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In Zukunft werden die Einkaufskanäle im Einzelhandel zunehmend mit-einander vernetzt sein. Deshalb sollten unterschiedliche gesetzliche Rege-lungen jeweils für den On- und Offlinehandel vermieden werden. Eine grundsätzlich einheitliche Rechtslage für die verschiedenen Kanäle führt zudem auch zu weniger Wettbewerbsverzerrung.

„Handlungsbedarf besteht in der Gleichstellung des Onlinehandels mit dem stationären Handel. Beides ist Handel und beides wird teil-weise vom selben Händler unternommen. Daher sind jegliche Arten von Unterscheidungen problematisch bis wettbewerbsrechtlich falsch. Sowohl in der Gesetzesgestaltung bis hin in der Bewertung jeglicher Aktivitäten muss es eine Gleichstellung geben.“

Oliver Prothmann – Präsident des Bundesverbandes Onlinehandel e. V. (BVOH)

„Es ist Aufgabe des Gesetzgebers und der Aufsichtsbehörden für faire Wettbewerbs-bedingungen zu sorgen und eine Begüns-tigung einzelner Vertriebswege zu vermei-den. Soweit differenzierte Kriterien für den Online- und stationären Handel aufgestellt werden, muss die Differenzierung im unter-schiedlichen Wesen der Vertriebswege begründet sein.“

Dr. Peter Jens Schröder, Bereichsleiter für Recht und Ver-braucherpolitik – Handelsverband Deutschland (HDE)

WETTBEWERBSPOLITIK 28

Definitionen

Von Preisbindungen der zweiten Hand wird gesprochen, wenn der Lieferant den Abnehmer in seiner Freiheit bei der Festsetzung von Ver-kaufspreisen oder in der Rabattgestaltung hinsichtlich der Vertragswaren beschränkt. Dabei geht es Herstellern zum Beispiel darum, zu verhindern, dass Markenprodukte im Internet zu günstigeren Preisen als im stationä-ren Handel angeboten werden.

Doppelpreissysteme liegen vor, wenn einem Händler unterschiedliche Einkaufspreise bzw. unterschiedliche Rabatte gewährt werden, je nachdem ob er sein Produkt online, über den stationären Handel oder hybrid ver-kauft. Durch geringere Rabatte und damit höhere Einkaufspreise wird häu-fig der Absatz über das Internet schlechter gestellt.

In selektiven Vertriebssystemen verkaufen Hersteller ihre Produkte aus-schließlich an ausgewählte Vertragshändler, die bestimmte vom Hersteller vorgegebene Qualitätsmerkmale erfüllen. Selektive Vertriebssysteme kom-men beispielsweise bei Luxusgütern wie Uhren oder Kosmetik vor.

Plattformverbote liegen vor, wenn Hersteller den Händlern untersagen über bestimmte Plattformen, vor allem Marktplätze, zu verkaufen. Die kartellrechtliche Zulässigkeit solcher Verbote ist hoch umstritten; sie sind jedoch im Rahmen selektiver Vertriebssysteme recht weit verbreitet.

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Datenschutz in Europa

IFH Institut für Handelsforschung GmbH (2015): Perspektiven für den Datenschutz in Europa aus der Sicht der Verbraucher und des (elektronischen) Handels

Digitale Agenda 2014 – 2017

Bundesministerium (2014): Digitale Agenda 2014 – 2017.

https://www.digitale-agenda.de/Content/DE/_Anlagen/2014/08/2014-08-20-digitale-agenda.pdf?__blob= publication-File&v=6

Digital Pricing

dmc commerce consultants GmbH (2015): Digital Pricing – Wie Hersteller der Preiserosion im Online-Handel entgegenwirken können.

http://www.quinta-consulting.de/wp-content/uploads/2015_02_02_ Publikation_Digital_Pricing_final.pdf

EU Sektoruntersuchung

Europäische Kommission (2016): Commission staff working document – Preliminary Report on the E-commerce Sector Inquiry.

http://ec.europa.eu/competition/antitrust/sector_inquiry_preliminary_report_ en.pdf

IT-Strategie – Digitale Agenda für Deutschland

BITKOM (2014): IT-Strategie – Digitale Agenda für Deutschland – Deutschland zum Digitalen Wachstumsland entwickeln.

https://www.bitkom.org/noindex/Publikationen/2014/ Positionen/BITKOM-legt-IT-Strategie-vor/BITKOM-IT-Strategie.pdf

Weiterführende Literatur

30 WEITERFÜHRENDE LITERATUR

Ladenöffnung: Leitsätze zum Urteil des Ersten Senats vom 1. Dezember 2009

Bundesverfassungsgericht, Urteil des Ersten Senats vom 01. Dezember 2009 – 1 BvR 2857/07 – Rn. (1-196).

Preisbindungsverbot im Bereich des stationären Lebensmitteleinzelhandels

Bundeskartellamt (2017): Hinweise zum Preisbindungsverbot im Bereich des stationären Lebensmitteleinzelhandels.

https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Publikation/DE/Diskussions_Hintergrundpapier/Konsultation_Hinweispapier%20Preisbindung%20im%20 Lebensmitteleinzelhandel.pdf?__blob=publication File&v=6

Selektive Vertriebsbeschränkungen im Online-Handel

Bundesverband Online-Handel e.V. (BVOH) (2014): Infografik: Selektive Vertriebsbeschränkung im Online-Handel.

http://bvoh.de/infografik-selektive-vertriebsbeschraenkung-im-Online-Handel/

Vertikale Beschränkungen

Bundeskartellamt (2013): Vertikale Beschränkungen in der Internetökonomie Tagung des Arbeitskreises Kartellrecht.

https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Publikation/DE/Diskussions_Hintergrundpapier/Bundeskartellamt%20-%20Vertikale%20 Beschr%C3%A4nkungen%20in%20der%20Internet%C3% B6konomie.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Europäische Kommission (2010): Leitlinien für vertikale Beschränkungen.

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2010:130:0001:0046:DE:PDF

Vertikale Bindungen in der Lieferkette (HDE-Positionspapier)

Handelsverband Deutschland (HDE) (2015): HDE-Positionspapier Vertikale Bindungen in der Lieferkette.

http://www.einzelhandel.de/index.php/themeninhalte/recht/item/125063-positionspapier-%E2%80%9Evertikale-bindungen-in-der-lieferkette%E2%80%9C

31 WEITERFÜHRENDE LITERATUR

Wettbewerbspolitik in digitalen Märkten aus Verbrauchersicht

Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. vzbv (2015): Wettbewerbspolitik in digitalen Märkten aus Verbrauchersicht – Einschätzung des „Sondergutachten 68 der Monopolkommission „Wettbewerbspolitik: Herausforderung digitale Märkte“.

http://www.vzbv.de/sites/default/files/downloads/Monopolkommission_Sondergutachten-Einschaetz ung_vzbv-2015-08-28.pdf

Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von Meistbegünstigungsklauseln

Hamelmann/ Haucap, Wey (2015): Die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von Meistbegünstigungsklauseln auf Buchungsplattformen am Beispiel von HRS.

http://dupress.de/fileadmin/redaktion/DUP/ Info_PDFs/Reihen/Wirtschaftswissenschaften/DICE_OP/072_OP_Hamelmann_Haucap_Wey.pdf

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Verweise

i Das Bundeskabinett hat am 28. September 2016 einen vom BMWi vorgelegten Entwurf für die 9. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschrän-kungen (GWB) verabschiedet. (https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/Gesetz/entwurf-eines-neunten-gesetzes-zur-aenderung-des- gesetzes-gegen-wettbewerbsbeschraenkungen.html).

ii Informationen sowie den aktuellen Gesetzesentwurf zum Drittes Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes (neues WLAN-Gesetz – 3. TMGÄndG) sind unter folgendem Link abrufbar: http://dipbt.bundestag.de/dip21.web/bt?rp=http://dipbt.bundestag.de/dip21.web/searchDocuments/simple_

search.do?nummer=276/17%26method=Suchen%26herausgeber=BR%26dokType=drs

iii Das Bundeskartellamt hat den Entwurf eines Hinweispapiers zu Fragen des Preisbindungsverbots im Rahmen des Lebensmitteleinzelhandels veröffentlicht. Abrufbar unter folgendem Link: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Publikation/DE/Diskussions_Hintergrundpapier/

Konsultation_Hinweispapier%20Preisbindung%20im%20Lebensmitteleinzelhandel.pdf?__blob=publicationFile&v=6

iv Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wurde in den letzten Jahrzehnten wiederholt an veränderte marktwirtschaftliche Gegeben-heiten angepasst. Zuletzt hat das Bundeskabinett am 28. September 2016 einen vom BMWi vorgelegten Entwurf für die 9. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verabschiedet, die das deutsche Wettbewerbsrecht an das Zeitalter der Digitalisierung anpassen soll. Vertiefende Informationen über die 9. GWB-Novelle sind über den Link https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/gwb-novelle.html abrufbar. Der Entwurf des Neunten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen steht über den Link (https://www.bmwi.de/Redaktion/

DE/Downloads/Gesetz/entwurf-eines-neunten-gesetzes-zur-aenderung-des-gesetzes-gegen-wettbewerbsbeschraenkungen.html) zum Download zur Verfügung.

www.bmwi.de