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brauchen den Bund

Im Dokument OPUS 4 | Investitionen in Köpfe. (Seite 43-49)

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ine umfassende Reform der bundesstaatlichen Ordnung in Deutschland ist dringend erforderlich. Darüber sind sich alle einig: Die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten zwischen den staatlichen Ebenen müssen transparenter und effizienter werden. Dies hat für die weitere Demokratieentwicklung sowie für die politische Handlungsfähigkeit in Bund, Ländern und Gemeinden große Bedeu-tung.

Die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland ist die Erfolgsgeschichte eines solidarischen Föderalismus. Sie beruht auf dem Prinzip des Ausgleichs, auf der Unterstützung der Schwächeren durch die Stärkeren – ohne damit Unterschiede in der Leistungsfähigkeit zu vernachlässigen.

Mit der Föderalismusreform muss sich deshalb die Chance verbinden, noch bestehende Entwicklungs- und Leistungsunterschiede zwischen Ost und West, aber auch zwischen Nord und Süd auszugleichen. Ob wir bei der Herstellung von gleichwertigen Lebensverhältnissen weiter vorankommen, wird deshalb ganz ent-scheidend von den Ergebnissen der Föderalismusreform abhängen.

Folgen genau bedenken

Es geht um nicht mehr und nicht weniger als 25 Grundgesetzänderungen, die mit Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat zu beschließen sind. Vor diesem Hintergrund war es deshalb ratsam, sich die Vorschläge genau anzuschau-en und die Folganzuschau-en zu bedanzuschau-enkanzuschau-en. Möglichkeitanzuschau-en dazu botanzuschau-en unlängst auch die sie-bentägigen Anhörungen, zu denen Bundesrat und Bundestag gemeinsam mehr als 100 Sachverständige eingeladen hatten.

Für Fachleute war wenig überraschend, dass nach den Expertenmeinungen die vorgelegte Reform insbesondere in den wichtigen Zukunftsfeldern Wissenschaft und Forschung in die völlig falsche Richtung geht. Kritisiert wurden vor allem die Abschaffung der gemeinsamen Hochschulbauförderung, das

Kooperationsver-bot zwischen Bund und Ländern sowie die Übertragung von Besoldung, Versor-gung und Laufbahnrecht auf die Länder.

Bereits im Vorfeld der großen Anhörungen von Bundestag und Bundesrat hat-ten auch die ostdeutschen SPD-Bundestagsabgeordnehat-ten zu einem Experhat-tenge- Expertenge-spräch eingeladen. Als Sachverständige nahmen daran die Präsidentin der Europa-Universität Viadrina, Prof. Dr. Gesine Schwan, der Verfassungsjurist und Staatsse-kretär a. D., Klaus Faber, sowie die Professoren Reinhard F. Hüttl (Brandenburgi-sche Techni(Brandenburgi-sche Universität Cottbus) und Wolfgang Renzsch (Otto-von-Gueri-cke-Universität Magdeburg) teil.

Auch hier war das einhellige Urteil, dass 16 Jahre nach der deutschen Einheit die Strukturunterschiede vor allem im Hochschulbereich noch zu groß seien, um in einen fairen Wettbewerb unter gleichen Startbedingungen treten zu können. Vor allem sprachen sich alle Sachverständigen einhellig dafür aus, die Kooperationsmög-lichkeiten zwischen Bund und Ländern auch im Bereich der Bildung zu erhalten.

Ein paar Zahlen machen dies deutlich: Deutschland erreicht bei den Altersjahr-gangsanteilen der Studienanfänger mit etwa 37 Prozent derzeit nicht einmal den Durchschnitt der OECD-Länder. Einige ostdeutsche Länder stehen bei den Alters-jahrgangsanteilen der Studienanfänger sogar bei nur ca. 25 Prozent.

Internationalisierung erfordert Zusammenarbeit

Die zu erwartende Steigerung der Studierendenzahlen sowie die zunehmende Internationalisierung der Wissenschaft erfordern mehr denn je ein Zusammen-wirken von Bund und Ländern in diesen Bereichen. Die vorgesehenen Regelun-gen, die Finanzhilfen des Bundes im Bereich der Bildung zu untersagen und des-sen Engagement beim weiteren Aus- und Aufbau der Hochschullandschaft zu beenden, würden zur Schwächung des Bildungs- und Wissenschaftsstandortes Deutschland führen.

Bei den Ausgaben, die pro Kopf der Bevölkerung den Hochschulen zur Verfü-gung gestellt werden, liegt Deutschland ebenso zurück. Die skandinavischen Staa-ten geben in diesem Bereich doppelt soviel wie Deutschland aus. Auch hier weisen einige ostdeutsche Länder gegenüber dem nationalen Schnitt deutliche Defizite auf.

Ostdeutschland zeigt zudem Rückstände in der Industrieforschung. 1990 waren in der ostdeutschen Industrieforschung etwa 86.000 Personen beschäftigt, in der zwei-ten Hälfte der neunziger Jahre dagegen nur noch ca. 16.000.

Vor diesem Hintergrund waren viele in der SPD-Bundestagsfraktion der Über-zeugung, dass es jetzt zu einer Reform der Reform kommen muss. Das ist die

Konsequenz aus den Anhörungen. Nachbesserungen in so wichtigen Bereichen wie der Wissenschafts- und Forschungspolitik wurden gefordert, damit die Schere zwischen finanzstarken und finanzschwachen Ländern sowie zwischen Hochschu-len und außeruniversitären Einrichtungen nicht noch größer wird. Etliche SPD-Bundestagsabgeordnete haben deshalb mehrfach den Gesetzentwurf zur Ände-rung des Grundgesetzes in der vorgelegten Form als nicht zustimmungsfähig bezeichnet.

Warum beispielsweise sollen künftig die Ausbildungsbeihilfen, wie das Bafög, oder die Förderung der wissenschaftlichen Forschung nicht mehr in der Bundes-kompetenz verbleiben? Soll föderaler Wettbewerb allen Ernstes gleichbedeutend sein mit 16 verschiedenen Bafög-Regelungen? Warum soll es selbst bei den Rest-Bundeskompetenzen im Hochschulbereich, wie der Hochschulzulassung und der Hochschulabschlüsse, ein Abweichungsrecht der Länder geben?

Bundesratszustimmung statt Kooperationsverbot

Warum sollen nur noch Forschungsbauten durch den Bund unterstützt werden können? Dienen nicht vielmehr auch Hörsäle der Forschung, wenn in ihm Semina-re oder Symposien durchgeführt werden? Sind nicht auch Graduiertenkollegs oder Bibliotheken zugleich Forschungsbauten? Warum soll die Zweckbindung der Bun-desmittel für die Länder im Hochschulbau nicht auch nach dem Jahr 2013 erhalten bleiben? Und schließlich: Warum soll es dem Bund verboten werden, den Ländern auch in den Bereichen Bildung und Hochschule Finanzhilfen zu gewähren?

Gerade dieser Punkt kann von den Befürwortern eines Kooperationsverbotes weder sachlich noch sinnvoll begründet werden. Sowohl das Ganztagsschulpro-gramm als auch das SportstättenförderproGanztagsschulpro-gramm für Ostdeutschland „Goldener Plan“ wären dann verfassungsrechtlich nicht mehr zulässig. Selbst dann nicht, wenn alle Bundesländer füreine Bundesförderung wären. Zu verfassungsrechtli-chen Unklarheiten führt das geplante Kooperationsverbot aber auch in Bereiverfassungsrechtli-chen, wo der Bund noch eine Restkompetenz hat, wie bei Investitionen im Hochschul-bereich. Sinnvoll wäre hier vielmehr eine Regelung, wonach Kooperationen zwi-schen dem Bund und den Ländern im Bildungsbereich mit Zustimmung des Bundesrates auch in Zukunft möglich bleiben.

Eine Hauptkritik an der vorgelegten Föderalismusreform betraf insbesondere den Hochschulbau: Wo immer derzeit an einer deutschen Hochschule gebaut oder saniert wird, der Bund ist an der Hälfte der Investitionskosten beteiligt. Er trägt damit eine enorme Verantwortung für Ausbau und Modernisierung unserer

Hoch-schulen und Universitätskliniken. Seit mehr als 30 Jahren ist diese Kooperation nun bereits im Grundgesetz als Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau verankert.

Auch mit dem kürzlich zwischen Bund und Ländern beschlossenen 35. Rahmen-plan für den Hochschulbau werden allein im Jahr 2006 insgesamt 1,85 Milliarden Euro von Bund und Ländern zur Verfügung gestellt. Unter den Investitionsvorhaben befinden sich zahlreiche Projekte gerade in den neuen Bundesländern. Abhängig vom Ergebnis der Föderalismusreform könnten Bauvorhaben in mehrstelliger Millio-nenhöhe bald von der Kassenlage der Länder abhängig sein.

Rückgang der Finanzmittel wird befürchtet

Ohne Bundesengagement bei der gemeinsamen Bund-Länder-Hochschulbauför-derung würden die in den Bereichen Wissenschaft und Bildung bundesweit inve-stierten Finanzmittel drastisch zurückgehen. Bei aller Kritik am Verfahren der Hochschulbauförderung, vergessen wird allzu oft, dass mit ihr eine entscheidende finanz- und hochschulpolitische Anreizfunktion besteht. Denn für jeden Euro, mit dem ein Bundesland eine Hochschule ausbaut und modernisiert, gibt der Bund einen Euro hinzu. Gewinner sind die Hochschulen – und das gerade in den finanziell schwächeren Ländern.

Flüchtig betrachtet mag die Abschaffung der Gemeinschaftsaufgabe vorerst vielleicht keine negativen Folgen nach sich ziehen, sollen doch die Länder eine Zeitlang zum Ausgleich Bundesmittel erhalten. Allerdings sind diese nur bis zum Jahr 2013 zweckgebunden und bereits ab 2007 ohne Verpflichtung zur Ko-Finan-zierung durch die Länder. Die für den Hochschulbau gebundenen Mittel halbie-ren sich also bereits ab 2007.

Die Spätfolgen wären fatal. Aber nicht nur finanziell, auch hochschulpolitisch wäre der Ausstieg aus dem gemeinsam finanzierten Hochschulbau schlicht eine Kata-strophe. In vielen Bundesländern würde eine Zweiklassen-Wissenschaftslandschaft entstehen. Da wären zum einen die unterfinanzierten Hochschulen und zum ande-ren die wegen beachtlicher Bundesmittel solide ausgestatteten außeruniversitäande-ren Forschungseinrichtungen. Die ungewollte und vielfach kritisierte Trennung zwischen Forschung und Lehre würde noch tiefer werden. Wenn sich dieser Trend fortsetzt, hätten die Hochschulen klar das Nachsehen. Ihre besten Forscherinnen und Forscher werden dahin gehen, wo die Forschungsbedingungen optimal sind. Das wäre eine schleichende und unaufhaltsame Abwärtsspirale für unsere Hochschulen.

Aber wir brauchen gerade in den meisten ostdeutschen Regionen das Gegen-teil. Wir brauchen gut ausgestattete Hochschulen mit hervorragender Lehre,

Aus-und Weiterbildung. Wir brauchen Hochschulen, die eng mit den Unternehmen und den anderen Forschungseinrichtungen kooperieren. Wir brauchen Hoch-schulen, die den Absolventen optimale Bedingungen für den Start in eine berufli-che Kariere bieten. Wer glaubt, dies könnte jedes Bundesland für sich alleine stemmen, der irrt. Es war deshalb richtig, Verbesserungen bei der Föderalismusre-form einzufordern, damit Bund und Länder auch weiterhin zusammen wirken dürfen. N

ANDREA WICKLEIN

ist Mitglied des Deutschen Bundestages und Sprecherin der AG Aufbau Ost der SPD-Bundestagsfraktion.

FÜR EINEN NEUEN INVESTITIONSBEGRIFF IN DER AUSGABENPOLITIK DER LÄNDER VON JOACHIM RAGNITZ

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