• Keine Ergebnisse gefunden

brauche bereit gestellten Cassa-, Conto- und Willigungs-Repartitionsbücher Sie von den Einzelheiten des Geldgeschäftes dieser Zjährigen Periode in

Im Dokument Bandtagsarteil 1848. (Seite 72-76)

genauere Kenntniß setzen.

Der vom letzten Landtage festgesetzteWilligungsbetrag vonioKopeken xro Seele, hat durch den in der Committeeinstruction näher bezeichneten Gegenstand, so wie durch die später in Oberhauptmannschaftsversamm­

lungen bewilligten Kosten für die oberländische Commission, in den beiden letzten Jahren um i Kopeken xro Seele erhöht werden müssen, und es hat demnach der Willigungsbeitrag im Jahre 1845 Kopeken, in den Jahren 1846 und 1847 aber 11 Kopeken S.xro Seele betragen, wobei je­

doch das, die Verwendung dieses höheren Willigungsbeitrages nachwei­

sende Conto mit einem für die bezeichneten Gegenstände annoch disponi­

blen Saldo von 2722 Rubeln 44V4 Kopeken S. M. abschließt.

Durch die in Gemäßhcit des letzten Landtagsschlusses erfolgte Zutei­

lung von neuen Stimmberechtigungen, ist die zu besteuernde Haken- und Seelenzahl, erstere um 1V2 Haken, und letztere um zy6 Seelen vcr- ^ mehrt worden.

Die Zinsen für angelegte Cassenbestände haben auch in diesem Trien-nium der Casse eine bedeutend größere als die im Budget angenommene Einnahme gewahrt; desgleichen ist durch den bald nach dem letzten Land­

tage erfolgten Tod des Talßenschen Hauptmanns von Heyking, von der demselben bewilligten jährlichen Pension von 4OO Rubeln S. nur ein ge­

ringer Thcil zur Auszahlung gekommen, und der Nest der Easse verblie­

ben, so wie auch an den für den Sahtenschen Kirchenbau bewilligten Mit­

teln, durch Einzahlung des Antheils, mit welchem die Hohe Krone bei

die-5

fem Baue betheiligt ist, desgleichen an ewigen anderen in dem Budget aufgeführten Ausgabegegenständen nicht unbedeutende Ersparnisse statt­

gefunden haben, welche zur Verbesserung des ritterschastlichen Vermö­

gensetats beigetragen hatten, wenn nicht einentheils für verschiedene an­

dere Bedürfnisse die ausgesetzten Mittel unzureichend gewesen, anderntheils unvorhergesehene bedeutende Ausgaben nöthig geworden waren, welche einem solchen Vorschritte hindernd entgegengetreten sind.

Zu den Gegenstanden, welche Zuschüsse aus den Ersparnissen nöthig ge­

macht haben, gehören das Ritterhaus, die Parochialschule mit ihren Bau­

ten, sowie die Gagenzulage für die Herren Assessoren der Hauptmanns­

gerichte, zu deren Deckung die Einnahme an Wegestrafgeldern weit zurück­

geblieben ist. Desgleichen sind die vom vorigen Landtage ausgegeveneAn-schassung des Bildnisses des hochseligen Kaisers Paul I. und einige andere nicht vorhergesehene Ausgaben, aus den oben erwähnten Überschüssen bestritten worden.

Insbesondere aber hat die Mißärnte des Jahres 1845, von welcher die Bauern der Nitterschaftsgüter so hart betroffen waren, und der zur Sicherung ihres Unterhalts nöthig gewordene, in der Relation der Rit-terschaft.scommittee bereits erwähnte Ankauf von Mehl und Getreioe den bedeutenden Kostenaufwand von I ZZOZ Rubeln 44 V2 Kopeken S. in An­

spruch genommen, welche Summe,nach Abzug von 715 Rubeln 84V2 Ko­

peken, die sich beim Verkaufe der nachgebliebenen Getreidereste durch in­

zwischen gesunkene Preise als reiner Verlust ergeben, mit dem Reste von 12592 Rubeln Kopeken S. den Bauerschaften dieser Güter als eine von ihnen eontrahirte S chuld zur Last geschrieben ist.

6

Die Berücksichtigung, daß die Wiedererstattung dieser Schuld der Bauern nur sehr allmalig erfolgen und hauptsachlich von einem ihnen durch Arbeit zu gewahrenden Erwerb erwartet werden könne, veranlaßte ins­

besondere die Ritterschaftscommittee, die zur wesentlichen Verbesserung der Nitterschaftsgüter, und zur Erhöhung ihres Revenüenertrages gereichen­

den Wiesenbewässerungsanlagen anzuordnen, um die hierbei erforderlichen Arbeiten statt durch zu miethende Tagelöhner, durch die schuldenden Bauern auf Abrechnung von ihrer Schuld bewerkstelligen zu lassen, wie solches den Kirchspielen bereits angezeigt worden. Der Art sind denn, nach der darüber geführten, jedoch nur für das Jahr 1846 abgeschlossenen specia­

len Berechnung von ihnen bereits 215Y Rubel y^KopekenS. an Tagelohn abve»dient und von ihrer Schuld in Abzug gebracht worden, die demnach in der gegenwartigen Rechnungslegung annoch mit IO4Z2 Rubeln und 70 Kopeken S. in dem Activetat aufgeführt steht, effectiv jedoch weniger betragt, indem der Betrag ihrer im Jahre 1847 geleisteten Arbeiten noch nicht in Abzug gebracht werden konnte, weil die fpecielle Berechnung dar­

über der Rmteiverwaltung beim Abschluß ihres Rechnungsjahres noch nicht zugekommen war.

Außerdem haben die auf diese Anlage verwandten Kosten, wie aus den Rechnungen zu ersehen, an Gage für den die Anlage und die Arbei­

ten leitenden Berieselungsmeister, für Schleusen- und Brückenbauten :c.

2^41 Rubel 90 Kopeken betragen, welche bereits aus den obenerwähnten Erübrigungen an verschiedenen andern ins Budget aufgenommenen

Aus-gabcqegenstättden haben bestritten werden können und daher nicht als ein durch Willigung zu deckender Vorschuß der Cassa, imEtat des ritterschaft-lichcn Vermögensstandes in Rechnung gestellt sind.

7

Zu den sämmtlichen von dem vorigen Landtage bewilligten Kosten und Gratificationen, sind, insofern hierauf noch keine Zahlungen bezogen wur­

den, oder solche nicht weiter in Anspruch genommen werden können, die nöthigen Deckungsmittel asservirt und in den Passivetat aufgenommen, in welchem auch der, nach der so wohlthätigen Bestimmung der Ritterschaft zu bildende Unterstützungsfonds für, der Hülfe bedürfende Edelleutc in seinem mit Zins-Zins von Johannis 1845 ab berechneten Capitalbetrage von 7960 Rubeln 28 Kopeken S.aufgeführt ist.

Sie werden, Hochzuverehrende Herren! aus diesem Berichte sich zu über­

zeugen belieben, daß die Renteioerwaltung, indem sie in den Ihnen hier vorgelegten Etats eine Verbesserung des ritterschaftlichen Vermögensstan­

des von 4689 Rubeln 252/z Kopeken S. aufführt, keineswegs die Mei­

nung, als sei dies als ein wirklicher nachgewiesener Vorschritt zu betrach­

ten, hervorzurufen, sondern nur durch eine genaue und gewissenhafte Dar­

legung aller auf das ritterschaftliche Vermögen eingewirkt habenden gün­

stigen und nach/heiligen Umstände, es Ihrer Prüfung und näheren Be­

stimmung anheimzustellen beabsichtigte, ob und in wie weit die in dem Ac-tivo aufgeführte Schuld der Bauern auch noch fernerhin auf den ritter­

schaftlichen Vermögensetat einwirken soll.

Als ein zwar nicht zur diesseitigen Verwaltung gehörender, jedoch auf die Vermögenslage des Landes so wesentlich einwirkender Umstand mag hier nicht unberücksichtigt bleiben, daß der Tilgungsfonds des aus dem Cre-ditvereine bezogenen Darlehnö bereits bis auf die Summe von ZddoO Ru­

beln S. angewachsen ist.

8

Was endlich den Fonds für zu bezahlende Capitalwllligungs- und

Im Dokument Bandtagsarteil 1848. (Seite 72-76)