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Zur Bestimmung der Auswaschung von Holzschutzmittelwirkstoffen werden Emissions-messungen an frisch imprägnierten Hölzern durchgeführt. Während die ursprüngliche EN-84 Methode eine beschleunigte Alterungsmethode darstellt und die Emission als relative Auswaschung zur eingesetzten Wirkstoffmenge beschreibt, ist bei den neu entwickelten CEN-Methoden die Emission als Funktion der Gebrauchsklasse, der Holzfläche und der Zeit beschrieben. Im Folgenden werden die Methoden im Einzelnen vorgestellt:

2.1 Die europäische Norm CEN TR 15119 (August 2005)

Die europäische Norm CEN TR 15119 [CEN TR 15119] schätzt die Emission von mit Holzschutzmitteln behandeltem Holz an die Umwelt ab. Die Methode ist ein Laborverfah-ren für Holz in Gebrauchsklasse 3 (gemäß EN 335 frei bewittert, ohne Erdkontakt) sowie in den Gebrauchsklassen 4 und 5 (im Kontakt mit Erde, Süßwasser oder Meereswasser).

Ziel der Methode ist es, Auswaschwasser von Holzproben aus den unterschiedlichen Gebrauchsklassen nach unterschiedlichen Zeitabschnitten zu erhalten.

Die hinsichtlich Holzart und Größe genormten Prüfkörper werden einer Penetrationsim-prägnierung (z.B. Vakuumtränkung) oder einer OberflächenimPenetrationsim-prägnierung (z.B. Sprühen, Spritzen oder Tauchen) unterworfen und anschließend eine bestimmte Zeit in ein festge-legtes Wasservolumen (z.B. Wasserqualität 3, nach EN ISO 3696, pH 5-7) getaucht.

Die Menge der Emission korreliert mit der Holzoberfläche und der Dauer der Exposition.

Diese Angaben werden benötigt, um eine Flussrate in Gramm pro Quadratmeter und Tag abzuleiten. Anhand des zeitlichen Verlaufs lässt sich die erwartete Emission für längere Zeiträume (z.B. nach 1 oder 10 Jahren) berechnen.

Für Gebrauchsklasse 3 werden einzelne Regenereignisse als prinzipielle Ursache für die Auswaschung angenommen. Um einen Durchschnittsregen in Europa von 720 mm Regen pro Jahr zu simulieren, wird ein Tauchzyklus von 3 x 1 min angenommen mit anschließen-der Trockenzeit. Diese Prozedur wird alle 2-4 Tage wieanschließen-derholt und umfasst eine Gesamt-dauer von 30 Tagen. Zumindest sieben Auswaschwässer sollten analysiert werden, um den Verlauf der abnehmenden Emission als Funktion der Zeit simulieren zu können.

Für Gebrauchsklasse 4 und 5 werden die Prüfkörper für zumindest 30 Tage in das Prüf-wasser getaucht. Während der 30 Tage sollte das Wasser zumindest siebenmal gewechselt werden [CEN TR 15119].

2.2 Die europäische Norm CEN TS 15119 (Juli 2007)

Die europäische Norm CEN TS 15119 [CEN TS 15119] ist eine Technische Spezifikation und geht aus der zuvor entwickelten Technischen Regulation CEN TR 15119 vor. Die Norm wurde strikt in zwei Richtlinien unterteilt. Methode 1 ist ein Laborverfahren für Holz in Gebrauchsklasse 3 (gemäß EN 335 frei bewittert, ohne Erdkontakt). Methode 2

umfasst die Gebrauchsklassen 4 und 5 (im Kontakt mit Erde, Süßwasser oder Meereswas-ser). Ziel der Methode ist es, Auswaschwasser von Holzproben aus den unterschiedlichen Gebrauchsklassen nach unterschiedlichen Zeitabschnitten zu erhalten.

Die genormten Prüfkörper werden einer Penetrationsimprägnierung (Vakuumtränkung) oder einer Oberflächenimprägnierung (z.B. Sprühen, Spritzen oder Tauchen) unterworfen und anschließend eine bestimmte Zeit in ein festgelegtes Wasservolumen (z.B. Wasserqua-lität 3, nach EN ISO 3696, pH 5-7) getaucht.

Die Menge der Emission korreliert mit der Holzoberfläche und der Dauer der Exposition.

Diese Angaben werden benötigt, um eine Flussrate in Gramm pro Quadratmeter und Tag abzuleiten. Anhand des zeitlichen Verlaufs lässt sich die erwartete Emission für längere Zeiträume (z.B. nach 1 oder 10 Jahren) berechnen.

Die Technische Spezifikation und die Technische Regulation 15119 unterscheiden sich in dem vorgeschlagenem Tauchzyklus. Um einen Durchschnittsregen in Europa von 720 mm Regen pro Jahr zu simulieren, wird ein Tauchzyklus von 3 x 1 min angenommen mit an-schließender Trockenzeit. Diese Prozedur wird nach 1, 3, 5, 8, 10, 12, 15, 17 und 19 Tagen neunmal wiederholt und umfasst eine Gesamtdauer von 19 Tagen. Alle Auswaschwässer müssen analysiert werden um den Verlauf der abnehmenden Emission als Funktion der Zeit simulieren zu können. Für Gebrauchklasse 4 und 5 werden die Prüfkörper für mindes-tens 19 Tage in das Prüfwasser getaucht. Während der 19 Tage sollte das Wasser zumin-dest siebenmal gewechselt und analysiert werden [CEN TS 15119].

Die CEN TS 15119 stellt gegenüber der CEN TR 15119 Richtlinie in Gebrauchsklasse 3 eine Verschärfung dar, da die Anzahl der Auswaschungen pro Zeitintervall höher festge-legt ist.

2.3 Die europäische Norm EN 84

Die europäische Norm EN 84 [EN 84] legt ein Auswaschbeanspruchungsverfahren für imprägnierte Hölzer fest, das zur Prüfung der biologischen Wirksamkeit benutzt wird.

Dieses Verfahren ist anwendbar für die Alterung der Prüfkörper vor einer biologischen Prüfung und um eine mögliche Abnahme der Wirksamkeit des Holzschutzmittels durch Auswaschung zu erfassen. Die hinsichtlich Holzart und Größe genormten Prüfkörper werden einer Vakuumtränkung unterworfen und anschließend eine bestimmte Zeit in ein festgelegtes Wasservolumen (z.B. Qualität 3, nach EN ISO 3696, pH 5-7) untergetaucht.

Das Wasser/Volumen Verhältnis beträgt etwa fünf Volumeneinheiten Wasser auf eine Volumeneinheit Holz. Die Prüfkörper müssen 14 Tage bei der festgelegten Temperatur von 20 °C im Wasser untergetaucht verbleiben und das Wasser wird neunmal wie folgt gewechselt:

 Das Wasser muss am Ende des 1. und 2. Tages des Tauchprozesses gewechselt werden

 Danach muss das Wasser während der folgenden 12 Tage noch insgesamt sieben-mal gewechselt werden.

Nach Durchführung dieser Auswaschbeanspruchung werden die Normklötzchen für die biologischen Prüfungen (Insekten, Pilze) verwendet. Durch Analyse der Auswaschwasser (Einzel- oder Sammelprobe) kann der Anteil des ausgewaschenen Wirkstoffes bestimmt werden. Die EN-84 stellt wie die entsprechende amerikanische Norm, die E-11 Methode, eine beschleunigte Alterungsmethode dar, welche die Auswaschung während der gesamten Verwendungszeit oder der so genannten Lebenszeit des imprägnierten Holzes simulieren soll. Dieser Zeitraum kann 5 Jahre bis zu mehrere Jahrzehnte betragen.

2.4 OECD Entwurf zur Abschätzung der Emission von behandeltem Holz

Neben den bisher dargestellten Methoden gibt es weitere Laborvorschriften, die allerdings nur teilweise geeignet sind die Auswaschung in Gebrauchsklasse 3 zu beschreiben. Hierbei sind insbesondere die OECD Richtlinie 313 sowie die amerikanische Auswaschvorschrif-ten E-11 und E-20 zu nennen, die einen permanenAuswaschvorschrif-ten Wasser- bzw. Bodenkontakt simulie-ren. Ferner existieren nationale Vorschriften für Beregnungs- und künstliche Bewitterungs-tests. Auf diese alternativen Methoden wird in dieser Arbeit nicht im Detail eingegangen.

Die OECD bemüht sich derzeit mit einer Empfehlung die vorhandenen Richtlinien für Gebrauchsklasse 3 zu harmonisieren. Hierbei werden für die Gebrauchsklasse 3 weitere Auswaschzyklen zugelassen (3 x 1 min, 2 x 1 h, 1 x 2 h), wobei die unterschiedlichen Tauchzeiten durch sogenannte „Sicherheitsfaktoren“ an eine realistische „worst case“

Emission angepasst werden sollen. Dieser Gedanke ist im Rahmen der europäischen Bio-zid Produkte Richtlinie für die Bewertung von Holzschutzmittel bereits angewandt wor-den. Die OECD legt allerdings die Sicherheitsfaktoren nicht fest, sondern verweist auf unterschiedliche Sicherheitsfaktoren, die im Bereich von einem Faktor 10 liegen können.

Aus diesem Grund wird vom Antragsteller eine genaue Begründung für den gewählten Test erwartet.