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5 Aussicht / Zukunft

5.2 Das HAAGER Programm, Zukunftsprognose

Auf ihrem Gipfeltreffen am 5. November 2004 in Brüssel haben sich die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten auf eine Vereinheitlichung der Asylpolitik bis zum Jahr 2010 geeinigt. Sie verabschiedeten das 'Haager Programm': Danach bleibt die Kontrolle der Außengrenzen weiterhin im Aufgabenbereich der nationalen Behörden. Diese sollen in ihrer Arbeit jedoch durch eine europäische Grenzschutz-agentur und einen Grenzschutzfonds unterstützt werden, über den die finanziellen Lasten verteilt werden sollen. Bis 2007 soll die Kommission außerdem prüfen, ob die Bildung einer Europäischen Grenzschutztruppe möglich und sinnvoll wäre. Mit dem

„Haager Programm zur Stärkung von Freiheit, Sicherheit und Recht der EU“ haben die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten Leitlinien im Bereich der Innen- und Justizpolitik für den Zeitraum von 2005 bis 2010 festgelegt. Schwerpunk-te sind die Schaffung eines „Gemeinsamen europäischen AsylsysSchwerpunk-tems“ bis zum Jahr 2010, die Steuerung legaler Zuwanderung, eine Lastenverteilung bei der Kontrolle der EU-Außengrenzen sowie Maßnahmen zur Bekämpfung des internationalen

11 KOM(2002)564endg.

12 Artikel 2 VO (EG) Nr. 2007/2004 DES RATES.

13 Risikoanalyse RAC v. April 2004, S. 7.

14 Laut zuständigem Kommissar für Innen- und Justizpolitik Antonio Vitorino zum EU-Grenz-schutzkorp; gedruckt in FAZ vom 08.05.2002.

15 Eine von Deutschland, Österreich, Polen, Schweiz, Ungarn organisierte und finanziell getragene Polizeiausbildungsstätte, die 1993 auf Grund multilateraler Vereinbarung gegründet wurde.

rorismus und der organisierten Kriminalität. Die Beschlüsse knüpfen an die Ergeb-nisse des Tampere-Gipfels von 1999 an16.

Mit der Grenzschutzagentur entsteht neben EUROPOL die zweite polizeiliche Si-cherheitsbehörde auf europäischer Ebene. Die Agentur wird die bisher dezentral or-ganisierte operative Zusammenarbeit der europäischen Grenzpolizeien zusammen-führen, ein Stück koordinieren und institutionalisieren. Die Agentur soll den nationa-len Grenzschutz allerdings nicht ersetzen. Auch nicht die nationale Verantwortung.

Die Agentur wird aber wichtige Querschnittsaufgaben wie die Koordinierung von gemeinsamen Einsätzen (Joint Operations), die Erstellung von Risikoanalyse, die Harmonisierung der Aus- und Fortbildung der europäischen Grenzpolizeien, die För-derung der Entwicklung von Detektionstechnik als auch die Koordinierung gemein-samer Rückführungsmaßnahmen übernehmen. Um dabei die erforderliche Nähe zu den Außengrenzen und den vor Ort verantwortlichen nationalen Grenzpolizeien zu haben, hat sie die Möglichkeit – die Entscheidung obliegt ihrem Verwaltungsrat – so genannte Fachaußenstellen einzurichten. Das kann sicher zweckdienlich sein.

Dabei entsteht jedoch die Gefahr, dass die Ausgliederung von Aufgaben in zu vie-le Fachaußenstelvie-len zu einer Zersplitterung der Agentur führen könnte. Eine effekti-ve und effiziente Aufgabenwahrnehmung wäre dann nicht mehr gewährleistet. Als quasi Vorgänger der Grenzschutzagentur leisteten bisher die von den Grenzpolizeien der Mitgliedstaaten übernommenen verschiedenen Ad-hoc-Zentren wertvolle Arbeit bei der gemeinsamen Bekämpfung der illegalen Migration. Gemeinsame Einsätze und Personalaustauschmaßnahmen führen zu einer nachhaltigen Stärkung des gegen-seitigen Kennenlernens und Vertrauens. Beides sind unabdingbare Voraussetzungen für einen wirksamen Schutz der gemeinsamen Außengrenzen. Nur eine enge Zu-sammenarbeit, ein guter Informationsfluss und eine gleiche Anwendung der gemein-samen Regelungen zur Grenzkontrolle führen zu einer wirkgemein-samen Verhinderung ille-galer Einreisen17.

Im Vorfeld des ersten offiziellen Treffens des Verwaltungsrats der neuen Europäi-schen Grenzschutzagentur fordert Heinz Kiefer, Präsident der European Confederati-on of Police, EuroCOP, die Mitgliedstaaten dazu auf, die Voraussetzungen für eine effiziente Arbeit der Agentur zu schaffen. Die Agentur benötigt zu aller erst eine kla-re Beschkla-reibung ihkla-rer Aufgaben in den nächsten Jahkla-ren, so Kiefer, der mit Besorgnis auf die sich abzeichnende Grundsatzdebatte über die Notwendigkeit einer Europäi-schen Grenzpolizei blickt. Während die Innenminister der G5, also Deutschlands, Großbritanniens, Frankreichs, Italiens und Spaniens sich auf ihrem Treffen am 12.

Mai in Paris grundsätzlich positiv geäußert haben, hat Polen sich im Vorfeld des jet-zigen Treffens klar gegen eine EU Grenzpolizei ausgesprochen. Diese Entscheidung ist im Moment nicht zentral, wichtig ist aber, dass die Grenzagentur möglichst schnell sicherstellen kann, dass an den Außengrenzen nach einem einheitlichen Stan-dard kontrolliert wird. Zentrale Bedeutung wird dabei der EU Grenzschutzkodex ha-ben, der Anfang Juni im Europäischen Parlament verhandelt wurde und der das bis-herige - letztlich unverbindliche - Schengen Handbuch ersetzen soll.

16 http://www.migration-info.de/migration_und_bevoelkerung/artikel/040908.htm, am 29.06.05.

17 Referat BGS II 3 Berlin, den 8. April 2005, RefL: MinR Dr. Frehse, Rede von Herrn Ministerial-rat Dr. Frehse, Leiter des RefeMinisterial-rates für Internationale grenzpolizeiliche Zusammenarbeit im Bun-desministerium des Innern „Harmonisierung der Grenzkontrollen“ anlässlich des 23. Migrati-onspolitischen Forums: „20 Jahre Schengen 1985 – 2005 Schengen Revisited –“.

Mit der Grenzschutzagentur ergibt sich erstmals die Möglichkeit, eine unabhängi-ge Instanz zu schaffen, die überwacht, dass die Mitgliedstaaten ihren einunabhängi-geganunabhängi-genen Verpflichtungen auch nachkommen. Hierzu ist aber eine Sicherstellung der langfris-tigen Finanzierung der Agentur wichtig. Angesichts der Forderung wichtiger Mit-gliedstaaten, den Haushalt der EU einzufrieren, ist fraglich, ob sich der Ansatz der Kommission in der Finanzrahmenplanung 2007-13 von derzeit 283 Millionen Euro halten lässt. Wie viel Geld die Agentur tatsächlich benötigen wird, hängt aber ent-scheidend von ihren Aufgaben ab. Die Diskussion um eine EU Grenzpolizei hilft im Moment nicht weiter und wird noch unterdrückt. Es bleibt zu hoffen, dass der päischen Grenzagentur das monatelange Gezerre um Führungspositionen, das Euro-pol kürzlich überstehen musste, erspart bleibt18.

Verwaltungsrat

je 1 Vertreter der Mitgliedstaaten sowie 2 Vertreter der EU-Kommission Art. 20 ff. Verordnung (EG) Nr. 2007/2004

Exekutivdirektor

„Dienststellenleiter“, Disziplinarvorgesetzter Art. 25 Verordnung (EG) Nr. 2007/2004

Europäische Grenzschutzagentur (EGA)

Art. 15 Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 vorerst 30 Mitarbeiter

Art. 17, 26 Verordnung (EG) Nr. 2007/2004

Fachzentren

Art. 16 Verordnung (EG) Nr. 2007/2004

Unterstützungseinheiten

Risikoanalysezentrum Aus- und Fortbildungszentrum Forschung / Techn. Weiterentwicklung Rückführung

Land-grenze

Deutschland

Seegren-ze I

Spanien

Seegren-ze II

Griechenland

Flughafen

Italien

18 Presse Statement von EuroCop Präsident Heinz Kiefer , Luxemburg am 23.05.2005.

Wiederaufbauhilfe für Afghanistans Polizei1

Seit dem 3. April 2002 unterstützt die Bundesrepublik Deutschland den Wiederauf-bauprozess der afghanischen Polizei durch Einrichtung eines Projektbüros der deut-schen Polizei mit Sitz in Kabul. Am 19. Januar 2004 bzw. am 17. Februar 2004 ist das zunächst auf die Hauptstadt beschränkte Engagement der deutschen Polizei durch den Aufbau von zwei Außenstellen des Projektbüros in Kunduz und Herat auf die Provinzen Afghanistans ausgeweitet worden. Der Verfasser war im Zeitraum Mai 2004 bis April 2005 Leiter der Außenstelle Herat des Projektbüros der deutschen Po-lizei.

1 Rechtliche Grundlagen des Einsatzes