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Bildungsverständnis

Im Dokument 3. Bildungsbericht Augsburg 2020 (Seite 25-29)

4 Kommunales Datenbasiertes Bildungsmanagement

4.1 Bildungsverständnis

Im 2. Bildungsbericht wurde ein ganzheitliches Bildungsmodell als Leitgedanke ausführlich einge-führt (vgl. (Stadt Augsburg, Bildungsreferat: Maciol, Klaus; Eck, Sandra; und andere, 2012, S.

22)). Die vier Lerndimensionen wurden dort ausführlich vorgestellt, sie sind auch in diesem Be-richt grundlegend.

Abbildung 2: Vier Lerndimensionen; Bertelsmann Stiftung - European Lifelong Learning Indicators

Für Augsburg bedeutet dies: Das gemeinsame Bildungsverständnis orientiert sich am „Lebenslan-gen Lernen“, das heißt, die Bildungsbiographie eines jeden Menschen steht – unabhängig von dessen Alter, Geschlecht oder sozialer Herkunft – im Mittelpunkt der Bemühungen. Bildung um-fasst dabei im weiten Sinne den Bereich der formalen sowie non-formalen Bildung und ebenso Aspekte der informellen Bildung.

In Bezug auf die gesetzmäßige Zuständigkeit für Bildungsaufgaben werden in der Kommune un-terschiedliche Rechtskreise angesprochen. Dies betrifft etwa Bereiche der schulischen Bildung ebenso wie Bildungsbereiche der weitaus umfassenderen gesetzlichen Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe. Da kommunale Bildungsaufgaben sowie die Kooperation mit nicht-kommunalen Bildungsinstitutionen in unterschiedlichen Referaten angesiedelt und über unterschiedliche Rechtskreise definiert sind, steht ein kommunales Bildungsmanagement vor der Herausforde-rung, genau diese Situation zu managen.

Wie bereits im 2. Bildungsbericht dargestellt zeigt es sich, dass an vielen Stellen Informationen und Daten noch nicht den einzelnen Lerndimensionen zugeordnet werden können. Zwar werden im vorliegenden Bericht so weit wie möglich Informationen aus den verschiedenen Bereichen aufgenommen. Dennoch bleiben auch hier Unschärfen. Zum einen variiert die Datenerhebung in den unterschiedlichen Bereichen stark und ist hinsichtlich Qualität und Aussagekraft nicht

einheit-4.1.1 Augsburger Bildung gemeinsam verantworten

Um den oben beschriebenen Herausforderungen möglichst gut begegnen zu können, wurde 2016 das Verbundvorhaben „Augsburger Bildung gemeinsam verantworten“ ins Leben gerufen.

Mit diesem Vorhaben wird das Ziel verfolgt, auf der Grundlage des datenbasierten kommunalen Bildungsmanagements die Weiterentwicklung der städtischen Bildungslandschaft mit Blick auf Bildungsteilhabe und -gerechtigkeit referatsübergreifend voranzubringen. Um kommunale Zu-ständigkeiten beachten und bestehende Strukturen sowie vorhandene Arbeitsprozesse weitge-hend einbeziehen zu können, wurde die Aufbauorganisation per OB-Verfügung über mehrere Re-ferate hinweg angelegt. Die Umsetzung von „Augsburger Bildung gemeinsam verantworten“

wird mittels der Bundesprojekte „Bildung integriert“ und „Kommunale Koordinierung der Bil-dungsangebote für Neuzugewanderte“ realisiert, die organisational an Referat OB, Referat 2, Re-ferat 3 und ReRe-ferat 4 angesiedelt sind.

Die längerfristige strategische Ausrichtung und Steuerung wird durch ein Gremium, bestehend aus allen beteiligten Referenten, Amtsleitungen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, be-stimmt und durch den eigens initiierten Gemeinsamen Ausschuss im Stadtrat auch politisch ab-gesichert. Durchgeführt wird das Vorhaben durch das Bildungsbüro. Dessen Team setzt sich aus den Projektmitarbeiterinnen und -mitarbeitern im Amt für Kinder, Jugend und Familie, der Fach-stelle für Schulentwicklung und Bildung, dem Büro für Migration, Interkultur und Vielfalt sowie dem Amt für Statistik und Stadtforschung zusammen.

Die referatsübergreifende Kooperation dient dem intensiven Austausch über Bildungsstrukturen und -strategien sowie der Abstimmung von Zielen, Maßnahmen und Projekten.

Abbildung 3: Aufbau des Bildungsbüros / Augsburger Bildung gemeinsam verantworten

Der Handlungsansatz des Projektverbunds „Augsburger Bildung gemeinsam verantworten“ ent-spricht der Förderung von Vernetzung, der Herstellung von Transparenz sowie der Beratung von Entscheidungsinstanzen. Die kommunalen Aufgaben von Jugendhilfeplanung (§ 80 und 81 SGB VIII, Kinder und Jugendhilfegesetz) und Sozialplanung bleiben organisatorisch eigenständig.

In Kooperation mit kommunalen Akteur*innen sowie mit eigenständigen Partner*innen, die nicht der kommunalen Verantwortung unterliegen, wie z.B. Schulen, Agentur für Arbeit, Wohlfahrtsver-bände, Kammern, Jugendhilfeträger etc., werden Strukturen und Angebote der Bildung aufeinan-der abgestimmt und weiterentwickelt, wodurch Synergieeffekte geföraufeinan-dert werden. Die Einbin-dung relevanter BilEinbin-dungsakteure erfolgt über Gespräche im Feld, Gruppendiskussionen, Netz-werktreffen und Stadtteilkonferenzen und dienen der Information, dem Wissenstransfer, dem Austausch, dem Fördern eines gemeinsamen Verständnisses von Vernetzung und Kooperation

sowie der Anregung und Initiierung von Projekten. In diesem Sinne wird die differenzierte Weiter-entwicklung kommunaler Unterstützungsstrukturen in Kooperation der Jugendhilfe und Bildung im Rahmen einer integrierten Jugendhilfe- und Bildungsplanung im Sinne einer ganzheitlichen Stadtentwicklung stadtteilbezogen vorangetrieben.

Über diesen grundlegenden gemeinsamen Handlungsansatz im Verbundvorhaben „Augsburger Bildung gemeinsam verantworten“ hinaus verfolgen die Teilprojekte jeweils eigene Schwerpunkt-setzungen und Themenbereiche.

Das Teilprojekt „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ (kurz:

Bildungskoordination) fokussiert auf die Belange (Neu-)Zugewanderter in Augsburg. Hier liegt der Schwerpunkt darauf, lokale Kräfte in den Bereichen Migration, Flucht und Asyl zu bündeln und das gemeinschaftliche Zusammenwirken aller Bildungsakteure zu fördern. Darüber hinaus sollen fehlende Strukturen aufgebaut und notwendige Maßnahmen initiiert werden. Da sich die Themen Bildung und Integration als Querschnittsaufgabe verstehen, wurden die Stellen der Bildungskoor-dinatorinnen in zwei verschiedenen Referaten angesiedelt und sie arbeiten in enger Abstimmung mit dem Bildungsmonitoring / Bildungsbüro zusammen (s.o.). Eine wesentliche Aufgabe, die über die allgemeinen Aufgaben im Verbund „Augsburger Bildung gemeinsam verantworten“ hinausge-hen, ist der Aufbau einer ressortübergreifenden und zentralen Informations- und Anlaufstelle für (Neu-)Zugewanderte aller Altersgruppen für Fragen rund um Bildung. Diese wird in Form des Bil-dungs- und Beratungshauses Kresslesmühle etabliert, wo interessierte Akteure, Träger oder Ver-eine die Möglichkeit haben, Beratungen oder Bildungsangebote aus den oben genannten The-menfeldern zu platzieren. Ein weiterer Schwerpunkt ist das Erstellen von Übersichtsformaten zu unterschiedlichen Themen und für unterschiedliche Nutzungsgruppen. So wurden für Fachkräfte unter anderem die „Schnittstellenpapiere Zuständigkeiten / Projekte / Netzwerke im Bereich der Migration und Integration“16 entwickelt, die Orientierung in der vielfältigen und stellenweise un-übersichtlichen Augsburger Angebotslandschaft bieten. Sie tragen dazu bei, dass Fachkräfte ziel-gerichtet in Maßnahmen oder Angebote weiterleiten, bzw. passende Ansprechpersonen für ihr Anliegen finden können. Für Klientinnen und Klientinnen bedeutet dies meist gelingendere Über-gänge und passgenauere Maßnahmen. Für (Neu-)Zugewanderte selbst wurden die App In-tegreat17 sowie die Seiten Bildung und Integration im Bildungsportal A318 weiterentwickelt, wel-che die Orientierung und Selbstinformation unterstützen und jeweils mehrsprachig zur Verfügung stehen. Ausgangspunkt aller Aktivitäten der Bildungskoordination sind quantitative Daten zu Zu-wanderung und Migration aus dem Bildungsmonitoring und von externen Institutionen sowie qualitative, durch Gespräche, Interviews und Arbeitsgruppen erhobene Daten. Diese dienen dem Identifizieren des Angebots, dem Sichtbarmachen von Bedarfen und Angebotslücken, dem Initiie-ren von Kooperationen um diesen zu begegnen sowie der Beratung von Entscheidungsträgern innerhalb und außerhalb der städtischen Strukturen.

Die besonderen Ansätze im Teilprojekt „Bildung Integriert“ sind das Bildungsmanagement sowie das Bildungsmonitoring, die in den folgenden Abschnitten differenzierter beschrieben werden.

4.1.2 Managementverständnis

Das gemeinsame Managementverständnis orientiert sich an Auffassungen der Kommunalen Ge-meinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt), die wertvolle Handlungsansätze für die Ausgestaltung der kommunalen Bildungslandschaften liefert. Die nachfolgenden Ausführungen untermalen die Auffassung, die dem vorliegenden Bildungsbericht zugrunde liegt:

„Ausdifferenzierte Familienstrukturen (z.B. Alleinerziehende), andere Lebensbiografien und das sich immer schneller vermehrende Wissen machen Bildung nicht mehr zu einem ‚sich selbst steuernden System‘ in Familie, Schule und Lebensumfeld, sondern erfordern ‚geplante Bildungs-prozesse und –inhalte‘. Bildung wird ein Ganztages- und lebenslanger Prozess. Leitbild des Enga-gements der Städte ist die kommunale Bildungslandschaft im Sinne eines vernetzten Systems

von Erziehung, Bildung und Betreuung“ (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsma-nagement (KGSt), 2012).

Dabei sollen verbindliche Strukturen für all jene Akteurinnen und Akteure / Schnittstellen geschaf-fen werden, die am Thema Bildung beteiligt sind. Eine besondere Bedeutung kommt der Einbin-dung von Eltern und Familien – adressiert als BilEinbin-dungspartner – ebenso zu, wie der Berücksichti-gung individueller Potentiale der Kinder und Jugendlichen als Ausgangspunkt entsprechender Planungen.

Aufgabe des Bildungsmanagements ist es, eine heterogene Bildungslandschaft mit den Bedarfen Inanspruchnehmender abzustimmen und zu koordinieren mit dem Ziel, Zuständigkeiten im Be-reich Bildung regional zusammenzuführen und Zugänge zu Bildungsangeboten zu verbessern.

Dabei kommt dem Bildungsmonitoring die Rolle zu, den Prozess kontinuierlich zu analysieren, um über Sachverhalte zu informieren, zu sensibilisieren und die Wirksamkeit von Entscheidungen und Maßnahmen zu überprüfen. Entsprechend des Lernens im Lebenslauf stellt sich die Steue-rung und die damit verbundenen HerausfordeSteue-rungen wie folgt dar:

Abbildung 4: Bildung – Steuerung / Koordination der Kommunen

Damit werden die Ansätze zum kommuanlen Management, die bereits im 2. Bildungsbericht dar-gestellt wurden (vgl. Kapitel 2.1 Bildungslandschaft in Augsburg / Abbildung 16 (Stadt Augsburg, Bildungsreferat: Maciol, Klaus; Eck, Sandra; und andere, 2012, S. 49) fortgeführt.

Kernelemente der kommunalen Steuerung:

Strategisches Management

Phasen der strategischen Planung:

x Analyse: Stärken-Schwächen, Chancen-Risiken Æ Ablei-ten prioritärer Herausforderungen, Bedarfe

x Lösungssuche: Entwicklung von Handlungsalternativen Æ Definition von Handlungsfeldern / Tätigkeitsbereichen / Projekten

x und Strategieformulierung nach Kommunalem Ziel-system (KGSt) (Handlungsfelder / Tätigkeitsbereiche / Projekte): Vereinbarung von Zielen nach den Kriterien:

˜ Ergebnisse, Wirkungen (Was wollen wir für die Ziel-gruppe erreichen?)

˜ Programme, Leistungen (Was wollen wir tun?)

˜ Prozess- und Strukturqualität (Wie wollen wir etwas tun?)

˜ Ressourcen (Was wenden wir auf?)

Datenbasierte

x Zielbezogene Handlungskonzepte (Einzelprojekte, Koope-rationen,…)

x Zielorientierte Umsetzung der Handlungsfelder / Tätig-keitsbereiche / Projekte;

x Controlling von Umsetzungsstrategie und Zielerreichung

Abbildung 5: Managementkreislauf / Steuerungskreislauf mit Rolle der Bildungsberichterstattung19

4.2 Funktion von Bildungsmonitoring und Bildungsberichterstattung im

Im Dokument 3. Bildungsbericht Augsburg 2020 (Seite 25-29)