3 Ermittlung der Geräuschemissionen
3.4 Eingangsdaten der Berechnung
3.4.1 Topografie
Die Situation wird auf der Grundlage der zur Verfügung gestellten Vermessungsdaten vom März 2021 und der im Juni 2021 durchgeführten Ortsbesichtigung modelliert. Im Einwirkungsbereich der Feuer‐
wehr liegt der Geltungsbereich des B‐Planes Nr. 7 auf Höhen zwischen +22 m ü NN und +23 m ü NN.
Das Gelände der Feuerwehr liegt bei ca. +22 m ü NN.
3.4.2 Feuerwehr, Einsatzfahrzeuge (Außenschallquellen 1.1.01/02 bis 1.2.01/02)
Entsprechend der Auskunft der Wehrführung ist im Feuerwehrgerätehaus ein Einsatzfahrzeug (LF8/6 mit Druckluftbremse) untergebracht. Der Mannschaftstransportwagen (Pkw) wird in der südlich des vorhandenen Parkplatzes angeordneten Garage untergebracht. Im Einsatzfall rücken in der Regel beide Einsatzfahrzeuge aus.
Im Zuge der lärmtechnischen Berechnungen werden die Fahrten der Einsatzfahrzeuge auf dem Be‐
triebsgrundstück betrachtet. Entsprechend der Definition werden die Emissionen der Fahrzeuge dem Betriebsgrundstück zugeordnet, solange sich die letzte Fahrzeugachse auf diesem befindet, so dass die berücksichtigten Schallquellen in den öffentlichen Straßenraum hineinragen. Die Emittenten werden in einer Höhe von 1,0 m über dem Gelände als Linienschallquellen berücksichtigt. Für das Löschfahr‐
zeug wird der Schallleistungspegel entsprechend des Technischen Berichtes zur Untersuchung der Ge‐
räuschemissionen durch Lastkraftwagen… [7] zugrunde gelegt. Die Emissionen des Mannschaftstrans‐
portwagens werden in Anlehnung an die Emissionen von Pkw nach den Vorgaben der Parkplatzlärm‐
studie [8] angesetzt.
Zur Abbildung der Rückwarneinrichtung des Löschfahrzeuges wird für die Schallquelle LF‐Rangierfahrt ein Zuschlag für Tonhaltigkeit von KT=3 dB(A) zum Ansatz gebracht.
Zur Bestimmung der Maximalpegel durch kurzzeitige Geräuschspitzen wird für das Löschfahrzeug das Druckluftgeräusch beim Entlüften der Druckluftbremse mit einem Schallleistungspegel von LWAmax = 103,5 dB(A) für Druckluftgeräusche entsprechend der Tabelle 35 der Parkplatzlärmstudie [8] berück‐
sichtigt. Dieses Geräusch tritt dann ein, wenn die Fußbremse losgelassen wird, d.h. die Wahrschein‐
lichkeit des Auftretens auf dem Betriebsgrundstück ist als gering einzustufen.
Tabelle 3.3: Emissionsdaten Feuerwehr ‐ Fahrten der Einsatzfahrzeuge
Emittent Vorgang Ereignisse Fahrweg LWA',1h LWA,1h LWA
[Anzahl/h] [m] [dB/m] [dB] [dB]
1 2 3 4 5 6 7
Lkw‐Fahrt (Lkw>7,5 t) 1 1,0 63 63,0
1.1.01 LF‐Ausfahrt 1 16,2 75,1
06.00‐07.00 Uhr 1 75,1
21.00‐22.00 Uhr 1 75,1
22.00‐23.00 Uhr 1 75,1
Lkw‐Rangierfahrt (Lkw>7,5 t)* 1 1,0 68 68,0
1.1.02 LF‐Rangierfahrt 1 16,2 80,1
06.00‐07.00 Uhr 1 80,1
21.00‐22.00 Uhr 1 80,1
23.00‐24.00 Uhr 1 80,1
Pkw‐Fahrt 1 1,0 50 50,0
1.2.01 MTW‐Ausfahrt 1 16,5 62,2
06.00‐07.00 Uhr 1 62,2
21.00‐22.00 Uhr 1 62,2
22.00‐23.00 Uhr 1 62,2
Pkw‐Rangierfahrt 1 1,0 55 55,0
1.2.02 MTW‐Rückfahrt 1 16,5 67,2
06.00‐07.00 Uhr 1 67,2
21.00‐22.00 Uhr 1 67,2
23.00‐24.00 Uhr 1 67,2
* Werte ohne Zuschlag für Tonhaltigkeit
3.4.3 Feuerwehr, Fahrzeughalle (Schallquellen 1.1.03 bis 1.1.05)
Zusätzlich wird das Türenschlagen beim Ein‐ / Ausstieg der Fahrer und Mitfahrer aus dem Einsatzfahr‐
zeug sowie der Motorstart der Fahrzeuge in der Löschfahrzeughalle in der lärmtechnischen Berech‐
nung einbezogen. Das Türenschlagen und das Lkw‐Anlassen werden mit einer Einwirkzeit von 5,0 s je Einzelvorgang veranschlagt. Es werden vier Vorgänge für das Türenschlagen sowie ein Vorgang für Lkw‐
Anlassen in die Berechnung eingestellt. Die Emittenten werden mit einem Schallleistungspegel von je LWAmax = 100 dB(A) als Punktschallquellen in einer Höhe von 2,0 m bzw. 1,0 m über dem Boden der Fahrzeughalle berücksichtigt. Die Innenschallquellen sind mit den Bezeichnungen 1.1.04 bis 1.1.05 ver‐
sehen.
Bei der Berechnung wird das Tor als Öffnung zum Ansatz gebracht, so dass für dieses mit einem ge‐
samten Bau‐Schalldämmmaß von R’w,ges = 0 dB in die Berechnung eingeht. Anschließend erfolgt die Berechnung der Abstrahlung der Gebäudehülle unter Berücksichtigung der genannten Grundlagen.
Aufgrund der massiven Bauweise werden die übrigen Außenbauteile aufgrund der Geringfügigkeit nicht als Schallquellen betrachtet.
3.4.4 Feuerwehr, Übungsbetrieb (Schallquelle 1.3.xx)
Der Übungsbetrieb findet auf dem Betriebshof auf der Südseite der Fahrzeughalle oder teilweise auf der benachbarten Grünfläche statt. Zur Abbildung einer Übung wird je eine Flächenschallquelle mit einem Schallleistungspegel von LWA = 95 dB(A) zum Ansatz gebracht. Dies entspricht den Emissionen eines mobilen Stromaggregates entsprechend des Technischen Berichtes zur Untersuchung der Ge‐
räuschemissionen von Baumaschinen [9] oder den Kommunikationsgeräuschen von Personen der Emissionskennwerte von Schallquellen von Sport‐ und Freizeitanlagen, VDI 3770 [10] für ‚sehr lautes Rufen‘. Die Flächenschallquellen gehen in einer Höhe von 1,60 m über dem Gelände und einer Einwirk‐
zeit von anderthalb Stunden (19.30 Uhr bis 21.00 Uhr) in die Berechnungen ein.
Der Maximalpegel für die Übung auf dem Betriebshof wird gemäß der VDI 3770 [10] mit einem Schall‐
leistungspegel von LWAmax = 105,0 dB(A) für ‚lautes Schreien‘ berücksichtigt.
Tabelle 3.4: Emissionsdaten Feuerwehr – Übung auf Vorplatz und Grünfläche
Emittent Uhrzeit Dauer teinzel tges LWA,1h LWA
[h] [s] [s] [dB] [dB]
1 2 3 4 5 6 7
1 60 60 95,0 95
1.3.01 19.30‐20.00 Uhr 0,5 30 92,0
Vorplatz 20.00‐21.00 Uhr 1 60 95,0
1.3.02 19.30‐20.00 Uhr 0,5 30 92,0
Grünfl. 20.00‐21.00 Uhr 1 60 95,0
Übungsbetrieb
3.4.5 Feuerwehr, Martinshorn (Schallquelle 1.4.xx)
Entsprechend der Auskunft der Wehrführung wird das Martinshorn erst im Zuge der öffentlichen Straße Am Sportplatz eingeschaltet. Im Rahmen der lärmtechnischen Berechnungen wird der Einsatz des Martinshorns jedoch informativ dargestellt. Der Schallleistungspegel wird mit LWA = 132 dB(A) be‐
rücksichtigt. Bei einer Geschwindigkeit von 30 km/h ergibt sich eine Einwirkzeit von 2,2 s.
3.4.6 Raucherplatz (Schallquellen 2.1.xx)
Vor dem Gemeindesaal sind Außensitzflächen vorhanden, die als Raucherplätze genutzt werden. Die Situation wird dort durch Kommunikationsgeräusche bestimmt. Im Rahmen der lärmtechnischen Be‐
rechnungen werden dort 20 Personen berücksichtigt, so dass von 10 gleichzeitig sprechenden Perso‐
nen ausgegangen wird. Für Kommunikationsgeräusche wird der Ansatz der VDI 3770 [10] mit einem Schallleistungspegel von LWA = 80,0 dB(A) zugrunde gelegt. Zur Berücksichtigung der ungünstigsten Si‐
tuation wird ein Impulszuschlag von KI = 5 dB(A) hinzuaddiert. Der Maximalpegel wird gemäß der VDI 3770 [10] mit einem Schallleistungspegel von LWAmax = 86 dB(A) für ‚normales Rufen‘ zum Ansatz ge‐
bracht.
Tabelle 3.5: Emissionsdaten Außenschallquellen ‐ Raucherplatz
Emittent Uhrzeit Dauer teinzel tges LWA,1h LWA
[min] [min] [min] [dB] [dB]
1 2 3 4 5 6 7
1 60 60 80,0 80
2.1.01 je Stunde, im Zeitraum
zw. 06.00‐19.00 Uhr 15 15 74,0
zw. 19.00‐22.00 Uhr 30 30 77,0
lauteste Nachtstunde 30 30 77,0
Raucherplatz*
* Werte ohne Zuschlag für Informationshaltigkeit
Der Raucherplatz geht als Flächenschallquelle in 1,20 m über dem Untergrund in die Berechnung ein.
Zur Berücksichtigung der ungünstigsten Situation für den Beurteilungszeitraum TAG werden die Ge‐
räusche in der Zeit zwischen 06.00 und 22.00 Uhr veranschlagt, wobei in den Abendstunden die Ein‐
wirkdauer verdoppelt wird.
3.4.7 Gemeindesaal (Schallquellen 2.2.xx)
Zur Darstellung der ungünstigsten Situation für den Gemeindesaal wird eine laute Veranstaltung mit einem Innenraumpegel entsprechend des Ansatzes Diskothek von LWA = 105 dB(A) inkl. Impulszuschlag in Anlehnung an die Angaben der Sächsischen Freizeitlärmstudie [11], Abschnitt 10 zugrunde gelegt.
Der Emittent wird in einer Höhe von 1,60 m über dem Boden des Gemeindesaals als Flächenschall‐
quelle in der Zeit zwischen 19.30 bis 22.00 Uhr sowie in der lautesten Nachtstunde zwischen 22.00 und 23.00 Uhr zum Ansatz gebracht. Zur Berücksichtigung der ungünstigsten Situation wird davon ausge‐
gangen, dass die Klimaanlage nicht in Betrieb ist und sowohl die Tür als auch die Fenster vollständig geöffnet sind.
Es erfolgt die Berechnung der Abstrahlung der Gebäudehülle unter Berücksichtigung der Schalldäm‐
mung der o.g. Öffnungen von R’w,res = 0 dB. Die sich daraus ergebenden flächenbezogenen Schallleis‐
tungspegel der Außenbauteile mit dem zugeordneten Frequenzspektrum sind dem Anhang 1.1 zu ent‐
nehmen. Aufgrund der massiven Bauweise mit abgehängter Decke im Innenraum werden die Außen‐
wände und das Dach aufgrund der Irrelevanz nicht als Schallquellen betrachtet.
Alle Randparameter für die berücksichtigten Emittenten sind Anhang 1.1 zu entnehmen. Die grafische Darstellung ist in Anhang 1.3 enthalten.
3.4.8 Öffentlicher Parkplatz (Schallquellen 3.1.xx)
Der Pkw‐Parkplatz ist entlang der Straße Am Sportplatz angeordnet und umfasst 10 Stellplätze. Für die Frequentierung der Fläche wird davon ausgegangen, dass dieser überwiegend von den Besuchern des Gemeindesaals, der KiTa und der Feuerwehr genutzt wird; es werden 250 Fahrzeugbewegungen (FzB) am Tag und 30 FzB in der Nacht nach Aufstellung in Tabelle 3.6 berücksichtigt. Dies entspricht einem Ansatz von 1,563 FzB/h und Stellplatz tags und 0,375 FzB/h und Stellplatz nachts.
Entsprechend der Berechnung nach RLS‐19 [12], Abschn. 3.4.1, Tab. 7 für P+R‐Parkplätze sind 0,30 FzB/h und Stellplatz tags bzw. 0,06 FzB/h und Stellplatz zu berücksichtigen. Dies entspricht 48 FzB/16h tags und 5 FzB/8h nachts, so dass hier ein ungünstiger Zustand angesetzt wird.
Tabelle 3.6: Aufteilung des Verkehrsaufkommens auf dem öffentlichen Parkplatz
Feuerwehr KiTa Gemeinde‐
saal Gesamt
06‐07 Uhr 20 20
07‐08 Uhr 15 10 25
08‐09 Uhr 15 10 25
09‐10 Uhr 10 10
10‐11 Uhr 10 10
11‐12 Uhr 10 10
12‐13 Uhr 15 10 25
13‐14 Uhr 15 10 25
14‐15 Uhr 10 10
15‐16 Uhr 10 10
16‐17 Uhr 10 10
17‐18 Uhr 10 10
18‐19 Uhr 10 10
19‐20 Uhr 10 10 20
20‐21 Uhr 10 10
21‐22 Uhr 20 20
Gesamt: 50 60 140 250
Nacht 20 10 30
Uhrzeit
[FzB/h]
Alle Randparameter für die berücksichtigten Emittenten sind Anhang 1.2 zu entnehmen. Die grafische Darstellung ist in Anhang 1.3 enthalten.