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Dimensionen von Präventionsansätzen Primär / sekundär präventiv

Universell / selektiv / hochselektiv Komm- / Gehstruktur

Elternzentriert / kindzentriert / interaktionszentriert Sozialraumorientierung, Lebensweltorientierung Geschlechtsreflektierter Ansatz

Modal / multimodal

Eindimensionaler / mehrdimensionaler methodischer Zuschnitt etc.

Mit Blick auf aktuelle politische Programme und Kampagnen erfolgt auf Bundesebene zur Zeit die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans »Für ein kindergerechtes Deutschland 2005–2010«, der von der Bundesregie-rung im Jahr 2005 im Rahmen der Umsetzung der UN-Kinderrechtskon-ventionen verabschiedet wurde. Das Thema »Aufwachsen ohne Gewalt«

nimmt einen Schwerpunkt des Aktionsplans ein. Viele der beschriebenen Maßnahmen verfolgen präventive Ziele, etwa die flächendeckende Ein-führung von Familienbildungsprogrammen zur Förderung einer gewalt-2.1.1.4 Übergreifende politische Strategien

freien Erziehung, die Förderung und Evaluation frühpräventiver Hilfen, die Entwicklung zielgruppenspezifischer Hilfen (z. B. für mehrfachbelaste-te Familien und Migrantinnen und Migranmehrfachbelaste-ten, die Qualifizierung von Professionellen zu den Themen Früherkennung und -prävention, die Entwicklung von Unterrichtsmodulen für Schülerinnen und Schüler zu den Themen Fürsorge und Erziehung von Säuglingen und Kleinkindern sowie die Entwicklung von Schulungsprogrammen für werdende Eltern.

Erfreulich ist die explizite Verankerung des Themas Kindesvernachlässi-gung z. B. hinsichtlich der Formulierung von Forschungsbedarf. Damit geht der Aktionsplan einen wichtigen Schritt in die Richtung, der ver-nachlässigten Vernachlässigung (vgl. Deegener/Körner 2005b) zu der Beachtung zu verhelfen, die dem Ausmaß und den oftmals gravierenden Folgen von Vernachlässigung gerechter wird. Wenn auch die formulierten Maßnahmen sehr positiv zu bewerten sind, darf der Aktionsplan nicht darüber hinwegtäuschen, dass viele Bereiche des Kinderschutzes derzeit mit einschneidenden finanziellen Einbußen leben müssen.

Auch im Koalitionsvertrag von November 2005 haben die Koalitionsfrak-tionen die frühe Förderung gefährdeter Kinder thematisiert. Im Rahmen des Schwerpunkts »Frühe Hilfen für Eltern und Kinder und soziale Früh-warnsysteme« sollen durch die Verzahnung von gesundheitsbezogenen Leistungen und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie zivilgesell-schaftlichem Engagement soziale Frühwarnsysteme und frühe Hilfen entwickelt werden. Mittels so genannter »Geh-Strukturen« soll der Zugang zu besonders belasteten Familien und ihren Kindern aktiv gesucht werden. Dabei wird insbesondere die Zeit der Schwangerschaft und die Phase rund um die Geburt in den Blick genommen, da junge Frauen in dieser Lebensphase in der Regel medizinische Versorgung in Anspruch nehmen und gegenüber sozialen Beratungsangeboten beson-ders zugänglich sind. Ziel ist es, so den Schutzauftrag der staatlichen Gemeinschaft und die Erziehungsverantwortung der Eltern zu verstärken.

Für die Umsetzung dieses Programms stellt der Bund bis zum Jahr 2010 zehn Millionen Euro bereit. Er wird bundesweit verschiedene Modellpro-gramme initiieren, fördern, begleiten und evaluieren und ein Servicebüro zur Begleitung der Aktivitäten in den Ländern und Kommunen sowie Sicherstellung des Erfahrungstransfers einrichten.32

32 Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 11.11.2005, Abschnitt VI: Familien-freundliche Gesellschaft, 1: Bessere Infrastruktur für Familien, Zeile 4789 bis 4817 sowie Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 26.4.2006: Besserer Schutz von Kindern durch Früherkennung und frühe Hilfen.

Vor dem Hintergrund des Beschriebenen können zunächst generelle Bedarfslagen für die deutsche Kinderschutzpraxis formuliert werden, um Gewalt gegen Kinder in allen Bevölkerungsgruppen effektiver bekämpfen zu können. Um bestimmte Zielgruppen nachhaltig zu erreichen, sind zusätzlich spezifische Voraussetzungen nötig, die im Anschluss daran thematisiert werden. Abschließend wird auf die Notwendigkeit einer Forschungskultur im deutschen Kinderschutz hingewiesen und konkrete Forschungsaufgaben werden benannt.

Praxis – generelle Bedarfslagen

Die Handlungsfelder, die der Koalitionsvertrag von November 2005 und der Nationale Aktionsplan »Für ein kindergerechtes Deutschland 2005 – 2010«, Schwerpunkt »Aufwachsen ohne Gewalt«, hinsichtlich des Schutzes und der Förderung gefährdeter Kinder beschreiben, zielen auf wichtige Bedarfe ab: Früherkennung von Risiko- und Gefährdungslagen, Entwicklung und Ausbau Früher Hilfen, systematische Verzahnung des Gesundheitswesens und der Kinder- und Jugendhilfe, Qualifizierung der Professionellen etc. (vgl. 2.1.1.4 ).

Verantwortungsvolles und fundiertes Handeln von Professionellen hängt von ihrer fachlichen und persönlichen Qualifikation ab. Eine Grundlage hierfür bildet entsprechendes Fachwissen zu den verschiedenen Formen der Kindeswohlgefährdung, für eine fundierte Risiko- und Gefährdungs-einschätzung sowie zur Wirksamkeit von Hilfen. Vor dem Hintergrund der Gesetzesnovellierung des SGB VIII, insbesondere der Konkretisierung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung (siehe § 8a), steigt derzeit das Bewusstsein für die Notwendigkeit entsprechenden Fachwissens und somit das Angebot im Bereich der Aus-, Fort- und Weiterbildung. Das darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Wissensstand in manchen Einrichtungen noch prekär ist, nicht jede Wissensvermittlung fachgerecht verläuft und sich mancherorts »Halbwissen« ausbreitet, das im Einzelfall schaden kann. Beispielsweise kann das unqualifizierte Vorgehen bei einer frühzeitigen Gefährdungseinschätzung den Zugang zur Familie verbauen und das Implementieren geeigneter Hilfen eher verhindern als unterstüt-zen. Bedarf besteht daher in einer regelhaften, angemessenen Qualifi-zierung der Professionellen aller entsprechenden Berufsgruppen im (sozi-al-)pädagogischen, psychologischen, therapeutischen, medizinischen, 2.1.1.5 Bedarf an Weiterentwicklung und Ausbau im Kinderschutz – Schlussfolgerungen

polizeilichen und juristischen Bereich (vgl. Ulmer Aufruf zum Kinder-schutz 200633).

Die fachliche wie persönliche Qualifizierung und der Einsatz zuverlässi-ger, praktikabler34 Einschätzverfahren gehen Hand in Hand. Deegener und Körner (2005b) et al. weisen auf die Notwendigkeit standardisierter Instrumente zur Gefährdungsabschätzung hin. Erforderlich ist die (Wei-ter-)Entwicklung und Verbreitung valider Einschätzverfahren, die den jeweiligen Berufsgruppen und Arbeitsfeldern angemessen sind.

Das Einschätzen von Gefährdungslagen oder die Früherkennung von Risikokonstellationen für Vernachlässigung und Misshandlung, um Gewalt gegen Kinder bereits im Vorfeld abzuwenden, ist nur hilfreich, wenn im Anschluss zahlreiche weitere Aspekte beachtet werden: qualifi-zierte Fachleute, die einen vertrauensvollen Zugang zu den betroffenen Familien finden und sie für den Wert fachlicher Unterstützung sensibili-sieren; adäquate Hilfeformen; interdisziplinäre Kooperationen und Ver-einbarungen zwischen Einrichtungen bzw. Institutionen etc.

In Deutschland entstehen vermehrt Frühwarnsysteme, um risikobelastete Familien zu identifizieren und zu unterstützen. Diese sollten eine syste-matische Verzahnung von Modulen in folgenden Bereichen umfassen:

Früherkennung, Hilfemaßnahmen, kontinuierliche Begleitung und Pro-zesskontrolle.

Eine systematische Verzahnung von Modulen sollte die Grundlage für alle Hilfeverläufe bilden und setzt verbindliche mono- und multiprofessionelle Richtlinien zur Kooperation (vgl. Fürniss 2005), eindeutig geregelte Infor-mationswege und Zuständigkeiten (vgl. Ulmer Aufruf zum Kinderschutz 2006) sowie systematische Vernetzungsstrukturen in Praxis und Politik zwischen der Kinder- und Jugendhilfe, dem Gesundheits- und dem Bil-dungswesen voraus.

Hinsichtlich der Frage, welche Hilfeformen zum Einsatz kommen, bedarf es seitens der Fachkräfte, die im Zusammenwirken mit den Familien Entscheidungen bezüglich der Art der Unterstützung treffen, nicht nur entsprechenden Wissens um die Wirksamkeit von Hilfen, sondern auch adäquater Angebote, die zur Verfügung stehen. Fehlen diese oder

wer-33 Verfügbar über www.uni-ulm.de/klinik/kjp/UlmerAufrufzumKinderschutz.pdf.

34 Zu langwierige Verfahren, die viele Stunden in Anspruch nehmen, sind den zeitlichen Ressourcen vieler Professioneller nicht angemessen.

den aus Kostengründen und mangelnder Kenntnis ungeeignete Maßnah-men eingesetzt, reiht sich in Folge möglicherweise eine ineffektive Hilfe an die andere (siehe unten). Die negativen Auswirkungen belasten die Familien und in der Summe die finanziellen Ressourcen der Kommunen.

Insbesondere massive finanzielle Einschnitte im Bereich der Regelhilfen nach SGB VIII könnten sich auf Dauer als kostspielig erweisen und sind nicht mit der Unterstützung einiger (Modell-)Projekte auszugleichen.

Praxis – besondere Bedarfslagen in der Zusammenarbeit mit psychosozial hochbelasteten Familien mit Vernachlässigungs- bzw. Gewaltproblematik Besondere Anforderungen an die Prävention werden gestellt, wenn Kin-der in psychosozial hochbelasteten Familien35 aufwachsen (vgl. For-schungsübersicht Snell-Johns u. a. 2004) und sich Strukturen der Gewalt und Vernachlässigung schon seit mehreren Generationen durch die Fami-lie ziehen. Konfliktträchtige Interaktionsmuster, instabile Beziehungen und häufige Beziehungsabbrüche wiederholen sich (vgl. Fonagy u. a.

1991, 1995, 2003). Diese Erfahrungen können sich auch im Kontext des Hilfesystems reinszenieren und verfestigen, wenn es an geeigneten Inter-ventionsformen mangelt, inadäquate Hilfeformen scheitern und Fach-kräfte unzureichend qualifiziert sind. Das Implementieren von Hilfen gestaltet sich diffizil, wenn Eltern kein adäquates Wahrnehmungs- und Reflexionsvermögen bezüglich der prekären Situation ihres Kindes zeigen, keinen Hilfebedarf erkennen oder diesen verleugnen (vgl. Zenz 2002).

Zudem können deren ambivalente Gefühle gegenüber sozialen Institu-tionen den Zugang zur Familie erschweren, wenn diese einerseits immer wieder oder dauerhaft auf soziale Unterstützung angewiesen ist und Abhängigkeiten bestehen, andererseits jeder diesbezügliche Kontakt auch Misstrauen und Angst vor Kontrolle weckt (vgl. Schone 2002).

Seitens des Hilfesystems können zudem Überlastungen staatlicher und verbandlicher Institutionen, ungeklärte Verantwortlichkeiten sowie man-gelnde Kommunikation und Kooperation eine nachhaltige Erreichbarkeit verhindern (vgl. Kinderschutz-Zentrum Berlin 2000). Auch werden die Auswirkungen weniger offensichtlicher Formen der Gewalt gegen Kinder, etwa der emotionalen und kognitiven Vernachlässigung, oftmals unter-schätzt. Interveniert wird erst, wenn Kinder aufgrund von Folgeproble-men auffällig werden.

35 Familien, die zahlreichen Belastungen ausgesetzt sind, darunter zählen chronische Partnerschaftsprobleme, psychiatrisch auffällige Familienmitglieder, ablehnende inkonsistente Beziehungsmuster, ausgeprägte Gefühle der Belastung, finanzielle Probleme, ungünstige Wohnverhältnisse etc.

Voraussetzung für eine nachhaltige Erreichbarkeit

Die Kinderschutz-Zentren (2006) kritisieren zu Recht, dass in der öffentli-chen Debatte nicht genügend berücksichtigt wird, wie sehr Familien belastet sind, in denen das Wohl des Kindes gefährdet ist.36 Kurzfristige, punktuelle Hilfen reichen nicht aus. Psychosozial hochbelastete Familien benötigen längerfristige, kontinuierliche Begleitung, die unter Berück-sichtigung der jeweils aktuellen Bedarfs- und Ressourcenlage positive Entwicklungsprozesse fördert und stabilisiert (vgl. Crittenden 2004, 2005). Dabei erscheint eine reine Krisenorientierung bei der Begleitung nicht ausreichend aufgrund der eingeschränkten Fähigkeit der Eltern, Krisen sowie das Ausmaß von Krisen entsprechend einzuschätzen. Insbe-sondere für Säuglinge und Kleinkinder können eventuell lebensbedrohli-che Situationen entstehen, die von den Eltern nicht rechtzeitig als sollebensbedrohli-che erkannt werden, und langfristige Effekte der Hilfen bleiben aus (vgl.

Crittenden 2004, 2005). Da Kinder oftmals von Geburt an vernachlässigt bzw. misshandelt werden, gilt es, sowohl den Bereich der Früherkennung als auch der Frühen Hilfen auszubauen, die sich an den speziellen Bedürf-nissen der Zielgruppe orientieren. Für die Zusammenarbeit mit psychoso-zial hochbelasteten Familien eignen sich aufsuchende, sopsychoso-zialraumorien- sozialraumorien-tierte Hilfeformen (vgl. Schefold 2004), vor allem wenn diese Bestandteil eines mehrdimensionalen, passgenauen, flexiblen und gut koordinierten Hilfearrangements sind (Förderung einer positiven Eltern-Kind-Interaktion und der elterlichen Fürsorge- und Erziehungsfähigkeit als zentrale Bestandteile [Forschungsübersicht in Spangler 2003], alltagspraktische Unterstützung etc. [vgl. Henggeler u. a. 1996; zur Forschungsübersicht vgl. Snell-Johns u. a. 2004]).

Erste konzeptionelle Entwürfe im Bereich der Frühwarnsysteme verbinden systematisch Module der Früherkennung von Risiken und Gefährdungen, der Hilfen und der kontinuierlichen, längerfristigen Begleitung. Damit berücksichtigen sie auch den Bedarf psychosozial hochbelasteter Famili-en. Ein Blick auf die Gesamtsituation in Deutschland zeigt jedoch, dass bislang kaum spezifische, umfassendere Ansätze vorliegen, die den Bedürfnissen der Zielgruppe gerecht werden.

Zudem wird in der Praxis – aufgrund mangelnder Kenntnis und des Man-gels an entsprechenden Angeboten sowie an finanziellen Ressourcen – des Öfteren nicht beachtet, dass die nachhaltige Erreichbarkeit von

Fami-36 Stellungnahme der Kinderschutz-Zentren »Fachleute melden sich zu Wort« infolge des Fachkongresses »Hilfeprozess im Konflikt / Handlungskompetenz der Jugendhilfe bei Kindes-wohlgefährdung«, Pressemitteilung vom 22.02.2006.

lien mit Risikokonstellationen hohe Fachlichkeit voraussetzt (vgl. Daro u. a. 2005, Geeraert u. a. 2004, Layzer u. a. 2001). Die Professionellen müssen nicht nur methodisch fundiert und persönlich qualifiziert sein, sie sollten zudem mit der speziellen Lebenswelt und den Beziehungsdynami-ken der Familie vertraut sein (vgl. Zenz 2002). Eine längerfristige Zusam-menarbeit mit den Eltern hängt davon ab, ob es gelingt, trotz aller Rück-schläge und Brüche eine tragfähige, vertrauensvolle Beziehungsebene zur Familie aufzubauen (vgl. Henseler 2002).

Des Weiteren ist zu bedenken, dass für eine langfristige intensive Beglei-tung der Familie entsprechende personelle, zeitliche und somit finanzielle Ressourcen vonnöten sind.

Praxis – besondere Bedarfslagen in der Zusammenarbeit mit Familien mit Migrationshintergrund

Verschiedene Ansätze zielen auf Gewaltprävention in Familien mit Migra-tionshintergrund ab. Bedarf besteht im Ausbau und in der (Fort-) Ent-wicklung von Programmen, etwa kulturspezifischen Elternkursen oder Angeboten der frühen Förderung. Im Bereich der Aus-, Weiter- und Fortbildung (sozial-)pädagogischer, psychologischer, therapeutischer, medizinischer und juristischer Berufsgruppen sollten das Thema Migrati-on und die damit zusammenhängenden Anforderungen an die Zusam-menarbeit mit Migrantinnen und Migranten zunehmend in den Curricula verankert werden. Neben Sprachkenntnissen benötigen Professionelle eine spezifische Wissens- und Verständnisbasis bezüglich kultureller und religiöser Unterschiede, Kenntnis der Merkmale fachlich qualifizierter Zusammenarbeit mit den Familien sowie spezielle Handlungskompeten-zen (vgl. Wendler 2005). Wünschenswert ist zudem ein verstärkter Ein-satz von Professionellen mit entsprechendem Migrationshintergrund.

Forschung

Der Ulmer Aufruf zum Kinderschutz (2006) bemängelt das Fehlen einer Forschungskultur jenseits einzelner Initiativen und Modellprojekte im deutschen Kinderschutz. Dementsprechend ist der Bedarf breit und wird im Folgenden exemplarisch und stichpunktartig formuliert:

(Grundlagen-)Forschung, insbesondere längsschnittlich und interdiszip-linär angelegte Studien, zu allen Formen der Gewalt gegen Kinder, insbe-sondere zur Kindesvernachlässigung (Nationaler Aktionsplan »Für ein kindergerechtes Deutschland 2005–2010«) und psychischen Kindesmiss-handlung.

Entwicklung und Evaluierung standardisierter Instrumente zur Gefähr-dungseinschätzung für unterschiedliche Arbeitskontexte.

Untersuchungen, mit welcher Zuverlässigkeit Gefährdungsfälle bekannt werden, weitere Vernachlässigungen und Misshandlungen ver-hindert werden und eine positive Entwicklung betroffener Kinder geför-dert werden kann.

Vergleichbare Statistiken über Kinderschutzfälle sowie systematische fallbezogene Analysen von institutionellen Fehlern im Kinderschutz.

Forschung zur Güte des staatlich organisierten Kinderschutzsystems sowie zur Wirksamkeit von Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe.

Untersuchungen zur Erreichbarkeit psychosozial hochbelasteter Familien.

Vorangestellt sei, dass eine vielfältige Praxislandschaft im konkreten Fall oftmals hochqualifizierte und wertvolle Arbeit leistet. Bedarf an Weiter-entwicklung und Ausbau im Kinderschutz liegt jedoch in der Regelhaftig-keit einer angemessenen Qualifizierung Professioneller sowie in einer Standardisierung von Handlungsabläufen, etwa der Verzahnung ver-schiedener Module der Gefährdungseinschätzung, Hilfemaßnahmen, der kontinuierlichen Begleitung und Prozesskontrolle. Zugrunde liegen sollten mono- und multiprofessionelle Richtlinien zur Kooperation. In der Zusammenarbeit mit psychosozial hochbelasteten Familien mit Vernach-lässigungs- bzw. Gewaltproblematik mangelt es oftmals nicht nur an systematisierter kontinuierlicher Begleitung; im Rahmen des Begleitungs-prozesses stehen auch kaum adäquate (Frühe) Hilfen zur Verfügung.

Scheitern ungeeignete Hilfen, belasten die negativen Auswirkungen die Familien und in der Summe die finanziellen Mittel der Kommunen. Schon im Hinblick darauf ist der Aufbau einer Forschungskultur dringend not-wendig, um knappe Ressourcen wirkungsorientiert einsetzen zu können, insbesondere aber, um Familien effektiv zu unterstützen.

2.1.1.6 Resümee

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