrem Auftrag sind bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbei-tern ungebrochen. Dies ist im Tagesgeschäft und im persönlichen Kontakt deutlich spürbar und mehr als nur erfreulich. Voraussetzung dafür sind eine moderne Führungsarbeit, engagierte Kader, die transparente Information, die zeitverzugslose Kom-munikation und die Wertschätzung einer jeden ein-zelnen Person und deren geleisteten Arbeit.

Projekte im Kerngeschäft – kantonal bis national

Die beschriebene privilegierte Ausgangslage er-laubt es, ausgesprochen einschneidende, langdau-ernde Veränderungsprozesse wie die Erarbeitung und Einführung der neuen Geschäftsverwaltung Rialto durchzuführen, gleichzeitig neue Herausfor-derungen anzunehmen, deren Umsetzung zu pla-nen und in einem Klima des Vertrauens in die Tat umzusetzen. Im Aussenverhältnis ist die Staatsan-waltschaft eine zukunftsorientierte, verlässliche Partnerin und darf sich auf operativer, sowie mittle-rer und oberster strategischer Ebene in Grosspro-jekte wie Justitia 4.0 oder in die grundlegende Re-form der SSK einbringen. Für die Strafrechtspflege bedeutend war die Möglichkeit, die Entwicklung und Einführung des digitalen Pikett-Tools des Berni-schen Anwaltsverbandes BAV zur Vergabe amtlicher Mandate/Anwalt der ersten Stunde mitzugestalten.

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Unabhängigkeit – Rechtssicherheit

Die Konzentration auf das Kerngeschäft bleibt oberste Leitschnur, für Über-Administration bleibt kein Raum. Die Staatsanwaltschaft als Teil der Ber-ner Justiz lebt verantwortungsvoll und mit Über-zeugung ihre institutionelle und fachliche Unab-hängigkeit und ist gegenüber ihrer Aufsicht der Transparenz und Rechenschaft verpflichtet. Diese Werthaltung schafft günstigste Randbedingungen für die Arbeit einer Staatsanwaltschaft und für de-ren Arbeitsresultate, auf die die strafgerichtliche Beurteilung letztlich aufbauen muss und als obers-tes Ziel dem Gemeinwesen Rechtssicherheit ga-rantiert.

1.1.2 Aufbau und Auftrag

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern ist Un-tersuchungs- und Anklagebehörde in allen Straf-sachen des eidgenössischen und kantonalen Rechts, für die der Kanton Bern sachlich und örtlich zu ständig ist und welche die Verfolgung von Er-wachsenen, Jugendlichen und juristischen Perso-nen betreffen. Sie ist damit Teil der Straf verfol-gungsbehörden und setzt sich aus der Ge - neralstaatsanwaltschaft, den regionalen und den kantonalen Staatsanwaltschaften zusammen. Zu Letzteren gehört auch die Jugendanwaltschaft.

Die Organisationsstruktur der Staatsanwaltschaft folgt den Prinzipien der Hierarchisierung, der Regionalisierung und der Spezialisierung.

Die Generalstaatsanwaltschaft leitet die Staats-anwaltschaft und zeichnet für eine fachgerechte, effektive und qualitativ hochstehende Strafverfol-gung verantwortlich. Die Untersuchung strafbaren Verhaltens obliegt in der Regel den örtlich zustän-digen regionalen Staatsanwaltschaften. Spezielle Zuständigkeiten ergeben sich für die Verfolgung von Wirtschaftsdelikten (Schwerpunkte Vermö-gensstrafrecht, Urkundenfälschung, Geldwäsche-rei und Cyberkriminalität) sowie für Verfahren, die sich aufgrund ihrer Besonderheit nicht für die Un-tersuchung durch die regionalen Staatsanwalt-schaften eignen (überregionale oder deliktsüber-greifende Kriminalität). Werden die gesetzlich vorgesehenen Kriterien erfüllt, fallen solche Ver-fahren in die Verantwortlichkeit der Staatsanwalt-schaft für die Verfolgung von WirtStaatsanwalt-schaftsdelikten bzw. der Staatsanwaltschaft für besondere Aufga-ben, die beide für das gesamte Kantonsgebiet zu-ständig sind. Ebenfalls für das ganze Kantonsge-biet zuständig ist die Jugendanwaltschaft. Sie ist Untersuchungs- und Anklagebehörde für Straf-taten, die von Jugendlichen verübt worden sind.

Zudem ist sie für den Vollzug von Strafen und

Schutzmassnahmen gegenüber Jugendlichen und jungen Erwachsenen verantwortlich.

Die Leitungsfunktion der Generalstaatsanwalt-schaft wird vom Generalstaatsanwalt und seinen beiden Stellvertretern wahrgenommen. Den regio-nalen und kantoregio-nalen Staatsanwaltschaften sowie der Jugendanwaltschaft stehen je ein Leitender Staatsanwalt bzw. ein Leitender Jugendanwalt vor.

Insgesamt umfasst die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern 96.9 SOLL-Stellen für Staatsanwäl-tinnen und Staatsanwälte sowie Jugendanwältin-nen und Jugendanwälte. Sie sind wie folgt zuge-wiesen: Generalstaatsanwaltschaft 6.1 Stellen, Bern-Mittelland 25.3 Stellen, Berner Jura-Seeland 20.2 Stellen, Emmental-Oberaargau 8.0 Stellen, Oberland 8.0 Stellen, Wirtschaftsdelikte 9.0 Stel-len, besondere Aufgaben 8.8 StelStel-len, Jugendan-waltschaft 11.5 Stellen.

1.2 Ressourcen

Die Generalstaatsanwaltschaft verfügt über fol-gende personelle Ressourcen (IST per 31.12.2019):

– Staatsanwältinnen und Staatsanwälte: 610 % (davon 50 % Informationsbeauftragter) – Juristisches Sekretariat: 270 % (davon 10 %

befristet)

– Sachbearbeitung Gerichtsstände: 70 % – Projektleiter Projekt NeVo/Rialto: 100 %

(befristet) – Stabschef: 90 %

– Human Resources: 340 % (davon 60 % befristet; davon 10 % NeVo/Rialto) – Finanzen: 350 %

– Kanzlei: 270 % (davon 100 % befristet) 1.2.1 Kernauftrag der

Generalstaatsanwaltschaft

Der Kernauftrag der Generalstaatsanwaltschaft besteht in der Wahrnehmung der Verantwortung für die Strafverfolgung gegen Erwachsene, juristi-sche Personen und Jugendliche sowie in der Vertretung der Anklage vor den Kammern des Obergerichts (Berufungs-, Beschwerde- und Revi-sionsverfahren) sowie vor dem Bundesgericht und dem Bundesstrafgericht in deutscher und französi-scher Sprache. Ihr obliegt die Regelung der inter-kantonalen Zuständigkeit und die sachliche Abgrenzung zum Bund, der Entscheid in in-nerkantonalen Gerichtsstandskonflikten und staats-anwaltschaftsinternen Beschwerdeverfahren, die Genehmigung von Nichtanhandnahme-, Sistie-rungs- und Einstellungsverfügungen der Leitenden Staatsanwältinnen und Leitenden Staatsanwälte

sowie der Leitenden Jugendanwältin bzw. des Leitenden Jugendanwalts und der Anklageerhe-bungen bei Gerichten mit geringerer sachlicher Zu-ständigkeit. Die Generalstaatsanwaltschaft prüft in ihrer Eigenschaft als Zentralbehörde für die inter-nationale Rechtshilfe die ihr auf direktem Weg zu gestellten internationalen Rechtshilfeersuchen, entscheidet betreffend die Übernahme der Straf-verfolgung aus dem Ausland und nimmt Stellung im Rahmen von Exequaturverfahren vor der Be-schwerdekammer des Obergerichts.

Ein ebenso wichtiger Aufgabenbereich des Ge-neralstaatsanwalts und seiner beiden Stellvertreter ist die Führung der gesamten Staatsanwaltschaft im Rahmen einer flachen Hierarchiestruktur mit kurzer Führungsspanne (Generalstaatsanwalt-schaft – Leitungen der kantonalen und regionalen Staatsanwaltschaften). Als Aufsichtsbehörde über die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Jugend-anwältinnen und Jugendanwälte sowie das übrige Personal obliegt der Generalstaatsanwaltschaft die Behandlung von aufsichtsrechtlichen Anzeigen und Staatshaftungsansprüchen.

Weitere zentrale Aufgaben bestehen in der ge-setzlich geregelten Mitwirkung in der Justizleitung sowie in der Mitwirkung in mit dem Kernauftrag zusammenhängenden Organisationen und deren Arbeitsgruppen, wie etwa die kantonsinterne Ar-beitsgruppe Staatsanwaltschaft-Kantonspolizei oder die SSK und deren Arbeitsgruppen. Von Be-deutung sind schliesslich ebenso die institutiona-lisierten Austausche mit dem Kommando der Kan-tonspolizei, dem Institut für Rechtsmedizin, den regionalen und kantonalen Gerichten, dem Berni-schen Anwaltsverband, den aus serkantonalen Staatsanwaltschaften und Verwaltungsstellen bis hin zu gesamtschweizerischen Gremien und Ver-bänden, die Stellungnahmen zu Gesetzesvorla-gen und Personal-, Finanz- und Informatikge-schäften.

Die Generalstaatsanwaltschaft unterstützt und lenkt die Tätigkeit der regionalen und kantonalen Staatsanwaltschaften durch generelle Weisungen und Richtlinien sowie im Einzelfall durch spezielle Weisungen oder Ratschläge. Sie erledigt das admi-nistrative Tagesgeschäft im Innenverhältnis wie auch im Verhältnis zu den Gerichten und zur Kan-tonsverwaltung. Dazu gehören die laufende Si-cherstellung der Umsetzung der Vorgaben des Generalstaatsanwalts sowie das Wahrnehmen der Verantwortlichkeiten im Personalwesen, in der Personalentwicklung, im Finanz- und

Rechnungs-wesen, hinsichtlich der Infrastruktur und nicht zu-letzt bezüglich der Sicherheit in der Staatsanwalt-schaft. Zu erwähnen ist schliesslich die Durch - führung des Fallcontrollings als internes Führungs-instrument sowie die laufende Überprüfung und Konsolidierung der Weisungen, Richtlinien und Ar-beitshilfen.

Angesichts des raschen Wandels sowohl bei den rechtlichen Vorgaben wie auch im kriminellen Umfeld misst die Generalstaatsanwaltschaft der steten Aus- und Weiterbildung grosse Bedeutung zu. So ist der Generalstaatsanwalt Mitglied der SSK-Arbeitsgruppe Fortbildung in der Staatsan-waltschaft und ein stellvertretender Generalstaats-anwalt führt als Mitglied der Weiterbildungskom-mission der Justizleitung regelmässig Kurse für die Justizangehörigen des Kantons Bern durch. Die Mitglieder der Generalstaatsanwaltschaft, zahlrei-che Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Jugendanwältinnen und Jugendanwälte sind so-dann als Dozentinnen und Dozenten, Lehrbeauf-tragte oder Referentinnen und Referenten an den Universitäten Bern, Luzern, St. Gallen und Freiburg, an der Staatsanwaltsakademie der Universität Luzern, an der École Romande de la Magistrature Pénale, am Schweizerischen Kompetenzzentrum für den Justizvollzug, am Schweizerischen Ausbil-dungszentrum für das Strafvollzugspersonal und an der Interkantonalen Polizeischule tätig. Weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter engagieren sich in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Eine

Angesichts des raschen Wandels sowohl bei den rechtlichen Vorgaben wie auch im kriminellen Umfeld misst die Generalstaatsanwaltschaft der steten Aus- und Weiterbildung grosse Bedeutung zu. So ist der Generalstaatsanwalt Mitglied der SSK-Arbeitsgruppe Fortbildung in der Staatsan-waltschaft und ein stellvertretender Generalstaats-anwalt führt als Mitglied der Weiterbildungskom-mission der Justizleitung regelmässig Kurse für die Justizangehörigen des Kantons Bern durch. Die Mitglieder der Generalstaatsanwaltschaft, zahlrei-che Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Jugendanwältinnen und Jugendanwälte sind so-dann als Dozentinnen und Dozenten, Lehrbeauf-tragte oder Referentinnen und Referenten an den Universitäten Bern, Luzern, St. Gallen und Freiburg, an der Staatsanwaltsakademie der Universität Luzern, an der École Romande de la Magistrature Pénale, am Schweizerischen Kompetenzzentrum für den Justizvollzug, am Schweizerischen Ausbil-dungszentrum für das Strafvollzugspersonal und an der Interkantonalen Polizeischule tätig. Weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter engagieren sich in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Eine